Zicke hat geschrieben:ich kenn die Gegend, teilsanierte Häuser, keine PKW Stellplätze, ist Nähe der Roschkampfbahn.
Gepflegt Essen gehen, vergiss es, 8-10 km bis zur Innenstadt.
Entsprechend des Baugesetzbuches hat zu jeder errichteten Wohnung unter 100 qm, ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung zu stehen. Über 100 qm Wohnfläche, müssen es zwei Pkw-Stellplätze sein.
Es gibt aber in den Bundesländern abweichende, aufweichende §§ dazu. So ist dies im Land Brandenburg der § 43 BrBauGB, der da besagt, dass man einen Pkw-Stellplatz, finanziell ablösen kann. Es ist also eine "Kann-Bestimmung". Viele Gemeinden haben eine Stellplatzsatzung, wo dann nochmals ins Detail gegangen wird.
Gerade in größeren Städten ist es oftmals gar nicht möglich, entsprechende Stellplätze zu schaffen, weil der Platz dafür gar nicht vorhanden ist und der Bewohner / Mieter / Eigentümer einer Wohnung muss dann zusehen, wo er sein Auto abstellen kann. Ich kenne das aus Berlin. Da bist Du dazu verdammt, dreimal um den Block zu fahren bis du mal einen Pkw-Stellplatz findest oder eben weit zu laufen. Dabei ist eine Entfernung bis zu 1 km (außer bei Schwerbeschädigten) völlig normal - so die dazu gültige Rechtsprechung mit Urteilen von OLG-en bis zum BGH.
Die finanzielle Ablösung eines Pkw-Stellplatzes wird so berechnet. Bodenrichtwert von 17,5 qm Fläche zzgl. Erstellungskosten eines Stellplatzes. Der Bodenrichtwert wird ja jährlich durch den zuständigen Gutachterausschuss amtlich fest gelegt. Der kann schon mal recht hoch sein. In meinem Ort (Bodenrichtwertzone) beträgt er gegenwärtig 180 € /qm Bauland. 250 € pro qm Erstellungskosten.
Wären also: (17,4 qm x 180 €) + (17,5 qm x 250 €) = 3.150 € + 4.375 €. Also kostet ein Stellplatz zum Beispiel in meinem Ort - 7.525 €.
Aber wenn die Gemeinde die "Kann-Bestimmung" nicht erlaubt, haste echt ein Problem. Da bleibt nur noch - kleiner bauen oder du findest einen, der sich eine Baulast eintragen lässt. Und das lässt sich ein Baulastgeber sehr teuer bezahlen.
Freundlichst
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe
Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.