Gibt es was neues in Sachen "Ehrenpension"?
Ja gibt es, denn ich habe sie einfach mal vor ein paar Wochen beantragt, obwohl ich schon wußte, das ich ja
zu viel verdiene und somit gar kein Opfer mehr bin, mir also die "Ehre" nicht gebührt.
Das Ergebnis war dennoch interessant, so das ich es den interessierten Mitlesern nicht vorenthalten will.
Kurz zur Erinnerung, die Vorraussetzungen:
Weitere Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit
Einkommensgrenzen, ohne Einkommen des Ehepartners/Lebensgefährten und bestimmte Rentenleistungen (Stand: Januar 2013):
- EUR 1.146 bei Alleinstehenden
- EUR 1.528 bei Verheirateten, Lebenspartnerschaft und bei ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften
Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere EUR 382.
Überschreitet das Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um einen Betrag, der geringer ist als die Opferrente (EUR 250), erhält der Antragsteller die Opferrente in Höhe des Differenzbetrages.
Quelle:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... id=48358!0Der Witz ist nun, das die ganze Geschichte unter dem Schirm des SGB II und SBG III läuft und eigentlich also eine
bessere Sozialhilfe ist, wie ja oben schon zum Ausdruck kommt.
finanzielle Bedürftigkeit
Wenn man nun also auf der Internetseite ( oben) nachschaut, so sind hier zwar die Vorraussetzungen - also die
Einkommensgrenzen - beschrieben, aber so wie das dort steht stimmt das ganz und gar nicht.
Zur Berechnung der Opferrente wird nämlich das Bruttojahreseinkommen zur Grunde gelegt, das bei einem
verheirateten Bezieher, mit Kind und Frau im Höchstfall
32.500 Euro betragen darf!
In diesen Betrag fließen folgende Zahlungen ein:
- Bruttomonatslohn
- Prämienzahlungen ( zum Beispiel für Verbesserungsvorschläge, wie bei mir, das war echt lustig
![Gluecklich [grins]](./images/smilies/grins.gif)
)
- Lohnerhöhungen, also zum Beispiel Einmalzahlungen
- gezahlte Zuschläge für Dienstreisen
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Rückzahlungen vom Finanzamt ( Einkommenssteuer )
Auch die Rückzahlung vom Finanzamt war so eine Sache, denn in meinem Fall erhalte ich eine Rückzahlung, da ich
als Behinderter einen Pauschbetrag von 310 Euro habe. Also so ziemlich die Summe die ich erstattet bekomme, was
natürlich im Gegenzug heißt, das ich ohne meine Behinderung auf plus / minus Null kommen würde.
Dieser Umstand interessiert die Beamten aber herzlich wenig, denn die halten sich nur ans Gesetz.
Im Gegenzug kann man nun folgende Leistungen absetzen:
- Lohnsteuer
- Krankenkasse
- Arbeistlosenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Soli
- Kosten für den Arbeitsweg und für das Arbeitsmaterial
- Private Versicherungen, die als notwendig erachtet werden, als etwa eine private Altersvorsorge, aber nur, wenn man
selbst der Versicherungsnehmer ist. Versicherungen die für Frau und Kind abgeschlossen werden und auf deren Namen
laufen, werden nicht angerechnet, obwohl man als Alleinverdiener ja die Kosten dafür bestreitet.
Das heißt, ich habe es ausgerechnet, man darf als Alleinverdiener mit Kind nicht mehr als knapp 1.800 Euro
Netto im Monat haben, damit man die Rente beantragen kann, wenn man auch noch Urlaubs und
Weihnachtsgeld bekommt.
Wie komme ich nun auf die 32.500 Euro?
Nun ganz einfach. Diese Summe wird durch 12 geteilt, was dann das monatliche Brutto ergibt, hiervon wird dann die
Summe abgerechnet, die sich aus den absetzbaren Leistungen ergibt. Diese belaufen sich für einen Alleinverdiener,
Lohnsteuerklasse III mit Kind auf etwa 805 Euro monatlich.
Also:
32.500 : 12 = 2.708 Euro ( gerundet)
2.708 - 805 = 1.903 Euro
Die momentane Bemessungsgrenze beläuft sich für einen alleinverdienenden Vater mit Kind auf
1.910 Euro pro Monat, so das man hier mit 1.903 Euro gerade noch im grünen Bereich ist.
Wenn man also im Gesamtjahreseinkommen über die Grenze von 32.500 Euro kommt, so bekommt man die
Rente nur noch anteilsmäßig. Kommt man über 35.500 Euro, so bekommt man gar nichts mehr, so wie halt in
meinem Fall.
Begründung: Ich erfülle zwar die Vorraussetzungen, da ich als ehem. politischer Häftling rehabilitiert bin und länger
als 6 Monate in Haft war, aber:
Ich verdiene zu viel!Opfer ist also nur, wer weniger als 35.500 Euro / Jahr verdient!Wer mehr verdient, dem geht es ja gut, so die telef. Aussage des Sachbearbeiters und im übrigen greifen hier ja
dann eben die Vorschriften des SGB II und III, also der Gesetzbücher die auch für Hartz IV zuständig sind.
Na wie schön, zu wissen das man als ehemaliger politisch Verfolgter in einen Topf mit Hartz IV geworfen wird.
LG
Sparta
P.S. Anmerkung für hier mitlesende ehemalige Häftlinge. Schaut einfach auf Eure letzte Dezemberabrechnung und
rechnet eine Rückzahlung der Einkommenssteuer dazu. Kommt ihr über 35.500 Euro, dann bemüht Euch gar nicht
erst, es erspart ein Haufen Rennerei und Ärger.