augenzeuge hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich habe gestern erfahren, dass die Regierung ab 2027 nur noch in allen Bereichen des öffentlichen Rechts E Autos als Neuzulassungen erlaubt. Selbst Hybrids nicht mehr, nur reine Autos.....
Wer einen Hybrid will, muss ihn bald beantragen....
AZ
Das war der letzte Beitrag zum Thema!!!![]()
AZ
Welche Regierung? Eine solche generelle Pflicht für alle Bereiche des öffentlichen Rechts existiert nicht.Im Gegenteil: Die Regierung setzt weiterhin auf einen diversifizierten Antriebsmix und fördert neben reinen Elektrofahrzeugen (BEV) auch andere emissionsarme Antriebe. Nach dem aktuellen novellierten E-Auto-Förderprogramm erhalten beispielsweise auch förderfähige Plug-in-Hybride finanzielle Zuschüsse. Auch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos schließt andere klimafreundliche Optionen nicht grundlegend aus.
Für Unternehmen und den Dienstwagenbereich gibt es aktuell sogar umfangreiche steuerliche Vorteile und Sonderabschreibungen, die Elektroautos attraktiver machen sollen, sie aber nicht alternativlos vorschreiben.Lediglich auf EU-Ebene gibt es weitreichende Beschlüsse zum sogenannten Verbrenner-Aus ab 2035. Die Europäische Kommission plant hier Anpassungen, um unter engen Voraussetzungen den Einsatz von nicht-elektrischen Fahrzeugen auch nach 2035 zu ermöglichen. Für behördliche Flotten und den öffentlichen Dienst hat die Bundesregierung interne Vorgaben für klimafreundlichere Beschaffungen, doch ein komplettes Verbot von Neuzulassungen mit Verbrennungsmotor ab 2027 ist gesetzlich nicht beschlossen.
Die Beschaffung von Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeugen erfolgt über die jeweiligen Träger des Rettungsdienstes und des Brandschutzes. Das sind in der Regel die Kommunen (Städte und Landkreise), Hilfsorganisationen oder private Anbieter.








