pentium hat geschrieben:Kleinere Firmen, Blogger, Vereine und gemeinnützige Organisationen stehen nun vor der Frage, wie sie die Verordnung erfüllen sollen.
Der Online-Livestream des Fronleichnam-Gottesdienstes aus dem Freiburger Münster wird vorerst nicht stattfinden. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das daraus resultierende kirchliche Datenschutzgesetz.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... -5584.html
augenzeuge hat geschrieben:Ja, es tut schon weh, wenn man so liest, was einige aus dem Gesetz ableiten.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Ich weiß. Aber ich halte das alles für sehr übertrieben. Theoretisch kann ein Bürger ja von jeder Behörde seine Daten einsehen. Versuchs mal beim BND u.a.
Und wenn du hier Hilfestellung leistest, sei vorsichtig. Gerade jene, die alle Daten offen angeben, machen Fehler. Und sind am Ende für Rechtsanwälte leicht zu knacken.
AZ
Die genannten Abmahnungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Bislang ist unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. In Deutschland gab es hierzu auch vor der DSGVO keine einheitliche Rechsprechung. Das OLG Hamburg beispielsweise bejahte 2013 diese Frage, Das Kammergericht Berlin dagegen 2011 nicht. (hob)
augenzeuge hat geschrieben:Das war leider abzusehen. Ist schon traurig. Hoffe die Politik trifft hier bald eindeutige Entscheidungen, die diesem unehrenhaften Treiben einen Riegel vorschieben.
AZ
pentium hat geschrieben:Wegen Datenschutz: Kita schwärzt Kindergesichter in Fotoalben - SPIEGEL ONLINE - Leben und Lernen
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc ... 21215.html
Eine perfekte Integrationsmaßnahme, so sehen alle schon mal gleich dunkel aus.
pentium hat geschrieben:Dieses Jahr gibt es in Schwandorf keine Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder. Der Grund: Die Stadt darf die Daten, wer bedürftig ist, auch der Sozialorganisation nicht weitergeben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet es.
https://www.onetz.de/oberpfalz/schwando ... 57458.html
Die Eltern von 300 bis 400 Kindern müssten wegen der Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten angeschrieben werden. Dass dieser Verwaltungsaufwand vom Jobcenter nicht geleistet werden könne, wie der Geschäftsführer den Oberpfalz-Medien gegenüber angeführt hatte, ist für die SPD "nicht nachvollziehbar".
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