Abläufe und Ereignisse im Bereich der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße in Berlin 1970 - 1989
Nicht jede Berliner Güst hatte dieselben "Reisekategorien"
Infolge des Mauerbaus von 1961 wurden für die verbliebenen Grenzübergangstellen jeweils verschiedene "Reisekategorien" festgelegt. Zum Beispiel konnten Bürger West-Berlins nicht alle Güst für den privaten Reise- und Besucherverkehr nutzen.
Die grundsätzliche Aufgabe der PKE/Güst Heinrich-Heine-Straße lag in der Überwachung des "Wechselverkehrs von Bürgern der DDR und der BRD und von in der DDR akkreditierten Diplomaten sowie ständige[r] Einwohner West-Berlins zur Ein- und Ausreise im kommerziellen Warenverkehr". Realisiert wurde dieses in Zusammenarbeit mit dem Kommandanten der Grenzübergangsstelle, den die Grenztruppen der DDR stellten, dem Grenzzollamt der Zollverwaltung der DDR (GZA) sowie mit weiteren staatlichen und anderen Dienststellen.
Allerdings hatte der ehemalige PKE - Angehörige karnak behauptet, dass pauschal die Handlungsweisen/Abläufe an allen GÜST gleich gewesen sind.
Grenzkontrolle auf der Güst war für viele Reisende "purer Stress"
Während der Grenzkontrolle konnten komplizierte Situationen auftreten, wie bei einem "versuchten gewaltsamen Grenzdurchbruch" oder bei der "Dekonspiration" von (inoffiziellen) MfS-Mitarbeitern. Zu solchen Situationen zählten auch die Verweigerung des Vorlegens von Reisedokumenten, Provokationen verschiedenster Art, Verkehrsunfälle, Beschädigung von Kontroll- und Sperreinrichtungen sowie Erkrankungen und Todesfälle von Passanten. Letztere zwei Sachverhalte waren zum Teil dadurch bedingt, dass die zu kontrollierenden Personen während der Grenzpassage einem erheblichen psychischen Druck ausgesetzt waren.
Obwohl ein korrektes, zweckdienliches Auftreten von den Kontrollkräften des MfS und der Zollverwaltung verlangt wurde, konnte es auch zu gegenteiligen Verhaltensweisen kommen. Die an der PKE und am GZA eingesetzten Kräfte wurden im Rahmen ihrer fachlichen und politischen Ausbildung auch in "Grenzpsychologie" geschult. Die Kontrollhandlungen waren so abgestimmt (meist auf der Grundlage von speziellen Vereinbarungen), dass die Kontrollkräfte sich sofort gegenseitig informierten, wenn „Unstimmigkeiten“ während der Grenzpassage auftraten.
Gelegentlich erfolgte bei der Grenzkontrolle auch die Festnahme von Passanten, wenn diese z. B. ein allzu provokantes Auftreten an den Tag legten, wenn Auffälligkeiten an Fahrzeugen und Reisegepäck ausgemacht wurden oder wenn Personen festgestellt wurden, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Bei all diesen Sachverhalten wurden das Operative Leitzentrum (OLZ) und/oder die Operativdienststelle Berlin (OPD) oder auch der Leiter der HA VI informiert. Diese Einrichtungen der HA VI trafen Entscheidungen, wie die PKE weiter zu handeln hatte. Festgenommene Personen wurden in der Regel an die Deutsche Volkspolizei übergeben.
https://www.bstu.de/archiv/fachbeitraeg ... ddr/#c2529