Die Lügen des Markus Wolf
Dr. Susanne Muhle: Also das Verfahren gegen Markus Wolf in den 90er Jahren, das erste, da wird Herr Lampe sicherlich noch was zu sagen, richtete sich tatsächlich gegen die Spionagearbeit. Das zweite Verfahren dann aber tatsächlich der Vorwurf der Freiheitsberaubung in insgesamt vier Fällen und dort ist er auch verurteilt wurden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt worden ist. Und diese vier Fälle waren zum einen ein geflohener Stasi-Mitarbeiter Walter Träne. Vielen von Ihnen vielleicht bekannt, da es einer der bekanntesten Entführungsfälle ist. 1962 aus Österreich entführt wurden mit seiner Freundin damals. Also das sind zwei Personen. Dann eine weitere in Entführung Mitte der 50er Jahre Christa Trapp, eine Dolmetscherin, die für eine amerikanische Dienststelle in Westberlin gearbeitet hat für die sogenannte HiCoG, den high commissioner of germany und die junge Frau ist tatsächlich mit ihrer Mutter zusammen verschleppt wurden aus Westberlin. Dazu kann ich, wenn gewünscht tatsächlich auch noch näheres erzählen, und der dritte Fall und somit die vierte Person war Georg Angerer, der nicht entführt worden ist, sondern festgenommen worden ist in der DDR, dann unrechtmäßig fast ein Jahr lang festgehalten worden ist, permanent vernommen worden ist und zwar hat die HV A da versucht Informationen zu bekommen von Herrn Angerer im Kontext einer Kampagne gegen Willy Brandt, denn Angerer hatte in Norwegen Kontakt zu Willy Brandt, war später sozusagen dem Vorwurf ausgesetzt, dass er für die Deutschen, für die Gestapo kommunistische Widerstandskämpfer in Norwegen verraten hat und man wollte sozusagen eine Verbindungslinie zwischen ihm und Willy Brandt knüpfen, um sozusagen dann Willy Brandt an den Pranger stellen zu können, das war die dritte Person.
Dr. Christopher Nehring: Und was war in diesem oder bei diesen drei Personen die spezifische Rolle der HV A, wenn es sie so gegeben, wenn wir es eben abgleichen wollen mit dem Statement von Wolf, das sie mit Gewaltverbrechen nichts zu tun hatten?
Dr. Susanne Muhle: Ja das ist tatsächlich ganz interessant, weil Markus Wolf in diesem Prozess gesagt hat: "Wir hatten in der HV A kein Killerkommando, wir hatten keine Schlägertruppe" und er sich tatsächlich ein wenig widerspricht, weil kurze Zeit später sagt er, das sozusagen bei dieser Entführung von Walter Träne aus Österreich, die er natürlich selbst nicht als Entführung, sondern als Festnahme bezeichnet, das da sozusagen von Oberst Volk, also von einem Mitarbeiter der HV A tatsächlich spezielle Mitarbeiter für diese Festnahme ausgewählt worden sind. Er hat auch in dem Sinne Recht und das ist sehr oft zu beobachten auch bei Herrn Großmann. Es ist sozusagen immer ein kleiner Kern Wahrheit in ihrer Aussage, nämlich ja es gab jetzt keine Abteilung im MfS, die für Entführung zuständig war, sondern es betraf sozusagen, es wurden immer dort IMs rekrutiert oder Entführungsgruppen gebildet in den Abteilungen, die sozusagen mit dem Opfer befasst war. Sprich, wenn es ein Geheimdienstmitarbeiter war, dann war oftmals auch die Hauptabteilung II aus dem Abwehrbereich involviert in die Entführung, wenn es eine politische Organisation war, dann war es die Hauptabteilung V. Bei Walter Träne war es so, er war Mitarbeiter in der sogenannten WTA, der wissenschaftlich technischen Auswertungen, eine Abteilung, die sehr eng mit der HV A kooperiert hat und dann nach der Flucht von Walter Träne auch in die HV A integriert wurde und insofern lag es da recht nah, dass dann auch die HV A federführend bei der Entführung war. Das hat Wolf sehr lange, bis zu seinem Tode, abgestritten. Die Quellen sprechen da aber eine sehr eindeutige Sprache und da hat tatsächlich auch die Aktenvernichtung, also die Vernichtung der Akten der HV A, auch nicht viel gebracht, da es die Überlieferung in denen IM-Akten gibt und da findet sich unter anderem eine Notiz von Herrn Wolf, wo er schreibt "Alle Unterlagen zu dieser Entführung sind", also auch da heißt es natürlich nicht Entführung in der Stasi-Akte, aber "Alle Unterlagen zu diesem Vorgang sind zu vernichten".
AZ