AkkuGK1 hat geschrieben:...dann bleibt noch die Ehe in Dänemark und in D einfach anerkennen lassen,
Eine in Dänemark geschlossene Ehe bedarf keiner gesonderten Anerkennung, sie führt
allerdings auch nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dafür
muss ein ordnungsgemäßes Visumsverfahren, auch bei einer dort geschlossenen Ehe,
bei der deutschen Botschaft in dem jeweiligen Herkunftsland gestartet werden.
Wie sollte sie übrigens an ein Visum für Dänemark kommen? Nur um dort eine Ehe zu
schließen wird sie das bestimmt nicht erhalten. In früheren Jahren war das möglich,
nach der Eheschließung in DK gleich eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu
erhalten. Das geht jetzt nicht mehr, dieer Zug ist schön seit längerer Zeit abgefahren.
Ganz allgemein ist der Erhalt von Visa bei den Vertretungen der Schengenstaaten auf
den Philippinen nicht ganz einfach, da liegt Ablehnungsquote ziemlich hoch.