Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon pentium » 13. November 2017, 16:56

Ausstellungseröffnung: Vergessene Geschichte – Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Die Ausstellung macht damit erstmalig in den ostdeutschen Bundesländern Station. Sie ist vom 13.11. bis zum 24.11. im Foyer des „Neuen Augusteum“ der Universität Leipzig zu sehen. Die Ausstellung wurde erstellt von der niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote mit Unterstützung durch die Gewerkschaften ver.di, GEW, den DGB und viele andere.

Mike Nagler, für den Kreis der Leipziger Organisatoren der Ausstellungs- und Veranstaltungsreihe: „Wir möchten einerseits über den sogenannten Radikalenerlass informieren und dieses unrühmliche Kapitel bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte vor dem Vergessen bewahren. Andererseits möchten wir mit der Ausstellung und dem Begleitprogramm zu einer Auseinandersetzung über Grund- und Menschenrechte wie z. B. Meinungsfreiheit in unserer heutigen Gesellschaft anregen. Das Thema ist keineswegs nur ein historisches, denn von Lehr- und Berufsverboten sind auch heute viele auch junge Menschen betroffen. Wir wollen Bewusstsein und kritische Öffentlichkeit für das Thema schaffen, da diese Repressionen das Recht auf Meinungsfreiheit einschränken und Demokratie grundsätzlich gefährden.“

https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2 ... lik-197244
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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon augenzeuge » 13. November 2017, 17:27

pentium hat geschrieben: „Wir möchten einerseits über den sogenannten Radikalenerlass informieren und dieses unrühmliche Kapitel bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte vor dem Vergessen bewahren. Andererseits möchten wir mit der Ausstellung und dem Begleitprogramm zu einer Auseinandersetzung über Grund- und Menschenrechte wie z. B. Meinungsfreiheit in unserer heutigen Gesellschaft anregen.


Ein wichtiges Thema. Und ich denke, man muss erst mal erklären, um was es geht/ging. Vielleicht fragt man sich dann, ob wir wirklich von einem Menschenrecht reden. Und unter welchen Bedingungen man z.B. in den Staatsdienst der DDR oder woanders eingestellt wurde.

Der Radikalenerlass, oder kritisch Berufsverbotserlass, bezieht sich auf die Vereinbarung der Ministerpräsidenten zur Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst vom 18. Februar 1972. Dieser hatte zum Ziel, die Beschäftigung sog. Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern. Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelte, wurde nicht eingestellt bzw. konnte aus dem Dienst entfernt werden.

Von faktischen „Berufsverboten“ wurde im Alltagsdiskurs deshalb allgemein gesprochen, weil die Betroffenen ihre erlernten Berufe als Lehrer, Postler oder Eisenbahner allein im öffentlichen Dienst hätten ausüben können, der ihnen versperrt wurde.

Von 1972 bis zur endgültigen Abschaffung der Regelanfrage, zuletzt 1991 in Bayern, wurden bundesweit insgesamt 3,5 Millionen Personen überprüft. Davon wurden 1.250 überwiegend linksorientierte Lehrer und Hochschullehrer nicht eingestellt, rund 260 Personen entlassen.


Warum wollen eigentlich Menschen, die die Verfassung mind. teilweise ablehnen, im Staatsdienst beschäftigt werden? Wie konnten diese bestimmte Sicherheits-Forderungen des Amtes unterschreiben, welche doch gegen ihr eigenes Überzeugungsbild gerichtet waren?

Persönlich habe ich vollstes Verständnis dafür, dass man sich vor extremen Personen schützen wollte. Ist es nicht die Pflicht des Staates, junge Menschen vor z.B. linksextremen Personen im Lehrdienst zu schützen?

Wie sah es in der DDR aus? Konnte man da in den Staatsdienst kommen (analog nur gleiche Tätigkeiten angenommen) , wenn man z.B. ein Gegner des Staates war?

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon Zicke » 13. November 2017, 17:46

augenzeuge hat geschrieben:Wie sah es in der DDR aus? Konnte man da in den Staatsdienst kommen (analog nur gleiche Tätigkeiten angenommen) , wenn man z.B. ein Gegner des Staates war?



Das Thema lautet:
Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik
Menschen, die keinen Arsch in der Hose haben, müssen nicht zwangsläufig schlank sein.

Meine Rechtschreibfehler könnt Ihr Samstags ab 17 Uhr bei Rewe gegen eine lecker Senfgurke tauschen.
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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon augenzeuge » 13. November 2017, 17:50

Zicke hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Wie sah es in der DDR aus? Konnte man da in den Staatsdienst kommen (analog nur gleiche Tätigkeiten angenommen) , wenn man z.B. ein Gegner des Staates war?



Das Thema lautet:
Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik


Das ist richtig, aber wenn man hier von Menschenrechten spricht ist ein Vergleich zu anderen Staaten sehr hilfreich. Die DDR muss das auch nicht sein.
Schreib doch mal deine Meinung dazu Zicke. Das kannst du doch, oder?

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon Danny_1000 » 13. November 2017, 18:07

Zitat aus dem o.g.Artikel:
"Die Ausstellung über Berufsverbote stellt ausführlich den sog. Radikalenerlass mit seinen insbesondere innenpolitischen Folgen und Langzeitauswirkungen dar. Er wird eingeordnet in die deutsche Geschichte, die seit dem Kaiserreich über die Weimarer Republik und die Nazi-Diktatur bis zur Bonner Republik gekennzeichnet ist durch Repressionen gegen linke Oppositionelle. Ebenso wird kritisch Bezug genommen auf die parallel dazu verlaufene Entwicklung der Inlandsgeheimdienste – z. B. auch des sog. Verfassungsschutzes – die durch Bespitzelung den Behörden jeweils die Grundlagen für Kriminalisierung, Verfolgung und später dann auch die Berufsverbote geliefert haben." Zitatende

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon Spartacus » 13. November 2017, 19:03

In Frankreich gibt es eine Menge Berufsverbote für Frauen, die heute noch gelten, also so viel ich weiß.

Frauen dürfen zum Beispiel kein Bestatter sein und auch auf keinem Atom U - Boot arbeiten.
Sie dürfen nicht in die Fremdenlegion rein und auch nicht als Unteroffizier im CRS ( Compagnies Républicaines de Sécurité ) dienen.
CRS ist eine kasernierte Bereitschaftspolizei, also so eine Knüppelgarde.

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon pentium » 13. November 2017, 19:07

Spartacus hat geschrieben:In Frankreich gibt es eine Menge Berufsverbote für Frauen, die heute noch gelten, also so viel ich weiß.

Frauen dürfen zum Beispiel kein Bestatter sein und auch auf keinem Atom U - Boot arbeiten.
Sie dürfen nicht in die Fremdenlegion rein und auch nicht als Unteroffizier im CRS ( Compagnies Républicaines de Sécurité ) dienen.
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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon Spartacus » 13. November 2017, 19:12

pentium hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:In Frankreich gibt es eine Menge Berufsverbote für Frauen, die heute noch gelten, also so viel ich weiß.

Frauen dürfen zum Beispiel kein Bestatter sein und auch auf keinem Atom U - Boot arbeiten.
Sie dürfen nicht in die Fremdenlegion rein und auch nicht als Unteroffizier im CRS ( Compagnies Républicaines de Sécurité ) dienen.
CRS ist eine kasernierte Bereitschaftspolizei, also so eine Knüppelgarde.

LG

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Es geht aber mehr um die alte Bundesrepublik...weniger um Frankreich.

...


Der kleine Ausflug war ja auch für AZ gedacht. [hallo]

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon augenzeuge » 13. November 2017, 19:16

Danke, Sparta. Das ist schon ok. Man kann doch nicht Menschenrechte ohne Vergleich auf andere Staaten bewerten.

Deshalb muss man fragen (wenn man es hier in D anprangert), in welchem Land der Erde dürfen Menschen mit verfassungsfeindlicher Gesinnung im ÖD arbeiten???

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Re: Lehr- und Berufsverbote in der Bundesrepublik

Beitragvon pentium » 13. November 2017, 20:19

Was erklärt uns Wiki dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

In der Anfangszeit des Radikalenerlasses erfolgte eine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn jemand sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewarb. Antworten setzten eine unbemerkte nachrichtendienstliche Observation Verdächtiger durch die Ämter für Verfassungsschutz und/oder bei Wehrpflichtigen und anderen Bundeswehrangehörigen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) voraus.[12] Allein vom 1. Januar 1973 bis zum 30. Juni 1975, einem Zeitraum, der Experten allerdings als besonders intensiv gilt, kam es laut BMI zu 450.000 Anfragen bei den Nachrichtendiensten. Daraus ergaben sich in 5.700 Fällen sog. „Erkenntnisse“ und 328 Ablehnungen. Die Nichtregierungsorganisation „Weg mit den Berufsverboten“ unterschied für die Zeit ab 1972 hingegen 1.250 Ablehnungen einer Einstellung, 2.100 Disziplinarverfahren und 256 Entlassungen aus dem Dienst.[13]

Die Gründe, die Bewerber für den öffentlichen Dienst in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit brachten, waren vielfältig. In der Praxis waren vom Radikalenerlass vor allem Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem linken Spektrum betroffen. Mitunter war es ausreichend, in einer Organisation aktiv zu sein, in der auch Kommunisten aktiv waren oder die mit Kommunisten zusammenarbeiteten. Dazu gehörten beispielsweise der sozialdemokratische Sozialistische Hochschulbund (SHB), die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA), die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) oder die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).

Zwar hieß es wie schon zuvor beim Adenauer-Erlass, Einstellungsverweigerungen und Entlassungen seien gegen Radikale von links wie rechts gerichtet, faktisch aber betrafen sie „fast ausschließlich“ (Friedbert Mühldorfer) Kommunisten der unterschiedlichen Parteien, vor allem aber der DKP, und andere Linke. Damit standen sie in der Tradition des „Adenauer-Erlasses“ von 1950. So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten.[14]

Von „Berufsverboten“ wurde im Alltagsdiskurs deshalb gesprochen, weil die Betroffenen ihre erlernten Berufe als Lehrer, Postler oder Eisenbahner allein im öffentlichen Dienst hätten ausüben können, zu dem sie nicht zugelassen wurden. Die politischen, administrativen und justiziellen Befürworter der Berufsverbote wandten sich gegen die Verwendung dieses Begriffs, weil es sich – wie etwa der BVG-Jurist und Miterfinder Willi Geiger erklärte – um „ein Schlag- und Reizwort“ handle, „das nur politische Emotionen“ wecken solle.[15]


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte am 26. September 1995 im Fall der aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der DKP aus dem Staatsdienst entlassenen und später wieder eingestellten Lehrerin Dorothea Vogt einen Verstoß gegen die Art. 10 und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit) fest und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung von Schadensersatz.[11] Das Urteil bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf bereits eingestellte Beamte und nicht auf Bewerber für den öffentlichen Dienst. In drei Minderheitenvoten rechtfertigten einige EGMR-Richter den Radikalenerlass u. a. mit der Ost/West-Konfrontation.


Die westdeutschen Berufsverbote waren einmalig in der Europäischen Gemeinschaft (EG).[19]

Brandt stieß mit seinem Erlass auf Widerstand auch in befreundeten westeuropäischen Staaten und bei befreundeten Parteien. Vor allem in Frankreich, wo sich 1972 die Sozialistische Partei, die Kommunistische Partei und die Bewegung der Radikalen Linken gerade auf ein gemeinsames Programm einer künftigen Regierung geeinigt hatten, wurde er als undemokratisch abgelehnt. François Mitterrand, Vorsitzender der Sozialistischen Partei Frankreichs, war 1976 Mitbegründer des Comité français pour la liberté d'expression et contre les interdictions professionelles en RFA. Weitere Komitees gegen die Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte entstanden.[20] Prominente wie Jean-Paul Sartre sprachen sich gegen die Berufsverbote aus. „Berufsverbote“ wurde ins Französische übernommen. Man befürchtete, Westdeutschland falle in überkommene antidemokratische und autoritäre Politikmuster zurück.[21][22]

Aus dem westlichen Ausland sind Fälle der Nichteinstellung bzw. Entlassung öffentlich Bediensteter aufgrund der außerdienstlichen politischen Betätigung für eine legale Partei oder Organisation oder wegen bloßer Nähe zu einer solchen kaum überliefert. Der einzige Fall einer organisierten beruflichen Ausgrenzung (dort aber nicht nur im öffentlichen Dienst) war in den USA die Zeit der McCarthy-Ära in den 1950er Jahren, in denen es in Westdeutschland den Adenauer-Erlass und das KPD-Verbot, das gleichfalls eine europäische Rarität war,[23] gegeben hatte.


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