Sirius hat geschrieben:vs1400 hat geschrieben:ich bin ja prinzipiell gegen derartige "lösungen".
entscheiden und beworben sollte man erst ab der gesetzlichen volljährigkeit und frühester einsatz, unter waffen, ab dem 25 lebensjahr.
beachte ich die heute dargestellte geschichte der ex- ddr und vergleiche sie mit dieser, auch von der uno bestätigten, entscheidung, so sollte man geschichtlich gesehen, anderen nicht vorwerfen was man selber tut.
gruß vs
Und was war der Vorteil, wenn an der Grenze jemand von einem 25 Jährigen statt von einem 20 Jährigen er... wurde?
eröffne dazu bitte ein neues thema Sirius,
durch derartige zwischenfragen wird immer das eigentliche, über seiten, zerschossen und dass möchte ich nicht.
sorry und gruß vs