Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Besondere Vorkommnisse in der Zeit des kalten Krieges

Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon karl143 » 6. Juni 2010, 09:01

Am 05. Juni 2010 lief auf RBB zum wiederholten Male die Dokumentation "Entführung aus Liebe". In dem Film wird dokumentiert, wie zwei DDR Bürger ein Linienflugzeut der polnischen Luftfahrtgesellschaft LOT nach West-Berlin entführen.

Der Flug sollte eigentlich in Berlin-Schönefeld beendet werden. Die Frau, die Kellnerin Ingrid Ruske und ein ehemaliger Kollege, ebenfalls Kellner, Detlef Tiede zwangen das Flugzeug, welches mit 62 Insassen besetzt war zu der Kursänderung. Von den Insassen waren 50 Bürger der DDR. Ingrid Ruske wollte mit Hilfe ihres Geliebten über Polen mit gefälschten Papieren mit einer Fähre nach Travemünde fliehen. Der Bekannte Tiede diente dazu, zu testen, ob es bei den Kontrollen irgendwelche Probleme gab. Er hatte vorher bereits sieben Ausreiseanträge gestellt, diese waren alle abgelehnt worden. Der westdeutsche Geliebte war auf der Bahnfahrt von Westberlin nach Polen im Zug von den Sicherheitsorganen der DDR verhaftet worden. Die Stasi hatte von den Fluchtplänen erfahren. In den Absätzen des Mannes fanden die Stasi Mitarbeiter Gummistempel für die Ein- und Ausreise. Als der Mann nicht wie vereinbart in Danzig auftauchte warteten Tiede und Ruske noch vier Tage. Dann stand für die beiden fest, das irgendetwas mit dem Geliebten der Ruske passiert sein mußte. Sie verkauften auf Märkten ihre gesamte mitgeführte Habe und erwarben mit diesen Mitteln Tickets für einen Flug nach Berlin-Schönefeld. Tiede führte eine Kinderpistole aus Plastik mit. Als das Flugzeug kurz vor der Landung in Ost-Berlin war, stand Tiede auf, ging nach vorn und nahm mit Hilfe der Spielzeugpistole einen Steward als Geisel und befahl der Besatzung nach Berlin-Tempelhof in West-Berlin zu fliegen. Dem polnischen Piloten blieb keine ander e Wahl. Die Maschine landete in West-Berlin. Sieben weitere DDR Bürger nutzten spontan ihren Aufenthalt in West-Berlin und blieben ebenfalls im Westen. Diese Flugzeugentführung wurde allein von den US-Amerikanern juristisch aufgearbeitet. Kurz zuvor hatte auch die US-Regierung ein internationales Abkommen unterzeichnet, in dem jede Entführung eines Flugzeugs als terroristischer Akt gewertet wurde. In der Folgezeit wurden gegen Tiede und Ruske die Anklagen vorbereitet.
Erstmals in der Geschichte wurde ein eigenes nicht-militärisches US-amerikanisches Gericht (der United States Court for Berlin) eingerichtet. Als zuständiger Richter wurde Herbert J. Stern aus Newark bei New York nach Berlin geschickt. Die Hoffnung auf ein sehr schnelles Ende des Verfahrens scheiterte an der Gewissenhaftigkeit und an der Auffassung über Recht des Richters. Er bestellte ca. 500 West-Berliner ein, um aus ihnen per Losverfahren 12 Geschworene auszuwählen. In diesem wurde das Verfahren gegen Ingrid Ruske eingestellt, da sie als Beschuldigte nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte belehrt wurde. Detlef Tiede wurde zu neun Monaten Haft verurteilt. Diese Zeit war bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.
Der Geliebte von Ingrid Ruske, Horst Fischerwurde in DDR abgeurteilt. Kurz vor der Verhandlung wurde die Anklage von Fluchthilfe auf Menschenhandel geändert, da hierdurch eine längere Strafe möglich war. Er wurde von einem Gericht zu 8 Jahren verurteilt und nach gut zwei Jahren von der Bundesrepublik freigekauft. Während seiner Haft hatte er zwei Schlaganfälle erlitten.

Die Flugzeugentführung vom 30. August 1978 war damit juristisch und politisch aufgearbeitet.

Links:
Ein Bericht über die Doku des RBB: http://www.rbb-online.de/fernsehen/prog ... 56261.html
Ein ausführlicher Bericht: http://www.freitag.de/2008/32/08322101.php
In Englisch für Berliner [hallo] : http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 71,00.html
und ein Bericht in "Zeit Online" : http://www.zeit.de/1979/23/Berlin-Wolle ... Richter-11
karl143
 

Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon Hans-Peter » 6. Juni 2010, 10:31

Grüße Dich Karl-Heinz,
dazu hatte ich am 18. Mai auch schon einmal einen Thread gemacht, leider mit der schussligen Meldung, alle 50 Passagiere der Maschine wären drüben in Berlin-Tempelhof geblieben. Icke hatte es gemerkt und ich korrigierte es darauf. Trotzdem ein spannendes Thema. Es gab aber auch Versuche, Interflug-Maschinen von DDR-Flughäfen zur Flucht zu entführen und in den Westen umzuleiten. Leider scheiterten diese. Einiges dazu auch in meinem damaligen Thread.

Der Link zu jenem Thread vom 18. Mai in diesem Forum:
http://neues-forum.info/forum/viewtopic.php?f=15&t=388&p=3348%20-%20p3348

Gruß hp [wink]
Hans-Peter
 

Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon S51 » 7. Juni 2010, 09:33

Ich habe mir die Dokumentation auf RBB seinerzeit auch angesehen.
Nun gut, über Motive kann man streiten. Aber dann waren die palästinensischen Entführer oder zig andere sicher auch von den edlen Absichten hinter ihren Handlungen überzeugt.
Gesetzt den Fall, die Maschine hätte nicht sicher landen können, wer hätte dann die Toten zu verantworten?
Faktisch war es eine Flugzeugentführung und damit ein Verbrechen. Dass der Richter das so gebogen hat... Da haben die Täter Schwein gehabt. Aus meiner Sicht ist "Rechtsbeugung" in dieser Sache noch eine sehr vornehme Bezeichnung. Die abgedroschene, weil leider viel genutzte Formulierung von "er ist ein S...hund aber er ist unser S... trifft es hier wieder einmal voll.
Nach meinem Verständnis muss es Grenzen geben. Die werden dann überschritten, wenn Leben und Gesundheit anderer gefährdet werden. Das ist bei einer Flugzeugentführung immer der Fall. Terrorismus eben.
Ja, mir ist bekannt, dass danach immer Bewaffnete an Bord von Flugzeugen östlicher Fluggesellschaften waren. Ähnlich den Israelis. Es wurde extra Munition entwickelt, die im Falle des Falles das Flugzeug nicht beschädigen sollte.
S51
 

Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon CaptnDelta » 7. Juni 2010, 09:58

S51 hat geschrieben:...
Dass der Richter das so gebogen hat... Da haben die Täter Schwein gehabt. Aus meiner Sicht ist "Rechtsbeugung" in dieser Sache noch eine sehr vornehme Bezeichnung.
...

Hast Du da genauere Hinweise auf das Gerichtsverfahren? 'nen Link zu den Gerichtsakten? War gestern mal kurz am suchen bei Groklaw und Co, hatte aber auf die schnelle nix gefunden, werd' aber weitersuchen. Das wuerde mich auch interessieren, wie das Verfahren vonstatten ging.
Vor allem, nachdem sich der Richter da anscheinend schon die Muehe gemacht hatte, nach amerikanischen Vorbild eine Grand-Jury zusammenzustellen.
Wie kommste auf die Bezeichnung "Rechtsbeugung"? Gibts da was konkretes? Im Endeffekt konnte der Richter eigentlich sehr wenig biegen, wenn dann die Geschworenen.

Verfahrens/Ermittlungsfehler (wie bei der Frau) natuerlich nicht ausgeschlossen, aber aufgrund solcher sind ja schon ganz andere ohne Strafe ausgegangen...

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Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon S51 » 7. Juni 2010, 10:13

Ich gebe zu, die Mühe nach Akten zu suchen, habe ich mir gar nicht gemacht. Mir fehlt auch der Zugriff.
Die Dokumentationen im Fernsehen sind leicht unterschiedlich. Wird im RBB die Frage, was die Frau vor Gericht ausgesagt hat, kaum behandelt, war bei Phönix seinerzeit von einem Geständnis auch vor Gericht die Rede.
Dito beim eigentlichen Entführer. Das dann gegenüber der Jury die Alternative eines Zwischenfalles im Luftverkehr zur Entscheidung gestellt wird, hat etwas Beeinflussendes und diesen Punkt würde ich schon als Rechtsbeugung sehen.
Immerhin gibt es noch die Aussagen der Besatzung, die doch klar die Merkmale einer Flugzeugentführung (Einwirkung durch Gewalt und Drohung mit Gewalt gegen Besatzungsmitglieder mit dem Ziel, Flugroute zu ändern) erfüllen.
S51
 

Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon CaptnDelta » 7. Juni 2010, 10:38

S51 hat geschrieben:Immerhin gibt es noch die Aussagen der Besatzung, die doch klar die Merkmale einer Flugzeugentführung (Einwirkung durch Gewalt und Drohung mit Gewalt gegen Besatzungsmitglieder mit dem Ziel, Flugroute zu ändern) erfüllen.


War diese Besatzung beim Prozess anwesend? Das waere ein entscheidendes Merkmal nach der amerikanischen Verfassung:
siehe 6th Amendment
In all criminal prosecutions, the accused shall enjoy the right to a speedy and public trial, by an impartial jury of the State and district where in the crime shall have been committed, which district shall have been previously ascertained by law, and to be informed of the nature and cause of the accusation; to be confronted with the witnesses against him; to have compulsory process for obtaining witnesses in his favor, and to have the Assistance of Counsel for his defence.

Nachdem das Gericht also anscheinend schon unter amerikanischem Recht operierte war dies eine Vorbedingung, ansonsten haette man eine einfache Klage wg. 6th violation gegen das ergangene Urteil anstrengen koennen, wenn sich der Richter (und damit die Jury) auf diese Aussagen gestuetzt haette (a.k.a. Hornberger Schiessen).

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Re: Ein US-Amerikanisches Gericht spricht Recht in West-Berlin

Beitragvon karl143 » 7. Juni 2010, 12:06

Erwiesen ist nach meinem Wissen, das die bundesdeutschen Behörden froh waren, das sie aus dem Verfahren total raus waren. Das war aber auch kein Zugeständnis der Amerikaner, der Luftraum, bzw. die Lufthoheit über (Gesamt) Berlin lag bei den Alliierten. Die US-Amerikanische Regierung kam durch die erst kurz vorher unterzeichnete Erklärung gegen Luftpiraterie unter Druck. Warum diese Erklärung so abgezeichnet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich konstruiere hier auch mal Flugzeugentführungen von Kuba in die USA. Diese Entführer hätten dann auch nach sehr strengen Maßstäben abgeurteilt werden müssen.
Ein Richter hat in den USA und auch in der Bundesrepublik immer die Möglichkeit, Recht in gewissen Spielräumen zu sprechen. Bundesrepublikanisches Recht kam aber hier garnicht zum Zuge. Nach dem US-Amerikanischen Recht legen die Geschworenen nur fest, ob der Angeklagte Schuldig oder unschuldig ist. Der aus den USA hinzugezogene Richter hatte sich die Mühe der Hinzuziehung von Geschworenen schon gemacht. Ich habe aus dem Bericht herausgehört, das die US- Regierung diese ganze Angelegenheit so schnell wie möglich abgeschlossen hätte. Die Frage wäre jetzt, gibt es nach dem amerikanischen Gesetz überhaupt den Begriff der Rechtsbeugung, und wenn ja, wie wird er in den USA rechtlich interpretiert. Wie gesagt, wir dürfen hier keine deutschen Maßstäbe anlegen.
Der Richter hat den Angeklagten zugute gehalten, das der Tiede eine Spielzeugwaffe benutzt hat. Es bestand also zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Gefahr durch diese Waffe. Die Frau hatte zu keinem Zeitpunkt die Entführung durch irgendeine Handlung unterstützt, bzw. jemanden bedroht oder verletzt. Außerdem waren während ihrer Untersuchungshaft eklatante Unterlassungen begangen worden. Die würden auch in der Bundesrepublik zu denselben Folgen führen und ein Verfahren sofort beenden. Ob jetzt diese Fehler mit Absicht begangen wurden, um später dadurch ein Abbruch des Verfahrens zu ermöglichen, ist aus der Doku nicht zu erfahren. Der Richter hat die Zeit bis zum Verfahren auf die Strafe bei Tiede angerechnet, das ist durchaus üblich und gängige Praxis. Ich stelle mir aber vor, das die US-Regierung nach Abschluß des Verfahrens heilfroh war, so aus dieser prekären Angelegenheit herausgekommen zu
sein. Aber so ist das nun mal in einem freien Rechtssystem. Die Regierung hat einen Richter bestimmt und ihn mit dem Verfahren beauftragt. Alles was er dann unternimmt, darauf hat keiner mehr Einfluß solange es nicht gegen Gesetze verstößt. Und das ist auch gut so.
sein. Aber so ist das nun mal in einem
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Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon augenzeuge » 27. September 2010, 18:43

Wer hat den Film gestern gesehen? Wie seht ihr den Fall der Entführung?

Ich fand den Film gut gemacht, wenn auch ein paar Dinge erfunden waren. Siehe: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/medi ... 55838.html

Allerdings war mir bisher nicht bekannt, dass die Maschine von 2 MIG's verfolgt wurde und ein Abschuss in Erwägung gezogen wurde. Letztlich hat vermutlich das Mithören des Funkverkehrs in Westberlin wohl diese Katastrophe verhindert....

Ganz kurz kommt im Film die Verurteilung des BRD-Bürgers wegen Menschenhandels zu unglaublichen 8 Jahren Haft. Gar nicht erwähnt wird, dass seine Geliebte sich 2 Jahre später an der Freikaufsumme beteiligt. Aber auch nach dieser Zeit ist der Mann ein Wrack. Die Haftbedingungen hatten u.a. dazu geführt, dass er 2 Schlaganfälle erlitt von denen er sich nie richtig erholte.

Es ist sicherlich auch ein einmaliger Vorgang, dass in Westberlin ein amerikanischer Gerichtshof für 100.000 DM nur für diesen Fall aufgebaut wurde.

Letztlich ist der Film auch ein Beispiel dafür, zu welchen kriminellen Verzweiflungstaten Menschen kommen können, wenn sie durch das System in die Enge getrieben wurden.
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Re: Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon Danny_1000 » 27. September 2010, 19:15

Na ja, nun machte der „Entführer“ Hans-Detlev Alexander Tiede in der anschließenden Doku nicht gerade den Eindruck eines zutiefst verzweifelten Menschen. Im Gegenteil: Nach seinen Aussagen ging es ihm auch in der DDR sehr gut. Er wollte eben nur mehr.

Dem Kommentar von kitty_bg auf der„Focus“- Website kann ich mich vorbehaltlos anschließen:
„….Ich fand es unmöglich, dass eine Flugzeugentführung, die heute wie damals ein Terrorakt ist, als eine Heldentat dargestellt wird. Das ist eine Verharmlosung einer egoistischen Tat, die ohne Rücksicht auf Verluste, durchgeführt wurde. Nur aus politischen Gründe fiel damals auch die Strafe so mild aus.“ Zitatende

Die Strafe für den „Horst“ von 8 Jahren Knast hingegen fand ich schon drakonisch.

Gruß
Daniel
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dafür einsetzen, dass du es sagen darfst !
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Re: Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon augenzeuge » 27. September 2010, 21:06

Danny_1000 hat geschrieben:Na ja, nun machte der „Entführer“ Hans-Detlev Alexander Tiede in der anschließenden Doku nicht gerade den Eindruck eines zutiefst verzweifelten Menschen. Im Gegenteil: Nach seinen Aussagen ging es ihm auch in der DDR sehr gut. Er wollte eben nur mehr.

Dem Kommentar von kitty_bg auf der„Focus“- Website kann ich mich vorbehaltlos anschließen:
„….Ich fand es unmöglich, dass eine Flugzeugentführung, die heute wie damals ein Terrorakt ist, als eine Heldentat dargestellt wird. Das ist eine Verharmlosung einer egoistischen Tat, die ohne Rücksicht auf Verluste, durchgeführt wurde. Nur aus politischen Gründe fiel damals auch die Strafe so mild aus.“ Zitatende

Die Strafe für den „Horst“ von 8 Jahren Knast hingegen fand ich schon drakonisch.

Gruß
Daniel



Naja, Daniel, sehe ich nicht ganz so. Er war froh es geschafft zu haben. Und da ist alles abgefallen. Verzweiflung gibt es dann nicht unbedingt mehr.
Immerhin war Bautzen für ihn die Alternative. Viele Jahre. Das sollte man nicht vergessen. Davor hatte man Angst, wie die Soldaten vor Schwedt.

Als Heldentat sehe ich es nicht. Aber ich gebe zu, dass ich Verständnis aufbringe. Die reale Bedrohung eines Abschusses durch MIG's war größer als durch die Spielzeugpistole. Letztlich war es ein Bluff, nicht mehr.
Was wäre mit der Frau und dem Kind geworden? Sie hätten nie eine ehrliche Chance bekommen. Wer das glaubt, hat nur die Sonnenseiten in der DDR gesehen.

Es spricht doch Bände, dass die freiwilligen Rückkehrer erstmal zig Stunden verhört werden mussten, bevor sie nach Hause durften. Siehe Anlage.

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Re: Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon S51 » 27. September 2010, 21:13

augenzeuge hat geschrieben:[...Immerhin war Bautzen für ihn die Alternative. Viele Jahre. Das sollte man nicht vergessen. Davor hatte man Angst, wie die Soldaten vor Schwedt.

Als Heldentat sehe ich es nicht. Aber ich gebe zu, dass ich Verständnis aufbringe. Die reale Bedrohung eines Abschusses durch MIG's war größer als durch die Spielzeugpistole. Letztlich war es ein Bluff, nicht mehr.
Was wäre mit der Frau und dem Kind geworden? Sie hätten nie eine ehrliche Chance bekommen. Wer das glaubt, hat nur die Sonnenseiten in der DDR gesehen.

Es spricht doch Bände, dass die freiwilligen Rückkehrer erstmal zig Stunden verhört werden mussten, bevor sie nach Hause durften. Siehe Anlage.

AZ


Und für alle Beteiligten wäre bei etwas Pech der Tod durch Absturz eine Alternative gewesen. Nein, da hört mein Verständnis auf. Das mit der Frau, dem Kind und der Chancenlosigkeit hätte gegolten, ja. Aber die Todesgefahr wiegt es nicht auf denn in ebenjener schwebte keiner der Täter davor.
Das war ein Verbrechen. Es ist gut ausgegangen aber das Gschmäckle einer hier mal politischen Fastnichtverfolgung im Gegensatz zu anderen bleibt.
S51
 

Re: Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon augenzeuge » 27. September 2010, 21:22

S51 hat geschrieben:
Und für alle Beteiligten wäre bei etwas Pech der Tod durch Absturz eine Alternative gewesen. Nein, da hört mein Verständnis auf.


Wieso? Weil man einen 12 km entfernten andern Flughafen ansteuert oder weil die MIG's schiessen? Die Gefahr des Ersten ist sehr gering.
Was die Landemöglichkeit in Tempelhof betrifft, so gebe ich dir allerdings recht.

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Re: Westflug- Entführung einer poln. TU 134 nach Westberlin

Beitragvon karl143 » 27. September 2010, 21:31

Ich möchte in dem Zusammenhang mit dem Film noch mal auf meinen Thread

viewtopic.php?f=4&t=563&p=5589&hilit=us+gericht#p5589

-US Amerikanische Gericht spricht Recht in West-Berlin-

hinweisen. Da geht es genau um diesen Fall. Hätte eigentlich dort weitergeführt können.
karl143
 


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