Ramelow hatte unserer Redaktion gesagt, die DDR sei „eindeutig kein Rechtsstaat“ gewesen, den Begriff „Unrechtsstaat“ verbinde er aber ausschließlich mit der Nazi-Herrschaft. In diesem Zusammenhang sei der Rechtsbegriff Unrechtsstaat in den Auschwitz-Prozessen verwendet worden. https://www.morgenpost.de/politik/artic ... irbel.html
Dass die DDR ein Unrechtsstaat war, steht auf Betreiben der Grünen im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün in Thüringen. Meint Herr Ramelow, mit seinem durchsichtigen Manöver Wählerstimmen generieren zu können?
Selbstverständlich war die DDR ein Unrechtsstaat. Es gab z. B. keine unabhängige Justiz, sondern nur der SED willfährige Richter. Stasi-Boss Mielke gab eine Formulierung vor, mit der Beschwerden über das Ergebnis der Kommunalwahl im Frühjahr 1989, deren Ergebnis gefälscht war, abgewiesen wurden. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gab es in der DDR nicht.
Man könnte die Liste des staatlichen Unrechts beliebig fortsetzen. Das hat mit einer Herabsetzung der DRR-Bürger nichts zu tun.
Ich hatte das von meinen Großeltern erbaute Zweifamilienhaus geerbt. Im Erdgeschoß wohnte seit 1953 ein kinderloses Ehepaar, das sich nach der vorzeitigen Berentung des Mannes, eines sog. Neulehrers immer mehr zu Querlanten entwickelte. Die für die DDR typische Schlamperei machte auch vor dem Gerichtswesen nicht halt, so dass es dem Querulanten gelang, den Richtern Fehlern nachzuweisen, was diese verärgerte. Je nach Richter(in) war ich der eiskalte Jurist und Vermieter, der die Mieter trietzt oder der Querulant, der die Gerichte mit solchem "Mist" belästigte. Die Mieter nutzten die Freiheit, ohne Anwalt zu niedrigen Kosten zu prozessieren, gnadenlos aus. So kam es vor, dass sie mir einen Mangel angezeigt hatten, mich diesen jedoch nicht besichtigen ließen. Also musste ich auf Zugang zur Mieterwohnung klagen. Die Gerichtskosten betrugen dafü 10 M, bei einer Einigung 5 M. Dann drängte die Richterin noch auf Einigung über die Kosten, und für 2,50 M hatten die Mieter wieder ihren Zeitvertreib. Handwerker weigerten sich zu kommen, da die Mieter sie belästigten.
Schließlich klagte ich auf "gerichtliche Aufhebung des Mietverhältnisses" - eine Kündigung des Mietverhältnisses gab es in der DDR nicht. Die Mieter führten erfolgreich die Länge des Mietverhältnisses (45 Jahre) und ihren schlechten Gesundheitszustand an, obwohl sie rechtskräftig wegen Beleidigung meiner Mutter und mir verurteilt worden waren. Entnervt verkaufte ich das Haus in bester Leipziger Lage mit 1000 qm Grundstück im Jahr 1988. Man kann sagen, ich verschenkte es. Im Westen wäre es relativ einfach gewesen:
§ 573a Abs.1 S.1 BGB sieht vor, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter gekündigt werden kann, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 BGB bedarf. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.