Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Interessierter » 2. Juni 2020, 08:42

Am 8. Mai 1949 versammeln sich in Bonn die 61 Männer und vier Frauen des Parlamentarischen Rates, um über eine provisorische Verfassung abzustimmen - für einen neuen Staat: die Bundesrepublik Deutschland. Da der Platz in der alten Aula der Pädagogischen Akademie nicht ausreicht, werden Stühle nach draußen vor das geöffnete Fenster gestellt, zu groß ist der Andrang der Zuschauer und Pressevertreter.

Monatelange Beratungen unter Vorsitz Adenauers

Monatelang haben die Abgeordneten unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Konrad Adenauer (CDU) beraten. Sie sind von den jeweiligen Parlamenten der elf westdeutschen Länder gewählt worden. Aus Berlin sind fünf Delegierte mit beratender Stimme anwesend. CDU/CSU und SPD stellen die stärksten Fraktionen.

Aus den vier norddeutschen Ländern sind 17 Politiker dabei, etwa der Kieler Jura-Professor Hermann von Mangoldt (CDU) und Paul de Chapeaurouge (CDU), der bereits in der Weimarer Republik Senator in Hamburg gewesen war. Aus Niedersachsen der spätere SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer. Der Hamburger Sozialdemokrat Adolph Schönfelder eröffnet im September 1948 als Alterspräsident die erste Sitzung des Rates. Wie sein Kollege Hermann Schäfer von der niedersächsischen FDP wird er zum Vizepräsidenten gewählt, leitet die Ratssitzungen, wenn Adenauer verhindert ist.

Hier geht es weiter:
https://www.ndr.de/geschichte/23-Mai-19 ... tz128.html
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon HPA » 2. Juni 2020, 11:27

Man muss dazu wissen ,dass bereits die Verschwörer gegen Hitler ,hier speziell die Gruppe um Görderler und aus der Gruppe der "Mittwochsgesellschaft "heraus bereits an einem vorläufigen Grundgesetz geschrieben haben.

https://www.gdw-berlin.de/fileadmin/bil ... RZ-web.pdf
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Beethoven » 3. Juni 2020, 07:54

Hat die BRD eine Verfassung?

Ich dachte bisher immer, dass der durch die jeweiligen Gouverneure der drei Zonen genehmigt, ein parlamentarischer Rat, in Vorbereitung der Gründung der BRD, ein Grundgesetz erarbeitet hat, welches seinerzeit noch stark unter dem Einfluss des verlorenen Krieges und der Nachkriegsentwicklung, erarbeitet wurde.
Die Abgeordneten der damaligen Parteien haben im großen und ganzen ein solides Gesetz erarbeitet aber ist es deshalb eine Verfassung?

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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon HPA » 3. Juni 2020, 08:03

Naj jedenfalls wird das GG stärker gelebt als es die "verfassungen" der DDR je wurden. Diese waren eher zahnlose Papiertiger.

Zum ersteren ziteiert: „Das Grundgesetz ist damit legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschland.“ Zit. nach Klaus Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band V, C.H. Beck, München 2000, S. 1969. Siehe hierzu auch ibid., § 135 III 8 Abschn. β (S. 1971–1973 mzN) zum angeblichen Legitimationsdefizit (mit weiteren Nachweisen), dass die sogenannte Geburtsmakeltheorie (inzwischen) unhaltbar geworden ist, sowie, dass der Vorwurf, dem Grundgesetz hafte der Makel fehlender Volksabstimmung an, „[a]uf verfassungsrechtliche Argumente […] nicht gestützt werden [konnte]: [… Die] Vorläufigkeit (‚Provisorium‘) […] fand […] gerade mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 unzweideutig ihr Ende. Dieses einzige Defizit im Hinblick auf eine Vollverfassung war damit behoben. [… Das Grundgesetz] konnte und wollte nach eigenem Verständnis zur konstituierenden Dauerordnung werden […]. Für den Fall des Beitritts war aber eine Volksabstimmung gerade nicht vorgesehen.“ Auch die vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichtete Gemeinsame Verfassungskommission sah 1994 sowohl von einer neuen Verfassung oder einer Totalrevision als auch von einer Volksabstimmung ab.

Ach , und was die "verfassung" der DDR betraf:

Im Hinblick auf eine gesamtdeutsche Wirkung veranlasste die sowjetische Militäradministration durch Generalleutnant Fjodor Bokow die Führungsgremien der am 21. April 1946 durch Zwangsvereinigung von SPD und KPD gegründeten Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Juli desselben Jahres, ihr Konzept zur Übernahme der landesweiten politischen Führungsrolle in einem selbstverwalteten Deutschland zu konkretisieren. Als Reaktion erfolgte bereits zwei Wochen später die Übermittlung einer Erklärung des Parteivorstandes „Für die Bildung einer einheitlichen deutschen Staatsregierung“ und eines 35 Seiten umfassenden Entwurfes der „Verfassung der demokratischen deutschen Republik“ an die Militäradministration.
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon augenzeuge » 3. Juni 2020, 08:52

Beethoven hat geschrieben:Hat die BRD eine Verfassung?

Freundlichst


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands.

....so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.

Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.


https://www.bpb.de/geschichte/deutsche- ... verfassung
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Volker Zottmann » 3. Juni 2020, 09:03

Wenn Deutschland eine Verfassung hätte, würde die auch so heißen!
Deshalb sehe ich nicht, dass das sonst alles umständlich und ausführlich ausarbeitende Korinthen kackende Deutschland schon eine Verfassung hat.
So wie die DDR immer noch ihre Reichsbahn hatte, hat Deutschland weiterhin nur ein Grundgesetz.

Gruß Volker
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon HPA » 3. Juni 2020, 09:06

Wo steht denn geschrieben , dass man eine Verfassung auch Verfassung nennen muß?

Alles was in eine Verfassung rein gehört, steht im Grundgesetz!
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon augenzeuge » 3. Juni 2020, 09:07

Volker Zottmann hat geschrieben:Wenn Deutschland eine Verfassung hätte, würde die auch so heißen!
Deshalb sehe ich nicht, dass das sonst alles umständlich und ausführlich ausarbeitende Korinthen kackende Deutschland schon eine Verfassung hat.
So wie die DDR immer noch ihre Reichsbahn hatte, hat Deutschland weiterhin nur ein Grundgesetz.

Gruß Volker


Du hast mein Zitat gelesen und verstanden? Wir haben eine Verfassung, die zwar anders heißt, die aber fast jede andere Verfassung in die Tasche stecken kann.

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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Volker Zottmann » 3. Juni 2020, 09:17

Da bin ich voll Deiner Meinung. Aber typisch deutsch eben, ein Ding nicht so zu benennen wie es sein sollte.
Wenn da drüber noch Grundgesetz steht, bleibt es für mich eins.

Gruß Volker
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Beethoven » 3. Juni 2020, 11:23

Ja meine Herren, ist ja klar.

Es wird doch aber wohl erlaubt sein, ohne das man angepöbelt wird, eine eigene Meinung dazu zu haben.

Für mein Verständnis bedarf eine Verfassung eines Staates, welches das wichtigste Rechtsdokument eines Staates ist und die Gesamtheit aller Pflichten und Rechte eines Bürgers des jeweiligen Staates, aber auch dessen Verteidigungs-, Innen- und Außenpolitik regelt, eines Plebiszits. Den hat es nicht gegeben.

Selbst Staatsrechtler sind da echt am streiten.
Da kannst Du, werter HPA, noch längere Links oder Quellen einkopieren. Es ändert nichts daran, dass das Grundgesetz, für Deutschland nicht schlecht, jedoch meiner Meinung nach eben keine Verfassung ist.

Ich kann da auch einen oder mehrere Link einstellen:
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche- ... verfassung

Das Grundgesetz war keine Verfassung
Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.

...


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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon HPA » 3. Juni 2020, 11:57

jedoch meiner Meinung nach eben keine Verfassung ist.


Du darfst zwar eine Meinung haben . aber ob die von Relevanz ist, steht auf einem anderen Blatt. [grin]

Und so ziemlich die Mehrheit der Staatsrechtler ist der Auffassung, dass das Grundgesetz sehr wohl eine Verfassung ist!
HPA
 

Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Beethoven » 3. Juni 2020, 12:02

HPA hat geschrieben:
jedoch meiner Meinung nach eben keine Verfassung ist.


Du darfst zwar eine Meinung haben . aber ob die von Relevanz ist, steht auf einem anderen Blatt. [grin]

Und so ziemlich die Mehrheit der Staatsrechtler ist der Auffassung, dass das Grundgesetz sehr wohl eine Verfassung ist!


Na, auf jeden Fall ist Deine Meinung von entscheidender Relevanz. [laugh] Das ist doch schon mal sehr beruhigend und für mich natürlich auch richtungsweisend. [flash]

Hast Du mit der Mehrheit der Staatsrechtler gesprochen oder ist das mal wieder so ein hohler Einwurf von Dir?

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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon HPA » 3. Juni 2020, 12:05

Du solltest erstmal die einschlägigen Quellen lesen, dann geht Dir eventuell ein Licht auf.

ich habe nirgendwo geschrieben dass meinen Meiunung von Relevanz wäre. Ich zitiere, wie Staatsrechtler darüber urteilen .

Und nicht umsonst haben wir eine BundesVERFASSUNGSgericht.

Etwas ,was der DDR völlig abging.

Deren "Verfassung " war das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde

Empfehlung: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
HPA
 

Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon pentium » 3. Juni 2020, 12:32

Beethoven hat geschrieben:Ja meine Herren, ist ja klar.

Es wird doch aber wohl erlaubt sein, ohne das man angepöbelt wird, eine eigene Meinung dazu zu haben.

Für mein Verständnis bedarf eine Verfassung eines Staates, welches das wichtigste Rechtsdokument eines Staates ist und die Gesamtheit aller Pflichten und Rechte eines Bürgers des jeweiligen Staates, aber auch dessen Verteidigungs-, Innen- und Außenpolitik regelt, eines Plebiszits. Den hat es nicht gegeben.

Selbst Staatsrechtler sind da echt am streiten.
Da kannst Du, werter HPA, noch längere Links oder Quellen einkopieren. Es ändert nichts daran, dass das Grundgesetz, für Deutschland nicht schlecht, jedoch meiner Meinung nach eben keine Verfassung ist.

Ich kann da auch einen oder mehrere Link einstellen:
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche- ... verfassung

Das Grundgesetz war keine Verfassung
Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.

...


Freundlichst


Nur muss man auch, das Ende dieses langen Beitrages der Bundeszentrale für politische Bildung mit anführen:

Vom Provisorium zum Definitivum
C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat. So paradox die französische Redewendung sein mag, so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.

Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.

Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom "Verfassungspatriotismus" seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.


Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. ... Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht.

Aber schön, das wir wieder einmal darüber geredet haben.
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon augenzeuge » 3. Juni 2020, 12:58

Beethoven hat geschrieben:Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?

...[/color]

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War, das ist richtig. Nun zitiere bitte mal bis 1990 weiter. [wink]

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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon augenzeuge » 3. Juni 2020, 13:00

pentium hat geschrieben:Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung


So ist es. Warum sträuben sich einige dagegen?

Beethoven, du darfst immer eine Meinung haben, auch eine falsche. Was passt dir denn daran nun nicht?

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Re: Grundgesetz: Wie Deutschland seine Verfassung bekam

Beitragvon Beethoven » 3. Juni 2020, 14:42

Ich darf es mal so sagen.

Ob Verfassung oder Grundgesetz ist mir eigentlich Schnuppe.
Wir alle leben recht gut damit.

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