Eines der mit viel mysteriösen Geschichten und Legenden gespickten Kapitel deutsch-deutscher Geschichte aus der Zeit des Kalten Krieges war der Freikauf von Gefangenen aus politischer DDR-Haft. Sie saßen wegen Fluchthilfe, versuchter Republikflucht, Spionage, staatsfeindlicher Hetze in den DDR-Zuchthäusern Brandenburg, Bautzen, Bützow, Torgau, Waldheim oder Frauen im Zuchthaus Hoheneck. Politisch Verurteilte waren aber auch in Gefängnissen wie Cottbus oder Berlin-Rummelsburg eingesperrt. Die Bundesrepublik kaufte insgesamt
33 000 von ihnen aus DDR-Haft frei.
40 000 bis 100 000 D-Mark musste der Westen pro Gefangenen auf den Tisch legen.
Mehr als drei Milliarden D-Mark kassierte die Devisen-hungrige DDR. Noch heute versuchen ehemalige SED-Funktionäre das vom Westen für die Häftlinge kassierte Geld als "Ausgleichszahlungen für die Ausbildungskosten der Freigekauften" zu "rechtfertigen". Das Konto dafür wurde von MfS-OibE (Offizier im besonderen Einsatz) Oberst Alexander Schalck-Golodkowski verwaltet. Es diente nur in wenigen Fällen dazu, die DDR mit Apfelsinen und Bananen zu versorgen, sondern eher zur Stopfung der chronologischen Devisenlöcher. Sogar „Wirtschaftshilfe“ für kommunistische Regierungen in Entwicklungsländern wie Nicaragua flossen von diesem Konto, oder
1989 Geld für den Kauf einer neuen Westwagenflotte vom Typ Citroen für die Politbüro-Bonzen und die DDR-Regierung. Für die freigekauften Häftlinge hatte die Aktion den Vorteil, dass sie meist schon nach der Hälfte ihrer abgesessenen Strafe freikamen und in Freiheit in der Bundesrepublik ein neues Leben beginnen konnten. Von DDR-Seite war Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, der sogar in Berlin (West) ein Büro hatte, der Unterhändler. Seine Ansprechpartner im Westen wechselten im Laufe der Jahre. Unter ihnen waren prominente Politiker wie Helmut Schmidt, Herbert Wehner oder Hans-Jochen Vogel aber auch Ludwig A. Rehlinger, Staatssekretär im Innerdeutschen Ministerium in Bonn, jedoch vor allem der (West-)Berliner Rechtsanwalt Jürgen Stange und seine Kanzleikollegen Herbert Tauber sowie Barbara von der Schulenburg.
Selbstverständlich lief das „Geschäft“ von Seiten der DDR aus unter Regie und Aufsicht des MfS. Die Stasi bestimmte wer auf die Liste kam, über die Vogel mit seinen (West-)Berliner Anwaltskollegen verhandelte. Wer freigekauft werden sollte, ging per Transport
in das berüchtigte Stasi-Gefängnis am Kaßberg in Karl-Marx-Stadt, heute Chemnitz. Von dort gingen die Fahrten direkt in die Freiheit in das Notaufnahmelager nach Gießen.
Der ehemalige DDR-Staatsanwalt Peter Przybylski (vielen sicher noch bekannt aus der Serie des DDR-Fernsehens „Der Staatsanwalt hat das Wort“) hat über die Hintergründe des Häftlings-Freikaufs in seiner Buchreihe „Tatort Politbüro“ im zweiten Band ausführlich berichtet. Ein Auszug davon hier:Menschenhandel und Lösegeldschacher der Stasi
Ein großer Teil des Stasi-Apparates beschäftigte sich mit der Verhinderung von Fluchten
durch DDR-Bürger und mit der Aufspürung von Fluchthelfern aus Ost und West. Wegen
„versuchter Republikflucht“ oder „Menschenhandel“ wurden die von der Stasi Ertappten und
durch die Stasi-U-Haft Gequälten meist zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. In den Zuchthäusern
der DDR warteten so Tausende auf ihre Entlassung in den freien Westen. Das geschah
nicht automatisch und selbstverständlich nach der Haftverbüßung, sondern nur nach besonderem
Antrag auf „Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft“ und durch Aufnahme auf eine
Lösegeldliste. Diese wurde durch eine andere Stasi-Abteilung organisiert und mit BRDVertretern
erfeilscht. Die so genehmigten Personen wurden dann durch Zahlung hoher Westmark-
Beträge an die Stasi-Abteilung KoKo als „politische Häftlinge“ von der BRD abgekauft.
Dieser geheime „Menschenhandel“ lief unter dem Begriff „humanitärer Häftlingsfreikauf“.
Es sind auch Fälle bekannt geworden, wo die Stasi auf diesem sicheren Weg wichtige
Agenten, als „politische Häftlinge und DDR-Gegner“ getarnt, in den Westen schleusen ließ
und deren „Reisekosten“ sich so vom westdeutschen Steuerzahler noch teuer bezahlen ließ.
Es liegt auf der Hand, daß die an diesem einträglichen Geschäft Beteiligten – Stasi-Koko und
die vermittelnden Anwälte in Ost und West – keine Konkurrenz von privater Seite dulden
wollten und alles taten, um professionelle Fluchthelfer als „kriminelle Menschenhändler“ anzuprangern
und auszuschalten. Wobei wohl auch Tipps an die Stasi aus Westberliner Büros
kamen.
Weiteres zum Häftlingsfreikauf
Da in DDR-Gefängnissen viele zu Unrecht Verurteilte saßen, und wegen der Härte des Strafvollzugs
bemühten sich schon in den frühen sechziger Jahren Angehörige, Kirchen und private
Organisationen um die Freilassung von Gefangenen, auch gegen Geld. Unter dem Stichwort
„Freikauf“ entwickelte sich daraus ein deutsch-deutsches Politikum. 1963 wurde das erste
Geschäft abgewickelt. Ludwig Rehlinger, Büroleiter des Gesamtdeutschen Ministers Rainer
Barzel (CDU), verhandelte „hochgeheim“ mit 100.000 DM Bargeld im Aktenkoffer noch direkt.
Später wurden die Transaktionen über das Diakonische Werk unter der Chiffre „Kirchengeschäft
B“ abgewickelt. Seitens der DDR lief der Freikauf über die Dienststelle „Kommerzielle
Koordinierung“ (KoKo).
Auf Betreiben der DDR blieb das Häftlingsgeschäft lange geheim. Rechtsanwälte in Ost und
West fungierten als Vermittler. Über manche Fälle wurde jahrelang verhandelt. Gegen Warenlieferungen
in Milliardenhöhe entließ die DDR zwischen 1964 und 1989 auf diesem Weg
fast 32.000 Gefangene in den Westen.
„Aufstellung von Alexander Schalck-Golodkowski über die Einnahmen aus dem Gefangenenfreikauf
durch die Bundesrepublik zwischen 1964 und 1985.
Analyse über das Sondergeschäft „B“ von 1964-1985; das Geschäft wird über die Evangelische
Kirche vertraglich gebunden und über uns bekannte Firmen realisiert
Folgende Ergebnisse wurden seit 1964 erzielt:
1964__________37,9 Mio DM
1965__________67,6 Mio DM
1966__________24,8 Mio DM
1967__________31,4 Mio DM
1968__________28,4 Mio DM
1969__________44,8 Mio DM
1970__________50,6 Mio DM
1971__________84,2 Mio DM
1972__________69,4 Mio DM
1973__________54,0 Mio DM
1974__________88,1 Mio DM
1975_________104,0 Mio DM
1976_________130,0 Mio DM
1977_________143,9 Mio DM
1978_________168,3 Mio DM
1979_________106,9 Mio DM
1980_________130,0 Mio DM
1981_________178,0 Mio DM
1982_________176,9 Mio DM
1983_________102,8 Mio DM
1984_________387,9 Mio DM
1985_________302,0 Mio DM
Zusammen___2.511,9 Mio DM
Die Bereitschaft der Bundesregierung, für die Freilassung von Gefangenen hohe Summen zu
zahlen, war eine sichere Devisenquelle. Die entsprechenden Einnahmen wurden in Erfolgsberichten
an Erich Honecker eigens ausgewiesen.
Für die „Überstellung“ der Freigekauften in den Westen war das Ministerium für Staatssicherheit
zuständig. Vorher mußte das Gericht die vorzeitige Entlassung nach § 349 StPO ohne
Rücksicht auf die gesetzlichen Vorschriften anordnen. Damit hatten die Gerichte - ebenso wie
das MfS - einen „Kampfauftrag“ von „Partei und Regierung“ zu erfüllen, der ideologisch nur
schwer zu rechtfertigen war und zudem „aus Gründen der Konspiration“ kaum einem Beteiligten
näher erläutert wurde. So mußte das MfS die „termingerechte Bereitstellung von Beschlüssen
und Entlassungsverfügungen“ bei den Justizstellen auch immer wieder anmahnen.
Für die ersten freigekauften Häftlinge kam die Entlassung in den Westen völlig überraschend.
Sie hatten in der DDR aus politischen Gründen lange Jahre ihrer Freiheitsstrafe verbüßt und
waren besonders schlecht behandelt worden. Dr. Helmut Brandt, vor seiner Festnahme im
September 1950 Staatssekretär im Ministerium für Justiz der DDR, berichtete 1964 in der
Bundesrepublik über die letzten Stunden in der Haft (aus: „Die Zeit“ vom 27. September
1964, Seite 10).
Die Zunahme der Entlassungen seit Mitte der achtziger Jahre beruhte darauf, daß Menschen
immer häufiger wegen Aktionen im Zusammenhang mit Ausreiseanträgen verurteilt wurden
und immer weniger aufgrund gescheiterter Fluchtversuche. Quelle: Bundesministerium des
Innern, Ministerialrat Klaus Plewa.
Quelle:
http://www.bmj.bund.de/sed/sed_5k.htmSchalcks Sondergeschäfte
Als Schalck im November 1989 dem damaligen Regierungschef Hans Modrow eine Art Rechenschaftsbericht
über die Vergangenheit von KoKo vorlegen mußte, berichtete er noch voller
Stolz, daß durch KoKo 27,8 Milliarden Valutamark erwirtschaftet und an den Staat abgeführt
bzw. als Rücklagen für aufgenommene Kredite eingesetzt worden seien. Durch ihn, so
Schalck, seien „Voraussetzungen für Einnahmen von ca. 23 Mrd. VM durch Vereinbarungen
mit der Regierung der BRD und dem Senat von Berlin (West) gesichert“ worden. Auch die
Zahlungsgründe listete der KoKo-Chef auf, von der TransitpauschaIe bis zur „Fortleitung und
Behandlung von Abwasser aus Westberlin“.
Mit welchen Mitteln er zu diesem Erfolg gekommen war, unterschlug er dabei natürlich, insbesondere
das moralisch fragwürdigste all seiner Geschäfte: den Verkauf von Häftlingen, das
lukrativste aller „Sondergeschäfte“ von KoKo, mit dem nach der Wende allerdings nicht mehr
viel Staat zu machen war. Wohl deshalb rief der KoKo-Chef den prominenten Anwalt Wolfgang
Vogel an und empfahl ihm, „dem neuen Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz und Ministerpräsidenten
Hans Modrow über den Hergang und Stand des mit der Bundesregierung vereinbarten
Freikaufs politischer Häftlinge zu berichten, weil beide nicht oder nur unzureichend
informiert waren“.
Schon 1963 besaß der Anwalt ein Mandat des DDR-Regierungschefs in humanitären Fragen
und signalisierte damals über die Westberliner Rechtsschutzstelle die Bereitschaft, in größerem
Umfang politische Häftlinge gegen harte Mark in den Westen zu entlassen. Gleichwohl
täuscht Schalck die Öffentlichkeit, wenn er heute den Eindruck zu erwecken sucht, als sei er
nur der kommerzielle Erfüllungsgehilfe des Häftlingsfreikaufs gewesen. Als Alibi führt
Schalck gern das Buch „Freikauf“ des früheren Staatssekretärs im Bundesministerium für innerdeutsche
Beziehungen, Ludwig A. Rehlinger, an, der viele Jahre mit der Sache befaßt war.
Was Schalck an dem Buch so imponiert, ist der Umstand, daß seine Person darin nicht vorkommt.
Aber das braucht er sich nicht zugute zu halten, denn Rehlinger hat selbst Namen
ausgespart, die die Wellen zwischen Bonn und Ostberlin haben zeitweilig hochschlagen lassen.
Der Exstaatssekretär zog es vor, „eine gewisse Vertraulichkeit weiter zu wahren“, was
ihm zwar im Buch, nicht aber in der Sache gelungen ist.
Schalcks Problem beginnt schon damit, wie er die Milliardenbeträge, die das sogenannte BGeschäft
einspielte, verwaltet und verwendet hat. Inder Ära Ulbricht waren die Gelder aus
dem Schacher mit Menschenschicksalen wenigstens noch in den Fiskus gewandert und auch
den Menschen hinter der Mauer zugute gekommen. Die erste Gutschrift über 340.000,-DM,
die 1964 erfolgte, ist nach Auskunft von Vogel für Apfelsinen verwendet worden. Vogel:
„Danach hießen Stange (Vogels Partner von der Rechtsschutzstelle d. Verf.) und ich die Apfelsinenjungs“.
Die erste Gegenleistung war noch bar erfolgt, danach wurde hochwertige Ware
geliefert, die bis 1967 ausschließlich in die Staatsreserve der DDR einging. Ab 1968 wurden
die Naturalien versilbert und dem KoKo-Konto 528 gutgeschrieben.
Unter Honecker jedoch verkam KoKo sehr bald zu einem Geheimunternehmen von Parteispitze
und Stasi. Im September 1972 hatte Mielke das Konto 528, auf dem die Erträge aus
dem Verkauf der Häftlinge landeten, in seine Verfügung gebracht. Die Staatssicherheit produzierte
die politischen Häftlinge, also zog sie auch den Gewinn aus ihrer Vermarktung. In einem
KoKo-Papier aus der damaligen Zeit, das von „Geschäftsoperationen im Sonderbereich“
handelte, hieß es: „Sondergeschäft „B“. Häftlinge usw. Vereinbarungen und Prinzipien legen
wir fest. Beträge werden über Warenlieferungen realisiert und wieder zu Valuta durch Verkauf
und Manipulation gemacht. Die Beträge wurden auf 528 wirksam und durch den Minister
verfügt.“ Ironie dieser Praxis: Das Geld, dem Steuersack der Bundesbürger entstammend,
wurde nicht nur für die technische Ausrüstung des Spitzelheeres der Stasi, sondern auch für
„operative Maßnahrnen“ gegen die westdeutsche Republik eingesetzt. Schalck hat diese Gelder,
wie beispielsweise auch Erträge aus dem Geschäft mit der katholischen Kirche, am DDRFiskus
vorbeigeleitet und deren Zweckendremdung erst ermöglicht.Daran änderte sich kaum etwas,
als Honecker im März 1974 die Einrichtung des sogenannten
Generalsekretärkontos 628 verfügte, auf das nunmehr die Erlöse aus dem Häftlingsfreikauf
abgeführt wurden. Als promovierter Jurist wußte Schalck natürlich, daß Honecker über den
Fonds des Staatschefs hinaus keinerlei Verfügungsbefugnisse über Staatsfinanzen hatte, noch
dazu in konvertierbarer Währung. Während Finanzminister und Planungschef Schürer jede
harte Mark zusammenkrampfen mußte, um wenigstens die schlimmsten Löcher der Planwirtschaft
zu stopfen, sammelte der SED-Chef durch seinen privaten „Treuhänder“ Schalck ein
Milliardenvermögen an. Und es gab keinen einzigen Fall, indem der Kontoführer Bedenken
oder gar Protest anmeldete, wenn der Generalsekretär die begehrten Devisen nach Belieben in
die Welt streute: rund 8O Millionen für die polnischen Brudergenossen, mal 10 Millionen für
Präsident Daniel Ortega, mal 39,5 Millionen für die Getreideversorgung Nicaraguas, und immer
ohne Gegenleistung. Schalck war es gleichgültig, wofür und an wen der Partei- und
Staatschef das Geld verschwendete, seine Sorge erschöpfte sich darin, daß es reichlich zur
Verfügung stand und Honecker das Gefühl gab, auch ein wirtschaftlich mächtiger Mann zu
sein.
Der Handel mit Menschen
Um den Nachschub für das Konto des Generalsekretärs brauchte sich Schalck übrigens keine
Sorgen zu machen. Nachdem Honecker direkte Kontakte zu Herben Wehner aufgenommen
hatte, weiteten sich die Freikäufe politischer Häftlinge, aber auch die Fälle von Familienzusammenführung
sichtlich aus. Von 1975 an überschritten die jährlichen Erlöse die 100-
Miliionen-Schwelle. Zwei Jahre später erreichten die DDR-Unterhändler einen bombastischen
Durchbruch, indem sie die Pro-Kopf-Prämie von 40000 auf 95847 DM hochschrauben konnten
(Anmerkung: Es wurden vom Westen vermutlich glatte 100000 pro Häftling gezahlt. Wer
aber erhielt die Provision von 4153 DM ?). Erst im Wendejahr 1989 ging man von der Bezahlung
des Einzelfalles ab. „Am 31.8.1989 ist zwischen Staatssekretär Dr. Priesnitz“, so Anwalt
Vogel am 30. November an Krenz und Modrow, „und mir eine Pauschalierung vereinbart
worden, um von dem Vorwurf der pro Kopf Rechnung wegzukommen“. Alles in allem haben
die Bundesregierungen von Adenauer bis Kohl für die seit 1963 freigekauften 33.755 Häftlinge
sowie für die über 250.000 Familienzusammenführungen mehr als 3,5 Milliarden gezahlt.
Bis auf ca. 130 Millionen ist diese Summe über die Konten des Alexander Schalck gewandert.
Sein Stellvertreter Manfred Seidel, Offizier im besonderen Einsatz wie er, überwachte Zugänge
wie Abgänge des Kontos. Was die Verwendung des Honecker-Kontos anbetraf, beschönigte
Seidel beträchtlich, als er im Februar 1990 dazu vor der Kripo aussagen mußte. Die Gelder
des Kontos 628, so Seidel, seien „vorwiegend für die Versorgung der Bevölkerung, d.h. Südfrüchte,
Textilien und anderes und auch für Solidaritätszwecke, z.B. Weizen an Nicaragua“
ausgegeben worden. Das stimmte erstens nur in Teilen und unterschlug darüber hinaus, daß
Honecker immer erst dann in sein Füllhorn griff, wenn Werner Krolikowski, der regierungsseits
für die Versorgung der Menschen verantwortlich war, laute Klagelieder im Politbüro anstimmte.
Im übrigen hat Schalck auch ohne Honeckers Wissen mit Geldern dieses Kontos um sich geworfen,
um seine Unentbehrlichkeit für die heile Welt des Politbüros immer wieder unter
Beweis zu stellen. Noch im Krisenjahr 1989 schlug er Mittag vor, für die Creme der DDR 160
Autos vom Typ Citroen BX 19 zu bestellen. Die Finanzierung, so gaukelte er angesichts der
prekären Devisenlage dem Wirtschaftssekretär vor, könnte „aus Wettbewerbsverpflichtungen
seines KoKo erfolgen. In Wahrheit bezahlte er die Staatskarossen vom Konto 628, also auch
mit Geldern, die aus dem Häftlingsfreikauf stammten. Das Gros der Summen, die auf 628
landeten, ließ Schick stehen oder legte es als zinsträchtiges Festgeld an, in der vagen Hoffnung,
damit die Zahlungsunfähigkeit der DDR verhindern zu können. Noch am 5. Dezember
1989 lagen auf dem Generalsekretärkonto über 2,1 Milliarden DM.
(Quelle: Peter Przybylski „Tatort Politbüro“ Band 2, Rowohlt 1992, S. 291 ff.)
Zuletzt geändert von Hans-Peter am 8. Mai 2010, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.