HORST FRANK
Schon seit dem Mauerbau ist das Gebiet um den S-Bahnhof Wilhelmsruh im Ost-Berliner Bezirk Pankow ein Schwerpunkt der Fluchtbewegung. Immer wieder gelingt es Flüchtlingen, in dieser Gegend die Sperranlagen zum West-Berliner Bezirk Reinickendorf zu überwinden.[1] Am 29. April 1962 jedoch vereiteln dort DDR-Grenzposten mit Waffengewalt einen Fluchtversuch. Gegen 00.30 Uhr versucht der 19-jährige Horst Frank, wie es im DDR-amtlichen Sprachgebrauch heißt, nach West-Berlin „durchzubrechen“. Er hat einem Rapport der Grenzpolizei zufolge „bereits den zweiten Drahtzaun überstiegen, als er durch unsere Posten angerufen wurde. Da F(rank) die Flucht fortsetzte, wurden durch unsere Posten sieben Zielschüsse abgegeben. F(rank) wurde in das VP-Krankenhaus überführt, wo er gegen 4.00 Uhr verstarb.“
Der Ost-Berliner Grenzrapport, der den gewaltsamen Tod des jungen Mannes dokumentiert, lässt kaum erahnen, wie sich das Geschehen, in das zwei Flüchtlinge und drei Grenzposten verwickelt sind, tatsächlich abgespielt hat. Als Horst Frank in dieser Nacht erschossen wird, ist er unmittelbar vor dem Ziel. Vier Stunden lang ist er zusammen mit Detlev W. durch den Grenzstreifen gerobbt. Es gelingt ihnen, unbemerkt bis zum letzten Sperrelement, einem dreifachen Stacheldrahtzaun, zu gelangen. Sein Freund hat Glück. Er entgeht den Blicken der Wachposten und kann nach West-Berlin entkommen. Horst Frank hingegen wird von zwei Grenzern entdeckt. Aus 20 Metern Entfernung eröffnen sie das Feuer auf den am Boden liegenden Flüchtling. Durch die Schüsse aufmerksam geworden, nimmt auch ein dritter Grenzposten den 19-Jährigen, der sich längst hoffnungslos im Stacheldraht verfangen hat, unter Beschuss. Horst Frank wird insgesamt dreimal getroffen. Er erleidet einen Bauch-Lungen-Durchschuss, der wenig später zum Tod führt.[3]
Wer den tödlichen Schuss abgegeben hat, kann, als sich die drei Schützen Jahrzehnte später vor Gericht verantworten müssen, nicht mehr geklärt werden. Dennoch werden sie des gemeinschaftlich begangenen Totschlags für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs bzw. einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Die ganze Geschichte kann mir hier lesen:
https://www.berliner-mauer-gedenkstaett ... 347,2.html