Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 21. Februar 2015, 17:09

Da ich in einem anderen Thread gelesen habe, dass sich @Karnak immer darüber aufregt, dass
es doch unsozial wäre, wenn einem ehemaligen STASI die Rente gekürzt würde.

Zitat @ Karnak:

Bei den Rentenzahlungen gibt es nur eine Lösung, jeder bekommt die Rente nach den Beiträgen die er eingezahlt hat und aus die Maus. Wen man für seine Taten juristisch zur Verantwortung ziehen will und kann bei dem soll man das tun. Kann man das nicht ist es eben so. Über eine Rentenkürzung trotz gezahlter Beiträge "abzustrafen", es ist für mich ein Unding.



Hier mal die Fakten zu einer definitiv stattfindenden Rentenkürzung für ehem. Übersiedler / DDR Flüchtlinge.

Wer vor dem Fall der Mauer aus der damaligen DDR in die Bundesrepublik übersiedelte - sei es, weil die Flucht gelang oder das aufreibende Ausreiseverfahren letztlich von Erfolg gekrönt war - sollte sich dringend um seinen Rentenverlauf kümmern.

Denn in vielen Fällen wird die Rente niedriger ausfallen als erwartet. Ursache ist eine Gesetzesänderung von 1991, von der die Betroffenen aber weder von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) noch den Landesversicherungsanstalten informiert worden sind.

Betroffen sind alle, die vor dem 19. Mai 1990 übersiedelten und nach 1936 geboren wurden.

Es geht um die Berechnungsgrundlage.

Wer zum Beispiel im Alter von 40 Jahren 1980 in die Bundesrepublik übersiedelte und in einer westdeutschen Stadt einen Arbeitsplatz bekam, wurde von diesem Zeitpunkt an in der Rentenversicherung geführt. Für die Arbeitsjahre in der DDR wurde das sogenannte Fremdrentengesetz angewandt. Dabei wurde für die Arbeit in der DDR ein westliches Gehalt zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche Einkommen.

Das änderte sich mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991. Seitdem wird für diese Gruppe das tatsächliche Einkommen nach DDR-Sozialversicherungsausweis zugrunde gelegt.

Die Differenz kann bis zu mehreren hundert Euro pro Monat betragen.

Nach letzten Schätzungen handelt es sich um ca. 316.000 Personen, die zu meist noch gar nichts von ihrem
"Glück" wissen. Wer betroffen ist, kann sich an die nachfolgende Interessengemeinschaft wenden.

http://www.flucht-und-ausreise.info/index.php?menuid=40

Und nun Kristian?

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 21. Februar 2015, 17:26

Es geht doch noch weiter und ich hänge mal dieses Beispiel mit an den Thread!

Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß

Pressemitteilung Nr. 73/2010 vom 7. September 2010

Beschluss vom 21. Juli 2010
1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05

Im Fremdrentenrecht galt seit den 1960er Jahren das Eingliederungsprinzip, wonach Vertriebene und Flüchtlinge in der gesetzlichen Rentenversicherung nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt wurden, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten. Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas ab Ende der 1980er Jahre veranlassten den Gesetzgeber jedoch zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip.

So wurden unter anderem durch den am 7. Mai 1996 in Kraft getretenen § 22b Abs. 1 Satz 1 des Fremdrentengesetzes (FRG a.F.) die Fremdrentenansprüche dadurch beschränkt, dass für einen Berechtigten höchstens 25 Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen waren. Diese Begrenzung galt nur für solche Berechtigten, die ab dem 7. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland genommen hatten. Die Norm wurde in den folgenden Jahren unterschiedlich ausgelegt.

Die Rentenversicherungsträger und Sozialgerichte gingen davon aus, dass die Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte als Gesamtobergrenze für eine Einzelperson sowohl deren eigene Rente aufgrund eigener Beschäftigung im Herkunftsland als auch deren Hinterbliebenenrente aufgrund Beschäftigung des Verstorbenen im Herkunftsland umfasse.

Demgegenüber befand der 4. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 30. August 2001, dass die Begrenzung keine Anwendung als Gesamtobergrenze fände, wenn dem Begünstigten neben der eigenen Altersrente auch eine Hinterbliebenenrente nach dem Fremdrentengesetz zustehe. Dieser Rechtsauffassung folgten die Rentenversicherungsträger jedoch nicht; auch die unteren Instanzgerichte schlossen sich ihr nur teilweise an. Durch das am 11. März 2004 im Bundestag beschlossene und am 26. Juli 2004 verkündete Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (RVNG) wurde § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG dahingehend neugefasst, dass für Fremdrenten aus eigener Versicherung und wegen Todes eines Berechtigten insgesamt höchstens 25 Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden. Art. 15 Abs. 3 RVNG ordnete das Inkrafttreten dieser Änderung mit Wirkung vom 7. Mai 1996 an.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-073.html

Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 2530/05 und die Klägerinnen der den drei konkreten Normenkontrollen zugrunde liegenden Ausgangsverfahren siedelten in der zweiten Häfte der 1990er Jahre, jedoch nach dem 7. Mai 1996 nach Deutschland aus und wurden hier als Spätaussiedlerinnen anerkannt. Ihre Ehemänner waren entweder schon im Herkunftsland verstorben oder starben wenige Jahre nach der Übersiedlung. In allen Fällen wurde die Berechnung der Alters- und Hinterbliebenenrente von den Rentenversicherungsträgern unter Berücksichtigung einer Obergrenze von insgesamt 25 Entgeltpunkten vorgenommen, was dazu führte, dass sich für die Hinterbliebenenrente kein bzw. nur ein geringer Zahlbetrag ergab, weil die 25 Entgeltpunkte bereits (teilweise) mit der eigenen Altersrente ausgeschöpft waren.

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 13:13

Ja danke für die Ergänzung Pentium und natürlich interessiert dieses Unrecht niemanden mehr,
den es wurde ja höchstrichterlich bestätigt, dass Rechtsbruch wohl nun die Norm in diesem Land
ist. Halt genau so, wie es die heilige EU ständig macht.

Sauerei [peinlich]

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 13:20

Spartacus hat geschrieben:Ja danke für die Ergänzung Pentium und natürlich interessiert dieses Unrecht niemanden mehr,
den es wurde ja höchstrichterlich bestätigt, dass Rechtsbruch wohl nun die Norm in diesem Land
ist. Halt genau so, wie es die heilige EU ständig macht.

Sauerei [peinlich]

Sparta


Gerne geschehen Sparta, ansonsten ist das Thema ja nun nicht gerade der Renner, wir sind hier sehr, sehr alleine...

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 13:24

Das wird sich wohl so in 10 Jahren plötzlich ändern Pentium, wenn die jetzt Ü 50iger ihre
abschließende Rentenberechnung bekommen. Die Sauerei ist ja unter anderem, dass man es
vorher gar nicht merkt, nichts im "vorläufigem" Rentenbescheid drinnen steht.

Unglaublich so was.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Ostlandritter » 22. Februar 2015, 14:20

Spartacus hat geschrieben:Hier mal die Fakten zu einer definitiv stattfindenden Rentenkürzung für ehem. Übersiedler / DDR Flüchtlinge.

Wer vor dem Fall der Mauer aus der damaligen DDR in die Bundesrepublik übersiedelte - sei es, weil die Flucht gelang oder das aufreibende Ausreiseverfahren letztlich von Erfolg gekrönt war - sollte sich dringend um seinen Rentenverlauf kümmern.

Denn in vielen Fällen wird die Rente niedriger ausfallen als erwartet. Ursache ist eine Gesetzesänderung von 1991, von der die Betroffenen aber weder von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) noch den Landesversicherungsanstalten informiert worden sind.

Betroffen sind alle, die vor dem 19. Mai 1990 übersiedelten und nach 1936 geboren wurden.

Es geht um die Berechnungsgrundlage.

Wer zum Beispiel im Alter von 40 Jahren 1980 in die Bundesrepublik übersiedelte und in einer westdeutschen Stadt einen Arbeitsplatz bekam, wurde von diesem Zeitpunkt an in der Rentenversicherung geführt. Für die Arbeitsjahre in der DDR wurde das sogenannte Fremdrentengesetz angewandt. Dabei wurde für die Arbeit in der DDR ein westliches Gehalt zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche Einkommen.

Das änderte sich mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991. Seitdem wird für diese Gruppe das tatsächliche Einkommen nach DDR-Sozialversicherungsausweis zugrunde gelegt.

Die Differenz kann bis zu mehreren hundert Euro pro Monat betragen.

Nach letzten Schätzungen handelt es sich um ca. 316.000 Personen, die zu meist noch gar nichts von ihrem
"Glück" wissen. Wer betroffen ist, kann sich an die nachfolgende Interessengemeinschaft wenden.

http://www.flucht-und-ausreise.info/index.php?menuid=40

Und nun Kristian?

LG

Sparta



@Spartacus :

Danke schön für diese aufschlussreiche Information ,- da ich ein Betroffener bin und in paar Wochen meinen Rentenantrag einreichen werde ,- sollte ich nun schleunigst meinen "Rentenverlauf " unter diesen Aspekten nochmal überprüfen lassen...

Nochmals, herzlichen Dank ,- das kam grad noch zur rechten Zeit ! [hallo]
Ostlandritter
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 15:02

Keine Ursache Ostlandritter [hallo]

Es wäre natürlich schön, wenn du hier berichtest, soweit du das willst.

Wie lange zum Beispiel hast du in der BRD gearbeitet und wie viel in die westdeutsche Rentenkasse
eingezahlt? Wohlgemerkt, als es die DDR noch gab. Das ist nämlich der Knackpunkt.

Eigentlich gilt, das du für jedes Jahr, das du voll gearbeitet hast, bekommst du einen vollen Rentenpunkt
gutgeschrieben. So aber kann es passieren, dass du nur 0,7 Punkte, oder sogar noch weniger pro Jahr
bekommst, da man dich halt "nachträglich" wie einen DDR Bürger behandelt.

Wenn es Probleme gibt, dann wende dich an genannte Interessengemeinschaft.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 17:00

Spartacus hat geschrieben:Das wird sich wohl so in 10 Jahren plötzlich ändern Pentium, wenn die jetzt Ü 50iger ihre
abschließende Rentenberechnung bekommen. Die Sauerei ist ja unter anderem, dass man es
vorher gar nicht merkt, nichts im "vorläufigem" Rentenbescheid drinnen steht.
Sparta


Die jetzt 50jährigen waren zur Wende 25/26 Jahre. 8/9 Jahre hatten sie i.d.R. in der DDR eingezahlt, wenn sie 1989 rübergekommen sind.
Ich denke, es ist eher keine große Summe, die hier fehlen kann. Sie wird noch kleiner, je weniger die DDR-Jahre vorhanden sind.

Ich habe keinen vorläufigen Rentenbescheid bekommen. Alle Summen stehen drin, auch in der richtigen damaligen Währung.
Die Berechnung erfolgt nach heutigem Gesetzes Stand, es wurde das geltende Rentenrecht berücksichtigt!!
Wo soll also die Überraschung herkommen?

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 17:08

Die jetzt 50jährigen waren zur Wende 25/26 Jahre. 8/9 Jahre hatten sie i.d.R. in der DDR eingezahlt, wenn sie 1989 rübergekommen sind.


Du verstehst die Thematik falsch AZ.

Es geht um Flüchtlinge, die schon zu DDR Zeiten in der BRD gearbeitet und eingezahlt haben. Nach 1989
interessiert da nur noch teilweise. Vielmehr geht es um die Zusagen, die mit dem sogenannten C - Ausweis
damals den Flüchtlingen gemacht wurden. Kurz: Gleichstellung wie Bundesbürger, auch rentenrechtlich,
als hätte man immer in das westdeutsche Rentensystem eingezahlt.

Alles klar?

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 17:20

Spartacus hat geschrieben:
Die jetzt 50jährigen waren zur Wende 25/26 Jahre. 8/9 Jahre hatten sie i.d.R. in der DDR eingezahlt, wenn sie 1989 rübergekommen sind.


Du verstehst die Thematik falsch AZ.

Es geht um Flüchtlinge, die schon zu DDR Zeiten in der BRD gearbeitet und eingezahlt haben.
Sparta


Vielleicht kapiere ich es ja nicht richtig, aber je länger man in der BRD gearbeitet hat, umso besser ist es doch. Da wird doch nichts gekürzt, oder?
Es geht m.E. doch nur um "DDR-Beiträge" von Flüchtlingen. Natürlich sollten diese so gewertet werden, als ob man in der BRD schon gearbeitet hätte. Das wurde geändert.

Und wenn du heute eine Renteninformation hast, dann wurde deine Zahlungen doch nach dem heutigen Gesetz schon berücksichtigt. Was soll daran falsch sein?

Ich denke, die Härtefälle dieser später geänderten Regelung sind schon in Rente. Sie sind nach 1936 geboren und erwarben vielleicht 20-30 Jahre DDR-Ansprüche (bevor sie in den Westen kamen), die nun anders zählen.

Ich denke, viel wichtiger ist, wie die Renten später besteuert werden- nach 2025 voll!- und was man an Beiträgen für die Sozialversicherung bezahlen muss. Das weiß heute kein Mensch genau.

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 17:45

Vielleicht kapiere ich es ja nicht richtig, aber je länger man in der BRD gearbeitet hat, umso besser ist es doch. Da wird doch nichts gekürzt, oder?


Nein du verstehst es immer noch nicht. Also:

Nehmen wir an, du bist 1970 in die BRD geflüchtet und hast dann bis 1989 also 19 Jahre voll gearbeitet
und auch voll in die westdeutsche Rentenversicherung eingezahlt. OK? Es geht nur um diesen fiktiven
Zeitraum, also von X bis 1989. OK? Laut damaligen C - Ausweis wurdest du dann einem Bundesbürger
gleich gestellt, also so als hättest du immer in der BRD gearbeitet. Also fette Rente.

Nach dem neuen Gesetz wirst du aber plötzlich einem DDR Bürger gleichgestellt, also so als hättest
du nie im Westen gearbeitet und nie in die westdeutsche Rentenversicherung eingezahlt. OK?

Bundesbürger wurden gewissermaßen enteignet, indem man den beschriebenen Personenkreis wieder als
DDR-Bürger deklarierte. OK?

Wenn du im Westen gearbeitet hattest, wurde bei der Berechnung der Rente für die Arbeitsjahre in der DDR
das sogenannte Fremdrentengesetz angewandt. Dabei wurde für die Arbeit in der DDR ein westliches Gehalt zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche Einkommen.

Das änderte sich mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991.

Seitdem wird für diese Gruppe das tatsächliche Einkommen nach DDR-Sozialversicherungsausweis
zugrunde gelegt und das bedeutet eine tatsächliche Rentenkürzung, wie ja dann wohl klar ist.

Ist ein bisschen kompliziert und eben deshalb so gemein, da niemand was davon weiß. Mal sehen was
Ostlandritter dazu zu berichten weiß?

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon tom-jericho » 22. Februar 2015, 17:52

Ich vermute, man wandte für DDR-Flüchtlinge das Fremdrentengesetz an, da man an die Daten aus der DDR nicht ran kam.
Nach der Wende lagen alle Daten gesamtdeutsch wieder vor.

Habe selbst Fehlzeiten im Rentenkonto, habe ich aber so gewollt. und es hat sie nicht zu interessieren.
tom-jericho
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 17:56

Dazu einige Antworten aus dem Bundestag:

11. Ulrich Lange (CSU) zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Zu Vorgängen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages äußere ich mich nicht, da ich nicht Ordentliches Mitglied dieses Ausschuss bin.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

http://www.abgeordnetenwatch.de/suche-2 ... esetz.html

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 17:57

tom-jericho hat geschrieben:Ich vermute, man wandte für DDR-Flüchtlinge das Fremdrentengesetz an, da man an die Daten aus der DDR nicht ran kam.
Nach der Wende lagen alle Daten gesamtdeutsch wieder vor.

Habe selbst Fehlzeiten im Rentenkonto, habe ich aber so gewollt. und es hat sie nicht zu interessieren.


Ich will dir ja nicht reinreden Tom, aber du verzichtest freiwillig auf ein paar Euronen deiner späteren Rente...?

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 17:59

Spartacus hat geschrieben:
Vielleicht kapiere ich es ja nicht richtig, aber je länger man in der BRD gearbeitet hat, umso besser ist es doch. Da wird doch nichts gekürzt, oder?


Nein du verstehst es immer noch nicht. Also:

Nehmen wir an, du bist 1970 in die BRD geflüchtet und hast dann bis 1989 also 19 Jahre voll gearbeitet
und auch voll in die westdeutsche Rentenversicherung eingezahlt. OK? Es geht nur um diesen fiktiven
Zeitraum, also von X bis 1989. OK?


Sparta, sorry, ich bin sicher, das du dich irrst.... [flash] Warum? Weil ich folgendes verinnerlich habe:

Wer zum Beispiel im Alter von 40 Jahren 1980 in die Bundesrepublik übersiedelte und in einer westdeutschen Stadt einen Arbeitsplatz bekam, wurde von diesem Zeitpunkt an in der Rentenversicherung geführt. [b]Für die Arbeitsjahre in der DDR wurde das sogenannte Fremdrentengesetz angewandt. Dabei wurde für die Arbeit in der DDR ein westliches Gehalt zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche Einkommen.[/b] Das änderte sich mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991. Seitdem wird für diese Gruppe das tatsächliche Einkommen nach DDR-Sozialversicherungsausweis zugrunde gelegt. Die Differenz kann bis zu mehreren hundert Euro pro Monat betragen.

Es geht also nicht um die Jahre nach der Flucht im Westen, sondern um die Jahre in der DDR!!!

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 18:03

tom-jericho hat geschrieben:Ich vermute, man wandte für DDR-Flüchtlinge das Fremdrentengesetz an, da man an die Daten aus der DDR nicht ran kam.
Nach der Wende lagen alle Daten gesamtdeutsch wieder vor.

Habe selbst Fehlzeiten im Rentenkonto, habe ich aber so gewollt. und es hat sie nicht zu interessieren.


Du vermutest falsch Tom, sie hatten eine westdeutschen Rechtsanspruch auf eine westdeutsche Rente,
wurden also wie Bundesbürger behandelt und entsprechend spielte eine DDR Rentenzeit gar keine Rolle
mehr. Das änderte sich 1991.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 18:06

Spartacus hat geschrieben:
tom-jericho hat geschrieben:Ich vermute, man wandte für DDR-Flüchtlinge das Fremdrentengesetz an, da man an die Daten aus der DDR nicht ran kam.
Nach der Wende lagen alle Daten gesamtdeutsch wieder vor.

Habe selbst Fehlzeiten im Rentenkonto, habe ich aber so gewollt. und es hat sie nicht zu interessieren.


Du vermutest falsch Tom, sie hatten eine westdeutschen Rechtsanspruch auf eine westdeutsche Rente,
wurden also wie Bundesbürger behandelt und entsprechend spielte eine DDR Rentenzeit gar keine Rolle
mehr. Das änderte sich 1991.

LG

Sparta

Falsch Sparta, was schreibt der Herr aus dem Bundestag in meinem Beitrag:
Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet.

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 18:10

Für die Arbeitsjahre in der DDR wurde das sogenannte Fremdrentengesetz angewandt. Dabei wurde für die Arbeit in der DDR ein westliches Gehalt zugrunde gelegt, nicht das tatsächliche Einkommen.[/b] Das änderte sich mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991. Seitdem wird für diese Gruppe das tatsächliche Einkommen nach DDR-Sozialversicherungsausweis zugrunde gelegt. Die Differenz kann bis zu mehreren hundert Euro pro Monat betragen.
Es geht also nicht um die Jahre nach der Flucht im Westen, sondern um die Jahre in der DDR!!!


Hier der Beweis:
http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen. ... w=true.htm

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 18:11

Es geht also nicht um die Jahre nach der Flucht im Westen, sondern um die Jahre in der DDR!!!


Grrrrrr, ja, aber die Jahr im Westen wurden "später" 1991 in Ostjahre umgerechnet. Es geht also um beides,
oder anders gesagt.

Erst wurden die Jahre in der DDR so gerechnet, als hätte man im Westen gearbeitet.

Dann 1991 wurde das alles umgekehrt, die Jahre die man im Westen gearbeitet hatte, wurden plötzlich
so gerechnet, als hätte man in der DDR gearbeitet. Man hatte dann also plötzlich praktisch eine lückenlose
DDR Rentenbiografie.

Hammers jetze? [smile]

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 18:16

Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet.


Das ist ja auch richtig, nur bekommen sie die damals zugesicherte Rente nun nicht mehr, da 1991 alles
über den Haufen geworfen wurde. Das FRG gibt es nicht mehr, wurde abgeschafft. An Statt dieser
FRG Zeiten tauchen nun plötzlich DDR - Versicherungszeiten auf, so als hätte man nie in der BRD
gearbeitet. Das ist ja der Betrug.

Ich glaube ich gebe es auf, das kann man im Netz nur schwer erklären.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 18:19

Uno Momento, gerade gefunden, es gibt ja eine Vertrauensschutzregelung

Für Übersiedler aus der ehemaligen DDR, die bereits am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten, sollte es aus Gründen des Vertrauensschutzes bei der Anwendung des FRG verbleiben, wenn deren Rente vor dem 1. Januar 1996 begann.

Durch das Rentenüberleitungs- Ergänzungsgesetz vom 24. Juni 1993 wurde die vorgenannte Vertrauensschutzregelung rückwirkend zum 1. Januar 1992 dahingehend geändert, dass diese nicht mehr auf den – sich eher nach Zufall ergebenden – Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns bezogen ist, sondern für alle Versicherten gilt, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und damit bei Inkrafttreten des einheitlichen Rentenrechts nach dem SGB VI bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten.

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Spartacus » 22. Februar 2015, 18:21

Ja Pentium, die galt aber nur bis 1996.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 25507
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 22. Februar 2015, 18:35

@Sparta -- zum 3. Mal -- Du liegst falsch mit Deiner Argumentation ! Allein die Jahre, die ein Flüchtling in der DDR Rentenanrechte erworben hat, wurden rückgerechnet auf entsprechende DDR- Einkommen.
Ich suche das mal raus, damit dieses Thema ein für alle Mal vom Tisch kommt, im Rahmen meines Versorgungsausgleichs 1996 habe ich die Zahlen bis 1996 und mit der Rentenberechnung dann die Zahlen nach der Wiedervereinigung, kann also direkt vergleichen.

Gebt mir ein bissel Zeit, dann stelle ich das hier als Scan ein.

Gruß, Dille
Dille
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Ostlandritter » 22. Februar 2015, 18:38

Spartacus hat geschrieben:
Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet.


Das ist ja auch richtig, nur bekommen sie die damals zugesicherte Rente nun nicht mehr, da 1991 alles
über den Haufen geworfen wurde. Das FRG gibt es nicht mehr, wurde abgeschafft. An Statt dieser
FRG Zeiten tauchen nun plötzlich DDR - Versicherungszeiten auf, so als hätte man nie in der BRD
gearbeitet. Das ist ja der Betrug.

Ich glaube ich gebe es auf, das kann man im Netz nur schwer erklären.

LG

Sparta


Also ,- ich habs verstanden :
Im Klartext bedeutet das ,- das ich nach meiner Ausbürgerung im Frühjahr 1989 fiktiv für die DDR-Zeit eine Westrente erhalten hätte ,- wenn nicht die Wiedervereinigung dazwischen gekommen wäre.
Durch die Wiedervereinigung und die dadurch entstehenden Kosten werden die ehemaligen DDR-Zeiten nun bei der Rentenberechnung auch als DDR-Lohnzeiten berechnet ,- so richtig Glück haben nur die Fremdaussiedler ,- wie Russlanddeutsche usw...
Richtig ?
Na, was solls -beschissen werden wir sowieso.. [flash]
Ostlandritter
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon pentium » 22. Februar 2015, 18:41

so richtig Glück haben nur die Fremdaussiedler ,- wie Russlanddeutsche usw...
Richtig ?

Stimmt auch nicht ganz, Ostlandritter
Siehe mein Posting weiter vorne im Thread.

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 45323
Bilder: 133
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 18:58

Dille hat geschrieben:@Sparta -- zum 3. Mal -- Du liegst falsch mit Deiner Argumentation ! Allein die Jahre, die ein Flüchtling in der DDR Rentenanrechte erworben hat, wurden rückgerechnet auf entsprechende DDR- Einkommen.
Ich suche das mal raus, damit dieses Thema ein für alle Mal vom Tisch kommt, im Rahmen meines Versorgungsausgleichs 1996 habe ich die Zahlen bis 1996 und mit der Rentenberechnung dann die Zahlen nach der Wiedervereinigung, kann also direkt vergleichen.

Gebt mir ein bissel Zeit, dann stelle ich das hier als Scan ein.

Gruß, Dille


Ich habe Zeit und warte gern. [wink]

@Sparta
Unabhängig von dem hin und her, das was man dir heute von der Rentenversicherung bescheinigt, soll falsch sein? Das möchte ich gern noch erklärt haben.
Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Rentenversicherung meine im Westen gezahlten Rentenbeiträge umrechnen sollte. Im Gegensatz zum DDR Bürger, waren das sehr hohe Beiträge! Die zahlte wohl keiner in der DDR.....
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 22. Februar 2015, 20:44

@Sparta, folgendes muß Dir erst einmal reichen :

Ich habe 2 Bescheide vor mir liegen, einen vom 09.08.1993 (im Rahmen des Versorgungsausgleichs) und einen vom 28.01.2004.

Die Renten- Punkte sind nach Jahren aufgeschlüsselt, vom 01.09.1962 (Beginn Lehrausbildung) bis zum jeweiligen Datum des Bescheids.

Die Ausbildungszeiten, bei mir vom 01.09.1962 bis 23.01.1965 sind 2004 generell anders bewertet worden, was aber wohl an der Rentenreform lag und nichts mit Wiedervereinigung und Rentenüberleitungsgesetz zu tun hat.

Vom 01.02.1970 bis zum 30.09.1971 (Flucht im Oktober 1971) habe ich in der DDR verdient :

1970 : 13.343,- M, die 1993 mit 1,2242 Rentenpunkten bewertet wurden, 2004 nur noch mit 0,9115 Rentenpunkten.
1971 : 14.931,- M, die 1993 mit 1,0649 Rentenpunkten bewertet wurden, 2004 nur noch mit 1,0367 Rentenpunkten.

Daraus folgt, daß mir aus dieser nachträglichen Umbewertung der DDR- Versicherungszeiten (die ich im übrigen auch als Vertrauensbruch empfinde) 0,3409 Rentenpunkte fehlen, oder auf den heutigen Rentenwert bezogen, 9,75 €/ Monat.

Für die Zeit ab 01.03.1972 bis zum 30.04.1993 kann ich Dir versichern (schau' in meine blauen Augen !), daß die jeweils für das Jahr ausgewiesenen Rentenpunkte in beiden Bescheiden (1993 und 2004) IDENTISCH sind, Zeiten, die ich in der alten Bundesrepublik gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, mit keinem Cent anders bewertet wurden durch dieses Rentenüberleitungsgesetz.

Stärker wirkt sich die Neubewertung der Ausbildungszeiten aus (die aber mit dem Thema hier nichts zu tun hat), da fehlen mir im Vergleich zum Bescheid von 1993 immerhin 1,3527 Rentenpunkte, oder 38,70 €/ Monat. (so setzt sich der ungefähre "Fuffi" zusammen, den ich in einem früheren Beitrag mal als Hausnummer aus der Rentenreform genannt habe).

Reicht das erst einmal ??

Zum Einscannen bin ich gerade zu faul, muß noch meine "Bloody Butcher" und "Manitoba" in ein Schälchen aussäen -- das sind 2 Tomatensorten, die etwas härter "im Nehmen" sein sollen und auch hier im rauen Bayern zurecht kommen....., will ich mal ausprobieren....

Gruß, Dille
Dille
 

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon augenzeuge » 22. Februar 2015, 22:20

Danke für deine Mühe!

AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
„Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten“.
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 84413
Bilder: 6
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon ratata » 22. Februar 2015, 23:23

https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.html

Dann schlage ich mal vor , hier findet ihr bestimmt etwas ,das euch zufrieden stellen wird , mfG ratata
Benutzeravatar
ratata
 
Beiträge: 2513
Bilder: 17
Registriert: 20. Oktober 2012, 19:05
Wohnort: DEUTSCHLAND/ A 2

Re: Rentenkürzung für Übersiedler / DDR Flüchtlinge

Beitragvon Dille » 23. Februar 2015, 12:41

Ich habe das mal jetzt noch eingescanned, 2 Seiten für 1993 und 1 Seite für 2004, damit die vergleichbaren Werte sichtbar sind.

Für 1970/ 1971 kann man die Korrektur von 1993 auf 2004 sehen, die Werte für die Zeit ab 01.02.1072 sind in beiden Bescheiden identisch. Dann stimmt auch die Aussage nur bedingt, daß mit dem RÜG die DDR- Werte zugrunde gelegt werden --- die in der DDR erworbenen Anrechte werden im Verhältnis der für das entsprechende Jahr gültigen Durchschnittsverdienste alte Bundesrepublik zu DDR hochgerechnet. (ein entsprechender Passus findet sich in meinem Bescheid für 2004).

Nun zu den Belegen :

RV1993-1.jpg

RV1993-2.jpg

RV2004.jpg


Gruß, Dille
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Dille
 

Nächste

Zurück zu Spezial - Das Renten - Thema

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

cron