Interessierter hat geschrieben:In meinem alten Mietvertrag mit der KWV steht ein Quadratmeterpreis, die Größe der Wohnung (Anzahl der Zimmer, Küche, Flur, Toilette) und die Gesamtmiete. Keinerlei Betriebskosten!
2 Sätze weiter:Vorrangig wurden Bruttomietverträge geschlossen, [size=150]d. h. alle Betriebskosten waren im Mietzins enthalten[/size], womit eine Betriebskostenabrechnung entfiel.
Einfach köstlich, man hatte keinerlei Betriebskosten, weil diese bereits im Mietzins enthalten waren..
Die Kunst sich selbst zu widersprechen, beherrscht eben nicht jeder so perfekt....
Interessierter bevor du dich mal wieder nicht einkriegst vor Heiterkeit lass dir gesagt sein das es vielleicht etwas unglücklich von mir ausgedrückt war.
In einem DDR Mietvertrag waren definitiv keine Betriebskosten jeglicher Art ausgewiesen. Das kannst du nicht wissen weil du wahrscheinlich nie einen zu Gesicht bekommen hast.
Diese im Mietzins; also die "Bruttomiete", enthaltenen "Betriebskosten" wurden in der von mir zu Rate gezogenen, und erwähnten, Publikation so benannt obwohl es zu der Zeit als diese verbindliche Regelung zur Miete geschaffen wurde, also 1936, diesen Begriff überhaupt nicht gab. Selbst das damalige BGB kannte diesen Begriff nicht.
Nenn es einfach 'Hausnebenkosten' und diese gingen in den Mietzins ein. Diese Mietregelung von 1936 wurde inhaltlich in der DDR übernommen, jedenfalls; auch wie erwähnt; für den Wohnungsbestand welcher vor 1966 gebaut wurde.
Bevor du meinst Interessierter mir mal wieder mit Häme und Gehässigkeit etwas vorzuhalten; vielleicht mal etwas denken ......
In meinem Altbau in Berlin, gebaut 1897, gab es auch bis zur Sanierung 1992 keine zentrale Wasseruhr. Nach der Sanierung gab es genau eine Wasseruhr für das gesamte Haus und der Gesamtverbrauch wurde Anteilig auf die Wohnungen umgelegt ohne den tatsächlichen Verbrauch der Mieter in den Wohnungen zu Berücksichtigen. Das lässt nämlich das Gesetz über Betriebskosten zu.
Strom kostete 8 Pfennig pro Kilowattstunde in der DDR.