karnak hat geschrieben:Wem man sowas nachweisen kann der darf den Beruf auch nicht mehr ausüben wenn die Bundesrechtsanwaltskammer so entscheidet. Wenn nicht dann nicht, ist doch eigentlich ganz einfach.
Interessierter hat geschrieben:Wenn viele in der DDR verurteilte Menschen aussagen, dass sie nur unzureichend oder gar nicht verteidigt wurden ( siehe Spartacus Beispiel ) dann ist das unzureichende Beweislast?
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Volker Zottmann hat geschrieben:Wie will denn ein allein im Gerichtssaal sitzender "DDR-Staatsfeind" jemals die Rechtsbeugung seines in Starre verfallenen Verteidigers beweisen?
Gruß Volker
Volker Zottmann hat geschrieben:Wie will denn ein allein im Gerichtssaal sitzender "DDR-Staatsfeind" jemals die Rechtsbeugung seines in Starre verfallenen Verteidigers beweisen?
Es ist doch inzwischen bekannt, dass in unzähligen Fällen diese Pflichtverteidiger nur ihrem wahren Auftraggeber dienten. Wer will das heute noch bestreiten?
Gruß Volker
karnak hat geschrieben:............... Unfähigkeit oder Blödheit ist kein Straftatbestand.
augenzeuge hat geschrieben:Danny, wie nennt man es, wenn ein Rechtsanwalt die Rechtsbeugung durch unzureichende Unterstützung seines Mandanten unterstützt? Und damit seinen Mandanten der staatlichen Rechtsbeugung ausliefert, obwohl er diesem das Gegenteil versichert hatte.
AZ
Danny_1000 hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Wie will denn ein allein im Gerichtssaal sitzender "DDR-Staatsfeind" jemals die Rechtsbeugung seines in Starre verfallenen Verteidigers beweisen?
Gruß Volker
Gar nicht ! Ein Rechtsanwalt spricht kein Recht und konnte demzufolge auch in der DDR kein Recht beugen.
Danny
AkkuGK1 hat geschrieben:man kann es auch so sagen: Staatsanwalt, Richter, Rechtsanwalt, Polizei/Stasi und Strafvollzug alles aus einer Hand. Gegen den "Delinquenten"
Danny_1000 hat geschrieben:Den Fehler, den einige hier nach meiner Meinung immer wieder machen ist die falsche oder fehlende historische Einordnung.
Danny_1000 hat geschrieben:@Karnak
Da hast Du natürlich nicht ganz unrecht ! Mir ging es auch mehr darum darauf hinzuweisen, dass in einer Diktatur nun mal insbesondere im politischen Bereich die meist ungeschriebenen oder schwammig formulierten Regeln der Diktatoren gelten und nicht das, was auch in der DDR- Verfassung (siehe z.B. § 27 Meinungsfreiheit) stand.
Den Fehler, den einige hier nach meiner Meinung immer wieder machen ist die falsche oder fehlende historische Einordnung. Das aber sollte man tun, wenn man sich seriös und ohne Schaum vor dem Mund mit der damaligen auseiander setzen will. Da bleibt dann immer noch genügend Raum für den einen oder anderen Empörungslinkeinsteller. Zu mehr reicht’s aber leider oftmals nicht.
Danny
augenzeuge hat geschrieben:Da ist ganz sicher was dran. Aber erwarte doch bitte nicht ein Statement von jenen, die es vielleicht betreffen könnte....
AZ
Nov65 hat geschrieben:Übrigens: Etliche werden sich an ihre Berufsschulzeit vor `89 erinnern. Ein Fach hieß Sozialistisches Recht.
Grüße von Andreas
augenzeuge hat geschrieben:Nov65 hat geschrieben:Übrigens: Etliche werden sich an ihre Berufsschulzeit vor `89 erinnern. Ein Fach hieß Sozialistisches Recht.
Grüße von Andreas
Oh, ja, jetzt wo du es sagst. Schreckliche Veranstaltung. Ständig dieses Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis, welche man verschweigen musste.
AZ
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