icke46 hat geschrieben:Hallo, Affi,
ist aber nett, das Du meinen Hinweis noch mal wiederholst - das ist ja fast wie Fernsehen .
Gruss
icke
SanGefr hat geschrieben:Wie war das eigentlich mit dem Sondersignal auf Polizeifahrzeugen (Martin(s)horn) geregelt? Gab es da keine konkreten Vorschriften, wie in der Bundesrepublik, wie sich der Klang anzuhören hat.
karl143 hat geschrieben: Endlose unnütze Längen, sachliche Ungereimtheiten, und dazu noch die holprige Vertonung, all das verschlägt diesen Polizeiruf auf einen Platz unter den letzten 10 (der DDR-Folgen).
thomas lindner hat geschrieben:Etwas aus dem wahren Leben!
In den Jahren 1966-1968 wurde ein kleiner junge in einem Schwimmbad in einem Dorf bei Eisenach sexuell belästigt und ermordet. Vor der Tat wollte der
Mörder erst mit einem anderen Kind dasselbe machen.
Der Junge beschrieb der Polizei den Täter sehr gut, vor allem die vielen Tätowierungen.
Am selben Tag kurz vor 16.00 erschien die Kriminalpolizei in der Druckerei ,,Phillip Kühner,, in Eisenach und bat um Hilfe.
Es wurde schnell ein Flugblatt mit allen Merkmalen des Täters gedruckt und an allen Helfern verteilt. Die Setzer waren Heinz Schenk, Th. Li. und die Druckerin
Möller.
Laut Buschfunk wurde der Täter am Abend im Waldlokal ,,Waldschänke,, verhaftet.
Thomas
karl143 hat geschrieben:Der Regisseur und viele Fachleute vermuten, das der Sinneswandel des MdI damit zusammenhängt, das im Westen Friedhelm Werremeier, ein bekannter Kriminalschriftsteller und Tatort-Drehbuchschreiber, den Fall Hagedorn aufgreift und in seinem Buch "Der Fall Heckenrose" beschreibt. Als dies bekannt wird, stellt das MdI den Film in Frage.
karl143 hat geschrieben: Vor der Hinrichtung von Hagedorn wurde der Fall E. Honecker vorgetragen, um eine mögliche Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe von Honecker prüfen zu lassen. Honecker ließ sich den Film zeigen. Nach diesem war er wohl so erschüttert, das er darauf bestand, das die Todesstrafe vollstreckt wurde.
augenzeuge hat geschrieben: Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Hinrichtung eines zur Tat Minderjährigen nicht nur einen kleinen Skandal verursacht hätte..denn es widersprach doch auch dem DDR-Recht. Also musste der Fehler vertuscht werden.
AZ
Edelknabe hat geschrieben:Gerechtigkeit ist auch dem Kindermörder Hagedorn widerfahren indem man ihn damals vom Leben zum Tode befördert hatte. Völlig zu Recht. So einfach sehe ich das als Normalbürger in der damaligen DDR und im heutigen Deutschland.
Rainer-Maria
karl143 hat geschrieben:@ Merkur,
zumindest bei den Tötungen von Mario Luois und Henry Specht am 31.05.1969 war Hagedorn noch Jugendlicher. Bei dem Mord an Ronald Winkler am 09.10.1971 war Hagedorn 19 Jahre alt. Viele andere Staaten hätten bei diesem Alter mit dem Jugendstrafrecht geurteilt.
Merkur hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben: Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Hinrichtung eines zur Tat Minderjährigen nicht nur einen kleinen Skandal verursacht hätte..denn es widersprach doch auch dem DDR-Recht. Also musste der Fehler vertuscht werden.
AZ
Hagedorn, am 30.01.1952 geboren, war bei seiner letzten Tat, dem Mord an Ronald W., am 09.10.1971 minderjährig ?
Zurück zu TV- Fernsehfilme & Serien
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste