
Militärgeld der DDR - Fünfmarkschein im Museum der Volkspolizei in Dresden (© imago/Stefan Hässler)
Die Idee, Geld als Waffe einzusetzen oder damit eine Besatzung zu sichern, gibt es schon seit Langem. Wie aber verhielt es sich mit dem von den DDR-Strategen gehorteten Militärgeld, welches zwar bekannt ist, aber selten erschöpfend untersucht wurde?
Überblick und Forschungsstand
Die bisher erschienene Literatur erwähnt das Thema Militärgeld meist nur am Rande. Sie ist überwiegend kurz nach der Wende in den 1990er Jahren erschienen. Darin gilt das Militärgeld mindestens als gewichtiges Symbol: als Zeichen für "die ausgiebige Akribie, mit der der Nationale Verteidigungsrat (NVR) der DDR seinen Planungsaufgaben nachkam"[7], oder als Beweis für die Absicht der DDR-Strategen, einen Angriffskrieg vorzubereiten, und für die Ernsthaftigkeit dieser "Kriegsplanungen".[8] Ob diese Maßnahme hätte wirksam sein können, wurde nicht gefragt.
Geld als Waffe hat in den Planungen von Politik und Militärs oft eine Rolle gespielt. Auch in der DDR war Geld Teil der militärischen Planung. Aber zur Unterwanderung des westdeutschen Geldwesens war das Militärgeld der DDR nicht gedacht und auch nicht geeignet. Denn es war keinesfalls monetärer Teil einer starken Volkswirtschaft. Im Gegenteil: Als sich die Militärgeld-Pläne im NVR im Frühjahr 1980 konkretisierten, setzte im ostdeutschen Staat zugleich "der rapide ökonomische Niedergang" ein.[12] Das blieb nicht ohne Wirkung auf die militärische Planung. So hieß es bereits in einem Redetext zum Thema "ökonomische Sicherstellung der Landesverteidigung", der Erich Honecker als Vorsitzendem des NVR vorgeschlagen und von ihm paraphiert worden war, auf der 58. Sitzung des NVR am 7. September 1979: "Wie wir alle wissen, haben die Veränderungen auf den internationalen Märkten auch weitreichende Konsequenzen für die ökonomische Sicherstellung der Landesverteidigung."
Der geplante Geltungsbereich des Militärgeldes
Das Militärgeld war noch einmal Thema in der 61. NVR-Sitzung am 23. Juni 1980. Diesmal trug nicht der Präsident der Staatsbank vor, sondern Generalleutnant Heinz Tappert, der Chef der Verwaltung Finanzökonomie des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Das ist möglicherweise ein Hinweis darauf, dass in dieser Frage nach den eher technischen Vorbereitungen durch die Staatsbank nun den politisch gewichtigeren Entscheidern das Wort gehörte.[18] Tappert berichtete laut schriftlicher Vorlage für seinen mündlichen Vortrag: "Militärgeld soll bei Handlungen auf gegnerischem Territorium zur finanziellen Sicherstellung von Versorgungsaufgaben und Wehrsoldzahlungen der Nationalen Volksarmee eingeführt werden."
Das Militärgeld sollte also in besetzten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der NATO-Partner eingeführt werden. Von diesen Territorien wollten die Staaten des Warschauer Pakts möglichst schnell möglichst viel besetzen. Nach Auskunft des ehemaligen NVA-Generalleutnants Gerhard Kunze waren zumindest in den 1960er und 1970er Jahren Militärdoktrin und Strategie des Warschauer Pakts "voll auf die Zerschlagung des Gegners in schnellen tiefen Operationen mit Tagestempo von 80 bis 100 km und die Eroberung des Territoriums bis zum Atlantik in zwölf bis sechzehn Tagen" eingestellt.[22] In anderen Darstellungen ging es nur etwas langsamer zu: Da sollten die Truppen des Warschauer Pakts die Grenzen zu Frankreich zwischen dem 13. und dem 15. Tag erreicht und dabei Dänemark, die Bundesrepublik, die Niederlande und Belgien erobert haben. Nach dieser Schilderung, die auf Protokollen des NVR beruht, hatten die Truppen bis zum 30. und dem 35. Tag Zeit, um an der Biskaya und der Grenze zu Spanien zu sein.[23] Der Berliner Westen lag näher, da konnte es schneller gehen: "Bereits am Tagesende sollten das Stadtgebiet von West-Berlin besetzt und die Einrichtungen der Alliierten blockiert sein."
Den längeren und vollständigen Beitrag findet man hier:
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgesch ... in-der-ddr