Dr. 213 hat geschrieben:Warum ?
Wie beim bösen Wolf im Märchen oder auch bei ganz gewöhnlichen Räubern das Halstuch vorm Gesicht.
Die Tschekisten hatten was zu verbergen ! Ein Motiv für das Tschekistentheater war also schon mal vorhanden.
Wie im Film, Das Leben der Anderen:
"Das sind schlimme Männer, die andere einsperren, sagt mein Papi!
Herzlichst
Dr. 213
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:andr.k hat geschrieben:Keiner hat den "Fisch oder Obst Transporter" gesehen behaupten aber, dass es ihn trotzdem gab.
Da ist nicht richtig. Es gibt mehrere Leute, die das behaupten, Zeitzeugen und Historiker. Aber gewisse Leute lehnen diese Info ab. Beweise haben die aber auch nicht.....
AZ
Erklärt mir mal einer, was diese "Fisch oder Obst Tarnung" eigentlich sollte...ein Gefangenentransporter bleib ein Gefangen...
augenzeuge hat geschrieben:Ich glaub kaum, dass wir alles logisch erklären können, was das MfS warum getan hat. Ich versteh ja nicht mal den Sinn von Teilen der Akte...
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich glaub kaum, dass wir alles logisch erklären können, was das MfS warum getan hat. Ich versteh ja nicht mal den Sinn von Teilen der Akte...
AZ
Welche Akte nun schon wieder....wir sollten uns mal auf den Horror B1000 konzentrieren.
augenzeuge hat geschrieben:
Och, nur meine OPK-Akte.....Denk an deinen Blutdruck....
AZ
Nostalgiker hat geschrieben:Es war keine Spezialität und Ausdruck von fieser Gesinnung des MfS das ein ins Gefängnis eingelieferter Gefangener einer gründlichen Leibesvisitation inclusive vollständigem entkleiden und der Kontrolle sämtlicher Körperöffnungen zum Auffinden eingeschmuggelter Dinge untersucht wurde, sondern sie ist gängige Praxis in allen Haft- und Untersuchungsanstalten dieser Welt.
In der BRB ist diese körperliche Untersuchung, welche übrigens auch die Untersuchung des Intimbereiches mit einschließt, in der Strafprozessordnung geregelt.
Und es muß nicht das Einverständnis des zu Untersuchenden eingeholt werden!
OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 27.06.2017 (3 Ws 118/17)Die mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Sie darf nur nach den Maßgaben des § 46 HStVollzG unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Nostalgiker hat geschrieben:Die Ohren nicht vergessen @karnak ......
Ich habe mal kurz überschlagen und ich bin für einen Zeitraum von 1972 bis Herbst 1989 auf insgesamt 7 Personen aus dem Freundes und Bekanntenkreis gekommen welche entweder im Rahmen von Familienzusammenführung oder nach einem regulär gestelltem Ausreiseantrag ausgereist sind.
Wie lange jeder Einzelne warten mußte bis er Ausreisen konnte weiß ich nicht mehr.
Über gravierende Schwierigkeiten wie Arbeitsplatzverlust und daraus folgende Arbeitslosigkeit oder andere Repressalien bis hin zur Verurteilung zu Gefängnis ist mir bei den persönlich bekannten Personen nichts bekannt.
nach einem regulär gestelltem Ausreiseantrag
Nostalgiker hat geschrieben:Natürlich Augenzeuge, ich treffe die falschen Leute die mir Falsches erzählen denn nur du weißt immer alles richtig. Vor allem weißt du genau das in der DDR die "Verhältnismäßigkeit" nicht gewahrt wurde.
Nostalgiker hat geschrieben:Ich dachte das erkennst du aber ich habe mich geirrt.
Volker Zottmann hat geschrieben:Es gab auch Obst-und Gemüseläden, obwohl es kein Obst und Gemüse gab....
Sperrbrecher hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Es gab auch Obst-und Gemüseläden, obwohl es kein Obst und Gemüse gab....
Früher stand über/an dem Laden FLEISCHER oder METZGER und es gab im Laden Fleisch- und Wurstwaren.
In der DDR stand über/an den Läden FLEISCH- UND WURSTWAREN und im Laden war ein Fleischer.
Dr. 213 hat geschrieben:Ich weiß garnicht wie die Stasis das überhaupt ertragen haben, hatten die nicht zu Hause auch Familie und Kinder ?
Dr. 213 hat geschrieben:Dumm nur, bei der Stasi war immer alles irgendwie "operativ"
Volker Zottmann hat geschrieben:Mal ernsthaft zu den Beiträgen davor. (AZ und Nostalgiker)
Vielleicht war der @Thoth nach seiner Vorstellung als verfolgter DDR-Bürger mit Berufsverbot nur etwas enttäuscht, dass er, nachdem er auf die Kommunisten schimpfte, hier nicht die erhoffte Resonanz erfuhr.
Soviel mal zu Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit.
Wer vor und nach "Thoth" als "Nostalgiker" agiert, wird von mir nie ernst genommen werden.
Zudem weiß ich, was der @Nostalgiker in Potsdam im Beisein von Karnak und Felixbonobo und mir, zu meiner Frau bezüglich seines Wirkens im Forum sagte.
Es ist schwer, zwei Identitäten gleichzeitig verkörpern zu wollen. Das muss in die Hose gehen.
Gruß Volker
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