Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon bbf » 29. April 2015, 22:11

Also niemand der hier schreibt und bei den Grenztruppen der DDR war (gleichviel ob als Wehrpflichtiger oder Freiwilliger) ist jemals gefragt worden ob er bereit sei, auf flüchtende Menschen zu schießen?
bbf
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Edelknabe » 30. April 2015, 07:27

Siehe uns Volker mit:

"Ich war jedenfalls zu oft vorgeladen, nach meinem Empfinden. Selbst nach den 18 Monaten gingen die einem ja regelmäßig auf den S... ."
Textauszug ende

Du warst eben etwas ganz besonders Volker, zumal, die wollten dich ja schon in so ne Spatentruppe haben, weil die Wehrkreiskommandofritzen wohl ganz genau wussten, das du eben mauern und putzen, und dann auch noch die Baustelle aufräumen kannst.

Aber nochmal hin zu bbf. Sag mal Student, schreibst du da drüber so ne Art Doktorarbeit, weil dich das so brennend interessiert? Denn dies interessiert mich jetzt und sinngemäß hatten es die Grenzer(die Alten hier) ja schon getextet. Es war also nicht Hundertprozentig so, das Einer direkt zur Grenze gemustert wurde und dann auch sofort an den Kanten(grüne Grenze) oder die Berliner Mauer ging.

Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, das nun genau auf diese Frage soviel Wert gelegt wurde denn ausgerechnet "Schlafende Hunde zu wecken" war nun nicht unbedingt der Genossen Anliegen, eher, es wurde alles bissel zurück gehalten, also drum herum geredet.

Rainer-Maria

Und einen guten Tag allen ins Forum
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 30. April 2015, 07:33

bbf hat geschrieben:Also niemand der hier schreibt und bei den Grenztruppen der DDR war (gleichviel ob als Wehrpflichtiger oder Freiwilliger) ist jemals gefragt worden ob er bereit sei, auf flüchtende Menschen zu schießen?


Dir ist klar, welchen Inhalt die regelmäßige Vergatterung hatte?

Ich bezweifle, dass es im WKK zur Musterung nur in Einzelfällen zu diesen Fragen kam. Ja, ich bin gemustert worden, und neben mir wurde nicht wenigen diese Frage gestellt.
Es kam teilweise zu Diskussionen, wenn Verwandte zum "Straftäter" werden....was man da tun würde. Und wer mich kennt, weiß, das ich das nicht schweigend hinnahm. [grins]

Natürlich wurde anschließend unter den Gemusterten rege diskutiert. Und ganz sicher wurde da auch mitgehört. [angst]

AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Edelknabe » 30. April 2015, 07:56

Entschuldige Jörg, ich bezeichne deine Aussage irgendwie heute als Unsinn...."das damals eben junge Kerle Zuhauf mit der Nase drauf gestoßen wurden, in dieser DDR,auf ein Schießen müssen, auf Mitbürger schießen zu müssen" genau in der DDR, wo das Thema Grenze sowieso schon ein gewisses Tabuthema war, wo eben jeder Fluchtversuch mit egal was für einem Ausgang nun nicht gerade jeden Tag in der Zeitung stand.

Wann war gleich nochmal deine Musterung(Jahr)? Des Rainers war wohl um 1971 herum. Und es kann ja sein, das sich in den Jahrzehnten was geändert hatte?

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 30. April 2015, 09:18

Edelknabe hat geschrieben:Entschuldige Jörg, ich bezeichne deine Aussage irgendwie heute als Unsinn...."das damals eben junge Kerle Zuhauf mit der Nase drauf gestoßen wurden, in dieser DDR,auf ein Schießen müssen, auf Mitbürger schießen zu müssen" genau in der DDR, wo das Thema Grenze sowieso schon ein gewisses Tabuthema war, wo eben jeder Fluchtversuch mit egal was für einem Ausgang nun nicht gerade jeden Tag in der Zeitung stand.

Wann war gleich nochmal deine Musterung(Jahr)? Des Rainers war wohl um 1971 herum. Und es kann ja sein, das sich in den Jahrzehnten was geändert hatte?

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Ich erzähle keinen Unsinn, denn so habe ich es erlebt. Im Frühjahr 1984. Neben mir zig andere auch. Und ich habe sogar einen Namen von denen, die in dieser Kommission saßen.
Natürlich gab es ein anderes Vokabular. Man sprach nicht von flüchtenden Menschen, sondern von Feinden, Verbrechern der Gesellschaft....und ein Idiot von denen brachte dann die mögliche Verwandschaft ins Thema. Aber vielleicht war das sogar ganz bewusst, um diese Diskussion anzufachen. Wer weiß?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Beethoven » 30. April 2015, 09:38

Nun wollen wir doch mal ehrlich sein.

Die Musterung setzte sich in der Regel aus einem oder zwei Terminen zusammen und in Einzelfällen eine Nachmusterung.
Im ersten Termin wurde, wenn es den überhaupt gab, noch agitiert, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Das war ein Einzelgespräch um auszuloten, ob der junge Bursche vielleicht eine längere Dienstzeit machen würde. Da ging es um keinen Fall um "wohin", wenn der Bursche dort nicht schon klare Vorstellungen hatte und diese auch äußerte, wie z.B. 4 Jahre Marine oder 3 Jahre Uffz bei irgend einer Waffengattung oder was auch immer.

Der zweite Termin war die Musterungsuntersuchung (siehe Anhang), die da aus einer medizinischen Untersuchung und einem kurzen Gespräch vor / mit der Musterungskommission bestand. Nur hier kann besagter Dödel so eine dämliche Äußerung gemacht haben, wie sie unser aller VZ dem Herren in den Mund legt. Schwer zu glauben ist es allemal weil dieser Herr, in keiner weiteren Musterungskommission tätig gewesen wäre, ob seiner Blödheit. Aber wenn ich mir so anschaue, wer alles in der Musterungskommission tätig war, glaube ich nicht, dass da so ein Blödmann bei war.

Aus meiner Sicht ist die Aussage zu der uns gegenwärtig beschäftigenden Frage, eher unglaubwürdig. Aber man soll ja bekanntlich niemals "nie" sagen. So recht glauben mag ich es trotzdem nicht aber das ist ja auch meine Sache.
Auf jeden Fall passt es gut in den Mainstream dieses Forums, gelle? [shocked]

Anhang. Quelle: http://www.documentarchiv.de/ddr/1962/n ... ng_ao.html

§ 10
Musterungskommission des Wehrkreiskommandos

(1) Durch das Wehrkreiskommando ist eine Musterungskommission zu bilden.
(2) Die Musterungskommission setzt sich zusammen:
a) Vorsitzender: Leiter des Wehrkreiskommandos,
b) Mitglieder: - der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes für Inneres,
- Abteilungsleiter des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes, oder Vorsitzender der ständigen Kommission des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. Stadtbezirksversammlung für Landwirtschaft bzw. örtliche Industrie,
- ein bis zwei Offiziere,
- ein Vertreter des Ministeriums für Staatssicherheit,
- zwei bis drei Ärzte, die vom Rat des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes ernannt werden (davon ein leitender Arzt).
Als Berater sind Fachärzte entsprechend der Notwendigkeit hinzuzuziehen.[6]

(3) Entsprechend der Struktur der Kreise können auch mehrere Musterungskommissionen gebildet werden im Zusammenhang mit der Bildung der Musterungsstützpunkte gemäß §§ 8 und 9.
Sie setzen sich zusammen aus den Stellvertretern der unter Abs. 2 genannten Personen.[6]


§ 11
Aufgaben der Musterungskommissionen

(1) Die Vorsitzenden der Musterungskommissionen sind für den Gesamtablauf der Musterung verantwortlich.
(2) Die Musterungskommissionen
a) ergänzen die Wehrkartei sowie die Wehrdienstbücher;
b) stellen auf Grund der medizinischen Untersuchung die Diensttauglichkeit fest;
c) entscheiden über die Heranziehung zum aktiven Wehrdienst oder zum Reservistenwehrdienst;
d) prüfen die Eignung der Wehrpflichtigen zum Unteroffizier oder Offizier und unterbreiten entsprechende Vorschläge;
e) entscheiden auf Grund der Gesamtergebnisse der Musterung über die Eignung und Heranziehung der Wehrpflichtigen für die Teile und einzelnen Waffengattungen der Nationalen Volksarmee und für den Wehrersatzdienst;
f) entscheiden über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach Einholung der hierzu notwendigen Unterlagen und Auskünfte;
g) geben den Gemusterten die Entscheidung bekannt, ergänzen den Wehrpaß und händigen diesen aus.[7]

§ 12
Medizinische Untersuchung

(1) Wehrpflichtige, die zur Musterung aufgefordert werden, unterliegen während der Musterung zur Feststellung der Diensttauglichkeit der medizinischen Untersuchung.
(2) Die medizinische Untersuchung ist auf der Grundlage der vom Ministerium für Nationale Verteidigung herausgegebenen Instruktionen und Weisungen durchzuführen und einschließlich notwendiger Facharztbegutachtungen möglichst an einem Tag abzuschließen.
(3) Die Wehrpflichtigen haben den zumutbaren ärztlichen Forderungen zur Herstellung der vollen Diensttauglichkeit nachzukommen. Operative Eingriffe bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Wehrpflichtigen.
(4) Die Leiter der Kranken- und Heilanstalten haben auf Anforderung die zur einwandfreien Beurteilung der Diensttauglichkeit erforderlichen Gesundheitsunterlagen von den zu musternden Wehrpflichtigen, die sich zum Zeitpunkt der Musterung in ihrer Anstalt befinden, mindestens 3 Tage vor Beginn der Musterung den für die Anstalt zuständigen Wehrkreiskommandos für die Dauer der Musterung zur Verfügung zu stehen.[8]
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 30. April 2015, 11:04

Beethoven hat geschrieben:Nun wollen wir doch mal ehrlich sein.


Theorie und Praxis...sag ich da nur. Mir ist es egal, was du glaubst oder nicht glauben möchtest. Ich muss hier nichts glauben, ich habe es erlebt. Ohne wenn und aber. Und ohne Mainstream.
Du hast aber recht, es war der zweite Termin. An dem war sogar mein Hausarzt dabei....

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Olaf Sch. » 30. April 2015, 11:36

bei mir kam die Frage bei der sogenannten Einberufungsmusterung, also 14 Tage vorher. Wie kannst DU es einschätzen, wer wo auf welchem WKA gesessen hat? Und im Nachhinein betrachtet, waren die doch alle Dödel.
Olaf Sch.
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Edelknabe » 30. April 2015, 12:14

Der Rainer wollte schon....nun macht er es doch nicht Jörg, gerade weil du in deinem Nachtrag sinngemäß mit diesem "dem Klassenfeind, dem Feind des Sozialismus, dem Verräter an der Sache" herüber gekommen bist. Gut, da geh ich mit, so eine Frage könnte gekommen sein.Bei Dir kam sie, auch gut, du hast es erlebt. Trotzdem meine Zweifel an dem ganzen Prozedere weil, diese DDR war wahrlich kein Staat, der die Leute auch noch mit der Nase drauf stieß...gerade, was diese Staatsgrenze der DDR anging?

Heute, da langt Bild," BILD bringt ALLES, ABER AUCH ALLES, BIS ZUM ERBRECHEN; BIS ZUM BIS es nicht mehr geht, bis es dir unten und oben"...aber lassen wir das, dieses Üble der heutigen Berichterstattung.

Dem war damals einfach nicht so, denn gebracht wurde nur die Hälfte...von dieser Hälfte, die den Genossen wichtig erschien, der Rest ging wohl in den Papierkorb, oder wurde abgeheftet, in der jeweiligen Akte.

Ein Schelm, der jetzt an die Stasiakte denkt siehe, das war und ist eben der Deutsche, er war und ist immer schon korrekt, und das Gute ist, das macht Er unter Garantie noch heute,und zwar für Später, für die andere Gesellschaftsordnung, die später irgend wann einmal kommen wird.

Rainer-Maria also uns Student bbf kommt unter Garantie schon durcheinander...oder doch nicht?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 30. April 2015, 12:23

Edelknabe hat geschrieben:Entschuldige Jörg, ich bezeichne deine Aussage irgendwie heute als Unsinn...."das damals eben junge Kerle Zuhauf mit der Nase drauf gestoßen wurden, in dieser DDR,auf ein Schießen müssen, auf Mitbürger schießen zu müssen" genau in der DDR, wo das Thema Grenze sowieso schon ein gewisses Tabuthema war, wo eben jeder Fluchtversuch mit egal was für einem Ausgang nun nicht gerade jeden Tag in der Zeitung stand.

Wann war gleich nochmal deine Musterung(Jahr)? Des Rainers war wohl um 1971 herum. Und es kann ja sein, das sich in den Jahrzehnten was geändert hatte?

Rainer-Maria


Sag mal Edelknabe, waren heute Nacht Minusgrade im Muldental und Du wieder ohne Mütze unterwegs? Erst Dein dümmliches Angelaber zu meiner Person und nun noch AZ?
Wir wissen alle, dass NIEMALS gefragt wurde, ob man einen Mitbürger erschießen würde! So ein Schwachsinn aber auch.
"Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!" lautete die "intelligente" Maxime. Der abhauen wollte, der Flüchtling war demnach ein Krimineller, eine Ausgeburt, ein Volksfeind. Kannst Du Dir aussuchen. Und diese von obenher Ausgegrenzten waren zu vernichten!
Diesen Mordauftrag bekam in unterschiedlichster Les-oder Redensart tagtäglich jeder zu seinem Wach- oder Grenzdienst in seiner Vergatterung zu hören.

Dieser ausgesprochene perfide Gedanke, Flüchtende lieber zu erschießen als laufen zu lassen, gepaart mit der steten Angst vor dem Strafmythos Schwedt, produzierte hunderte Toten entlang der DDR-Grenze.

Gruß Volker
Zuletzt geändert von Volker Zottmann am 30. April 2015, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 30. April 2015, 12:44

Beethoven hat geschrieben:
Der zweite Termin war die Musterungsuntersuchung (siehe Anhang), die da aus einer medizinischen Untersuchung und einem kurzen Gespräch vor / mit der Musterungskommission bestand. Nur hier kann besagter Dödel so eine dämliche Äußerung gemacht haben, wie sie unser aller VZ dem Herren in den Mund legt. Schwer zu glauben ist es allemal weil dieser Herr, in keiner weiteren Musterungskommission tätig gewesen wäre, ob seiner Blödheit. Aber wenn ich mir so anschaue, wer alles in der Musterungskommission tätig war, glaube ich nicht, dass da so ein Blödmann bei war.


Warum schreibst Du wissentlich Unwahrheiten @beethoven?

Dieser "Dödel", der mich belöffelte, machte dies wie von mir schriftlich festgehalten zu einem ganz separaten Einzelgespräch.
Was Du glaubst oder nicht ist völlig irrelevant. Es ist aber eine Dreistigkeit, wenn mein Originaltext lesbar vorliegt, einfach falsche Sachverhalte zu erfinden, damit Deine eigene Empörung Platz findet. Der Mann war fast mein Nachbar. Namentlich bekannt, der Vater der Schulfreundin meiner Schwester. Inzwischen verstorben.
Nur deshalb keine Namen! Er war Zivilangestellter beim WKK all die Jahre, bis Ultimo.

Hier mein Text, um Deine verfälschenden Worte zu entkräften:

Als man mich fragte, habe ich freundlich verneint, aber betont, dass ich, wenn alles dort wirklich so schön ist, wie man es mir gerade beschreibt, umgehend verlängern werde …
Die Leute bekamen dann immer hochrote Köpfe und haben in Gedanken wohl das Erschießungskommando bestellt.
Ich sage IMMER, weil alle, die nicht sofort bereit waren länger zu dienen, noch öfters bestellt und belästigt wurden. So auch ich!
An einen Auftritt eines Zivilangestellten, welcher in unserem Viertel unterhalb der Schule in der Seminarstraße wohnte, kann ich mich noch genauestens erinnern:
Der Mann war anfänglich ganz zuvorkommend und höflich zu mir, wollte mich “harte Nuss” knacken. Er erzählte mir ausschweifend von seinem schönen, neu erworbenen Garten an der Hammwarte, und dass nun dreiste Diebe sein schönes Obst klauen. Was tun? Ganz einfach, sagte er, er habe sich einen neuen Zaun darum gebaut, nun würde weniger geklaut, aber ihm war das noch nicht sicher genug: “Und nun habe ich noch einen Schäferhund gekauft und nun klaut keiner mehr!”
“Und wenn Sie glauben, dass ich nun ihr Wachhund werde, dann haben Sie sich gewaltig geirrt!” war in etwa meine “höfliche” Absage.
Dann durfte ich auch ganz schnell gehen! Der tobte und brüllte urplötzlich, denn der liebe Volker verwandelte sich nun in seinem Gehirn in Sekundenschnelle zu einem “Subjekt, zu Abschaum und war eine Schande für unser sozialistisches Vaterland”, er riss die Zimmertür auf und schmiss mich raus.
Besser hätte es für mich nicht laufen können, von nun an hatte ich Ruhe ….

http://mein-ddr-leben.de/39.html

Gruß Volker
Zuletzt geändert von Volker Zottmann am 30. April 2015, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 30. April 2015, 12:49

Mein Gott was warst du aber auch für ein mutiger, furchtloser Mensch und Widerständler .........
Ich bin regelrecht begeistert.

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Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2015, 13:03

Thoth, du hast doch garnicht gedient, wurdste denn überhaupt gemustert.... [denken]

Ich bin im vollen Ornat zur Musterung erschienen, schwatte Klamotten, schwer geschminkt und Haare wie zu einem Wischmopp toupiert....auf die Frage nach nach der Verteidigung der sozialistischen Heimat mit der Waffe, sagte ich, nich so wirklich....ich hab kein Bock jemanden tot zu schiessen... naja, man machte mir direkt schmackhaft, das es auch Jobs gibt, wo die Benutzung der Waffe nich im Vordergrund steht und dann sagte ich, darüber lässt sich reden....

....Naja, wo ich hingekommen bin, wisst ihr ja....


groetjes

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon bbf » 30. April 2015, 13:14

"Rainer-Maria also uns Student bbf kommt unter Garantie schon durcheinander...oder doch nicht?"

Nein ich komme durchaus nicht durcheinander. Zumal die letzten Antworten und Stellungnahmen schon deutlicher waren. Das Wort vom "töten eines Flüchtenden" habe ich selbst so gewählt um allgemein auszudrücken was ich meine. Mir ist natürlich klar, dass damals eine ganz andere Formulierung gewählt wurde falls es darum gegangen sein sollte, von Vorgesetzten oder sonstigen staatlichen Stellen eine Frage in diese Richtung zu stellen. Zur Frage ob ich eine wissenschaftliche Arbeit über diese Frage verfasse: Nein, sicher nicht, dafür wäre diese Fragestellung wohl kaum geeignet.
bbf
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nov65 » 30. April 2015, 13:20

Die Diskussion in diesem Thread steht in engem Zusammenhang mit der Diskussion um die DDR als Rechts-, Unrechts,- Willkürstaat.
Willkür ist Unrecht! Stigmatisierung von Republikflüchtigen zu Kriminellen ist Unrecht! Junge Menschen(Grenzer) zu nötigen auf Unbewaffnete zu schießen ist Unrecht!
Gruß, Andreas
Nov65
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Beethoven » 30. April 2015, 15:34

Volker Zottmann hat geschrieben:
Beethoven hat geschrieben:
Der zweite Termin war die Musterungsuntersuchung (siehe Anhang), die da aus einer medizinischen Untersuchung und einem kurzen Gespräch vor / mit der Musterungskommission bestand. Nur hier kann besagter Dödel so eine dämliche Äußerung gemacht haben, wie sie unser aller VZ dem Herren in den Mund legt. Schwer zu glauben ist es allemal weil dieser Herr, in keiner weiteren Musterungskommission tätig gewesen wäre, ob seiner Blödheit. Aber wenn ich mir so anschaue, wer alles in der Musterungskommission tätig war, glaube ich nicht, dass da so ein Blödmann bei war.


Warum schreibst Du wissentlich Unwahrheiten @beethoven?

Dieser "Dödel", der mich belöffelte, machte dies wie von mir schriftlich festgehalten zu einem ganz separaten Einzelgespräch.
Was Du glaubst oder nicht ist völlig irrelevant. Es ist aber eine Dreistigkeit, wenn mein Originaltext lesbar vorliegt, einfach falsche Sachverhalte zu erfinden, damit Deine eigene Empörung Platz findet. Der Mann war fast mein Nachbar. Namentlich bekannt, der Vater der Schulfreundin meiner Schwester. Inzwischen verstorben.
Nur deshalb keine Namen! Er war Zivilangestellter beim WKK all die Jahre, bis Ultimo.

Hier mein Text, um Deine verfälschenden Worte zu entkräften:

Als man mich fragte, habe ich freundlich verneint, aber betont, dass ich, wenn alles dort wirklich so schön ist, wie man es mir gerade beschreibt, umgehend verlängern werde …
Die Leute bekamen dann immer hochrote Köpfe und haben in Gedanken wohl das Erschießungskommando bestellt.
Ich sage IMMER, weil alle, die nicht sofort bereit waren länger zu dienen, noch öfters bestellt und belästigt wurden. So auch ich!
An einen Auftritt eines Zivilangestellten, welcher in unserem Viertel unterhalb der Schule in der Seminarstraße wohnte, kann ich mich noch genauestens erinnern:
Der Mann war anfänglich ganz zuvorkommend und höflich zu mir, wollte mich “harte Nuss” knacken. Er erzählte mir ausschweifend von seinem schönen, neu erworbenen Garten an der Hammwarte, und dass nun dreiste Diebe sein schönes Obst klauen. Was tun? Ganz einfach, sagte er, er habe sich einen neuen Zaun darum gebaut, nun würde weniger geklaut, aber ihm war das noch nicht sicher genug: “Und nun habe ich noch einen Schäferhund gekauft und nun klaut keiner mehr!”
“Und wenn Sie glauben, dass ich nun ihr Wachhund werde, dann haben Sie sich gewaltig geirrt!” war in etwa meine “höfliche” Absage.
Dann durfte ich auch ganz schnell gehen! Der tobte und brüllte urplötzlich, denn der liebe Volker verwandelte sich nun in seinem Gehirn in Sekundenschnelle zu einem “Subjekt, zu Abschaum und war eine Schande für unser sozialistisches Vaterland”, er riss die Zimmertür auf und schmiss mich raus.
Besser hätte es für mich nicht laufen können, von nun an hatte ich Ruhe ….

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Gruß Volker



Tja lieber Volker, jetzt muss ich Dich aber wirklich als einen Menschen bezeichnen, der entweder eine starke Kurve des Vergessens hat oder bewusst die Unwahrheit sagt / schreibt. Da kannst Du mir dreimal erzählen und 10 x aufschreiben, dass der Mann ein Zivilist und Dein Nachbar war.
Ein Zivilangestellter des WKK hat ganz sicher nicht mit Dir über Deinen Einsatz in der NVA, während der Musterung gesprochen.

An der Militärakademie gab es ein Fach, welches sich mit Org./Auffüllung beschäftigt hat. Ich hab da gut aufgepasst.
Zivilangestellte eines WKK / WBK waren Sachbearbeiter und waren keinesfalls am Mann aktiv. Da gab es ganz klare Richtlinien. Es sei denn, jener Nachbar hat Dich auf dem Klo angesprochen, dass war dann aber nicht offiziell.

Die in die aktive Musterung einbezogenen Herren, waren aktive Offiziere oder MfS-er oder eben jene die in den Räten arbeiteten (Mitglieder: - der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes für Inneres,
- Abteilungsleiter des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes, oder Vorsitzender der ständigen Kommission des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. Stadtbezirksversammlung für Landwirtschaft bzw. örtliche Industrie,
- ein bis zwei Offiziere,
- ein Vertreter des Ministeriums für Staatssicherheit,
- zwei bis drei Ärzte, die vom Rat des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes ernannt werden (davon ein leitender Arzt).
Als Berater sind Fachärzte entsprechend der Notwendigkeit hinzuzuziehen.)

Wenn Du Dir mal den von mir eingesetzten Auszug ansiehst, dann kannst Du erlesen, dass kein Zivilist (außer Mediziner) an der Musterung beteiligt waren. Und das habe ich nicht erlogen, mir nicht aus den Fingern gesogen oder schreibe das, um Dir Unwahrheiten nachzuweisen. Es war ganz einfach so und da können auch Deine negativen Elogen nichts dran ändern.

In diesem Sinne, schreib weiter Unwahrheiten im Brustton der Überzeugung oder aus dem Vergessen heraus. [hallo]

Gruß
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 30. April 2015, 15:57

Skynny, in welcher Tralala Welt hast Du denn gelebt?

Derjenige der einfach nicht hingegangen ist, ist ein anderer User.
Wie jeder männliche Bewohner der DDR wurde ich als mein Jahrgang dran war gemustert.
Das Ergebnis der Musterung; Diensttauglich, bedingt Diensttauglich (weiß nicht ob es das gab, wird bestimmt Beethoven wissen), befristet Dienstuntauglich und dauernd Dienstuntauglich, entschied unter anderem darüber ob man nach Beendigung der Lehre, der Schule Einberufen wurde oder auch später.
Dann spielte wohl auch noch eine Rolle wie viele Wehrpflichtige es im eigenen Jahrgang gab.
Jedenfalls haben aus meiner Klasse von 15 Jungs nur 3 ihren Wehrdienst; Grundwehrdienst; ableisten müssen, alle Anderen sind zum direkt zum Studium und auch danach nicht gezogen worden. So kommt man unter anderem zum Ungedient was allerdings so auch nicht stimmt denn im Studium ging es zu Beginn des zweiten Studienjahres für 6 Wochen zur militärischen Grundausbildung und sie endete mit der Vereidigung. Ergo befand man sich dann im Status des ungedienten Soldaten der Reserve und konnte wenn es das WKK für Notwendig betrachtete zum Reservedienst eingezogen werden.
Diese von mir geschilderte Regelung hat aber nur eine sehr kurze Zeit existiert, wohl ab Mitte der sechsziger Jahre bis 1973. danach gab es sowas nicht mehr.

Thoth
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2015, 16:53

Na Thoth, ich lebte in der selben Welt wie du, nur etwas provinzieller....und ich wurde schnell gezogen um mir wohl Flausen auszutreiben.... [wink]

Hauptsache Quote und man gab mir ein passendes Truppenteil mit Aussicht auf spätere Krebserkrankungen falls ich noch aufmüpfiger werden sollte....bei allem Unglück hab ich dann aber doch ein sehr modernes Radar erwischt, wo man nich so doll mit verstrahlt wurde....bis jetzt hatte ich noch kein Krebs....



groetjes

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 30. April 2015, 18:33

Hallo @beethoven.
Sag, was bildest Du Dir eigentlich für ein Urteil über mich?
Meinst Du, es wäre mir schwer gefallen einen Uniformierten als solchen zu benennen? Was wäre schlimm gewesen? Ich weiß aber mit wem ich sprach!
Das WKK hat mich schriftlich zu einer Aussprache gebeten. Weder wurde ein Grund genannt, noch die Beteiligten bekanntgegeben. Herrn L. kannte ich bis dato nur aus der weiteren Nachbarschaft. Dieser L. war dort immer nur Zivilangestellter. Und genau der empfing mich höflich, bugsierte mich in ein/sein(?) Büro und fing an vertraulich zu erzählen.
Das es Quatsch war, merkte ich schon, als er sagte, sein Garten wäre an der Hamwarte gelegen. Nie und nimmer hätte ein Quedlinburger Süderstädter (umgeben von x Gartenanlagen) dort einen Garten genommen. Der hätte ja jeden Tag sein Gelumpe durch die ganze Stadt schleppen müssen... So blöd waren selbst die WKK-Beschäftigten nicht!
Als die Rede vom Zaun und dann auf den Hund kam... na den Rest kennen nun ja bereits alle.
Dass dieser Zivilist mich schreiend bis auf den Flur mit Beschimpfungen traktierte hat sich so eingeprägt, dass ich es nie vergessen werde. Wie sich ein Familienvater so zum Affen machen kann, nur weil er offenbar seine Fangquote nicht erreichte.

Des Weiteren warst Du gewiss höher dekoriert als ich, aber was meine Musterung als solche angeht, kannst Du keinen Schimmer haben. Selbstverständlich saßen da Zivilisten bei.
3 bis 5 Mann bildeten das Prüfgremium und einen Zivilisten kannte ich nun noch besser, als den L. . Denn es war mein Opa. Jedes Jahr hat der Staat zur Musterung neue verdiente Bürger aus der Mottenkiste gezaubert, die Einfluss nehmen sollten, das Jungvolk zu bändigen.
Zu meiner eigenen Musterung aber saß mein Opa, der frühere Polizeichef Quedlinburgs nicht im Rund.

Beethoven, bei allem Respekt, aber versuche mir nicht die Welt zu erklären, die ja bekanntlich in der DDR immer und täglich andere Facetten bereit hielt.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon steffen52-1 » 30. April 2015, 19:50

Wenn ich da so lesen, was mancher für Glück hatte, gehe mal davon aus das es Glück war oder eben auch einen Führsprecher,nur Annahme weiter nichts! [super] So viel Glück hatte ich nicht.
Grundwehrdienst(GR) und danach noch 2-Mal Reserve( Doberlug-Kirchhain), wurde eben gebraucht, zum Schutze der sozialistischen Errungenschaften der DDR!!! [laugh] Manche hatten eben andere Aufgaben, welche auch immer!! [ich auch]
Grüsse steffen52-1
steffen52-1
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Jago » 30. April 2015, 20:15

Ich habe auch nur 6 Monate Grundausbildung als Mot - Schütze in Glöwen absolviert und anschliesend ging es an den Kanten als Republikpförtner . Ende der 70ger Jahre wurde ich als Reservist gemustert . Angeblich wurde einer ganz kurzfristig angefordert und ich sollte in einer Woche marschbereit sein . Aber es kam anders als sich das die Herren vorgestellt haben , ich wurde aus gesundheitlichen Gründen für Dienstuntauglich eingestuft . Diese Sache sah ich und einige Andere verdammt anders . Meine Frau hatte zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Besuchsreise zu ihrem Bruder in Deutschland zur Silberhochzeit gestellt . Hätten die mich eingezogen wäre es ein Leichtes gewesen den Antrag abzulehnen . Jetzt muß mir nur noch jemand sagen , was hat das Eine mit dem Anderen zu tun . In der Zone schon


gruß Jago
Jago
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Sirius » 1. Mai 2015, 06:38

Vielleicht haben das schon einige gesehen:

https://youtu.be/91vkkk3doMs?t=2m7s
Sirius
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Olaf Sch. » 1. Mai 2015, 07:20

aber niemand hat niemanden etwas gefragt bei den Musterungen. [mad]
Olaf Sch.
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon bbf » 1. Mai 2015, 13:35

AkkuGK1 hat geschrieben:aber niemand hat niemanden etwas gefragt bei den Musterungen. [mad]


Die Frage wurde von einigen hier aber schon anders beantwortet. Wenn man nichts gefragt wurde, was wusste und was dachte man wenn es im Einberufungsbefehl zu den Grenztruppen gehen sollte?
bbf
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon steffen52-1 » 1. Mai 2015, 16:05

bbf hat geschrieben:
AkkuGK1 hat geschrieben:aber niemand hat niemanden etwas gefragt bei den Musterungen. [mad]


Die Frage wurde von einigen hier aber schon anders beantwortet. Wenn man nichts gefragt wurde, was wusste und was dachte man wenn es im Einberufungsbefehl zu den Grenztruppen gehen sollte?

Als erstes hatte man die Schnauze voll, das man zur Fahne musste! Zweitens,welcher junge Kerl im Alter von 19 Jahren hatte sich im Vorfeld mit der Grenze beschäftigt und wo es dann hieß zu den Grenztruppen, ist es einen auch Wurst gewesen, die Hauptsache man bekommt die Zeit so schnell und gut rum! Erst wo man, so ging es mir, die Grenzanlagen mit eigenen Augen gesehen hatte und feststellen musste das diese Befestigungen alle so gebaut waren das keiner von Ost nach West kann und nicht umgekehrt, da hat es schon etwas klick gemacht in der jugendliche Birne! Der Schießbefehl oder auch der Spruch: Den Feind aufhalten mit jedem Mittel, da haben sich auch viele nichts dabei gedacht! Außer jemand kam mal in diese Lage und der sogenannte Feind kam von dem DDR-Gebiet, den woanders her kam er ja nicht! [frown]
Zum Glück sind die meisten nicht in diese Situation gekommen, ich sowieso nicht da ich ja im GR gedient habe. Wie Grenzer die direkt am Kanten waren mit so einer Situation umgegangen wären, das müssen sie schon hier mal selbst schreiben!
Grüsse steffen52-1
steffen52-1
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Rei » 1. Mai 2015, 19:18

gemustert wurde ich zur Ari.
Einberufungsbefehl: Berlin-Wilhelmshagen
Da stand nichts von Grenze..
Das erst mal dazu.
Gruß Rei
Rei
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Rei » 1. Mai 2015, 19:25

Hallo,Steffen!
der sogenannte Feind kam von dem DDR-Gebiet, den woanders her kam er ja nicht! [frown]
Stimmt nicht ganz.
Grenzdurchbrüche West-Ost mussten genau so verhindert werden.
Gruß Rei [hallo]
Rei
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon steffen52-1 » 1. Mai 2015, 19:34

Rei hat geschrieben:Hallo,Steffen!
der sogenannte Feind kam von dem DDR-Gebiet, den woanders her kam er ja nicht! [frown]
Stimmt nicht ganz.
Grenzdurchbrüche West-Ost mussten genau so verhindert werden.
Gruß Rei [hallo]

Klar Reiner, das waren aber meist solche Fälle, wo provoziert wurde oder sie waren voll! Der Rest konnte ja durch das bestimmte Tor rein!! [hallo]
Grüsse steffen52-1
steffen52-1
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Jago » 1. Mai 2015, 19:52

Klar Rei , aber wie bescheuert muß ein Mensch sein der aus Deutschland durch Minenfelf oder später über Zaun mit Selbstschussanlagen versucht ins Arbeiter und Bauernparadies zu gelangen . Es ging ja bedeutend leichter an einem Übergang ob zu Fuß oder Bahn .


Jago
Jago
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon bbf » 1. Mai 2015, 19:55

Ok, also gab es auch welche, die erst ganz wonders hin sollten und sich dann auf einmal unversehens in einem Grensaubildungsregiment wieder fanden. Diese Leute wurden nie gefragt of sie bereit seien, von der Schußwaffe auf Grenzverletzer Gebrauch zu machen?
bbf
 

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