Dr. 213 hat geschrieben:Nostalgiker, mit einer Neuanmeldung unter einem anderen Namen hätteste die Abteilung M erstmal auf Diät gesetzt.
Das mit den Aktenverbleib bei einem Wohnortwechsel interessiert mich auch brennend. Wer weiß was dazu ?
Man traut sich ja garnicht in anderen Foren sowas zu fragen. Die zucken immer gleich so zusammen,
als hätte man den Geist von Havemann aus der Flasche gelassen.
Gruß
Dr. 213
In den 80er Jahren wechselte ich den Wohnort GT der DDR zum Studienort und dann zum Arbeitsort..., kopiert in meiner Akte sind "Karten", die die Anforderung von Akten aus dem vorigen zum neuen Zuständigkeitsbereich des MfS belegen...
VG Huf