Geburt im Transit durch die DDR

Re: Geburt im Transit durch die DDR

Beitragvon Gerd Böhmer » 29. März 2021, 19:28

augenzeuge hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Hör auf, ich kenn das Zeug, völkerrechtlich war West-Berlin besetztes Gebiet und staatsrechtlich ein Teil der Bundesrepublik; doch blieb das Besatzungsrecht dem Staatsrecht übergeordnet. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes war Berlin seit 1949 Teil der Länder, in denen das Grundgesetz galt, ja, Berlin war ein (besonderes) Land der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches kodifizierte die (West-)Berliner Verfassung.

AZ

Das Grundgesetz galt nicht für West-Berlin und das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass es für West-Berlin keine Zuständigkeit habe. So einfach und vor allem klar war die Sache also bis zum Ende nicht, auch wenn das so mancher BRD-Bürger bzw. BRD-Politiker gerne anders aufgefasst hat und gesehen hätte.

Ari


Das ist nicht ganz korrekt. Ebensowenig wie die Argumentation der DDR korrekt war, dass W.-Berlin kein Teil der BRD war. Staatsrechtlich war es das.
Der Grundrechtsteil des Bonner Grundgesetzes galt auch in West-Berlin. Und Berlin-West war ein Land der Bundesrepublik. Festgestellt BVerfG, 25.10.1951.

AZ


Hallo,

Das war aber auch nicht ganz korrekt, das Bundesverwaltungsgericht und das Grundgesetz standen wohl kaum über dem Recht der Alliierten. Selbst nach Bonner Lesart war Bundesrecht nicht uneingeschränkt auf Berlin-West übertragbar. Bis zum 2+4-Vertrag waren Deutschland West wie Ost immer noch durch die Siegermächte besetztes Land und die Siegermächte mussten die Herrschaften in Bonn und Berlin gelegentlich auch zur Räson bringen, wenn diese Herrschaften es übertreiben wollten. Der Ostteil Berlins war nach alliierten Rechtsverständnis auch kein Bestandteil der DDR, wurde aber geduldet ...

... da gab es in der ersten Hälfte der 1970-er Jahre auch in meinem Lebensumfeld einige Diskussionen zum Thema, "warum müssen Berliner aus dem Ostteil zu NVA ?" Nicht zu vergessen, das es ja auch zum Ostteil Berlins bis gegen Ende der 1960-er Jahre immer noch Kontrollstellen und auch gelegentliche Zugangskontrollen gab.

aber das nur nebenbei, es hat ja nichts mit dem Eingangthema im eigentlichen Sinne zu tun.
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Re: Geburt im Transit durch die DDR

Beitragvon augenzeuge » 29. März 2021, 21:01

das Bundesverwaltungsgericht und das Grundgesetz standen wohl kaum über dem Recht der Alliierten. 

Ich dachte, das hatte ich ein paar Beiträge auch geschrieben. Natürlich nicht.

Ich schrieb:
doch blieb das Besatzungsrecht dem Staatsrecht übergeordnet. 


Allerdings, die letzten Kontrollen zwischen Ostberlin und der DDR verschwanden erst 1976/77.

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Re: Geburt im Transit durch die DDR

Beitragvon Ari@D187 » 29. März 2021, 21:59

augenzeuge hat geschrieben:
Ari@D187 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Hör auf, ich kenn das Zeug, völkerrechtlich war West-Berlin besetztes Gebiet und staatsrechtlich ein Teil der Bundesrepublik; doch blieb das Besatzungsrecht dem Staatsrecht übergeordnet. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes war Berlin seit 1949 Teil der Länder, in denen das Grundgesetz galt, ja, Berlin war ein (besonderes) Land der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches kodifizierte die (West-)Berliner Verfassung.

AZ

Das Grundgesetz galt nicht für West-Berlin und das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass es für West-Berlin keine Zuständigkeit habe. So einfach und vor allem klar war die Sache also bis zum Ende nicht, auch wenn das so mancher BRD-Bürger bzw. BRD-Politiker gerne anders aufgefasst hat und gesehen hätte.

Ari


Das ist nicht ganz korrekt. Ebensowenig wie die Argumentation der DDR korrekt war, dass W.-Berlin kein Teil der BRD war. Staatsrechtlich war es das.
Der Grundrechtsteil des Bonner Grundgesetzes galt auch in West-Berlin. Und Berlin-West war ein Land der Bundesrepublik. Festgestellt BVerfG, 25.10.1951.

AZ

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte gerade die staatsrechtliche Frage nicht ganz so einfach. Es erklärte sich selbst in einem Urteil vom 21. Mai 1957 für nicht zuständig für Westberlin, stellte aber immerhin klar:

„a) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

b) Das Grundgesetz gilt in und für Berlin, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch heute aufrechterhaltene Maßnahmen der Drei Mächte seine Anwendung beschränken.

Der Berlinstatus blieb auch mit diesem höchstrichterlichen Entscheid nicht abschließend geregelt. Denn außerhalb der deutschen Rechtsordnung galt weiterhin alliiertes Besatzungsrecht, und das bis zur Wiedervereinigung 1990.

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