dein1945 hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:Entgegen meiner sonstigen Enthaltung will ich VS mal antworten, weil es halb zivilisiert geschrieben auch an mich ging.
VS, ich bin ein sehr schlechtes Beispiel für den Ostdurchschnitt.
Bekannt war mir seit 1990, dass selbständige Handwerker, die pflichtversichert blieben, eine sehr geringe Rente erhalten. In meinem Fall mit dem ganzen Abschlägen nun genau 600,84 € ab 63. Lebensjahr.
Das ist aber kein Grund zu jammern, denn ich wusste es schon vor 24 Jahren und habe gegengesteuert. Wer Geld verdient, kann auch privat vorsorgen. (Handwerker meine ich) So habe ich heute keine Not und kann mich getrost zum statistischen, gutgestellten Mittelwert rechnen.
Gruß Volker
@Volker,
Pflichtversichert blieb ein selbstständiger Handwerker nur wenn er nicht eine bestimmte Zeit vor seiner Selbstständigkeit Pflichtversichert war. Ansonsten konnte er sich vom ersten Tag seiner Selbstständigkeit freiwillig versichern ! Die Beiträge waren je nach seiner Lust vom niedrigsten bis zum höchsten Beitragssatz möglich !
Ich konnte als den Höchstsatz zahlen und jetzt 2.000 € Rente kassieren !
Ehemals selbstständiger Handwerker aus Berlin
Sorry,
mein Lapsus. Ich meinte auch freiwillig in der Pflichtversicherung. So habe ich es getan, bis 2001, zum Schluss 240 DM im Monat Beitrag. Das macht jetzt pro Jahr Freiwilligkeit 2,56 € Monatsrente.
Gruß Volker