DAS BUCH
Lothar E. Thoß: „Aufstieg im Stasi-Schatten? Gregor Gysi. Ein Anwalt in politischen Verfahren“. 266 Seiten. 16,80 Euro. Das Buch ist im Selbstverlag erschienen, kann über den Buchhandel bestellt und geliefert werden oder per E-Mail direkt beim Autor: lothar.thoss@web.de.
Interessierter hat geschrieben:....recherchierte und bewertete seine Funde – mit dem aus seiner Sicht eindeutigen Ergebnis, dass der Anwalt und Linken-Politiker Gysi entgegen seinen Behauptungen sehr wohl inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen sei. Gysi habe seine Mandanten – viele von ihnen aus dem Kreis der Opposition – bespitzelt und die Informationen an die Stasi weitergegeben.
Danny_1000 hat geschrieben:Dann will ich das mal herausstellen:
Wenn es bisher belastbare Beweise dafür gegeben hätte, das Gysi als IM mit dem MfS gekungelt hätte, hätte sich garantiert eine Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik gefunden, welche das erfolgreich aufgegriffen hätte. Alle diesbezüglichen Anwürfe konnte der clevere Winkeladvokat bisher abschmettern.
Und dem Gysi zu unterstellen, als herausgehobener Politiker und Jurist einen Meineid geleistet zu haben, zeugt eher von mangelnder Professionalität seiner Gegner.
Dany
Interessierter hat geschrieben: Nehmen wir nur einmal die Existenz der beiden Tarnnamen „IM Gregor“ und „IM Notar“, die müssen ja irgendwo einmal schriftlich fixiert worden sein, auch wenn der Betroffene heftig bestreitet, sie bezögen sich auf ihn. Auf wen dann?
karnak hat geschrieben:Da der Sinn von TARNnamen doch wohl der ist die Identität dessen der dahinter steht zu verschleiern wäre in dem Fall nun ausgerechnet Gregor und Notar zu verwenden mehr als dämlich.
Auch im Weiteren spinnt Dein Doktor zu großen Teilen.
Interessierter hat geschrieben:
[b]Das Hamburger Urteil, mit dem Gregor Gysi freigesprochen wurde, beruht entweder auf Unfähigkeit der Richter oder, so vermute ich, auf Absicht.
Interessierter hat geschrieben:willst uns weismachen, dass es die normalste Sache der Welt ist, wenn ein Anwalt der Stasi über die Gespräche, der Auskunft verpflichtet, berichtet.
Interessierter hat geschrieben:Was soll eigentlich diese Frage? Wenn das zu belegen wäre, hätte Gysi sich selbst schon lange erledigt. Leider steht nur Aussage gegen Aussage.
Genau so viele Beispiele übrigens wo man ehemaligen IM ihr Tun nachweisen konnte und sie damit keine weitere Chance hatten öffentliche Ämter zu bestreiten
Doch ein vertrauliches Gespräch ist unmöglich - hinter der Anwältin steht ein Oberleutnant
der Kriminalpolizei und macht sich Notizen.
. "Die DDR wollte nach außen wie ein Rechtsstaat wirken"
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