Kumpel hat geschrieben:Den ehemaligen User Vierkrug aus dem anderen FORUM werden hier manche kennen.
Der war wohl OibE in einem Kombinat. Vielleicht meint Akku so etwas.
Wobei mir die Aufgaben da nicht ganz klar sind.
Vielleicht kann Merkur da helfen und vielleicht kann man hier endlich mal das Vollgelöffel beenden.
Da gegenwärtig die Voraussetzungen geschaffen worden sind und sich der Interessierte in temporärer Suspendierung befindet, gehe ich mal auf Deinen Beitrag ein. Es besteht Grund zur Annahme, dass nicht gleich wieder unqualifiziert dazwischengelabert wird. Zum Thema:
OibE kamen insbesondere als
hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte in
bedeutsamen Bereichen der DDR-Volkswirtschaft zum Einsatz, um spezielle operative und volkswirtschaftlich bedeutsame Aufgaben, insbesondere zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, zu realisieren.
Die Tätigkeit der hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten (OibE) war darauf ausgerichtet, zur störungsfreien Erfüllung der volkswirtschaftlichen Ziele beizutragen sowie zu gewährleisten, dass Ordnung und Sicherheit einen festen Bestandteil der volkswirtschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit darstellten. Diese OibE hatten insbesondere dazu beizutragen, Störaktivitäten vorzubeugen bzw. diese aufzudecken, zu analysieren sowie deren Beseitigung (einschließlich begünstigender Umstände) einzuleiten.
Die hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten (OibE) erfüllten ihre Aufgaben, indem sie die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung in Bezug auf Ordnung und Sicherheit in den Führungsbereichen der Volkswirtschaft unterstützten sowie die inspektionsmäßige Tätigkeit im Auftrag des staatlichen Leiters nach Absprache mit dem MfS durchführten. Sie führten keine IM.
Die hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten (OibE) unterlagen als Angehörige des jeweiligen Betriebes bzw. wirtschaftsleitender/staatlicher Organe den arbeitsrechtlichen Regelungen des Gesetzbuches der Arbeit und als OibE den militärischen Bestimmungen des MfS.