augenzeuge hat geschrieben:Der Link ist dennoch lustig.
Man merkt, dass da mehrheitlich Leute schreiben, die vom Status Berlin West und Transit wenig Ahnung haben.
AZ
Volker Zottmann hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Der Link ist dennoch lustig.
Man merkt, dass da mehrheitlich Leute schreiben, die vom Status Berlin West und Transit wenig Ahnung haben.
AZ
Das stimmt AZ, nur tangierte das auch die wenigsten Deutschen direkt. Kann man sich aber anlesen.
Auf jeden Fall ist es eine hochinteressante Angelegenheit, wenn man solche Widrigkeiten mal beleuchtet.
Gruß Volker
augenzeuge hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Der Link ist dennoch lustig.
Man merkt, dass da mehrheitlich Leute schreiben, die vom Status Berlin West und Transit wenig Ahnung haben.
AZ
Das stimmt AZ, nur tangierte das auch die wenigsten Deutschen direkt. Kann man sich aber anlesen.
Auf jeden Fall ist es eine hochinteressante Angelegenheit, wenn man solche Widrigkeiten mal beleuchtet.
Gruß Volker
Der eine schreibt, der Zug war exterritorial, der andere schreibt, es wurden keine Geburtsurkunden aufgrund der Hallstein Doktrin anerkannt, der andere weiß nicht, dass Westberlin staatsrechtlich ein Teil der Bundesrepublik war usw.
[...]
augenzeuge hat geschrieben:Ohjee, da haben aber einige keine Ahnung.
"hatte Westberlin ne Staatsbürgerschaft"
Wenn ein Kind im Transit geboren wäre, wäre es niemals ein DDR Bürger geworden. Diese Feststellung hätte gar nicht getroffen werden können. Auch dann nicht, wenn beide Eltern auf dem Transit verstorben wären.
Nach dem Gesetz vom 20.01.1967 wurden sowohl diejenigen Personen Staatsbürger, die zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsbürger mit Wohn- oder dauerhaftem Aufenthaltssitz auf dem Gebiet der DDR waren, als auch Personen mit Wohnsitz im Ausland, die die DDR-Staatsbürgerschaft bei den zuständigen Organen beantragten
§ 6
(1) Ein auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik geborenes Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, wenn es durch seine Geburt eine andere Staatsbürgerschaft nicht erworben hat.
(2) Ein Kind, das auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik aufgefunden wird (Findelkind), ist Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, sofern der Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft nicht nachgewiesen wird.
augenzeuge hat geschrieben:Der Link ist dennoch lustig.
Man merkt, dass da mehrheitlich Leute schreiben, die vom Status Berlin West und Transit wenig Ahnung haben.
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Der Link ist dennoch lustig.
Man merkt, dass da mehrheitlich Leute schreiben, die vom Status Berlin West und Transit wenig Ahnung haben.
AZ
Das sind Eisenbahner bzw. Leute die ganz ganz viel Ahnung von der Eisenbahn und von Straßenbahnen haben! Oder kannst du so ohne Tante Google mal schnell die Funktion einer "Schneider-Weicher" erklären...
pentium hat geschrieben:Die Frage des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch die Geburt wird weltweit nach zwei Grundprinzipien geregelt:
2. Das jus sanguis, also nach der Abstammung. So wird in Deutschland verfahren, wobei die sanguine Abstammung primär auf die biologische Mutter bezogen wird.
Sperrbrecher hat geschrieben:pentium hat geschrieben:Die Frage des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch die Geburt wird weltweit nach zwei Grundprinzipien geregelt:
2. Das jus sanguis, also nach der Abstammung. So wird in Deutschland verfahren, wobei die sanguine Abstammung primär auf die biologische Mutter bezogen wird.
Nicht ganz,
auch das im Ausland, von einer ausländischen Mutter geborene Kind wird deutscher Staatsbürger,
wenn ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkennt. Unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um
den biologischen Vater des Kindes handelt.
Das ermöglicht dann der ausländischen Mutter die Einreise nach Deutschland, nicht selten zusammen
mit weiteren Kindern, die nicht deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
augenzeuge hat geschrieben:Sperrbrecher hat geschrieben:pentium hat geschrieben:Die Frage des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch die Geburt wird weltweit nach zwei Grundprinzipien geregelt:
2. Das jus sanguis, also nach der Abstammung. So wird in Deutschland verfahren, wobei die sanguine Abstammung primär auf die biologische Mutter bezogen wird.
Nicht ganz,
auch das im Ausland, von einer ausländischen Mutter geborene Kind wird deutscher Staatsbürger,
wenn ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkennt. Unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um
den biologischen Vater des Kindes handelt.
Das ermöglicht dann der ausländischen Mutter die Einreise nach Deutschland, nicht selten zusammen
mit weiteren Kindern, die nicht deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Das gilt aber auch woanders (USA, GB, F...), oder?
AZ
pentium hat geschrieben:Es geht um die Geburt im Transit durch die DDR...
augenzeuge hat geschrieben:Ohjee, da haben aber einige keine Ahnung.
"hatte Westberlin ne Staatsbürgerschaft"
Wenn ein Kind im Transit geboren wäre, wäre es niemals ein DDR Bürger geworden. Diese Feststellung hätte gar nicht getroffen werden können. Auch dann nicht, wenn beide Eltern auf dem Transit verstorben wären.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Ohjee, da haben aber einige keine Ahnung.
"hatte Westberlin ne Staatsbürgerschaft"
augenzeuge hat geschrieben:Hör auf, ich kenn das Zeug, völkerrechtlich war West-Berlin besetztes Gebiet und staatsrechtlich ein Teil der Bundesrepublik; doch blieb das Besatzungsrecht dem Staatsrecht übergeordnet. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes war Berlin seit 1949 Teil der Länder, in denen das Grundgesetz galt, ja, Berlin war ein (besonderes) Land der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches kodifizierte die (West-)Berliner Verfassung.
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Hör auf, ich kenn das Zeug, völkerrechtlich war West-Berlin besetztes Gebiet und staatsrechtlich ein Teil der Bundesrepublik; doch blieb das Besatzungsrecht dem Staatsrecht übergeordnet. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes war Berlin seit 1949 Teil der Länder, in denen das Grundgesetz galt, ja, Berlin war ein (besonderes) Land der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches kodifizierte die (West-)Berliner Verfassung.
AZ
Das Grundgesetz galt nicht für West-Berlin und das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass es für West-Berlin keine Zuständigkeit habe. So einfach und vor allem klar war die Sache also bis zum Ende nicht, auch wenn das so mancher BRD-Bürger bzw. BRD-Politiker gerne anders aufgefasst hat und gesehen hätte.
Ari
pentium hat geschrieben: Die DDR-Organe hätten sicher eine medizinische Versorgung organisiert.
Das ist auch meine Meinung.
Abkommen über Gesundheitswesen (25. April 1974): Einreisende aus dem jeweils anderen deutschen Staat haben nun einen Rechtsanspruch auf kostenfreie ambulante und stationäre medizinische Hilfe bei akuten Erkrankungen.
Gerd Böhmer hat geschrieben:
Geburt im Transit durch die DDR
Ari@D187 hat geschrieben:Gerd Böhmer hat geschrieben:
Geburt im Transit durch die DDR
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass auf den Transitstrecken das ein oder andere Kind zur Welt gebracht wurde.
Ari
Ari@D187 hat geschrieben:Gerd Böhmer hat geschrieben:
Geburt im Transit durch die DDR
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass auf den Transitstrecken das ein oder andere Kind zur Welt gebracht wurde.
Ari
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