Meine Anfrage mag dem einen oder anderen merkwürdig erscheinen, aber ich bitte "sottige Lüut" zu beruchsichtigen, dass ich Ausländer bin, und dass ich die damalige DDR (1977-78) als Ausländer erlebt habe.
In Wessiland war es seit jeher (und immer noch so) bekannt, dass das Überqueren eines Fussgängerampels bei "rot" verboten war/ist und mit einer Geldstrafe einher ging/geht, sofern die Schmier vor Ort war/ist und dementsprechend vorging/vorgeht. Aber wie waren die damaligen Regelungen in der DDR?
Ich kann mich lebhaft erinnern, dass ich damals in der Hauptstadt der DDR zu Stoßzeiten unzählige Male an Fußgängerampeln (aber zeitweilig auch in anderen Städten – vornehmlich Dresden) stand, und sobald sich eine kurze Unterbrechung des Verkehrs anbot, die Leute regelrecht über die Straße strömten, ganz unabhängig davon, ob die Fußgängerampel rot oder grün zeigte (mit dem berühmten „Ampelmännli“).
In Unkenntnis der damaligen diesbezüglichen Verkehrsregeln, frage ich, in allem Ernst, ob "wir“ (die Werttätigen) seinerzeit irgendwelche DDR Verkehrsgesetze missachtet haben. Oder war es so, dass die DDR sich den Englisch-spechenden Ländern anpasste (mit der Ausnahme der Vereinigten Staaten) und enschied sich für eine Lösung, die der Bevölkerung derartigen Entscheidungen überließ?
MsG
PS: Ich bitte, mein mieses Deutsch zu entschuldigen.