Uberquerung der Fußgängerampel bei Rot

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Uberquerung der Fußgängerampel bei Rot

Beitragvon Bugsy » 30. Juli 2015, 00:41

Meine Anfrage mag dem einen oder anderen merkwürdig erscheinen, aber ich bitte "sottige Lüut" zu beruchsichtigen, dass ich Ausländer bin, und dass ich die damalige DDR (1977-78) als Ausländer erlebt habe.

In Wessiland war es seit jeher (und immer noch so) bekannt, dass das Überqueren eines Fussgängerampels bei "rot" verboten war/ist und mit einer Geldstrafe einher ging/geht, sofern die Schmier vor Ort war/ist und dementsprechend vorging/vorgeht. Aber wie waren die damaligen Regelungen in der DDR?

Ich kann mich lebhaft erinnern, dass ich damals in der Hauptstadt der DDR zu Stoßzeiten unzählige Male an Fußgängerampeln (aber zeitweilig auch in anderen Städten – vornehmlich Dresden) stand, und sobald sich eine kurze Unterbrechung des Verkehrs anbot, die Leute regelrecht über die Straße strömten, ganz unabhängig davon, ob die Fußgängerampel rot oder grün zeigte (mit dem berühmten „Ampelmännli“).

In Unkenntnis der damaligen diesbezüglichen Verkehrsregeln, frage ich, in allem Ernst, ob "wir“ (die Werttätigen) seinerzeit irgendwelche DDR Verkehrsgesetze missachtet haben. Oder war es so, dass die DDR sich den Englisch-spechenden Ländern anpasste (mit der Ausnahme der Vereinigten Staaten) und enschied sich für eine Lösung, die der Bevölkerung derartigen Entscheidungen überließ?

MsG

PS: Ich bitte, mein mieses Deutsch zu entschuldigen.
Fünf Minuten vor der Zeit is des Soldaten Püncklichkeit. Der Sanitäter kommt fünf Minuten später.

Isch Ziit füuer aas Chücherli?
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Re: Uberquerung der Fußgängerampel bei Rot

Beitragvon augenzeuge » 30. Juli 2015, 07:49

Für die Antwort haben wir doch hier Experten.... [grins]

Ich habe in 30 Jahren, trotz Polizeipräsenz, noch nie erlebt, dass die Polizei deshalb ein Bußgeld genommen hat. In der DDR passierte das m.E. öfter, vor allem als Motorradfahrer.... [grins]

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Re: Uberquerung der Fußgängerampel bei Rot

Beitragvon Bahndamm 68 » 30. Juli 2015, 08:58

Ich überquerte Mitte der 70-ziger Jahre die Straße bei „Rot“ im Bereich Zoo-Palast in Berlin – Hardenbergstraße.
Auf der anderen Seite angekommen nahmen mich 2 Polizisten in Empfang, forderten mich auf mit zukommen. Es ging über den gesamten Hardenbergplatz, vor dem Bahnhof Zoologischer Garten, in das Polizeirevier unter den S-Bahnbrücken.
Personalien wurden aufgenommen und überprüft. Nach ca. 30min Aufenthalt mit Belehrung und einem Bußgeld von 5DM durfte ich wieder gehen.

Die Polizei, dein Freund und Helfer hatte einen Straßensünder ertappt.

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Re: Uberquerung der Fußgängerampel bei Rot

Beitragvon EMW-Mitarbeiter » 30. Juli 2015, 12:15

Es war in der DDR sogar möglich, wenn man vorsätzlich bei Rot ging, das man einen "Stempel" bekam, sofern man einen Führerschein hatte. (Stempel=vergleichbar heute mit den Flensburger Punkten, 6 durfte man haben). Müsste heute auch viel härter bestraft werden.
Ich lese nur noch.
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Aber weiterhin gegen ewige Betonköpfe diskutieren werde ich nicht.
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