Hoffnung ist der große Bruder der Verblödung, so las ich unlängst in einer Kolumne im SPIEGEL. Aber wer will sich gerne die Hoffnung nehmen lassen. Und wie viele Jahre wähnten wir uns in der Annahme, irgendwann das Rentenproblem für die sogenannten DDR-Altübersiedler zum Erfolg führen zu können.
Nun, im fünfundzwanzigsten Jahr der deutschen Einheit oder zum vierzigsten Jahrestag der KSZE, hat uns der Petitionsausschuss den Widerruf seiner eigenen Beschlussempfehlung überreicht und sich der Argumentation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gebeugt. In dem vielseitigen Papier wird vieles ausgeführt und vieles weggelassen.
Da werden Berechnungen herangezogen, um zu „beweisen“, dass Frauen nach dem FRG benachteiligt würden am Beispiel von Melkerinnen vordem und jetzt anhand von Bilanzbuchhalterinnen und Baumwollweberinnen. Akademikerinnen gibt es in dem Dossier nicht. Die Frauenwelt scheint begrenzt und das aus der Feder des von Frauen geführten Ministeriums. Bravo!
Gezeigt wird auch, wie männliche Bilanzbuchhalter und Baumwollweber beim FRG bevorteilt und eben die Frauen benachteiligt wären, als wesentlicher Aspekt für die Ablehnung einer Rentenzahlung nach Tabellen 1-16 gemäß dem FRG.
In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich - und wer hindert sowohl das Parlament als auch die Bundesregierung daran, die Gleichberechtigung entsprechend dem Grundgesetz herzustellen?
Apropos Grundgesetz. Artikel 3 fordert Gleichbehandlung, nicht nur für Frauen und Männer sondern allgemein. Den West-Berliner Reichseisenbahnern (S-Bahn), die wie die Altübersiedler lange vor Mauerfall Rentenzeiten aus der DDR und Bundesrepublik mitbringen, wird zugebilligt, dass sie nicht in die FZR eingezahlt haben. DDR-Altübersiedler, deren Erwerbszeiten mit einer Mischung aus Ost und West ebenso verlaufen sind, bleiben davon ausgeschlossen. Art.3 GG gilt für die Altübersiedler also nicht? Die Beispiele ließen sich fortführen, wenn man hier nach den Lücken sucht und weiteres in diesem Zusammenhang vergleicht.
Solche durchaus für das Rentenrecht relevante Vergleiche sind uns die Erarbeiter/-innen des BMAS-Dossiers schuldig geblieben.
Im November 2008 habe ich einen Antrag auf Haftfolgeschäden gestellt und mich unterstützt dabei Herr RA Lerch aus Berlin, den ich sehr empfehlen kann. Hier im Süden herrscht totale Unkenntnis in Bezug auf Stasigefängnisse, deren Foltermethoden und die Folgen. Gutachter werden bestimmt, die wirklich ahnungslos sind. Die erste Gutachterin vom Versorgungsamt hier in MA hat sich mehr für meine neurologische Krankheit interessiert, als für meine zerbrochene Seele. Sie war völlig unwissend, was das Leben als Staatsfeind in der DDR betrifft und die Behandlung als Patient war einem Verhör nicht unähnlich, dementsprechend fiel das Gutachten aus. Der zweite Gutachter vom Sozialgericht kannte sich bestens mit drogenabhängigen Menschen aus, sein Gutachten war die nächste Katastrophe, Quellenangaben bei der Bewertung meiner seelischen Problematik zu einschlägigen wissenschaftlichen Studien über die Folgen speziell zur Stasihaft, komplette Fehlanzeige. Ich habe dann einen Gutachter selbst bezahlt, in dessen Gutachten ich mich zu 100 Prozent wieder finde, doch bei Gericht wird er in der Bewertung nicht zur Kenntnis genommen. So sieht mittlerweile unser angeblicher Rechtsstaat aus. Es gibt von der Bundesregierung genaue Vorgaben, wie mit uns umzugehen ist, nur leider kommen sie hier im „Süden der Ahnungslosen“ nicht zur Anwendung. Was das mit uns macht, ich habe nur noch einen einzigen seelischen Schmerz in mir. Jeden Tag muss ich erleben, wie dieses Land mit diesen ehemaligen Begünstigten der Nomenklatura zu einer weiteren DDR verkommt und ich frage mich, wozu habe ich den Kopf hingehalten.
Der Rentenbetrug an uns, die Haftfolgeschäden und auch noch die so genannte Opferrente, alles wurde abgehandelt, als wenn wir unrechtmäßige Forderungen stellen würden, wir werden fast kriminalisiert mit unserem Anliegen. Es war bisher und ist erneut erniedrigend. Wenn ich an den kommenden 3. Oktober denke, 25 Jahre Wiedervereinigung, ich empfinde nur noch Abscheu über diese ganze Verlogenheit von wegen Rechtsstaat und Demokratiegefasel. Wir deutschen Flüchtlinge haben nie soviel Verständnis entgegen gebracht bekommen, wie die derzeitige ungebremste Völkerwanderung aus völlig anderen Kulturkreisen, die das Ergebnis der heutigen Politik sind. Dabei sind wir noch unter den Folgen des 2. Weltkrieges abzuhandeln. Unsere Arbeitskraft, unser Knowhow hat man gern abgeschöpft und im Alter dann ein tüchtiger Ar…tritt. So sieht das helle Deutschland aus.
Schmerzlich sagt das Karin Bußler.
"Zwischenzeitlich ergangene Urteile auch des Bundessozialgerichts (BSG) in dieser Sache lägen "total daneben".
Zu den nach dem FRG anspruchsberechtigten Personen gehören nicht mehr DDR-Übersiedler. Die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten sind seit
dem 01.01.1992 wie alle deutschen Zeiten nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) zu beurteilen.
augenzeuge hat geschrieben:So ist das eben, Sparta. Die Gesetze ändern sich. Heute gilt, dass ich bei genügend Versicherungsjahren mit 63 in Rente gehen kann,
Spartacus hat geschrieben:Richtig Kristian,
ich muss arbeiten, bis ich 66,4 Jahre alt bin.
Können die natürlich vergessen, da ich mich schon vorher in den vorzeitigen Ruhestand verabschiede. Meine Firma macht`s möglich.
augenzeuge hat geschrieben:Ich kann nichts faires daran erkennen, wenn jemand Rentenansprüche bekommt, die er nie selbst wirklich erarbeitet hat.
karnak hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich kann nichts faires daran erkennen, wenn jemand Rentenansprüche bekommt, die er nie selbst wirklich erarbeitet hat.
Den Satz hätte ich natürlich gerne etwas genauer erklärt bekommen.
karnak hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich kann nichts faires daran erkennen, wenn jemand Rentenansprüche bekommt, die er nie selbst wirklich erarbeitet hat.
Den Satz hätte ich natürlich gerne etwas genauer erklärt bekommen.
augenzeuge hat geschrieben:karnak hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich kann nichts faires daran erkennen, wenn jemand Rentenansprüche bekommt, die er nie selbst wirklich erarbeitet hat.
Den Satz hätte ich natürlich gerne etwas genauer erklärt bekommen.
Ist doch einfach. Wer im Osten 500 Mark im Monat hatte, kann nicht so bewertet werden, als wenn er 3500 DM fiktiv verdient hätte. Oder ist es ok, wenn der gleiche Berufstätige im Osten später weniger Rente bekommt?
Früher mag das ok gewesen sein, aber heute nicht mehr.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Ist doch einfach. Wer im Osten 500 Mark im Monat hatte, kann nicht so bewertet werden, als wenn er 3500 DM fiktiv verdient hätte. Oder ist es ok, wenn der gleiche Berufstätige im Osten später weniger Rente bekommt?
Früher mag das ok gewesen sein, aber heute nicht mehr.
AZ
Wer im Osten 500 Mark im Monat hatte, kann nicht so bewertet werden, als wenn er 3500 DM fiktiv verdient hätte.
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