
Protestpostkarte des Jenaer Studenten Roland Jahn nach dessen Zwangs-Exmatrikulation 1983 (© BStU, ASt. Gera, MfS, BV Gera, AU 724/83, GA Bd. 2 , S. 18)
Wichtig war der Geheimpolizei der SED, die Universitäten als potenzielle Unruheherde wachen Geistes zu entschärfen. So hieß es in der Durchführungsanweisung Nr. 1 zur Dienstanweisung Nr. 4/66 des Ministeriums für Staatssicherheit vom 10. Januar 1968: "Die politisch-ideologische Einflussnahme des Gegners auf die studentische Jugend, die Schüler der Hoch-, Fach- und Erweiterten Oberschulen und den Lehrkörper ist systematisch zurückzudrängen. Die politisch schädlichen und andere nicht im staatlichen Interesse bestehenden Kontakte sind unter Kontrolle zu bringen und zu unterbinden."
Die Werbung Inoffizieller Mitarbeiter, also von Spitzeln, für die Geheimpolizei zielte auf Professoren, Angestellte und Studenten der Bildungseinrichtungen. Dabei sollte wenn möglich nicht mit Erpressung gearbeitet werden, sondern es war beabsichtigt, dass sich die Inoffiziellen Mitarbeiter der Staatssicherheit aus "innerer Überzeugung" zur Verfügung stellen.
"Politisch-operatives Zusammenwirken" zwischen Unileitung und MfS
Neben der inoffiziellen Mitarbeit gab es auch eine strukturell bedingte und offizielle Zusammenarbeit bzw. Abstimmung der Schwerpunktaufgaben zwischen der Geheimpolizei und den SED- bzw. FDJ-Kreisleitungen, den Rektoren, Prorektoren, mit den Rektoraten für internationale Beziehungen, Forschung und Weiterbildung, den "Beauftragten für Sicherheit und Geheimnisschutz" der Universitäten und Hochschulen, die in der Regel offizielle Kontakte zum MfS unterhielten sowie den Leitern verschiedener universitärer Verwaltungseinrichtungen und der Universitätsarchive. So wurden die Kader- und Studentenakten der Personalabteilungen und aus den Archiven regelmäßig und komplikationslos dem MfS übergeben und die Direktorate für Bildung und Erziehung gaben Auskunft über Studierende.
Überwachung der Wissenschaft und Unterdrückung von Dissidenz
Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt war die Unterdrückung von Dissidenz und Opposition vor allem in der Studentenschaft und die Verhinderung von "Republikflucht" bzw. das Zurückdrängen von Ausreiseanträgen. Dazu kam die Kontrolle der Freizeitbereiche der Studenten und der christlichen Studentengemeinden.
Als drittes ermittelte das MfS unter anderem durch die "Sicherheitsüberprüfungen" Angaben über die Universitätsangehörigen, Informationen über die Situation an den Bildungseinrichtungen, über den Lehr- und Forschungsbetrieb für die SED-Führung, es nahm indirekt Einfluss auf die Personalentwicklung, besonders die Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen, beeinflusste das wissenschaftliche und gesellschaftliche Leben der Universitäten, den Unterricht sowie Leitungsentscheidungen.
Unterdrückung von Opposition als "politisch-ideologischer Diversion"
Da die Führung der SED darauf bestand, jeglichen oppositionellen Ansatz in Forschung und Lehre als "politisch-ideologische Diversion" von Anfang an zu erkennen und zu unterdrücken, spitzelte die Staatssicherheit im Universitätsbetrieb mit vergleichsweise hohem Aufwand. Kritische oder oppositionelle Bestrebungen wurden konsequent unterdrückt, FDJ, SED und Stasi zogen hier an einem Strang. Strafmaßnahmen gegen Universitätsangehörige reichten von Ermahnungen, Disziplinarverfahren, Relegation von den Universitäten, "Bewährung in der Produktion" bis hin zu Verhaftungen und Verurteilungen durch DDR-Gerichte.
Den vollständigen Beitrag findet man hier:
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-g ... dung?p=all
Meiner Meinung nach kann man diese " freiheitliche Verbildung " teilweise bei den älteren Semestern noch heute erleben. Neben den vielen intelligenten und hochintelligenten Studierenden gab es auch immer diejenigen, welche nicht gerade " die hellste Röhre auf der Sonnenbank " waren, aber trotzdem nur wegen ihrer politischen Gesinnung beispielsweise Offizier, Jurist usw. wurden.
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