Nee Nostalgiker, der gruselt sich nicht. Eher geht ihm einer ab, so das körperlich noch möglich ist, denke ich.
Volker Zottmann hat geschrieben:Rainer-Maria,
bewahr Dir Deinen Glauben und freue Dich, wenn Du selbst so etwas nie erlebt hast.
Wenn 8 Jährige nur Bruchstücke von Unterhaltungen mitbekamen.... und dies vielleicht sogar falsch interpretierten, so bestand schon Gefahr, dass ein IM hellhörig wird.
Ich erinnere mich daran, dass ich stets wegen des Westsehens ein neues "Schweigegelübde" ablegen musste. Schlimmer noch, wenn unser Westbesuch da war. Da hörten die doppelzüngigen Instruktionen gar nicht mehr auf.
Einzelheiten und Beispiele sind unwichtig. Wer diese Verformungen der Gesellschaft nicht mitbekam, diese offen zur Schau gestellte, ständige Verlogenheit, der muss woanders gelebt haben.
Ich erinnere nur mal an die Berliner Großdemo, und Stefan Heyms Worte....
Wenn Du, Lieber Edelknabe diesen Mief nie bemerkt hast, warst Du systemtreu oder naiv genug, um zu Glauben, dass die DDR noch 100 Jahre besteht. (So wie von Honecker ersehnt!)
Gruß Volker
karnak hat geschrieben:Es bleibt aber doch wohl festzuhalten, dass Du zu einer ganz anderen Zeit 8 Jahre alt warst als diese Frau. Und das ist doch immer wieder der Knackpunkt. Diese Tatsache zu verwischen und verschiedene Zeiten einfach mal so gleichsetzen, dass ist doch das Problem, dass zu Diskussionen führt. Und dann gibt es solche Zeitzeugen die in einer bestimmten Zeit gelebt haben und Situationen aus einer anderen Zeit in ihren Lebensbericht flechten, dass verwirrt wenigstens, es kann auch verärgern ob der offensichtlichen Geschichtenerzählerei die man mit sehr wahrscheinlich Nichtselbsterlebten einfach mal so aufhübscht.
Das Recht auf Meinungsfreiheit
Ein politischer Witz, ein zugespitzter Liedtext, kritische Bemerkungen über die Regierung auf dem Schulhof oder bei der Arbeit – mit ihrer frei geäußerten eigenen Meinung brachten sich in der DDR viele Menschen in Gefahr. Für die Führung der regierenden Partei SED bedeutete Meinungsfreiheit ein Risiko, vor dem es den sozialistischen Staat zu schützen galt. Entsprechend rigoros ließ sie ihre Geheimpolizei gegen die Verbreitung von so genannter "staatsfeindliche Hetze" (Strafgesetzbuch der DDR §104-106) vorgehen.
"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung [und] […] über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten", heißt es in Artikel 19 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948. Dies wurde schon 1789 während der Französischen Revolution in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte als grundlegender Leitsatz festgeschrieben: "Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte". Das schließt ein, ohne Angst vor Bestrafung die eigene Regierung kritisieren zu dürfen.
Verfassung als Attrappe
Auch in der DDR-Verfassung war dieses Recht verankert – zumindest auf dem Papier. In Artikel 27 der zuletzt gültigen Verfassung von 1968 hieß es: "(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. (2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet."
In der Realität wurden den Menschen diese Rechte verwehrt. Kritik am politischen System und an den Lebensbedingungen in der DDR konnte als staatsfeindliches Handeln ausgelegt werden. Die Medien bildeten kein Korrektiv, sie waren staatlich gelenkt und kontrolliert, mit besonders staatsnahen Mitarbeitern bestückt und zusätzlich mit Stasi-Spitzeln durchsetzt. Auch Kunst und Kultur waren nicht frei, das konnte jeder in der Verfassung nachlesen: "Die sozialistische Nationalkultur gehört zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft" schrieb Artikel 18 vor. Im Gegensatz dazu sei die "imperialistische Unkultur" zu bekämpfen. Das öffnete der Verfolgung von unabhängigen Künstlern Tür und Tor.
Interessierter hat geschrieben: so ändert das, auch wie immer, überhaupt nichts an der Kernaussage der Zeitzeugin, dass es in der DDR keine Meinungsfreiheit gab.
Und natürlich weiß ich, dass die Frau theatralischen Mist erzählt, ich weiß nämlich sehr genau was sie in ihrer Zeit erlebt haben kann und was nicht
karnak hat geschrieben: ich weiß nämlich sehr genau was sie in ihrer Zeit erlebt haben kann und was nicht,
Dr. 213 hat geschrieben:Also ihr beiden (Nosti und Karnak) seid mir schon zwei richtige Systemkenner.
Wenn ihr euch heute noch etwas anstrengt, vielleicht könntet ihr noch "herausarbeiten"
das dieses Modell DDR bei einer Mehrheit der mit Stubenarrest belegten Insassen
sowas von beliebt war und es am Ende garnicht untergehen konnte.
Herzlichst
Dr. 213
karnak hat geschrieben:Nee, aber ich weiß wie das gesellschaftliche Leben in dieser Zeit in diesem Land ablief, was man an Untertanentum eingefordert hat und was nicht. Das Medienverhalten der Eltern über die Kinder auszuspähen und die Eltern danach auf dem Elternabend zur Rede zu stellen gehörte jedenfalls nicht dazu.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste