Edelknabe hat geschrieben:Sperrbrecher mit diesem:
"Da wurde zumindest der Empfang westlicher Sender immer strafverschärfend bewertet."
textauszug ende
Wäre vielleicht mal sinnvoll zu erwähnen, das dies nun nicht unbedingt für durchgängig 40 Jahre DDR galt. Sondern eben nur für bestimmte Jahre, gar Jahrzehnte.
Rainer-Maria
10 Jahre vor dem Zusammenbruch der DDR- Diktatur war das noch so.
Wie besuchten in den Vorbereitungsstunden auf die Jugendweihe eine Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Rostock.
2 junge Bengels hatten sich in Kleingärten bedient und auf einer Baustelle ein Bolzenschussgerät geklaut.
Die beiden wollten sich im Süden der DDR im Wald verstecken und wurden aber gefasst.
Der eine war durch einen Unfall behindert, ein Teil im Schädel war Kunststoff.
Die Richterin hat in übelster Freislermanier auf dem zugegebenen Genuss von Westfernsehen reagiert.
Als die Jungs auf Nachfrage Krimis und Aktionfilme aufzählten ging die Richterin ab wie Rakete.
Da half alles Betteln der Mutter des einen nicht, die mussten richtig lange hinter Gitter.
Die Anwesenheit von uns Schülern und der Westfernsehkonsum wirkten sich bestimmt noch mal
extra verschärfend auf die Strafe aus.
Westfernsehen konnte also sehr wohl noch bis in die 80er hinein (mit) zu Berufsverbot führen
und sich bei Gericht strafverschärfend auswirken.
Herzlichst
Dr. 213