Das finde ich auch beachtlich:
"Urteil zu so genannten Modrow-Käufe in neuen Ländern
- Bundesgerichtshof: Niedrige Grundstückspreise waren rechtmäßig
Die so genannten Modrow-Käufe von Grundstücken in den neuen Ländern noch nach der Wiedervereinigung sind rechtens. Die besonders günstigen Preise seien aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Konkret billigten die Karlsruher Richter den Verkauf eines Grundstücks in Dresden für nur umgerechnet 2173 Euro im Jahr 1996.
Die DDR hatte an viele Bürger Nutzungsrechte an "volkseigenen" Grundstücken vergeben, auf denen die Bürger sich Häuser bauten. Nach der Wende, am 7. März 1990, verabschiedete die DDR ein "Verkaufsgesetz", wonach die Bürger in solchen Fällen die von ihnen genutzten Grundstücke zu den 1936 festgesetzten und daher besonders niedrigen "Stopp-Preisen" kaufen konnten. Die Kommunen wurden daraufhin mit Kaufanträgen überschüttet. Wie sich später herausstellte, arbeiteten sie diese aber nicht nach Eingangsdatum oder anderen nachvollziehbaren Kriterien ab, sondern vollkommen willkürlich.
Die so entstandene Ungleichbehandlung haben viele Kommunen nach der Vereinigung so ausgeglichen, dass sie auch den bislang nicht zum Zuge gekommenen Antragstellern den günstigen "Stopp-Preis" einräumten, sofern eventuelle Vermögensansprüche Dritter geklärt waren. Nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz des Bundes von 1994 hätten die Kommunen in solchen Fällen dagegen mindestens den halben tatsächlichen Wert verlangen müssen. Das Regierungspräsidium Dresden hielt die Verkäufe nach dem so genannten Modrow-Gesetz daher für sittenwidrig und unwirksam. Von der Stadt verlangte die Behörde, 146 solcher Verträge rückgängig zu machen.
Wie nun der BGH entschied, sind die Verträge aber wirksam. Zwar dürfe der Staat nichts verschenken, doch sittenwidrig seien die Preisnachlässe nur, wenn sie "unter keinem Gesichtspunkt" gerechtfertigt wären. Das sei hier aber nicht der Fall. Nach den wirren Verkaufspraktiken in den letzten Monaten der DDR habe die Stadt Dresden, wie auch andere Kommunen in den neuen Ländern, lediglich "die Gleichbehandlung, so gut sie vermochte, wieder herstellen wollen". Das sei eine legitime öffentliche Aufgabe. (Az: V ZR 339/03)"
Ist ebenfalls interessant in Zusammenhang mit dem Modrow-Gesetz
http://www.abendblatt.de/politik/deutsc ... hland.htmlmfg
pentium