pentium hat geschrieben:Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
Ich sags ja.....Zeichnung lesen ist schwierig. Außerdem hab ich im vorletzten Beitrag die Frage bereits beantwortet.
AZ
pentium hat geschrieben:Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
Ich sags ja.....Zeichnung lesen ist schwierig. Außerdem hab ich im vorletzten Beitrag die Frage bereits beantwortet.
AZ
pentium hat geschrieben:[...]Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
Ari@D187 hat geschrieben:pentium hat geschrieben:[...]Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
Ja, aber die wäre 80 Meter weit weg gewesen, absolut unzumutbar...
Ari
augenzeuge hat geschrieben:[...]
Die Frau hat für mich keine Schuld. Sie kannte diese Radspur aus Belgien, da fahren keine Autos entlang.....und es ist nicht verboten, über eine zweispurige Straße zu gehen, in der die Autos im Stau stehen.
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:[...]
Die Frau hat für mich keine Schuld. Sie kannte diese Radspur aus Belgien, da fahren keine Autos entlang.....und es ist nicht verboten, über eine zweispurige Straße zu gehen, in der die Autos im Stau stehen.
AZ
AZ, Autofahrer dürfen solche auf die Fahrbahn gepinselten Radwege "mitbenutzen", wenn dort kein Radfahrer unterwegs ist oder behindert wird. Fußgänger dürfen so einen Radweg hingegen nicht benutzen.
Ari
Autofahrer dürfen darauf nicht Halten, nicht Parken, und nicht Befahren – der Schutzstreifen gehört den Radfahrern. Deshalb gilt ein generelles Halteverbot (Bußgeld: 55 bis 100 Euro plus Flensburg-Punkt).
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:pentium hat geschrieben:[...]Gab es dort in der Nähe eine Ampel....
Ja, aber die wäre 80 Meter weit weg gewesen, absolut unzumutbar...
Ari
Du siehst die Autos in einer Spur stehen. Eine zweite Spur gibts nicht. Im Schutz der Baustelle geht die Frau rüber. Ihre Fahrbahn ist frei. Wartende Autofahrer der Gegenspur sehen sie, winken sie mit dem Kinderwagen durch. In dem Moment kommt wie aus dem Nichts der rasende PKW, schleudert sie und den Kinderwagen durch die Luft, dreht sich um 45-60 Grad nach links, fährt einige Meter weiter, kracht in ein im Stau stehenden PKW....
Die Frau hat für mich keine Schuld. Sie kannte diese Radspur aus Belgien, da fahren keine Autos entlang.....und es ist nicht verboten, über eine zweispurige Straße zu gehen, in der die Autos im Stau stehen.
AZ
Ari@D187 hat geschrieben: Autofahrer dürfen solche auf die Fahrbahn gepinselten Radwege "mitbenutzen", wenn dort kein Radfahrer unterwegs ist oder behindert wird. Fußgänger dürfen so einen Radweg hingegen nicht benutzen.
In z.B. Holland ist man permanent auf solchen Radwegen mit dem Auto unterwegs. Geht gar nicht anders.
Ari
pentium hat geschrieben:Vor Gericht wird man auch den Ablauf dieses tragischen Unfalls abklären....sicher nicht mit der BILD.
steffen52 hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben: Autofahrer dürfen solche auf die Fahrbahn gepinselten Radwege "mitbenutzen", wenn dort kein Radfahrer unterwegs ist oder behindert wird. Fußgänger dürfen so einen Radweg hingegen nicht benutzen.
In z.B. Holland ist man permanent auf solchen Radwegen mit dem Auto unterwegs. Geht gar nicht anders.
Ari
Also ich kenne es auch so, das Autofahrer aufgemalte Radwege mitbenutzen dürfen. Ob das nun laut StVO rechtens ist, das müsste man
erst einmal Googlen.
Gruß steffen52
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:[...]
Die Frau hat für mich keine Schuld. Sie kannte diese Radspur aus Belgien, da fahren keine Autos entlang.....und es ist nicht verboten, über eine zweispurige Straße zu gehen, in der die Autos im Stau stehen.
AZ
AZ, Autofahrer dürfen solche auf die Fahrbahn gepinselten Radwege "mitbenutzen", wenn dort kein Radfahrer unterwegs ist oder behindert wird. Fußgänger dürfen so einen Radweg hingegen nicht benutzen.
Ari
Da irrst du dich, Ari. Das dürfen sie nur, wenn sie abbiegen etc. Sonst nicht. Kostet sogar Punkte. Steht übrigens oben.Autofahrer dürfen darauf nicht Halten, nicht Parken, und nicht Befahren – der Schutzstreifen gehört den Radfahrern. Deshalb gilt ein generelles Halteverbot (Bußgeld: 55 bis 100 Euro plus Flensburg-Punkt).
AZ
Ari@D187 hat geschrieben: Der hier diskutierte Radfahrstreifen hat keine durchgezogene Linie als Begrenzung. Den darf man überfahren. Das geht auch in manchen Gemeinden in Deutschland gar nicht anders.
Ari
steffen52 hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben: Der hier diskutierte Radfahrstreifen hat keine durchgezogene Linie als Begrenzung. Den darf man überfahren. Das geht auch in manchen Gemeinden in Deutschland gar nicht anders.
Ari
Also das kenne ich auch so, eben gerade in Gemeinden ist es teilweise so eng da ist es nur möglich, bei Gegenverkehr, den Radweg mit zu nutzen.
Gruß steffen52
Ari@D187 hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben: Der hier diskutierte Radfahrstreifen hat keine durchgezogene Linie als Begrenzung. Den darf man überfahren. Das geht auch in manchen Gemeinden in Deutschland gar nicht anders.
Ari
Also das kenne ich auch so, eben gerade in Gemeinden ist es teilweise so eng da ist es nur möglich, bei Gegenverkehr, den Radweg mit zu nutzen.
Gruß steffen52
Ganz genau aus dem Grund werden dort die sog. Schutzstreifen, d.h. mit unterbrochener Linie eingerichtet. Woher soll AZ das schon wissen?
Ari
Ari@D187 hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben: Der hier diskutierte Radfahrstreifen hat keine durchgezogene Linie als Begrenzung. Den darf man überfahren. Das geht auch in manchen Gemeinden in Deutschland gar nicht anders.
Ari
Also das kenne ich auch so, eben gerade in Gemeinden ist es teilweise so eng da ist es nur möglich, bei Gegenverkehr, den Radweg mit zu nutzen.
Gruß steffen52
Ganz genau aus dem Grund werden dort die sog. Schutzstreifen, d.h. mit unterbrochener Linie eingerichtet. Woher soll AZ das schon wissen?
Ari
Ari@D187 hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben: Der hier diskutierte Radfahrstreifen hat keine durchgezogene Linie als Begrenzung. Den darf man überfahren. Das geht auch in manchen Gemeinden in Deutschland gar nicht anders.
Ari
Also das kenne ich auch so, eben gerade in Gemeinden ist es teilweise so eng da ist es nur möglich, bei Gegenverkehr, den Radweg mit zu nutzen.
Gruß steffen52
Ganz genau aus dem Grund werden dort die sog. Schutzstreifen, d.h. mit unterbrochener Linie eingerichtet.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Ist es Autofahrern unter bestimmten Umständen erlaubt, den Radfahrstreifen zu benutzen?
Ja, gemäß StVO gibt es eine Ausnahmeregelung: Radwege und Radfahrstreifen dürfen von anderen Fahrzeugen befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild das erlaubt. In diesem Fall müssen die anderen Fahrzeugführer jedoch Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.
Wer es lesen kann, ist klar im Vorteil.
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ist es Autofahrern unter bestimmten Umständen erlaubt, den Radfahrstreifen zu benutzen?
Ja, gemäß StVO gibt es eine Ausnahmeregelung: Radwege und Radfahrstreifen dürfen von anderen Fahrzeugen befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild das erlaubt. In diesem Fall müssen die anderen Fahrzeugführer jedoch Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.
Wer es lesen kann, ist klar im Vorteil.
AZ
Du bist doch hier der Spezi, der immer vom großen Differenzieren spricht...
Ein Radfahrstreifen und ein Schutzstreifen sind 2 Paar Schuhe.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ist es Autofahrern unter bestimmten Umständen erlaubt, den Radfahrstreifen zu benutzen?
Ja, gemäß StVO gibt es eine Ausnahmeregelung: Radwege und Radfahrstreifen dürfen von anderen Fahrzeugen befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild das erlaubt. In diesem Fall müssen die anderen Fahrzeugführer jedoch Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.
Wer es lesen kann, ist klar im Vorteil.
AZ
Du bist doch hier der Spezi, der immer vom großen Differenzieren spricht...
Ein Radfahrstreifen und ein Schutzstreifen sind 2 Paar Schuhe.
Ari
Ist bekannt.[...]
Ari@D187 hat geschrieben: die Frau mit dem Kinderwagen hätte dort so nicht gehen dürfen. Daher ist die Diskussion wenig sachrelevant.
Ari
Ari@D187 hat geschrieben:Radfahren in Städten gehört sowieso verboten.
Ari
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