Was man in den Gebirgen Deutschlands nicht weiß....was Pentium noch nie gehört hat.
Ab einer bestimmten Temperatur muss dein Chef oder deine Chefin diese Maßnahmen jedoch ergreifen, damit eine erträgliche Arbeitsatmosphäre geschaffen wird. So kannst du, tritt diese Abkühlung nicht ein, sogar deine Arbeit verweigern, ohne eine Abmahnung oder Gehaltseinbußen zu riskieren.
So dürfen die Arbeitsräume nie wärmer sein als 26 Grad, außer die Temperatur draußen ist höher. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) gilt dann eine Obergrenze von 35 Grad. Dennoch soll dein Chef oder deine Chefin am Arbeitsplatz bereits ab 26 Grad für Abkühlung sorgen. Darunter zählen:
Bereits in der Nacht und am frühen Morgen lüften
Ventilatoren zur Verfügung stellen
Elektrische Geräte nicht laufen lassen
wenn möglich Gleitzeit anbieten
beispielsweise Anzugspflicht lockern
kühle Getränke und Eis ausgeben
Du sitzt im Büro und die Temperatur steigt auf über 35 Grad an? Dann ist das Büro laut der BAUA nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Doch was machen, wenn man trotzdem kein Recht auf Hitzefrei hat? Hier hilft es meist schon auf den/die Chef:in zuzugehen und nach einer Lösung zu suchen, die für beide Parteien passt. Wie beispielsweise zusätzliche Pausen. Lässt dein:e Arbeitgeber:in nicht mit sich reden, könntest du den letzten Schritt gehen und deine Arbeitsleistung verweigern.
Hitzewelle im Home-Office: Welche Regeln gelten hier?
Auch im Home-Office besteht kein Anrecht auf Hitzefrei. So hast du jedoch die Möglichkeit, dir mit deinem Laptop eine kühlere Räumlichkeit zu suchen. Laut dem Professor für Arbeitsrecht, Michael Fuhlrott ist es nämlich nicht nötig beim Home-Office von zu Hause aus zu arbeiten. Demnach kannst du dir einen Platz suchen, der angenehm kühl ist, wie beispielsweise ein klimatisiertes Café.
AZ
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