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Gibt es da momentan etwas, was es früher in der Menge nicht gab?
Sparta
Spartacus hat geschrieben:Na denk mal scharf nach, Pentium.![]()
Gibt es da momentan etwas, was es früher in der Menge nicht gab?
Sparta
pentium hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Na denk mal scharf nach, Pentium.![]()
Gibt es da momentan etwas, was es früher in der Menge nicht gab?
Sparta
Und du meinst ernsthaft, dieses Flüchtlingschaos lockt die Nichtwähler in Sachsen-Anhalt, BW und Rheinland-Pfalz in die Wahllokale?
mfg
pentium
pentium hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Na denk mal scharf nach, Pentium.![]()
Gibt es da momentan etwas, was es früher in der Menge nicht gab?
Sparta
Und du meinst ernsthaft, dieses Flüchtlingschaos lockt die Nichtwähler in Sachsen-Anhalt, BW und Rheinland-Pfalz in die Wahllokale?
mfg
pentium
pentium hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:HPA hat geschrieben:Ja und? Immer noch eine satte Zweidtrittelmehrheit für die freiheitlich-demokratisch denkenden Menschen
Keine Veränderung zu den vorangegangeen Zahlen.
Du hast die Nichtwähler nicht auf dem zettel HPA, denn die könnten plötzlich die AfD wählen.
Abwarten und Tee trinken.
Sparta
Warum sollen plötzlich die Nichtwähler zur Wahlurne rennen?
pentium
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Der mutmaßliche Täter sei bekannt, sagte ein Polizeisprecher. Er sei vorläufig festgenommen worden, ihn erwarte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Außer dem Pfefferspray habe er auch einen Totschläger bei sich gehabt.
Wer diesen üblen Haufen wählt ist selber schuld
Interessierter hat geschrieben:Frauke Petry will "Artikel 16a aussetzen"
Auf Twitter zwitschert sie noch ... "Jeden Tag stirbt die Demokratie in Deutschland ein bisschen mehr."
Wenn so etwas gefordert wird, dann ist es doch mit der Demokratie erst recht vorbei! Und wer so etwas fordert handelt demokratiefeindlich!
Sie scheint zudem nicht das komplette GG gelesen zu haben, denn dann wäre ihr sicher auch Artikel 79, insbesondere Abs. 3 ins Auge gefallen!Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Mit solchen Aktionen zeigt die AfD wieder einmal mehr wie demokratiefreundlich sie gesinnt ist und was wirklich hinter ihrer "demokratischen" Fassade steckt!
http://www.tagesspiegel.de/politik/afd- ... ign=buffer
Interessierter hat geschrieben:Vielleicht kannst Du mir ja einmal erklären, welche Nachteile Du persönlich denn durch Asylanten hast oder hattest?
Interessierter hat geschrieben:Was denn nun? Abgeschafft, de facto abgeschafft oder de jure abgeschafft? Wenn die Petry den 16A Abs.2 aussetzen will, scheint bei ihr und anderen Politikern von dieser Abschaffung nichts bekannt zu sein.
Gleich wie, ist er nicht abgeschafft und vielleicht ist das auch eher Deine Interpretation, ähnlich der Behauptung in einem anderen Thread, der User eines anderen Forums hätte behauptet, der Bürgermeister wäre Mitglied der Abt. XIV des MfS. Auch hier wirst Du den Beweis schuldig bleiben, dass er abgeschafft ist. Vielleicht meinst Du ja auch nur, dass die Bundesregierung dagegen verstößt unabhängig davon, dass es erst einmal juristisch geklärt werden müßte.
Wenn Dir das nicht gefällt ist es Dein gutes Recht. Allerdings sollte man das auch ausdrücken können, ohne sachliche Ausfälle gegen Personen zu fahren.
Schlußendlich kann ich Dir auch nicht mit Empörung über die " Füchtlingspolitik " dienen. Wie ein großer Teil der Deutschen und auch andere Staaten, finde ich pauschal die Aufnahme von Asylanten und Menschen in Not zu helfen, einfach toll. Zumal wir Deutschen im und nach dem Ende des 2. Weltkrieges dankbar für Hilfe und Aufnahme waren. Lediglich an der Logistik bei der Durchführung, zu lange dauernde Registrierung, kein sofortiges Abschieben von Kriminellen und abgelehnter Asylbewerber usw., habe ich vieles zu beanstanden.
Und warum sollte ich empört sein, wenn der Artikel eben nicht abgeschafft ist? Da könnte manch einer eher empört sein, dass Du so etwas wider besseres Wissen behauptest.
Ich selbst wundere mich nur, dass User, deren Sachlichkeit ich bisher schätzte, bei diesem Thema auf einem Mal zu keiner sachlichen Argumentation mehr möglich sind.
Vielleicht kannst Du mir ja einmal erklären, welche Nachteile Du persönlich denn durch Asylanten hast oder hattest?
augenzeuge hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:Vielleicht kannst Du mir ja einmal erklären, welche Nachteile Du persönlich denn durch Asylanten hast oder hattest?
Generell würden mich die persönlichen Nachteile aller User interessieren!
AZ
Interessierter hat geschrieben:Gleich wie, ist er nicht abgeschafft und vielleicht ist das auch eher Deine Interpretation
Interessierter hat geschrieben:Schlußendlich kann ich Dir auch nicht mit Empörung über die " Füchtlingspolitik " dienen. Wie ein großer Teil der Deutschen und auch andere Staaten, finde ich pauschal die Aufnahme von Asylanten und Menschen in Not zu helfen, einfach toll. Zumal wir Deutschen im und nach dem Ende des 2. Weltkrieges dankbar für Hilfe und Aufnahme waren. Lediglich an der Logistik bei der Durchführung, zu lange dauernde Registrierung, kein sofortiges Abschieben von Kriminellen und abgelehnter Asylbewerber usw., habe ich vieles zu beanstanden.
Neuer Beitragvon Sirius » 29. Januar 2016, 21:37
Interessierter hat geschrieben:
Gleich wie, ist er nicht abgeschafft und vielleicht ist das auch eher Deine Interpretation
Das Merkel gegen die Verfassung verstößt, entstammt nicht meiner "Interpretation" sondern ist die Aussage von mehreren Verfassungsrichtern.
Vielleicht kannst Du mir ja einmal erklären, welche Nachteile Du persönlich denn durch Asylanten hast oder hattest?
Interessierter hat geschrieben:Wenn Du mich schon zitierst, solltest Du auch genau darauf eingehen und nicht auf etwas ganz anderes erwidern, dass ich gar nicht als Deine Interpretation bezeichnet habe; sondern auf Deine unsinnige Behauptung der Artikel wäre abgeschafft.
...Der Pakistaner Bilal hat sich kürzlich für 50 Euro einem Schlepper anvertraut, der ihn Richtung Westen in die Berge brachte. Fünf Stunden dauerte der Marsch. Dann wurde die Gruppe von mazedonischen Militärs aufgestöbert. Die zögerten nicht lange und schossen in die Luft, dann trieben sie die Migranten zurück nach Griechenland, erzählt Bilal. "Wenn du noch einmal versuchst, illegal die Grenze zu übertreten, dann kommst du ins Gefängnis", hätten sie gedroht. "Wir haben richtig mit ihnen gekämpft", meint er.
....
http://derstandard.at/2000029966446/Flu ... ung-Norden
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__11.html
Sirius hat geschrieben:Hier die aktuelle gesetzliche Regelung für Deutschland (Schußwaffengebrauch an der Grenze):Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__11.html
Im Prinzip haben sich die mazedonischen Soldaten im von mir erwähnten Beispiel (vorangegangenen Beitrag) genau so verhalten, wie es auch das deutsche Gesetz vorsieht. Liest man die Foren und Leserkommentare, haben sich bis jetzt wohl einige noch nicht mit der gesetzlichen Regelung auseinandergesetzt.
Um mit der AfD zurechtzukommen, benötigen die Platzhirsche der Altparteien etwas, was den Deutschen abgeht: Gelassenheit.
karnak hat geschrieben:Sirius hat geschrieben:Hier die aktuelle gesetzliche Regelung für Deutschland (Schußwaffengebrauch an der Grenze):Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__11.html
Im Prinzip haben sich die mazedonischen Soldaten im von mir erwähnten Beispiel (vorangegangenen Beitrag) genau so verhalten, wie es auch das deutsche Gesetz vorsieht. Liest man die Foren und Leserkommentare, haben sich bis jetzt wohl einige noch nicht mit der gesetzlichen Regelung auseinandergesetzt.
Nun steht da natürlich auch" Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein,angriffs-oder fluchtunfähig zu machen.Es ist verboten zu schießen wenn h den Schusswaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden,AUßER wenn es sich beim Eingreifen gegen eine Menschenmenge nicht vermeiden lässt."
Und das soll wirklich eine Option sein für unsere nun bald gesicherte Grenze wo ein paar 1000 ab und an in Versuchung geraten "zu drängeln",also eine Menschenmenge? Die armen Schweine die man Vollzugsbeamte nennt,die sollen das dann entscheiden und NATÜRLICH gewährleisten,dass nur die"Fluchtunfähigkeit sicher gestellt wird".
Davon mal abgesehen,dass das Ganze fatal an eine nett umschriebene Schusswaffengebrauchsbestimmung erinnert zu der jemand der das nicht so nett findet auch Schießbefehl sagen könnte.
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