Nostalgiker hat geschrieben:In der DDR herrschte laut Gesetz Gleichberechtigung.
Warum sollten also nur Männer für sexuelle Handlungen mit männliche Jugendlichen gesetzlich belangt werden und Frauen mit weiblichen Jugendlichen nicht?
Übrigens wurde der genannte Paragraf 151 im Dezember 1988 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch der DDR gestrichen.
Der Paragraf 175 war seit 1957 nicht mehr rechtswirksam und wurde 1968 gestrichen.
Ein Blick ins Internet hätte den Recherchierern Klarheit verschafft.
Das sogenannte Schutzalter für "einvernehmlichen Sex" mit Jugendlichen wurde in der DDR auf 16 Jahre abgesenkt ......
Die alte BRD war in dieser Beziehung natürlich viel Fortschrittlicher. Da wurde im Parlament auch schon mal Straffreiheit für "einvernehmlichen Sex" mit Kindern gefordert, der Paragraf 175 wurde erst 1994! aus dem Strafgesetzbuch der BRD gestrichen. Welche eine Mutige Tat.
Dafür gibt es jetzt den Paragrafen 182 des Strafgesetzbuches, der sogenannte "Petting Paragraf".
1994 wurden noch 44 Urteile in der BRD auf Grundlage des Paragrafen 175 und 175a gefällt, seit 1990 insgesamt 379 Urteile!
Die deutlich über 30.000 zwischen 1957 und 1989 wegen des Paragrafen in der alten BRD verurteilten Männer wird es freuen das dies in einem freiheitlichen "Rechts"staat geschah und nicht in einem diktatorischen Unrechtsstaat.
Zu bedenken ist das die Verurteilten erwachsene Menschen waren die Sex mit erwachsenen Menschen des gleichen Geschlechts hatten.
Die Rechtslage zu diesem Thema sagt erstmal nicht über die gesellschaftliche Akzeptanz durch die Bevölkerung in beiden Staaten aus.
Aber im bewußten Artikel wird mal wieder fleißig an der Mär vom "Unrechtsstaat" weitergestrickt .........
Du darfst den Einfluss der Kirchen, insbesondere den der Katholischen, nicht vergessen.
In der DDR war dieser Einfluss sicher auf ganz wenige, nur die Kirchen und nicht Glaubensdinge betreffend, beschränkt.
Das war und ist in der BRD ganz anders. Hier hatten und haben Kirchenvertreter über die Parteien, vornehmlich die CDU/CSU, erheblichen öffentlichen Eingriffsmöglichkeiten. Über den öffentlich/rechtlichen Rundfunk, die Zeitungen, und ihre eigenen Publikationen ganz besonders.
Der Einfluss der in vielen nichtöffentlichen Treffen zwischen den Vertretern von Industrie, Handwerk, Parteien und Bischöfen wahrgenommen wird kann man nur spekulieren.
Dieses ist aber nur in einem Rechtsstaat möglich, also gab es diese vielfältigen Zugriffe in der DDR nicht, und deshalb konnte dieses Land mit einer anderen Wertvorstellung auch anders und schneller handeln.
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