augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:So sieht es im Rechtsstaat aus. Du musst beweisen, dass es der Täter war. Ansonsten kann man ihn nicht verantwortlich machen. Nichts neues. Daher musst du liefern.
AZ
Das ist doch völliger Quatsch. Hast du schon mal was von Quellenschutz gehört? Sicher nicht. Wenn ein befreundeter Geheimdienst meldet. Da steckt der Geheimdienst von ### dahinter, das Wissen wir von einem unserer Agenten dort. Da kannst du dich nicht in einer PK hinstellen und sagen, wir wissen das von einem Agenten des Geheimdienstes von ### und möglichst noch den Namen des Agenten dazu. Oder wie stellst du dir das so vor?
Quellenschutz?
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Jetzt wirds verrückt. Ich klage dich an, nenne aber keine Beweise, die nenne ich nur Kallas und Rütte....aber meine Strafe wird sehr milde aussehen. Für den Vorwurf.
So ungefähr, Pentium?
AZ
Vor welches Gericht willst du gleich Russland stellen? Ich frage wegen deiner Beweise. Das trifft den eigentlichen Kern der Debatte: Hier prallen zwei völlig unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe aufeinander – die politische Lageeinschätzung von Geheimdiensten und die juristische Beweisführung vor einem Strafgericht.
Politische Attribution vs. Gerichtliche Beweise
Wie Politik und Geheimdienste urteilen (Attribution): Sicherheitsbehörden arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten, Indizienketten und Interessenanalysen (*Modus Operandi*). Wenn Drohnen wiederholt über kritischer Infrastruktur auftauchen – wie dem Flughafen Leipzig/Halle, der ein zentrales Drehkreuz für Militär- und Hilfstransporte ist –, fragen Geheimdienste: *Wer hat das Interesse, das Geld und die Mittel für eine solche Ausspähung?* Aus der Gesamtschau dieser Indizien schreiben Behörden solche Aktionen Russland zu.
Wie Gerichte urteilen (Strafrecht): Ein Richter darf niemanden auf Basis von „geopolitischer Plausibilität“ verurteilen. Vor Gericht zählt nur die lückenlose Kette: *Wer genau ist die Person? Welcher Finger lag am Steuerknüppel? Wer hat den konkreten Auftrag erteilt?*
Warum die geforderten „Beweise“ selten öffentlich vorliegen
Einsatz von Proxies (Stellvertretern):** Moderne Hybridkriegsführung nutzt gezielt zivile Kaufdrohnen und heuert über Messenger-Dienste anonyme Handlanger vor Ort an. Selbst wenn die Polizei den Drohnenpiloten auf frischer Tat festnimmt, führt die Spur oft zu einer anonymen Kryptowallet oder einer Wegwerf-E-Mail-Adresse.
Schutz von Erkenntnisquellen: Wenn Regierungen oder Geheimdienste (wie der BND oder der Verfassungsschutz) konkrete Beweise veröffentlichen – etwa abgehörte Funksignale oder abgefangene Chats –, offenbaren sie gleichzeitig ihre eigenen Aufklärungsmethoden und bringen Informanten in Gefahr.
Fazit
Du hast aus rein strafrechtlicher Sicht recht: In einem Rechtsstaat gilt ohne gerichtsverwertbare Beweise die Unschuldsvermutung. Allerdings ziehst du die falsche Schlussfolgerung für die politische Debatte: Dass Politik und Behörden öffentlich keine Akten oder Geheimdienstkontakte offenlegen, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass es keine Indizien oder Ermittlungsergebnisse gibt.