Merkur hat geschrieben:Mir ist unklar, warum man ständig das andere Forum in seine Argumentation einbeziehen muss.
In einem Bürger-Center der Stadt Salzwedel in Sachsen-Anhalt haben nach Polizeiangaben ein "Reichsbürger" und seine Ehefrau auf Beamte eingeschlagen. Der 43-Jährige hatte sich am Mittag geweigert, das Amt zu verlassen. Die Mitarbeiter riefen daraufhin die Sicherheitskräfte, um ihr Hausrecht durchzusetzen, wie die Polizei mitteilte.
Als der Mann die Polizisten sah, beschimpfte er sie als Nazis und schlug unvermittelt auf sie ein. Die Polizisten wehrten sich - da wurden sie auch von der 34-jährigen Ehefrau angegriffen. Das Paar wurde schließlich zum Verlassen des Bürger-Centers gezwungen. Ein Polizeibeamter und der Angreifer kamen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Hat denn etwa nicht am 8. Mai 1945 lediglich die Wehrmacht, vertreten durch ihr Oberkommando sowie die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, gegenüber den Mächten der Anti-Hitler-Koalition kapituliert? Also nicht die Reichsregierung und damit auch nicht das Deutsche Reich an sich?
Hat etwa nicht das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt: "Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist"?
Und steht nicht auch heute, 26 Jahre nach der Wiedervereinigung, der Artikel 146 im Grundgesetz, in dem es heißt, es verliere "seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Bedeutet das im Umkehrschluss etwa nicht, dass Deutschland gegenwärtig überhaupt keine Verfassung hat, weil dem Volk eine solche Abstimmung seit 1990 verweigert werde?
augenzeuge hat geschrieben:
Peter, was soll deine Frage?
AZ
Hamiota hat geschrieben:aber nur soviel: die Behauptung hier würde die Waffenlobby "Zeder und Mordio" schreiben ist dir keine Nachfrage wert,
der Peter
Der Mann, der sich für den König von Deutschland hält, betritt mit einer Fußfessel den Gerichtssaal 90 im Landgericht Halle. Er trägt ein schwarzes Hemd mit goldenen Streifen, ein Logo eingestickt, eine goldene Krone, darunter der Schriftzug: "Königreich Deutschland". Er hält einen Umzugskarton in der Hand, holt Aktenordner heraus und postiert sie auf der Anklagebank. Die Richterin will seine Personalien prüfen: Sie heißen Peter Fitzek, Wohnhaft in Wittenberg? "Ich wohne am Petersplatz 1, im Königreich Deutschland", antwortet Fitzek. "Und ich heiße nicht Fitzek." Er nennt sich selbst "Oberster Souverän" in seinem "Königreich". Peter, der Erste.
Sie sind im Staatsdienst tätig, obwohl sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen: Vier Polizisten aus Bayern sind nach Informationen des "Münchner Merkurs" bei den "Reichsbürgern" aktiv. Dies habe ein Sprecher des Innenministeriums bestätigt, berichtet die Zeitung (Freitag).
augenzeuge hat geschrieben:Ohne WorteSie sind im Staatsdienst tätig, obwohl sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen: Vier Polizisten aus Bayern sind nach Informationen des "Münchner Merkurs" bei den "Reichsbürgern" aktiv. Dies habe ein Sprecher des Innenministeriums bestätigt, berichtet die Zeitung (Freitag).
AZ
Die paar aktiven Schützenbrüder und Jäger in Deutschland, seien es der Zahl nach auch Millionen, sind keine Lobby, zu zerstritten und nur ums eigenen Wohl bedacht, mit einem mehr als beschränktem Horizont! Das ist höchstens eine Lachnummer aber keine Lobby!
Dabei wird die Auslegung dieser Gesetze relativ wohlwollend gehandhabt. Auf der Suche nach Verantwortlichen in Behörden und Politik stoßen Friedrichs und Ljubic auch auf jenen Beamten, der beim Bundesverwaltungsamt die Disziplinen und die dazugehörigen Kaliber der Sportschützen genehmigt. Über dessen Objektivität lässt sich streiten. Der Mann will nicht in seinem Büro gefilmt werden, sondern lieber dort, wo er seine Freizeit verbringt: am Schießstand.
Bei einer Wiedervereinigung hätten vorher beide Staaten sich auflösen müssen mit entsprechenden anschließenden Konsequenzen. Eine neue Verfassung wäre da wohl noch das kleinste Problem gewesen.
Grundgesetz oder neue Verfassung?
Neben der Wirtschafts- und Währungsunion zählte die Frage nach der künftigen deutschen Verfassung zu den Hauptthemen der Wiedervereinigungsdiskussion im Frühjahr 1990. Rechtlich betrachtet, gab es zwei Wege, auf denen sich die Wiedervereinigung vollziehen konnte: nach Artikel 23 GG, der besagte, dass die Verfassung außer in den bereits bestehenden Ländern der Bundesrepublik auch in "anderen Teilen Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft zu setzen" sei; oder nach Artikel 146 GG, demzufolge das Grundgesetz an dem Tage seine Gültigkeit verliert, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Zwar befürwortete eine Minderheit in beiden Teilen Deutschlands, darunter vor allem die Bürgerrechtler und auch viele Sozialdemokraten, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung gemäß Artikel 146, weil sie meinten, dass Bonn nicht einfach die DDR "annektieren" dürfe. Aber nach einer Umfrage des Wickert-Instituts von 1990, die am 26. Februar veröffentlicht wurde, traten 89,9 Prozent der Westdeutschen und 84,1 Prozent der Ostdeutschen für die Übernahme des Grundgesetzes als gesamtdeutsche Verfassung ein.
Spartacus hat geschrieben:
Meiner Meinung nach hat man es sich zu einfach gemacht, ist den einfachen Weg gegangen, anstatt eine neue Verfassung auszuarbeiten.
LG
Sparta
ZUMINDEST im Nachgang betrachtet eine vernünftige und kluge Entscheidung.
Am 11. Februar 1990 erklärte der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl nach einer Moskaureise dem ZDF:
"Wir werden eine neue Verfassung zu schaffen haben […] Ich bin dafür, daß das, was sich bewährt hat, und zwar auf beiden Seiten, von uns übernommen werden soll. Es gibt auch Entwicklungen in der DDR in diesen 40 Jahren, die es sich sehr lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Position einzunehmen, die auf Anschluß hinausgeht."
Spartacus hat geschrieben:ZUMINDEST im Nachgang betrachtet eine vernünftige und kluge Entscheidung.
Vielleicht, vielleicht auch nicht?
Es wurde ja darüber diskutiert, das beste von beiden Systemen in eine neue Verfassung einzubringen. Müsste doch eigentlich in deinem Sinne gewesen sein?
Irgendwo in den unendlich weiten meines Rechners habe ich da einen Artikel. mach mich mal auf die Suche.
LG
Sparta
Spartacus hat geschrieben:
Es wurde ja darüber diskutiert, das beste von beiden Systemen in eine neue Verfassung einzubringen. Müsste doch eigentlich in deinem Sinne gewesen sein?
augenzeuge hat geschrieben:Am 11. Februar 1990 erklärte der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl nach einer Moskaureise dem ZDF:
"Wir werden eine neue Verfassung zu schaffen haben […] Ich bin dafür, daß das, was sich bewährt hat, und zwar auf beiden Seiten, von uns übernommen werden soll. Es gibt auch Entwicklungen in der DDR in diesen 40 Jahren, die es sich sehr lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Position einzunehmen, die auf Anschluß hinausgeht."
Ja, das war einmal.
AZ
Die Karlsruher Richter stellten fest: „Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ Die Bundesrepublik Deutschland sei daher „als Staat identisch mit dem Staat ,Deutsches Reich’“.
Ein wesentlicher Grund: Die Bundesrepublik bekannte sich, im Gegensatz zur DDR, zu den Lasten der Vergangenheit, zahlte deshalb bis heute Hunderte Milliarden an Entschädigungen an Überlebende, an Hinterbliebene von NS-Opfern und an ehemals besetzte Staaten.
Schließlich Artikel 146. Alle Kommentatoren des Grundgesetzes sind sich einig, dass dieser letzte Absatz des Grundgesetzes „den Erlass einer neuen Verfassung“ ermögliche, „und zwar im Wege einer Volksabstimmung“. Zugleich aber halten etwa die Staatsrechtslehrer Hans Jarass und Bodo Pieroth fest: „Materiell gelten aber die gleichen Grenzen wie für Änderungen des Grundgesetzes.“
Auch eine neue Verfassung nach Artikel 146 könnte daher nicht etwa die Monarchie einführen, da das gegen das Prinzip der Volkssouveränität (Artikel 20) verstieße. Auch die Aufhebung des Verbots der Todesstrafe (Artikel 102) wäre unzulässig, weil das gegen Artikel 1 verstieße.
Spartacus hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Am 11. Februar 1990 erklärte der Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl nach einer Moskaureise dem ZDF:
"Wir werden eine neue Verfassung zu schaffen haben […] Ich bin dafür, daß das, was sich bewährt hat, und zwar auf beiden Seiten, von uns übernommen werden soll. Es gibt auch Entwicklungen in der DDR in diesen 40 Jahren, die es sich sehr lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Position einzunehmen, die auf Anschluß hinausgeht."
Ja, das war einmal.
AZ
Und die Antwort auf Kristians Beitrag. Man war von beiden Seiten aus interessiert und es wäre schon interessant gewesen, was dabei raus gekommen wäre.
LG
Sparta
karnak hat geschrieben:Für mich hat mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der anschließenden Gründung der DDR, dass in Trümmern liegende und unter Besatzungsrecht stehende alte Deutschland aufgehört zu existieren. Seit dieser Zeit gibt es kein Land mehr mit Namen Deutschland, dass gibt es auch heute nicht, wenn auch umgangsprachlich so genannt, ist es nicht dessen offizieller Name. [...]
augenzeuge hat geschrieben:[...]
Hat etwa nicht das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt: "Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist"?
[...]
Die Auflösung:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Polit ... ehlen.html
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Für mich hat mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der anschließenden Gründung der DDR, dass in Trümmern liegende und unter Besatzungsrecht stehende alte Deutschland aufgehört zu existieren. Seit dieser Zeit gibt es kein Land mehr mit Namen Deutschland, dass gibt es auch heute nicht, wenn auch umgangsprachlich so genannt, ist es nicht dessen offizieller Name. [...]
Mein Reisepass und Personalausweis sind dann ziemlich umgangssprachlich geprägt...
Wie lautet denn der offizielle Name der Bundesrepublik Deutschland?
Ari
karnak hat geschrieben:Ich habe geschrieben es gibt kein Land mit Namen Deutschland mehr, Deine Dokumente sind hingegen korrekt, dieses Land heißt so wie dort geschrieben steht, abgekürzt BRD. Ich kann es nicht ändern, so ist es nun mal.
"Ich bin ein treuer Diener von Gott, ich gebe nur mein Bestes, bis heute. Ich bin eine Handlanger vom Schöpfer. Wenn er ruft, muss ich handeln", sagt der 51-Jährige aus Wittenberg. Das Geld sei ihm "aufgenötigt" worden. "Ich kann meine Unschuld umfänglich beweisen". Fitzek bricht immer wieder in Tränen aus.
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