Eine von der AfD geführte Landesregierung könnte die Migrationspolitik vor allem im Bereich des Verwaltungsvollzugs, der Unterbringung und durch verschärfte Kontrollen auf Landesebene spürbar restriktiver gestalten, stößt bei grundlegenden Gesetzesänderungen jedoch an enge verfassungs- und bundesrechtliche Grenzen. [1]
Da das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland im Wesentlichen Bundesrecht ist, hat ein Bundesland keine Befugnis, eigenständig Gesetze über den Aufenthaltsstatus oder das Asylverfahren zu erlassen. Innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens stehen einer Landesregierung jedoch erhebliche Spielräume zur Verfügung. [1]
## 1. Abschiebungsvollzug und Ausländerbehörden
Die Bundesländer sind über die ihnen unterstellten Ausländerbehörden für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Eine AfD-Landesregierung könnte: [2]
* Ermessensspielräume minimieren: Den Behörden anweisen, Abschiebungshindernisse (wie medizinische Gründe oder familiäre Bindungen) extrem streng zu prüfen und Duldungen seltener zu verlängern. [2]
* Abschiebeoffensive: Deutlich mehr Landesmittel für die Organisation von Rückführungen und die Ausweitung von Abschiebungshaftplätzen bereitstellen. [1, 2]
* Ausreisezentren: Den Fokus von Integration auf eine beschleunigte Rückkehr legen und Ausreisepflichtige in spezialisierten Landeseinrichtungen konzentrieren.
## 2. Unterbringung und Sachleistungen
Das Land regelt die konkrete Ausgestaltung der Erstaufnahme und die Zuweisung an die Kommunen: [1]
* Sachleistungsprinzip: Die flächendeckende Ausgabe von Sachleistungen oder stark reglementierten Bezahlkarten forcieren, um Bargeldauszahlungen an Asylbewerber komplett zu stoppen.
* Zentrale Großunterkünfte: Asylsuchende dauerhaft in zentralen Landesunterkünften statt in dezentralen Wohnungen unterbringen, um absichtlich "Pull-Faktoren" (Anreize) zu reduzieren. [1, 3]
* Arbeitsverbote: Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber während des Verfahrens im Rahmen des rechtlich Möglichen restriktiv handhaben oder verweigern. [4]
## 3. Polizeirecht und Grenzkontrollen
Zwar ist der Schutz der Bundesgrenzen Sache der Bundespolizei, doch das Land kontrolliert die Landespolizei:
* Schleierfahndung: Die Landespolizei anweisen, im grenznahen Raum oder an Hauptverkehrswegen extrem engmaschige Identitätskontrollen („Verdachtsunabhängige Kontrollen“) durchzuführen.
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## Rechtliche Grenzen und Blockaden (Verfassung und Bund)
Versucht eine AfD-Landesregierung, Kernbereiche des Bundesrechts oder der Verfassung zu ignorieren, greifen juristische Kontrollmechanismen: [1]
| Vorhaben der AfD [1, 2, 5] | Rechtliche Grenze | Konsequenz |
|---|---|---|
| Aufnahmestopp für neue Geflüchtete im Land. | Bundesrecht: Verteilung erfolgt bindend nach dem Königsteiner Schlüssel (§ 45 AsylG). | Der Bund oder Gerichte würden das Land rechtlich zur Aufnahme zwingen. |
| Kürzung von Leistungen unter das Existenzminimum. | Grundgesetz: Das Bundesverfassungsgericht garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20). | Landesverordnungen würden von Gerichten sofort einkassiert. |
| Vollständiger Abschiebestopp-Ausfall. | Völker- und Europarecht: Abschiebungen in Kriegsgebiete (z.B. Syrien) unterliegen engen völkerrechtlichen Grenzen (EMRK). | Gerichte stoppen unzulässige Abschiebungen im Einzelfall. |
## Einfluss im Bundesrat
Über die Stimmen im Bundesrat kann eine Landesregierung bei zustimmungspflichtigen Bundesgesetzen mitentscheiden. Eine einzelne AfD-geführte Landesregierung verfügt dort jedoch nicht über eine Mehrheit, um Bundesgesetze im Alleingang zu blockieren oder zu ändern. Sie könnte Gesetzesvorhaben des Bundes zur Erleichterung von Zuwanderung lediglich verzögern oder über den Vermittlungsausschuss öffentlichkeitswirksam kritisieren.
[1] [https://verfassungsblog.de](
https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/)
[2] [https://verfassungsblog.de](
https://verfassungsblog.de/afd-migration-parteitag/)
[3] [https://www.bundestag.de](
https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... en-1033064)