Extremismus in Deutschland

Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 12. Januar 2018, 19:06

Nach dem Sächsischen Polizeigesetz lag in dieser Situation die Voraussetzung für eine Identitätsfeststellung nicht vor."
#

Das wird ja immer besser.... [flash]

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Zicke » 12. Januar 2018, 19:19

lesen setzt auch erfassen voraus.
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 12. Januar 2018, 19:26

Zicke hat geschrieben:lesen setzt auch erfassen voraus.

Mach dir da mal keine Sorgen. Aber du kannst mir das Zitat gern erklären.

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon steffen52 » 12. Januar 2018, 19:33

pentium hat geschrieben:
Das wäre es angebracht, erst einmal die offizielle Stellungsnahme der Polizeidirektion Chemnitz abzuwarten. Hauptsache man kann wieder einmal auf die bösen Polizisten in Dunkeldeutschland zeigen....

...


Richtig Pentium, man erwartet es immer von anderen Usern, aber selber was lesen und nun auch noch aus Sachsen(Chemnitz), sofort springt da einer an!!!! [frown]
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 12. Januar 2018, 19:37

steffen52 hat geschrieben:
pentium hat geschrieben:
Das wäre es angebracht, erst einmal die offizielle Stellungsnahme der Polizeidirektion Chemnitz abzuwarten. Hauptsache man kann wieder einmal auf die bösen Polizisten in Dunkeldeutschland zeigen....

...


Richtig Pentium, man erwartet es immer von anderen Usern, aber selber was lesen und nun auch noch aus Sachsen(Chemnitz), sofort springt da einer an!!!! [frown]
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Du solltest dich mal nicht erregen, oder muss ich dir zeigen, wo du nicht abwartest?

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Spartacus » 12. Januar 2018, 20:27

augenzeuge hat geschrieben:
Nach dem Sächsischen Polizeigesetz lag in dieser Situation die Voraussetzung für eine Identitätsfeststellung nicht vor."
#

Das wird ja immer besser.... [flash]

AZ


Wieso?

Da steht ein Mann vor einer Bäckerei. Eine Tat hat noch nicht stattgefunden. Warum soll dann die Polizei seine Identität feststellen?

Weil es verboten ist, vor einer Bäckerei zu stehen?

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 12. Januar 2018, 22:22

Nee, Sparta, weil ich der Polizei nicht glaube. Und weil sie ihre Pappenheimer erkennen sollte.... Diese darf man auf Verdacht natürlich kontrollieren.
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Zicke » 12. Januar 2018, 23:01

augenzeuge hat geschrieben:Nee, Sparta, weil ich der Polizei nicht glaube. Und weil sie ihre Pappenheimer erkennen sollte.... Diese darf man auf Verdacht natürlich kontrollieren.
AZ


nein, darf sie nicht, es sei denn diese Gegend um die Bäckerei wurde zur Waffenverbotszone ausgerufen, dann darf auch ohne Verdacht eine Ausweiskontrolle erfolgen.
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 12. Januar 2018, 23:08

Zicke hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Nee, Sparta, weil ich der Polizei nicht glaube. Und weil sie ihre Pappenheimer erkennen sollte.... Diese darf man auf Verdacht natürlich kontrollieren.
AZ


nein, darf sie nicht, es sei denn diese Gegend um die Bäckerei wurde zur Waffenverbotszone ausgerufen, dann darf auch ohne Verdacht eine Ausweiskontrolle erfolgen.


Kannst du mir diesen Paragraphen zeigen? Überall kann ein Polizist aus präventiven gründen eine Ausweiskontrolle durchführen. Dabei dürfen die Beamten zunächst einmal nur die Identität des Befragten feststellen. Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen....

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Interessierter » 13. Januar 2018, 09:29

100 Rechte wegen schwerer Ausschreitungen angeklagt

In Leipzig verwüstete eine rechte Meute Anfang 2016 ein linkes Stadtviertel. Nun stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss - es werden wohl Dutzende Gerichtsverfahren folgen.

Zwei Jahre nach den Neonazi-Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz haben die Ermittler Anklage gegen 100 Beschuldigte erhoben. Wegen der hohen Zahl der Verfahren werden in fast allen Fällen jeweils zwei Beschuldigte gemeinsam wegen besonders schweren Landfriedensbruchs angeklagt, wie mehrere Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichten.
Anzeige

Die Ausschreitungen vom 11. Januar 2016 am Rande einer Demonstration des fremdenfeindlichen "Legida"-Bündnisses hatten bundesweit Aufsehen erregt. Dutzende Rechte hatten im Stadtteil Connewitz, einer Hochburg der linksautonomen Szene, rund 20 Geschäfte demoliert und versucht, Barrikaden zu errichten. Die Polizei nahm mehr als 200 Verdächtige in Gewahrsam; fünf Beamte erlitten Verletzungen, ein Dachstuhl geriet in Flammen.

Die nun erhobenen 51 Anklagen würden auf verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts verteilt, wie unter anderem die "Leipziger Volkszeitung" berichtet. Demnach werden vermutlich in den kommenden Wochen auch die Ermittlungsverfahren gegen die verbliebenen 105 Beschuldigten abgeschlossen. Elf weitere Fälle seien zudem an die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden abgegeben worden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/l ... 87349.html
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon pentium » 13. Januar 2018, 11:13

augenzeuge hat geschrieben:
Kannst du mir diesen Paragraphen zeigen? Überall kann ein Polizist aus präventiven gründen eine Ausweiskontrolle durchführen. Dabei dürfen die Beamten zunächst einmal nur die Identität des Befragten feststellen. Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen....

AZ


Wann darf die Polizei ohne Grund Personen anhalten und befragen?

Eigentlich gar nicht. Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.


Dabei reicht es aus, dass an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen ist – zum Beispiel bei einer Demonstration, bei der mit Ausschreitungen gerechnet werden muss, oder an einem stadtbekannten Drogenumschlagplatz, an dem Straftaten an der Tagesordnung sind.

Die genauen Voraussetzungen für Kontrollen sind in den Polizeigesetzen der Länder festgelegt. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubt zum Beispiel Kontrollen auch an Orten, an denen „Personen der Prostitution nachgehen“.

In Ausnahmesituationen lässt das Polizeirecht mancher Bundesländer auch die Ausdehnung der Kontrollen auf größere Gebiete zu: In Hamburg erklärte die Polizei Anfang 2014 nach Ausschreitungen linker Demonstranten ganze Stadtviertel zum „Gefahrengebiet“: In diesem Bereich konnte die Polizei ohne besonderen Grund Personen anhalten und kontrollieren.

§ 12 PolG NRW – Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

https://www.anwalt24.de/gesetze/polg_nrw/12

...
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 11:14

Nur darum ging es! Reicht doch:

Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.


AZ
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon pentium » 13. Januar 2018, 11:24

augenzeuge hat geschrieben:Nur darum ging es! Reicht doch:

Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.


AZ


Nein reicht nicht, du musst weiter denken oder lesen. Es muss eine mögliche Gefahrenlage bestehen! Wenn du mich kontrollierst, als Polizist mit deiner Begründung "reicht doch" nur weil ich vor einem kurdischen Bäckerladen stehe, dann lieber AZ wirst du wohl als Polizist ärger bekommen, den du musst im Fall der Fälle deine Kontrolle vor Gericht begründen müssen und da reicht deine Begründung bestimmt nicht aus.

Noch mal:
Wann darf die Polizei ohne Grund Personen anhalten und befragen?

Eigentlich gar nicht. Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.


Welche Gefahr war vor dem Bäckerladen erkennbar um eine Kontrolle zu rechtfertigen....welcher Verdacht ????

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 11:35

Vielleicht sollten das Polizisten mal beantworten. Mir ging es um präventive Maßnahmen. Und die darf man umsetzen. Man tut ja so, als ob die Ausweiskontrolle in Sachsen verboten ist.
Das ist falsch.
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon pentium » 13. Januar 2018, 11:55

augenzeuge hat geschrieben:Vielleicht sollten das Polizisten mal beantworten. Mir ging es um präventive Maßnahmen. Und die darf man umsetzen. Man tut ja so, als ob die Ausweiskontrolle in Sachsen verboten ist.
Das ist falsch.
AZ


Steht doch alles im Gesetz!
Noch mal zu den Rechtsextremen Schmierereien:
Neben der Aufschrift "Tod und Hass der BSG" prangten an dem Ladengeschäft von Yavuz Kaya auch zwei rote Hakenkreuze und eine SS-Aufschrift in Runenform.

Tod und Hass der BSG? Die Abkürzung BSG könnte sich unter anderem auf den Fußballverein FC Erzgebirge Aue beziehen, früher BSG Wismut Aue. Deren Fans und die Fans des Chemnitzer FC sind seit Jahrzehnten miteinander verfeindet. Neben Hakenkreuzen und Runen hinterließen die Täter weitere Schmierereien mit Fußballbezug wie "Chemnitz Ultras"....

Man sollte die Ermittlungen der Polizei abwarten.

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Zicke » 13. Januar 2018, 13:20

§ 19
Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,
1. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen,
2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,
3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,
4. wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 35 Abs. 2) oder im Sinne des § 28 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG) vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), in der jeweils geltenden Fassung, zu verhindern,
5. zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, darüber hinaus in öffentlichen Anlagen, Einrichtungen oder Verkehrsmitteln des internationalen Verkehrs oder in unmittelbarer Nähe hiervon sowie auf Bundesfernstraßen und anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität,
6. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten im Sinne des § 100a StPO oder § 28 SächsVersG zu verhindern. Die Einrichtung eines Kontrollbereichs darf nur vom Staatsministerium des Innern oder mit seiner Zustimmung angeordnet werden.
(1a) außer Kraft

(2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

(3) Die Polizei kann verlangen, dass ein Berechtigungsschein vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen. 4


https://www.bussgeldkatalog.org/polizeirecht/
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon steffen52 » 13. Januar 2018, 13:21

https://mobil.n-tv.de/politik/Reichsbue ... 27252.html
Jetzt sind diese sogenannten Reichsbürger, wohl total übergeschnappt. [bloed] Sollte diese Meldung echt sein, dann müsste die Justiz aber sofort
eingreifen.
Gruß steffen52
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon HPA » 13. Januar 2018, 13:26

Was für ein deja vu

In gewissen anderen Kreisen gab es mal vor Jahren ähnliche Bestrebungen. Da träumte man vom neuen Rotfrontkämpferbund.

Dem Bericht zufolge besitzen mehr als 1000 "Reichsbürger" eine waffenrechtliche Erlaubnis.


Und warum besitzen die diese noch?

Da diese Reichsdeppen ja diesen Staat nicht anerkennen , würde ich diesen sämtliche mit diesem staat zusammenhängende und von Behörden dieses Staates ausgestellte Erlaubnisse und Berechtigungen per sofortvollzug entziehen.
HPA
 

Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon pentium » 13. Januar 2018, 13:36

steffen52 hat geschrieben:https://mobil.n-tv.de/politik/Reichsbuerger-planen-offenbar-Armee-article20227252.html
Jetzt sind diese sogenannten Reichsbürger, wohl total übergeschnappt. [bloed] Sollte diese Meldung echt sein, dann müsste die Justiz aber sofort
eingreifen.
Gruß steffen52


Die Forensuche hätte dich bestimmt zum Thema "Die Reichsbürger" geführt...

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Spartacus » 13. Januar 2018, 16:01

augenzeuge hat geschrieben:Vielleicht sollten das Polizisten mal beantworten. Mir ging es um präventive Maßnahmen. Und die darf man umsetzen. Man tut ja so, als ob die Ausweiskontrolle in Sachsen verboten ist.
Das ist falsch.
AZ


Nein es ist richtig. Siehe die Begründung von Pentium. Die DDR Zeiten - zeigen sie mal ihren Ausweis - sind definitiv vorbei und das ist gut so. [hallo]

Mir ging das damals nämlich mächtig auf den Wecker. Seit 1994 bin ich hier in Bayern noch niemals von einem Polizisten nach meine Ausweis gefragt worden.
Warum nicht? Ganz einfach, es gab keinen Grund dafür und der muss "zwingend" vorliegen, sonst hat der Polizist ein Problem.

LG

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon steffen52 » 13. Januar 2018, 17:05

Spartacus hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Vielleicht sollten das Polizisten mal beantworten. Mir ging es um präventive Maßnahmen. Und die darf man umsetzen. Man tut ja so, als ob die Ausweiskontrolle in Sachsen verboten ist.
Das ist falsch.
AZ


Nein es ist richtig. Siehe die Begründung von Pentium. Die DDR Zeiten - zeigen sie mal ihren Ausweis - sind definitiv vorbei und das ist gut so. [hallo]

Mir ging das damals nämlich mächtig auf den Wecker. Seit 1994 bin ich hier in Bayern noch niemals von einem Polizisten nach meine Ausweis gefragt worden.
Warum nicht? Ganz einfach, es gab keinen Grund dafür und der muss "zwingend" vorliegen, sonst hat der Polizist ein Problem.

LG

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Sparta Du verstehst es nicht! Es sind doch Polizisten aus Sachsen gewesen, wären es in NRW passiert, sehen die Beiträge zu dieser Geschichte anders aus!!!!! [flash]
Gruß steffen52
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 17:17

Spartacus hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Vielleicht sollten das Polizisten mal beantworten. Mir ging es um präventive Maßnahmen. Und die darf man umsetzen. Man tut ja so, als ob die Ausweiskontrolle in Sachsen verboten ist.
Das ist falsch.
AZ


Nein es ist richtig. Siehe die Begründung von Pentium. Die DDR Zeiten - zeigen sie mal ihren Ausweis - sind definitiv vorbei und das ist gut so. [hallo]

Mir ging das damals nämlich mächtig auf den Wecker. Seit 1994 bin ich hier in Bayern noch niemals von einem Polizisten nach meine Ausweis gefragt worden.
Warum nicht? Ganz einfach, es gab keinen Grund dafür und der muss "zwingend" vorliegen, sonst hat der Polizist ein Problem.

LG

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Ich kenne das auch, Sparta. Natürlich geht das nicht mehr wie zu DDR Zeiten. Aber wenn ich mich auffällig nachts irgendwo verhalte, dann ist es möglich.
Und ich ging davon aus, dass man als schlauer Polizist, der nicht weggucken will, auch jene erkennt, die diese Parolen auftragen.
Weißt du was alles präventive Gründe sein können?

Pentium schrieb ja, dass es geht:
Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.


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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 17:18

steffen52 hat geschrieben:Sparta Du verstehst es nicht! Es sind doch Polizisten aus Sachsen gewesen, wären es in NRW passiert, sehen die Beiträge zu dieser Geschichte anders aus!!!!! [flash]
Gruß steffen52


Ist das alles, was dir einfällt? [bloed]
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon steffen52 » 13. Januar 2018, 17:48

augenzeuge hat geschrieben:
steffen52 hat geschrieben:Sparta Du verstehst es nicht! Es sind doch Polizisten aus Sachsen gewesen, wären es in NRW passiert, sehen die Beiträge zu dieser Geschichte anders aus!!!!! [flash]
Gruß steffen52


Ist das alles, was dir einfällt? [bloed]
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Warum, Du bist doch der welcher es nicht begreifen will das die Polizeistreife schuldlos ist. Es stimmt weder die Zeit der Überwachungskamera, noch warum auch immer sie
den Bürger kontrollieren sollten. Zu dieser Zeit gab es noch keine Straftat, eine Spraydose wird er wohl kaum in der Hand gehalten haben!!!denken]
Gruß steffen52
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 17:51

steffen52 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:
steffen52 hat geschrieben:Sparta Du verstehst es nicht! Es sind doch Polizisten aus Sachsen gewesen, wären es in NRW passiert, sehen die Beiträge zu dieser Geschichte anders aus!!!!! [flash]
Gruß steffen52


Ist das alles, was dir einfällt? [bloed]
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Warum, Du bist doch der welcher es nicht begreifen will das die Polizeistreife schuldlos ist. Es stimmt weder die Zeit der Überwachungskamera, noch warum auch immer sie
den Bürger kontrollieren sollten. Zu dieser Zeit gab es noch keine Straftat, klaro??? [denken]
Gruß steffen52


Du hast leider immer noch nicht begriffen, dass die ID Kontrolle nicht erst nach einer Straftat möglich ist, sondern auch präventiv. Was ist daran so schwer?
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 17:56

Hier ein Beispiel einer Routinekontrolle:
https://www.radioerzgebirge.de/beitrag/ ... tz-215589/

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon steffen52 » 13. Januar 2018, 17:57

augenzeuge hat geschrieben:
Du hast leider immer noch nicht begriffen, dass die ID Kontrolle nicht erst nach einer Straftat möglich ist, sondern auch präventiv. Was ist daran so schwer?
AZ

Nein Du begreifst es nicht! Es lag keine Straftat vor, er stand einfach auf der Straße, vielleicht rauchte er eine Zigarette oder so. Warum und weshalb soll die
Streife ihn nach den Papieren fragen? Das es vielleicht besser gewesen wäre, das steht auf einen anderen Blatt. Aber einfach der Polizei zu unterstellen sie
würden wegsehen, das ist einfach nicht normal!!! [frown]
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 18:45

steffen52 hat geschrieben: Aber einfach der Polizei zu unterstellen sie würden wegsehen, das ist einfach nicht normal!!!
Gruß steffen52


Dann fehlt ihnen was Anderes.... [grins] Das Routinekontrollen möglich sind, wirst du spätestens jetzt merken, denn da werden garantiert ähnlich rumstehende Leute mal angesprochen.
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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon Spartacus » 13. Januar 2018, 19:29

augenzeuge hat geschrieben:Hier ein Beispiel einer Routinekontrolle:
https://www.radioerzgebirge.de/beitrag/ ... tz-215589/

AZ


Schlechtes Beispiel AZ, denn ich wette, dass die Polizei bei dieser " Routinekontrolle" keinen Deutschen belästigt hat. Die hatten einen Auftrag und der
hieß, nach Navris Ausschau halten und kontrollieren. Das ist ganz was anderes.

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Re: Extremismus in Deutschland

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2018, 19:41

Sparta, wie viele Beispiele soll ich noch einstellen? Eigentlich könnten hier mal Andre und Merkur etwas sagen....die wissen es besser.

Gerade wurde ich im Zug nach dem Ausweis gefragt, eine "Personenkontrolle". Die Ausweisdaten wurden telefonisch abgeglichen. Einen Dienstausweis hat man mir nicht unaufgefordert vorgezeigt. Auf meine Frage, ob etwas im Busch sei, entgegnete man, dies sei eine Maßnahme, um "das Sicherheitsfefühl der Reisenden zu stärken, damit die Leute sehen, dass was gemacht wird".

https://www.reddit.com/r/de/comments/10 ... deutschen/

https://de.sputniknews.com/panorama/201 ... letzungen/

Auch das passt noch zu Chemnitz:
zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, darüber hinaus in öffentlichen Anlagen,


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