Nostalgiker hat geschrieben:Das kannst du gerne machen Dottore ......
Nur dann verlange ich das gleiche Recht hier im Forum den User meiner Wahl vorzuführen .......
denn gleiches Recht für alle!
Übrigens Dottore beim Wachregiment hat man sich nicht beworben, sie kamen auf einen zu nachdem du und dein Umfeld überprüft wurde und diese Überprüfung ein positives Ergebnis in ihrem Sinn erbrachte.
Ach und noch ne Kleinigkeit war ausschlaggebend, der Anwärter mußte mindestens eine gültige Verpflichtungserklärung für eine Dienstzeit von 3 Jahren in der NVA, nicht im Wachregiment!, haben.
Diese unwichtigen Details sind dir wahrscheinlich bei deiner Geschichte entfallen .........
Du darfst jeden vorführen, so wie es dir ja auch entgegenschwappt, wenn Du mal Blödsinn schreibst.
Das ist bestimmt unterschiedlich gehandhabt worden. In den 80er Jahren hatte das MfS zudem auch Nachwuchssorgen.
Die Anwerbung in der Berufsschule hatte ich doch beschrieben ? Ich sehe gerade, das Kapitel ist nicht mehr vorhanden.
Bei Interesse stell ich es nochmal ein, aber nicht unbedingt hier im Thema.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine 3- jährige Verpflichtung für die reguläre NVA abgegeben zu haben.
Es war von Anfang an nur vom Wachregiment die Rede.
Die med. Tauglichkeitsuntersuchung war am 26.10.1982 in der Poliklinik der BDVP.
Später folgte dann die normale Musterung und auch da war es eine schnelle Prozedur ohne irgendwelche
Gespräche zu einer möglichen Waffengattung, zur Schießfreudigkeit oder besonderen beruflichen Qualifikationen.
Die hatten einen Vermerk WR und damit war ich für Überzeugungsgespräche uninteressant.
Es ist vielleicht auch so, daß sie mich später nach meinem WR- Rückzieher dadurch nicht mehr auf dem Radar hatten.
Mir wurde der Wehrausweis ausgehändigt, der mit dieser widerlichen Alu- Blechmarke zum durchbrechen.
Dieser Ausweis war wimre Hellblau und in dicker Gewächshausfolie eingeschlagen, die Blechmarke ganz hinten.
Jedenfalls war das wohl auch nicht durchgängig so, daß man diesen Ausweis immer sofort mitnehmen durfte.
Und jetzt bitte noch die Erklärung, warum es parallel dazu einer Länger- Verpflichtung zur NVA bedurfte ?
Ich frage das aus reinem Interesse und scheinbar gibt es hier ja mindestens zwei Experten dazu.
Herzlichst
Dr. 213