"In Richtung Elend nur zu Fuß"

"In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Werner Thal » 26. Juni 2020, 14:54

DER SPIEGEL - 45/1977 - "In Richtung Elend nur zu Fuß"

DDR-Bewohner, die in dem für Normalbürger gesperrten Gebiet entlang der Grenze zur Bundesrepublik
Ferien machen dürfen, müssen besondere Verhaltensmaßregeln beachten.
Auszug aus dem Merkblatt für den Harz-Kurort Schierke:

Sie haben das Vertrauen erhalten, in einem Kurort unmittelbar an der Grenze zur BRD ihren Urlaub
zu verbringen, und wir erwarten, dass sie dieses während ihres Aufenthaltes stets rechtfertigen.
Tragen Sie bei Verlassen Ihrer Unterkunft stets den Personalausweis und den gültigen Passierschein
bei sich, der nur für die Orte Schierke und Elend und diesen Teil der Sperrzone Gültigkeit hat.

Außerhalb der Sperrzone können Sie jede beliebige Wanderroute wählen. An der unserer Staatsgrenze
abgewandten Seite finden Sie auch die schönsten Wanderwege, die mit Schildern mit der Aufschrift
"Schutzstreifen! Betreten und Befahren verboten!" gekennzeichnet sind, nie! Besondere Gefahren
beim Betreten des Schutzstreifens bilden auslaufende Wege, sogenannte Sackgassen, die sich in
unmittelbarer Nähe des Schutzstreifens befinden. Hier treffen Sie auf Schilder mit der Aufschrift
"Ende des Wanderweges". Diese Wege sollten Sie meiden! Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen,
dass das Betreten des Schutzstreifens eine hohe Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstellt und
Sie sich außerdem in große Gefahr bringen, da unsere Grenzsoldaten nicht erkennen können, ob es sich
hier um einen Urlauber, der sich verirrt hat, oder um ein versuchtes Grenzverbrechen (!!!) handelt.
Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutze unserer Heimat von der
Schusswaffe Gebrauch zu machen. Bein Betreten des Schutzstreifens haben Sie mit sofortiger
Ausweisung aus der Sperrzone zu rechnen. Ihr Urlaub ist ohne Rückvergütung abzubrechen. Sie
können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.

Haben Sie die Absicht, eine Tageswanderung zu machen, und wollen deshalb nicht an einer
Mahlzeit teilnehmen, melden Sie sich bitte beim Empfang ab. Es ist im Interesse der eigenen Sicherheit,
und sie vermeiden aufwendige Suchaktionen. Fahrzeuge sind nur auf den angewiesenen Parkplätzen
oder in den gemieteten Garagen abzustellen. Fahrten innerhalb der Ortschaft sind nicht gestattet.
Schierke kann jederzeit, aber nur in Richtung Wernigerode über den Stern verlassen werden. In Richtung
Elend bitte nur zu Fuß gehen.

https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery ... f/40748991

Ansonsten einen heiteren und unbeschwerten Urlaub [crazy]

W. T.
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.
Russian Military out of Ukraine
русские идут домой
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Volker Zottmann » 26. Juni 2020, 15:04

Und unter den Bedingungen haben sich "erlauchte handverlesene" Urlauber noch wohlgefühlt?
Lediglich an der Kalten Bode runter ging es zu Fuß nach Elend. 3 km etwa.
Meist waren Wanderungen organisiert. Es war schon makaber, dass man blöd angesehen wurde, wenn man mit Rucksack in westliche Richtung lief.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon augenzeuge » 26. Juni 2020, 15:18

 Sie können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.


Was ging das den Betrieb an?

AZ
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon pentium » 26. Juni 2020, 16:15

augenzeuge hat geschrieben:
 Sie können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.


Was ging das den Betrieb an?

AZ


Vielleicht war es ein FDGB Ferienplatz...vom Betrieb vergeben.
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Volker Zottmann » 26. Juni 2020, 17:11

In Schirke gab es als Haupthaus nur das riesige "Heinrich-Heine-Heim" Das war FDGB-betrieben.
Fehlverhalten wurde doch immer in solchen Heimen dem Betrieb gepetzt.
Neuerliche Urlaubsanfragen waren somit so gut wie ausgeschlossen.

Heute stehen an gleicher Stelle etwa 70 Ferienhäuser, ganz ohne FDGB. Und alle Urlauber können überall hin.
Da hat der Klassenfeind ja richtig Elend über uns gebracht, oder? [wink]

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon ratata » 27. Juni 2020, 09:17

pentium hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
 Sie können weiterhin mit einem Ordnungsstrafverfahren und Benachrichtigung Ihres Betriebes rechnen.


Was ging das den Betrieb an?

AZ


Vielleicht war es ein FDGB Ferienplatz...vom Betrieb vergeben.


Sagt mal , kennt ihr solche Maßnahmen der DDR Behörden nicht .?????
Da bekommt der Direktor eines DDR Betriebes ein Brief , über das unsozialistische Verhalten seines Mitarbeiters im Urlaub , usw. wo er negativ aufgefallen ist . Vom Hotel , oder bei einer poliz. Kontrolle . Diese Schreiben wurden , sollen im Kollektiv aus gewertet, werden . Mfg ratata
Ich kenne sogar Gerichtsverhandlungen , die im Betrieb verhandelt wurden . Kenne auch einen Fall , wo ein Brief von den Zollorganen der DDR ,an den Direktor meines Betreibes, von ihm zurück gehalten .wurde . MfG ratata
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Kumpel » 27. Juni 2020, 09:21

Richtig ratata, das nennt man soziale Kontrolle und Disziplinierung.
Völlig normales Prozedere in der Zone damals.
Der Edelknabe träumt heute noch davon.
Kumpel
 

Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon augenzeuge » 27. Juni 2020, 10:22

ratata hat geschrieben:Ich kenne sogar Gerichtsverhandlungen , die im Betrieb verhandelt wurden . MfG ratata


Das hab ich noch nie gehört. Gerichtsverhandlungen fanden im, sagt der Name schon, Gericht, statt, und Angeordnete des Betriebes mussten dabei sein.

Ich hatte mal eine Geschichte hier mit dem Schlauchboot am FKK Strand an der Ostsee erzählt. Die Grenzer, welche uns belehrten, nahmen damals direkt Kontakt zum Betrieb auf und wollten die Angaben bestätigt haben. Da ist aber nie etwas passiert.

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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Merkur » 27. Juni 2020, 10:38

augenzeuge hat geschrieben:Das hab ich noch nie gehört. Gerichtsverhandlungen fanden im, sagt der Name schon, Gericht, statt, und Angeordnete des Betriebes mussten dabei sein.
AZ


Hast Du denn wenigstens von gesellschaftlichen Gerichten mal was gehört?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon augenzeuge » 27. Juni 2020, 10:41

Merkur hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Das hab ich noch nie gehört. Gerichtsverhandlungen fanden im, sagt der Name schon, Gericht, statt, und Angeordnete des Betriebes mussten dabei sein.
AZ


Hast Du denn wenigstens von gesellschaftlichen Gerichten mal was gehört?


Ja, sicher. Aber das waren keine echten Gerichte für mich.

Und natürlich, wenn ich daran denke, wie die regelmäßigen Aussprachen mit Ausreisewilligen im Betrieb abliefen, das sah schon aus wie ein Laiengericht. [flash]

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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon ratata » 27. Juni 2020, 11:27

In meiner Tätigkeit als Werkstattleiter , hatte ich zweimal die Ehre ,als gesellschaftlicher Ankläger zu fungieren. Gericht hat darauf bestanden , aus dem Kollegenkreis sollte er sein . Der gesellschaftliche Ankläger sollte die Meinung der Kollegen darlegen . Der erste Fall , Missbrauch der eigenen Tochter , zu Haus und im Kinderferienlager wo er als Helfer tätig war. 2 1/5 Jahre Gefängnis
2 Fall , Herbeiführung eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung . 2 Jahre Bewährung

Dann zum nächsten Fall , unsoziales Verhalten eines jungen Kollegen , Rowdyhaftes benehmen , diese Verhandlung wurde im Betrieb im Speiseraum mit dem Richter durchgeführt . Das zu den Gerichtsverhandlungen im Betrieb . Den gesellsch. Ankläger habe ich aber an meinen Vertreter abgegeben .
Aber noch eins , kein SED Mitglied wurde vor Gerichten der DDR angeklagt . Bevor es zum Gerichtsverfahren kam , wurde das Mitglied aus der SED ausgeschlossen .
Eh es zur Verhandlung kam , kam es erst einmal zum Gespräch zwischen mir und dem Richter . Es war aber schon abgesteckt ,was es für ein Urteil gibt . MfG ratata
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Re: "In Richtung Elend nur zu Fuß"

Beitragvon Volker Zottmann » 27. Juni 2020, 12:07

Stimmt Günther!
SED-Mitgliede wurden grundsätzlich vor Gerichtsverfahren rausgeschmissen.
Auch das war kranke Vorverurteilung. Es gab ja auch lupenreine Freisprüche. Die Geschassten "durften" dann wieder zurück an Erichs Schoß.
Daran sieht man schon, wie pervers alles gehandhabt wurde, nur um im Falle einer Verurteilung als SED weiter zu glänzen....

Ich war 1986 in Nienhagen/Ostsee im Handwerkerheim der Kreishandwerkerschaft des Bezirkes Halle.
Dort wurde zu Urlaubsbeginn eine Parteigruppe gebildet. Ohne mich! Die wollten keine SED. War irgend eine Flötentruppe, ich glaube es war die LDPD.
Die haben bei "Vergehen der Urlauber" dann sicher an sich selbst Meldung gemacht. [flash]

Gruß Volker
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