Merkblatt Schiessbefehl

Die innerdeutsche Grenze. Alles was in das Thema Grenze, Grenztruppen, BGS, Zoll, Fluchten, Teilung, Leben im Sperrgebiet, usw.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Interessierter » 4. Dezember 2016, 17:07

Der Name unseres Forums Deutsche Einheit ) ist bei der großen Masse der Bürger längst vollzogen. Wenn ausgerechnet Du, der permanent die Erlebnisse von Zeitzeugen bestreitet und sie somit als Lügner hinstellt, meinst anderen Usern den Sinn eines Forums erklären zu müssen, dann entbehrt das nicht einer gewissen Komik und Absurdität.

Ich denke die große Mehrheit der User hat keine Problem mit dem Umgang von Andersdenkenden. Überwiegend tauschen hier User unterschiedliche Meinung aus und bis auf wenige Ausnahmen hat man auch kein Problem, wenn man nicht auf einen Nenner kommt. Was übrigens auch nicht der Sinn eines Forums ist.

Nach 27 Jahren fordert auch niemand von Anderen den " Gang nach Canossa " zu machen. Du scheinst Widerspruch damit zu verwechseln und dürftest Dich über diesen eigentlich nicht wundern. Wenn Du fortwährend Zeitzeugen bezichtigst, sie würden die Unwahrheit schreiben, nur weil Du es nicht kennst oder nicht erlebt hast.

Du machst Dir nicht einmal die Mühe im Internet zu forschen, siehe gerade das Foto von der Schlange vor der Messe. Hauptsache erst einmal bezweifeln... [denken]

Solange Du, wie in den meisten Fällen, keine Beweise bringen kannst, solltest Du - meiner Meinung nach - es unterlassen Andere der Lüge zu bezichtigen. Das ist mit Sicherheit nicht der Sinn eines Forums.

Bei Deinen rechthaberischen Unterstellungen im realen Leben, wärst Du bei jedem Rechtsschutzversicher wegen zu hoher Schadenquote, ein unerwünschtes Risiko.... [grins]
Interessierter
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 4. Dezember 2016, 17:39

[grin] Ich denke ich habe hier nun schon so oft erläutert, wann, warum und in welcher wirklichen Dimension ich Dinge anzweifle und in aller Regel auch begründe wenn, warum ich denn anzweifle. Irgendwann gebe auch ich es auf.
Wobei es 160 Wiederholungen bedarf bis sich etwas im Langzeitgedächtnis festsetzen soll, sagt man zumindest bei den Pädagogen. [flash]
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Wosch » 4. Dezember 2016, 18:20

karnak hat geschrieben:
Wosch hat geschrieben:


Weisst Du Karnak, manchmal frage ich mich allen Ernstens womit man Dich hier verdient hat?
Dass Du als ehemaliger Gehilfe dieser "Räuberbande" fast zwangsläufig eine mir gegenüber kontroverse Einstellung zu Deinen ehemaligen Oberschmagauken an den Tag legst ist ja verständlich, aber dass Du als einer der hier Verantwortlichen in diesem Ton, meiner Meinung nach, Deine hiesige Stellung dazu missbrauchen kannst Deinesgleichen über Die zu stellen, Denen Du vor gar nicht all zu langer Zeit als willfähiger "Stasi-Büttel" das Leben versaut hättest, wenn sie Dir unter die Fittiche gekommen wären.
Natürlich sind die Verantwortlichen dieser Schweinereien viel zu billig weggekommen und Deine dazu gemachten Äusserungen als Administrator eines Forum's, dass sich mit dem Anspruch eines ehrlichen Versuch's der DDR-Aufbearbeitung schmücken sollte, entlocken mir nur ein müdes Pfui Deibel.
Deine Befürchtungen, dass es sich bei einigen Deiner hiesigen "Gesprächspartner" um "ziemlich naiv" denkende Zeitgenossen handeln würde, sind das Allerletzte und irgendwo sollte es auch eine Schmerzgrenze geben.

Wosch.

Ich hatte bis jetzt keine Zeit für Dich,gestern ich war mit meinen angeheirateten Republikflüchtlingen beim Chinesen verabredet und bis jetzt musste ich den Weg ins Brandenburgische hinter mich bringen. Nun kann ich mich von meiner Relaxliege aus Dir zuwenden. [flash]
Es nützt alles nichts, Du hast den Sinn eines solchen Forums einfach nicht verstanden, wahrscheinlich willst Du ihn eher nicht wahrhaben. Das soll hier kein Tribunal sein, hier soll niemand zum Gang nach Canossa aufgefordert und genötigt werden und das ist auch keine Plattform für ein "Insider Komitee " von was für einer Seite der alten Barrikade auch immer, daraus ergibt sich das was hier stattfindet.





Es wäre angebrachter auf das von mir "Angebotene" sachlich zu antworten und dabei das von Dir "Lamentierte" auf den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen hin zu untersuchen. Dabei kannst Du Dich auch gerne auf die "Feinheiten" besinnen, mit denen Du nach Deinem Gustus in der Regel inflationär fälschlich umzugehen verstehst.
Wenn ich zu Deiner Person falsches Zeugnis schreiben sollte kann'ste mich gerne korrigieren, mir zu erzählen daß ich den Sinn eines solchen Forum's nicht verstanden hätte, verwandelt Deine unseligen Kommentare keineswegs in etwas was uns hier gut tut.
Mir geht es nicht darum was Du damals gemacht hattest, sondern darum wie Du Heute mit dieser Hypothek den Umgang mit Deinen Mit-Usern pflegen tust.
Wenn hier einer von uns Beiden nicht verstanden haben sollte wie man unter keinen Umständen in solch einem sensibelen Forum umzugehen hat, dann solltest eigentlch gerade Du Dich,als Administrator, an die eigene Nase fassen und mit gutem Beispiel vorran gehen, anstatt zu jeder Zeit die beleidigte und gekränkte Leberwurst heraus hängen zu lassen.

Wosch. [santa]
Ich bin stolz darauf, noch nie den "Melde-Button" benutzt zu haben!
Mecklenburger sind nicht nachtragend, aber vergessen tun sie auch nicht!
Benutzeravatar
Wosch
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 4204
Bilder: 0
Registriert: 24. April 2010, 23:13
Wohnort: Kassel, im Januar 1962 aus der DDR geflohen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nostalgiker » 4. Dezember 2016, 18:21

Wosch hat geschrieben:


...... eines Forum's, dass sich mit dem Anspruch eines ehrlichen Versuch's der DDR-Aufbearbeitung schmücken sollte ......
Wosch.


wosch, du besitzt wirklich Humor! Der von dir gemachte Witz über dieses Forum ist echt nicht zu toppen. Besonders das "ehrlich" begeistert mich! und das aus deinem Munde bzw. deiner Tastatur ....... [freu]
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
Benutzeravatar
Nostalgiker
 
Beiträge: 13686
Registriert: 28. August 2012, 12:36

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Wosch » 4. Dezember 2016, 18:32

Nostalgiker hat geschrieben:
Wosch hat geschrieben:


...... eines Forum's, dass sich mit dem Anspruch eines ehrlichen Versuch's der DDR-Aufbearbeitung schmücken sollte ......
Wosch.


wosch, du besitzt wirklich Humor! Der von dir gemachte Witz über dieses Forum ist echt nicht zu toppen. Besonders das "ehrlich" begeistert mich! und das aus deinem Munde bzw. deiner Tastatur ....... [freu]




was "Ehrlichkeit" betrifft, bist Du für mich leider nicht der richtige Gesprächspartner.

Wosch. [santa]
Ich bin stolz darauf, noch nie den "Melde-Button" benutzt zu haben!
Mecklenburger sind nicht nachtragend, aber vergessen tun sie auch nicht!
Benutzeravatar
Wosch
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 4204
Bilder: 0
Registriert: 24. April 2010, 23:13
Wohnort: Kassel, im Januar 1962 aus der DDR geflohen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 4. Dezember 2016, 18:36

Wosch hat geschrieben:, anstatt zu jeder Zeit die beleidigte und gekränkte Leberwurst heraus hängen zu lassen.[/b]
Wosch. [santa]

[flash] Auch das noch. Und was reitest denn nun ständig auf diesem Adim Posten rum? Ich weiß gar nicht was Du in dem Posten für eine spezielle Vorbildrolle rauskristallisierst . Wenn ich hier als User schreibe kann ich meine Sicht der Dinge kundtun, oder etwa nicht? Muss ich etwa die Linie einer Einheitspartei vertreten die sich im alleinigen Besitz der Wahrheit aufgrund einer wissenschaftlichen Weltanschauung wähnt?
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Nostalgiker » 4. Dezember 2016, 18:39

Voreingenommenheit ist keine Zier wosch, eher ein Makel ........
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
Benutzeravatar
Nostalgiker
 
Beiträge: 13686
Registriert: 28. August 2012, 12:36

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Wosch » 4. Dezember 2016, 18:51

karnak hat geschrieben:
Wosch hat geschrieben:, anstatt zu jeder Zeit die beleidigte und gekränkte Leberwurst heraus hängen zu lassen.[/b]
Wosch. [santa]

[flash] Auch das noch. Und was reitest denn nun ständig auf diesem Adim Posten rum? Ich weiß gar nicht was Du in dem Posten für eine spezielle Vorbildrolle rauskristallisierst . Wenn ich hier als User schreibe kann meine Sicht der Dinge kundtun, oder etwa nicht? Muss ich etwa die Linie einer Einheitspartei vertreten die sich im alleinigen Besitz der Wahrheit aufgrund einer wissenschaftlichen Weltanschauung wähnt.



Klare Frage, klare Antwort:
" Ich bin der Meinung daß Deine Funktion in diesem Forum, aus den von mir "ständig" vorgebrachten Gründen, eine Fehlbesetzung ist. Das ist meine, wegen mir auch subjektive, Einstellung.
Ich denke Deine Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.

Herzliche Adventsgrüße aus Kassel. [santa]
Ich bin stolz darauf, noch nie den "Melde-Button" benutzt zu haben!
Mecklenburger sind nicht nachtragend, aber vergessen tun sie auch nicht!
Benutzeravatar
Wosch
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 4204
Bilder: 0
Registriert: 24. April 2010, 23:13
Wohnort: Kassel, im Januar 1962 aus der DDR geflohen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 4. Dezember 2016, 19:02

Liste doch die Gründe noch mal auf.
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Wosch » 4. Dezember 2016, 19:24

karnak hat geschrieben:Liste doch die Gründe noch mal auf.




Du kannst doch lesen, brauchst doch bloß in meinen Beiträgen zu Deiner Person reinschauen.
Ich hatte mich doch immer deutlich ausgedrückt und nun fängst Du auch noch an zu nerven.

Wosch. [santa]
Ich bin stolz darauf, noch nie den "Melde-Button" benutzt zu haben!
Mecklenburger sind nicht nachtragend, aber vergessen tun sie auch nicht!
Benutzeravatar
Wosch
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 4204
Bilder: 0
Registriert: 24. April 2010, 23:13
Wohnort: Kassel, im Januar 1962 aus der DDR geflohen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 4. Dezember 2016, 19:36

Wosch hat geschrieben:


[b]Du kannst doch lesen, brauchst doch bloß in meinen Beiträgen zu Deiner Person reinschauen.

[grin] Ich denke da mal, um auf das Thema hier zurückzukommen , wer meine Beiträge hierzu unvoreingenommen liest wird sich seine Meinung bilden können. Und nun Deine Kritik, breitgefächert über viele Themen, zu destilieren ist vielleicht etwas viel verlangt, solltest es dem geneigten Leser etwas leichter machen.
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon augenzeuge » 4. Dezember 2016, 19:48

karnak hat geschrieben:Liste doch die Gründe noch mal auf.


Bitte nicht in diesem Thread!

Ich wills mal nett sagen....JETZT IST SCHLUSS! [shocked]

Wer nicht zum Thema schreibt, sieht die Weihnachtskarte. [grin]

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84408
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Wosch » 4. Dezember 2016, 20:18

Schade AZ, das Du nicht gemerkt hattest daß mein letzter "OT"-Beitrag sich mit Deiner Androhung der "Weihnachtskarte" überschnitten hatte. Auch wenn Du ihn nicht gelöscht hättest, es wäre mein letzter im Disput "Karnak-Wosch" gewesen.
Um Deine Autorität nicht zu untergraben habe ich nichts dagegen, solltest Du diese Zeilen auch löschen wollen.
Mit schönen Grüßen aus Kassel. Wosch. [santa] [santa]
Ich bin stolz darauf, noch nie den "Melde-Button" benutzt zu haben!
Mecklenburger sind nicht nachtragend, aber vergessen tun sie auch nicht!
Benutzeravatar
Wosch
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 4204
Bilder: 0
Registriert: 24. April 2010, 23:13
Wohnort: Kassel, im Januar 1962 aus der DDR geflohen.

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon ratata » 4. Dezember 2016, 20:25

Wosch. hast dir einen guten Platz hier im Forum gesichert , bleib mal schön hier und warte nicht ab bis du gelöscht wirst,
Bist manchmal sehr rau , aber auch wiederum bleibst du einer aus dem Osten . ratata
Benutzeravatar
ratata
 
Beiträge: 2513
Bilder: 17
Registriert: 20. Oktober 2012, 19:05
Wohnort: DEUTSCHLAND/ A 2

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon pentium » 4. Dezember 2016, 20:32

ratata hat geschrieben:Wosch. hast dir einen guten Platz hier im Forum gesichert , bleib mal schön hier und warte nicht ab bis du gelöscht wirst,
Bist manchmal sehr rau , aber auch wiederum bleibst du einer aus dem Osten . ratata


Ist aber auch nichts zum Thema!

pentium
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Jago » 4. Dezember 2016, 22:06

Wosch hat geschrieben:Schade AZ, das Du nicht gemerkt hattest daß mein letzter "OT"-Beitrag sich mit Deiner Androhung der "Weihnachtskarte" überschnitten hatte. Auch wenn Du ihn nicht gelöscht hättest, es wäre mein letzter im Disput "Karnak-Wosch" gewesen.
Um Deine Autorität nicht zu untergraben habe ich nichts dagegen, solltest Du diese Zeilen auch löschen wollen.
Mit schönen Grüßen aus Kassel. Wosch. [santa] [santa]


Wosch , bleibe so wie du bist . All deine Beiträge sind nicht aus der Luft gegriffen , sondern sind auch immer zutreffent vormuliert

Ps . Grüße von Kassel nach Kassel

Jago
Jago
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Interessierter » 28. Juli 2017, 11:15

Der Todeswall - Für viele war die Mauer das Ende ihres Lebens

Für die Machthaber war sie ein „antifaschistischer Schutzwall“. In Wirklichkeit war die Mauer eine tödliche Grenze. Die DDR wurde zum Gefängnis und der Westteil Berlins zur Insel. Manche meinen, die Mauer sei der Anfang vom Ende der DDR gewesen. Für viele war sie das Ende ihrer Träume – und ihres Lebens. Hans-Hermann Hertle

Am Ende war den Machthabern die Wirkung ihres menschenverachtenden Grenzregimes wohl selbst nicht mehr geheuer. „Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden“, ließ SED-Generalsekretär Erich Honecker seinen verblüfften Militärs Anfang April 1989 verbindlich ausrichten. Am 3. April wurden daraufhin die DDR-Grenztruppen angewiesen, „die Schusswaffe ... zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen“ nicht länger einzusetzen. Klammheimlich war der Schießbefehl, eine Existenzbedingung der DDR, aufgehoben; sieben Monate später fiel die Mauer.

Nach 1990, in den Strafverfahren um die Gewalttaten an der Grenze, bestritten die Mitglieder der ehemaligen politischen und militärischen Führung der DDR vehement die Existenz eines Schießbefehls. Formaljuristisch betrachtet musste ihnen Recht gegeben werden, denn die schriftlichen Anordnungen und Weisungen der 1960er und 1970er Jahre und auch das DDR-Grenzgesetz von 1982 begründeten hinsichtlich der Schusswaffenanwendung lediglich einen „Erlaubnistatbestand“, nicht jedoch die Verpflichtung zum Todesschuss.

Doch wie das einleitende Zitat von Honecker zeigt, waren Recht und Gesetz in der DDR der politischen Opportunität unterworfen. Politische Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, eine politische Ideologie, die die jungen Soldaten zum bedingungslosen Hass auf den Feind erzog, sowie Belobigungen für Todesschützen rückten die „Erlaubnis“ nahe an die Pflicht. Politische Vorgaben und mündliche Befehle besorgten den Rest.

Waren die Mitglieder der SED-Führung unter sich, schreckten sie durchaus nicht davor zurück, den Schießbefehl ganz ungeschminkt beim Namen zu nennen. „Der Schießbefehl wird natürlich nicht aufgehoben“, tönte etwa Stasi-Minister Erich Mielke im engsten Kreise bei der Vorbereitung von Sicherheitsmaßnahmen für die Weltjugendfestspiele 1973 in Ost-Berlin.

Bereits am 22. August 1961, wenige Tage nach dem Mauerbau, hatte das SED-Politbüro den ZK-Sekretär für Propaganda, Albert Norden, beauftragt, bei der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei zu veranlassen, dass von Gruppen, Zügen und Kompanien schriftliche Erklärungen darüber abgegeben würden, „dass jeder, der die Gesetze unserer DDR verletzt – auch wenn erforderlich – durch Anwendung der Waffe zur Ordnung gerufen wird.“ Roland Hoff war einer der Ersten, die dem neuen Grenzregime zum Opfer fielen. „Nicht schießen! Bitte nicht schießen!“, hatte der 27-Jährige den Grenzpolizisten am Nachmittag des 29. August 1961 noch zugerufen, als bereits die ersten Schüsse auf ihn abgefeuert wurden. Zwischen Teltow und Berlin-Steglitz hatte er versucht, durch den Teltowkanal schwimmend das West-Berliner Ufer zu erreichen. Doch sein Flehen blieb unerhört: Die Posten nahmen ihn so lange unter Beschuss, bis er tödlich getroffen im Teltowkanal versank.

„Gegen Verräter und Grenzverletzer (ist) die Schusswaffe anzuwenden“, bestärkte Erich Honecker als für den Mauerbau zuständiges SED-Politbüromitglied am 20. September 1961 die Todesschützen. In einem Befehl des DDR-Verteidigungsministers vom Oktober 1961 hieß es, dass die Schusswaffe einzusetzen sei „zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf ,Halt – Stehenbleiben – Grenzposten!’ oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen und keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht.“ In späteren Vorschriften wurde der Schusswaffeneinsatz durch den Hinweis ergänzt, dass „der Gebrauch der Schusswaffe (...) die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen (ist). Er ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben oder dann, wenn es auf Grund der Lage nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu treffen.“

Anruf? Warnschuss? Äußerste Maßnahme? „Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel!“, verlautbarte der Verteidigungsminister kurz und knapp. „Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten!“, lautete entsprechend der mündliche Befehl, mit dem die DDR-Grenzsoldaten bis in die 1980er Jahre tagtäglich in den Todesstreifen geschickt wurden.

Weiter geht es hier:
http://www.tagesspiegel.de/politik/der- ... 71812.html

Hans-Hermann Hertle ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) Potsdam. Gemeinsam mit Maria Nooke, Udo Baron, Christine Brecht, Martin Ahrends und Lydia Dollmann verfasste er den vom ZZF und der Stiftung Berliner Mauer herausgegebenen Band „Die Todesopfer an der Berliner Mauer. Ein biographisches Handbuch“, der im Ch. Links Verlag erschien.
Interessierter
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Volker Zottmann » 28. Juli 2017, 12:25

Und immer wieder wird der Schießbefehl geleugnet.
Man erinnere sich nur an die Anfeindungen hier, die ich erlebte, als ich meinen Vergatterungstext vortrug, den ich 1 Woche lang zu hören bekam: "...jeder der sich auf 5 Meter nähert ist wegzurotzen!" Zumindest diesen Satzteil habe ich unauslöschbar im Kopf. Und wir bewachten nur eine schäbige Betontribüne, auf der 8 Tage später eine kleine lächerliche Generalsfigur stehen wollte, die sich damals noch Generalleutnant von Allenstein nannte....

Und so hat wohl jede Einheit in Teilen ihren Spezialtext gehört. Immer in einer Version, die den Intelligenzgrad des Vorgesetzten spiegelte. Wir Soldaten bekamen eingetrichtert, dass es immer noch besser ist einen Flüchtenden zu erschießen, als entkommen zu lassen. Es gab ja auch nur 2 Varianten danach: Entweder Prämie/Belobigung/Urlaub oder aber Schwedt.
(Das soll also die friedlichste Armee der Welt gewesen sein... [sick] )

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon HPA » 28. Juli 2017, 12:32

Walter Allenstein , falls Du den meinst, war aber kein "von und zu".

Nur falls wieder die allseitsbekannten aus ihren Löchern hüpfen um anhand dieses ansonsten völlig unwichtigen Details an Deiner Geschichte Zweifel säen zu wollen. [wink]
HPA
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 28. Juli 2017, 13:21

Volker Zottmann hat geschrieben:Und immer wieder wird der Schießbefehl geleugnet.
Man erinnere sich nur an die Anfeindungen hier, die ich erlebte, als ich meinen Vergatterungstext vortrug, den ich 1 Woche lang zu hören bekam: "...jeder der sich auf 5 Meter nähert ist wegzurotzen!" Zumindest diesen Satzteil habe ich unauslöschbar im Kopf. Und wir bewachten nur eine schäbige Betontribüne, auf der 8 Tage später eine kleine lächerliche Generalsfigur stehen wollte, die sich damals noch Generalleutnant von Allenstein nannte....

Und so hat wohl jede Einheit in Teilen ihren Spezialtext gehört. Immer in einer Version, die den Intelligenzgrad des Vorgesetzten spiegelte. Wir Soldaten bekamen eingetrichtert, dass es immer noch besser ist einen Flüchtenden zu erschießen, als entkommen zu lassen. Es gab ja auch nur 2 Varianten danach: Entweder Prämie/Belobigung/Urlaub oder aber Schwedt.
(Das soll also die friedlichste Armee der Welt gewesen sein... [sick] )

Gruß Volker

[flash] Aber was hat denn Dein Objektwache stehen mit DEM Schießbefehl zu tun, ich bitte Dich. Und natürlich muss , wenn irgendwas durch eine militärische Einheit bewacht werden soll, diese unter Waffen aufzieht, vorher geregelt sein was wie im Fall der Fälle zu tun ist. Es ist doch völlig Latte ob sich das dann Schießbefehl oder Schusswaffengebrauchsbestimmung nennt, das Ergebnis ist am eventuellen bitteren Ende das Selbe.
Bei DEM Schießbefehl des Grenzregimes geht es ausschließlich darum ob die Forderung stand in jedem Fall zu töten, alle anderen Varianten gar nicht ins Kalkül zu nehmen, dass ist der moralisch-etische Knack-und Streitpunkt. Und solch eine Anordnung gab es nun mal nicht, mir ist sie zumindest nie zu Ohren gekommen und sehr wahrscheinlich auch keinem Anderen.
Und eine friedliche Armee, sowas gibt es überhaupt nicht. Dazu, das zu sein, dafür wird sie nicht aufgestellt und vorgehalten und im Einsatz soll sie eigentlich keine Brunnen bohren und kleine Kinder und Alte sicher über die Strasse bringen.
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Interessierter » 28. Juli 2017, 15:31

Hier geht es darum, dass man befahl oder wie auch immer, auf unbewaffnete, eigene Bürger zu schießen, die lediglich diese Diktatur verlassen wollten.

Deine Aussage " wenn irgendetwas bewacht werden soll ", ist meiner Meinung nach völlig daneben, eines Offiziers total unwürdig und
von Soldaten- oder Offiziersehre endlos weit entfernt.

Das Töten flüchtender Menschen, deren Schützen überwiegend zu Bewährungsstrafen und deren politisch Verantwortlichen überwiegend zu langjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, meinst Du schönreden zu müssen? [bloed]

Wie peinlich ist das denn?
Interessierter
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 28. Juli 2017, 15:38

Das will ich in großen Teilen gar nicht bestreiten, aber darum geht es bei einer Diskussion zum Thema Schießbefehl im Sinne von Tötungsauftrag ja oder nein eben nicht. Ansonsten ist es das übliche Geschwafel, dass einem schon manchmal zum Hals raushängen kann.
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon andr.k » 28. Juli 2017, 15:47

Interessierter hat geschrieben:Hier geht es darum, dass man befahl oder wie auch immer, auf unbewaffnete, eigene Bürger zu schießen, die lediglich diese Diktatur verlassen wollten.

Deine Aussage " wenn irgendetwas bewacht werden soll ", ist meiner Meinung nach völlig daneben, eines Offiziers total unwürdig und
von Soldaten- oder Offiziersehre endlos weit entfernt.

Das Töten flüchtender Menschen, deren Schützen überwiegend zu Bewährungsstrafen und deren politisch Verantwortlichen überwiegend zu langjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, meinst Du schönreden zu müssen? [bloed]

Wie peinlich ist das denn?


@"Interessierter"

Darum ging es!

andr.k hat geschrieben:Schießbefehl

01.11.1977

BERLIN - In einem Merkblatt für Urlauber im unmittelbar an der Zonengrenze gelegenen Harzer Kurort Schierke haben die "DDR"-Behörden offen die Existenz des Schießbefehls zugegeben. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Schutzstreifens eine hohe Verletzung der Sicherheit und Ordnung darstelle. Wörtlich heißt es: "Unsere Soldaten sind befugt, im Interesse des Friedens und zum Schutz unserer Heimat von der Schußwaffe Gebrauch zu machen." (ASD)


Schiessbefehl.JPG


Frage an alle Harzer oder auch Urlauber, hat einer so ein Merkblatt mal gesehen?

AK


Lesen hilft lösen. Peinlich bist DU.
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
andr.k
 
Beiträge: 4263
Bilder: 0
Registriert: 31. Oktober 2011, 21:56

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon karnak » 28. Juli 2017, 16:05

Wie ist eigentlich so ein Schild vor einen Bundeswehrobjekt zu werten? Wenn ich auch gerne zugeben will, dass der Vergleich hinsichtlich der Freizügigkeit hinkt, die Androhung aber auch klar formuliert wird und bei Nichtbeachtung mit einer Umsetzung mit all seinen Folgen zu rechnen ist.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Laie, Experte,Dilettant
(alle Fachrichtungen)
Benutzeravatar
karnak
 
Beiträge: 24861
Bilder: 0
Registriert: 5. Februar 2012, 13:18

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Volker Zottmann » 28. Juli 2017, 16:11

HPA hat geschrieben:Walter Allenstein , falls Du den meinst, war aber kein "von und zu".

Nur falls wieder die allseitsbekannten aus ihren Löchern hüpfen um anhand dieses ansonsten völlig unwichtigen Details an Deiner Geschichte Zweifel säen zu wollen. [wink]


Dannn irre Dich gern weiter! ;-)
1971 trug er sein VON noch, wurde später getilgt....
Sicher hat der Walter uns nie seinen Ausweis gezeigt, doch wurde er uns mehrmals so offeriert. Ich selbst habe nach der einen Woche Wache schieben täglich freiwillig beim Feldlager in der Küche gearbeitet, jeden Tag so 12 Sunden und dadurch den Herrn nie live gesehen. (Und lebe immer noch!)
Dank von Allensteins Besuch bekamen wir zumindest an der Quelle sitzend massenhaft Aal und Weintrauben zu essen. meine ganzen Arbeitsklamotten und der Spind stanken nach Fisch, weil ich etliche Male verbotener Weise in unser Unterkunft lief und Aa für meine Gruppe deponierte.
Bereits 8 Jahre später war er kein Von mehr....

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon Volker Zottmann » 28. Juli 2017, 16:32

karnak hat geschrieben:Das will ich in großen Teilen gar nicht bestreiten, aber darum geht es bei einer Diskussion zum Thema Schießbefehl im Sinne von Tötungsauftrag ja oder nein eben nicht. Ansonsten ist es das übliche Geschwafel, dass einem schon manchmal zum Hals raushängen kann.


Irgendwas versuchst Du vehement zu verdrängen!
Nämlich die menschenverachtende Art und Weise, wie der Befehl zum Töten in der Endkonsequenz erteilt wurde.
Bei uns, und nur darum schreibe ich das, war zwar der erste Anruf des Unberechtigten erwähnt, hieß dann aber weiter "Wegrotzen!".
In der Grenzeinheit Sorge, und den Fall habe ich persönlich einschließlich der teilweisen Sichtung von Originalakten dokumentiert gesehen, wird befohlen, erst nach dem Verfeuern eines ganzen Magazins den Warnruf abzugeben.

Das Verwerfliche war in beiden Fällen, den Rekruten zu überzeugen, dass er auf jeden Fall erst mal losballern sollte. Traurige Ergebnisse sind ja zur Genüge bekannt. Nach der Wende standen dann unzählige schuldige Schützen vor dem Kadi, die Verbrecher aber, die anstifteten, haben aber ihre weiße Weste behalten.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Merkblatt Schiessbefehl

Beitragvon pentium » 28. Juli 2017, 18:26

Tut mir ja leid Leute, aber auf Wunsch des Users @andr.k , welcher den Thread eröffnet hat, wird das Thema geschlossen. Und in einem hat @andre.k recht, es kommt nichts neues!

pentium
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Vorherige

Zurück zu Die Grenze

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste