Die Arbeit des MfS

Alles zum Thema Geheimdienste und Sicherheit in der DDR und in der BRD

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 5. September 2011, 07:56

EDGE Henning, redest du grade über alle oder dann doch nur über die, welche du grad mit deinem Beispiel angeführt hast....

....zweite Frage....du hast dich sicher noch nie daneben benommen, nehm ich an....????

Also, die zwei, die ich grad von Metz nach Cannes mitgenommen habe, konnten sich sehr wohl benehmen, sie haben mir den Truck echt nich vollgekotzt und ihr Hund hat ihn mir nicht vollgeschissen....nee joh, se waren dann doch sehr angenehme Menschen und sogar welche mit richtig Grips in der Birne...und so kenn ich es eigendlich aus meinem Bekanntenkreis.....tja und falls da mal einer dabei ist, dem mal eben die Etikette fehlt, würd ich niemals drauf kommen alle Subkulturen üb er einen Kamm zu scheren....

...aber es fällt ja immer leicht mit dem Finger zu zeigen....so von, kuck mal die da.....kannste ja mal machen in Thailand, dem Oktoberfest, Carneval oder auf Malle....da kannste dir mal ankucken, wie die ach so feinen ehrenwerten Normalos abgehen...sollte ich da jetzt auch deswegen generalisieren....????

Es gibt überall solche und solche....

groetjes uit Segrate

Mara
Zuletzt geändert von SkinnyTrucky am 5. September 2011, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn es heute noch Menschen gibt, die die DDR verklären wollen, kann das nur damit zusammenhängen, dass träumen schöner ist als denken.... (Burkhart Veigel) Bild
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 5. September 2011, 08:02

Oh oh, nicht das es jetzt in Richtung Subkultur abdriftet.

Hier in Berlin gibt es sie auch die Punker, wobei ich da so meine Zweifel habe ob das wirklich welche sind, die auf Plätzen rumlungern, Passanten belästigen und sich an keine Regeln halten.
Besonders beliebt bei ihnen die Gegend um Alex und Fernsehturm.
Nur sind die die dort abhängen, meist Strassenkinder, sprich Obdachlose und anderes Strandgut der Gesellschaft und ich denke mal das sie mit dem was wir mit Subkultur in der DDR meinen nicht vergleicbar sind.
Die Heutigen sind wirklich zum großen Teil sehr Bildungsfern, Verweigerer auf der ganzen Linie.

Früher habe ich ab und an mal ne Mark gegeben, bis mir so ein Typ mal erzählte was er die Stunde in der Regel einnimmt. Da muß Oma ganz schön lange für stricken.
Also mildtätige Gaben meinerseits eingestellt, andere Taktik.
"
"Haste mal 'ne Mark?"; "Warum?", "Ich bin hungrig"; "Aha, das tut mir leid. Weiste was da vorne ist ein Imbiss, ich lad dich zu einer Curry, Pommes+Cola ein." - So groß war der Hunger dann auch wieder nicht.

Das übereifrige Parteimitglieder über die Stränge schlugen und unbescholtene Mitbürger wegen einer unbedachten Äußerung bei den Organen anschwärzten, sowas ist mir auch bekannt.
Meist war der Hintergrund rein menschlich, der Anschwärzer war etwas unterbelichtet und im Grunde ging es darum das sie sich rein menschlich nicht leiden konnten.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon EDGE-Henning » 5. September 2011, 08:15

SkinnyTrucky hat geschrieben:EDGE Henning, redest du grade über alle oder dann doch nur über die, welche du grad mit deinem Beispiel angeführt hast....

....zweite Frage....du hast dich sicher noch nie daneben benommen, nehm ich an....????

Also, die zwei, die ich grad von Metz nach Cannes mitgenommen habe, konnten sich sehr wohl benehmen, sie haben mir den Truck echt nich vollgekotzt und ihr Hund hat ihn mir nicht vollgeschissen....nee joh, se waren dann doch sehr angenehme Menschen und sogar welche mit richtig Grips in der Birne...und so kenn ich es eigendlich aus meinem Bekanntenkreis.....tja und falls da mal einer dabei ist, dem mal eben die Etikette fehlt, würd ich niemals drauf kommen alle Subkulturen üb er einen Kamm zu scheren....

...aber es fällt ja immer leicht mit dem Finger zu zeigen....so von, kuck mal die da.....kannste ja mal machen in Thailand, dem Oktoberfest, Carneval oder auf Malle....da kannste dir mal ankucken, wie die ach so feinen ehrenwerten Normalos abgehen...sollte ich da jetzt auch deswegen generalisieren....????

Es gibt überall solche und solche....

groetjes uit Segrate

Mara

Sicher habe ich mal daneben benommen - gar keine Frage. Aber nicht ueber Zeiträume von Jahren. Und zum Falle Deiner Fahrgäste: Die wollten transportiert werden. Ist wie beim Hund, der will Fressen und holt deshaln das Stöckchen.

Und ja, ich denke, Subkulturen wie etwa Punker, wollen auffallen. Sowohl durch ihr Äusseres,als auch durch ihr Auftreten. "Nette "Punks sind meistens Jugendliche, die Punks toll finden. Nach der pupertät ist das dann meist verschwunden.

Oktoberfest? Ja, ist für mich eine Massenbesäufnis oder Menschenmengenkotzerei.
Mit dem Finger auf diese Leute zeigen? Ja klar, aber das ist doch auch gewollt. Sonst würden sie sich nun nicht immer auf den Präsentierrteller zeigen.

Ich bin, krankheitsbedingt seit einiger zeit, sehr Dick geworden (...und wurde bis so 2005/2006 als Spargeltarzan bezeichnet...). Ich stehe dazu. Würde aber deshalb keine Selbsthilfegruppe gründen und auch nicht durch die City laufen und es jeden erzählen, der es nicht hören will und ich würde auch nicht nackig auf dem Marktplatz stehen mit Rundumleuchte auf dem Bauch.....
EDGE-Henning
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 5. September 2011, 08:20

Tjaa, ich werd vielleicht auf der Strasse privat auch komisch angekuckt wenn ich gut unterwegs bin, will sagen standesgemäß zurecht gemacht bin....geh mal arbeiten ist dann das harmloseste....ich lach mich dann immer ins Fäustchen, denn meistens arbeite ich dann doch schon mehr als die Leute die schon bei einer Überstunde pro Tag heftig rebellieren.... [flash]

Zu einer Subkultur zu gehören heist nicht automatisch Anarcho zu sein....das vergessen viele....zum Glück leben wir heute in einer Zeit, wo staatliche Stellen da etwas diffenzierter schauen können....das ist erst langsam gewachsen aber es ist Fakt....

groetjes

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 5. September 2011, 08:37

Es steckt mehr dahinter als nur aufzufallen....für viele ist es ein alternatives Lebensgefühl, was für Aussenstehende kaum begreifbar ist....so ist es halt und keiner verlangt, das das jemand begreifen muß, es reicht völlig, das zu akzeptieren....

....Randerscheinungen gibt es in jeder Kultur....und ich glaube eher nicht, wenn man krankheitsbedingt sich äusserlich verändert, man deswegen einen Kulturwechsel vollzieht....

...grenzen sich denn nich auch grade die überehrenwerten Menschen stark ab....kaufen auffällige Autos, haben Yachten und und und.....ich mein ja nur zum Beispiel....wie ehrenwert sind sie eigendlich.....???? Wie pervers ist es eigendlich, wo doch auf dieser Welt millionen Menschen hungern müssen andere aber protzen mit ihrem Reichtum....

....und noch ein wichtiger Aspekt....wer sagt eigendlich, das sich alle immer nach Schema F verhalten müssen und auszusehen haben....

groetjes

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon EDGE-Henning » 5. September 2011, 09:36

...grenzen sich denn nich auch grade die überehrenwerten Menschen stark ab....kaufen auffällige Autos, haben Yachten und und und.....ich mein ja nur zum Beispiel....wie ehrenwert sind sie eigendlich.....???? Wie pervers ist es eigendlich, wo doch auf dieser Welt millionen Menschen hungern müssen andere aber protzen mit ihrem Reichtum....


Vollste Zustimmung, wenngleich es auch hier, wie bei den Punks, ein paar wenige Ausnahmen gibt.
EDGE-Henning
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Edelknabe » 5. September 2011, 17:24

Mara es wäre wirklich nett, wenn ihr den Punkkram in einem Extrafred unterbringt. Der passt einfach nicht in den MfS Fred, deine Lüdenscheider Sauftouren und Hausbesetzerkaffeekränzchen mit Norbert Blüm oder wie der Politnik hieß.
Im übrigen habe ich die späteren Politischen Gefangenen der DDR nicht als "Dumm" hingestellt. Im Gegenteil, ich meinte doch, der Bürger der DDR war ein gut gebildetes Kerlchen oder Frauchen mit dem Hinweis auf die Bildung im Vortext heute früh und nichts anderes.
Um so schlimmer, das man trotz Bildung dann einsitzen musste.

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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 5. September 2011, 17:59

Edelknabe hat geschrieben:Mara es wäre wirklich nett, wenn ihr den Punkkram in einem Extrafred unterbringt.


Auch ich bitte darum, da es mich wirklich nur nebensächlich interessiert.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 5. September 2011, 18:53

EDGE-Henning hat geschrieben: Ja, es gab tatsächlich Verfolgung in der DDR wegen politischer Äusserung. Fast immer ging diese aber von übereifrigen SED-Mitgliedern aus (Ich meine ganz bestimmt: der größte Teil nicht!), die sich profilieren wollten. Mindestens zwei Fälle kann ich deshalb aus eignen Nachforschungen bezeugen! Und in beiden Fällen wurde VOR und NACH der Wende immer das MfS vorgeschoben!


Natürlich gab es Genossen, die sich profilieren oder sich als besonders wachsam darstellen wollten uns bestimmte Dinge dem MfS zutrugen. Das MfS war aber durchaus in der Lage zu unterscheiden, ob es sich bei den "Tätern" um Personen mit verfestigter staatsfeindlicher Einstellung handelte oder es der betreffenden Person an Lebenserfahrung fehlte, sie für bestimmte Dinge missbraucht wurde und sich ihres Tuns nicht bewusst war oder ob sie aus einer persönlichen Konfliktsituation heraus handelte usw. Wenn Personen in der Kneipe amüsante politische Witze erzählten, waren sie nicht automatisch Staatsfeinde. Solche Witze machten durchaus auch in Funktionärskreisen die Runde. Die strafrechtlich relevante Stelle war aber immer dann überschritten, wenn Repräsentanten der Partei oder des Staates herabgewürdigt oder beleidigt wurden.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 5. September 2011, 19:02

Merkur hat geschrieben: Die strafrechtlich relevante Stelle war aber immer dann überschritten, wenn Repräsentanten der Partei oder des Staates herabgewürdigt oder beleidigt wurden.


Und wo eine Beleidigung beginnt und der Spaß aufhört war jedem klar? [blush]
Merkur, so wie manchmal Dinge ausgelegt worden sind, bezweifle ich das.....aber ok, verantwortlich war hier sicher nicht immer das MfS.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Interessierter » 5. September 2011, 21:48

Wie die Arbeit des MfS war, ist in einer Broschüre der Konrad Adenauer Stiftung konkret beschrieben. Der Titel:

Was war die Stasi?
Einblicke in das Ministerium für Staatssicherheit der DDR ( MfS )


Hier der Link zur PDF - Datei:

http://www.kas.de/wf/doc/kas_334-544-1-30.pdf
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon turtle » 5. September 2011, 23:29

Na immerhin wird versucht einiges aufzuarbeiten was im Besonderen das MfS betrifft.
Es wird auch Zeit sich vom schwarz-weiß denken, Aufgeschnappten oder Halbwahrheiten zu verabschieden. Wer mich kennt dem ist bekannt das ich versuche sachlich zu sein. Leicht fällt das mir bei meiner Vergangenheit nicht immer. Dennoch ist MfS ist eben MfS so nicht richtig ,dazu waren die Aufgabengebiete viel zu unterschiedlich. Daher alles über einen Kamm scheren falsch .Viele Tätigkeiten wie sie die Mitarbeiter des MfS ausübten waren und sind auch woanders üblich. Ich ärgere mich aber gewaltig über Unrecht und einige Unrechtgesetze der DDR. Hierzu hätte ich mir mehr Selbstkritik gewünscht, oder besser einfach zu sagen ja das war nicht richtig ,hier habe ich geirrt! Stattdessen wird versucht es mit der damaligen Gesetzeslage zu vereidigen. In persönlichem Gespräch fällt da schon mal eher das Wort des Bedauerns. Wahrheit was ist die Wahrheit? Wollen wir sie überhaupt erkennen?
Brauchen nicht einige unbedingt ihr Feindbild? Sicherlich im Stasi Knast waren nicht nur Politische .Ich habe auch andere kennen gelernt. Wie viele davon wurden der BRD aber als Politische mit untergejubelt? Freikauf bleibt für mich ein schmutziges Geschäft. Fluchthelfer die für Geld DDR Bürger in den Westen schleusten waren für den Staat Verbrecher. Nahmen nicht beide Geld für die Aussiedlung? Hört mir auf mit dem Geschrei das die DDR eben nur etwas wieder haben wollte was man in den Bürger investiert hat. Es soll in bei dem MfS sogar welche gegeben haben die diese Praktik kritisierten. Sie hätten unliebsame unzufriedene lieber reisen lassen . Allerdings hätte man Ihnen eine Rückkehr wenn gewollt erlauben müssen. Damit meine ich nicht die wenigen reumütigen Rückkehrer die als Beispiel dienen sollten das eben die DDR der bessere Staat war. Eine Auseinandersetzung mit Kritikern wäre besser gewesen ,Kritik kann konstruktiv sein. Wenn es heute gern abgestritten wird , viele in der Bevölkerung hatten Angst vor der Stasi. Perfide war da so manches! Als man damals die DDR gründen wollte war das sicher richtig zu versuchen etwas Neues, besseres aufzubauen. Eine neue Gesellschaftsordnung gerade nach dem Schrecken der Naziherrschaft aufzubauen war es Wert. Doch als Ulbricht am 16.4.48 erklärte die SED sei nun die führende Kraft, und es sei ihre Aufgabe, mithilfe des Staatsapparates unsere eigenen Ziele durchsetzen.
War doch bereits vor der Gründung der DDR klar das es keine Demokratie geben wird..
Es ist aber wichtig alles sachlich aufzuarbeiten, dazu muss man aber auch dem ehemaligem Staatsdiener zu Wort kommen lassen, und eben nicht alles gleich in Abrede zu stellen.
Müssen wir uns nicht auch die Frage stellen ob es gerecht war jedem Mitarbeiter der Stasi ob Putzfrau ,Köchin , oder die deren Westkollegen für die gleiche Tätigkeit belobigt werden in einen Topf zu schmeißen? Spione oder Kundschafter hat jedes Land. Und nachweislich hat so manche Info schlimmeres verhindert. Wir standen schon mehrmals am Rand eines neuen Krieges. Ich erinnere dabei nur an die Kuba Krise oder 1983 an Able Archer. Zum Schluss noch Unrecht was begangen wurde muss angeprangert werden. die vielen Opfer des SED Regimes dürfen nie vergessen werden. Unrecht was nach der Wende begangen wurde aber auch nicht! Lasst uns sachlich diskutieren ,wir sind trotz einiger unsachlichen oder daneben liegenden Beiträgen auf dem richtigem Weg.
Zuletzt geändert von turtle am 5. September 2011, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.
turtle
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 5. September 2011, 23:47

Wenn Personen in der Kneipe amüsante politische Witze erzählten, waren sie nicht automatisch Staatsfeinde. Solche Witze machten durchaus auch in Funktionärskreisen die Runde. Die strafrechtlich relevante Stelle war aber immer dann überschritten, wenn Repräsentanten der Partei oder des Staates herabgewürdigt oder beleidigt wurden.


Genau dies macht mir Bauchschmerzen, Merkur. Wer legte sie fest die strafrechtlich relevante Stelle? War Zickenbart für Ulbricht strafrechtlich relevant, "leider" war wohl Honni sowas von egal das mir keine spezifische Bezeichnung einfällt die für ihn verwendet wurde.

Genau wie es keine Zensur gab in der DDR, Was nicht erwünscht war, erfuhr man an der Grenze wenn es konfisziert wurde.
Tut mir leid die Antwort ist mir zu schwammig, sie ist in ihrer "Auslegung" genauso konkret wie die Formulierung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuches der bei solchen Delikten zur Anwendung kam.
Damit Du es nicht falsch verstehst ich erwarte nicht das aus dem Zylinder eine Liste gezaubert wird auf dem die herabwürdigen Begriffe stehen, das zu erteilende Strafmaß gleich dahinter.
"Blauer Drache" fällt mir ein; ist das Herabwürdigend?

Die Arbeit des MfS bestand doch nicht vornehmlich darin Witze zu bewerten oder etwa doch?

Vielmehr ist doch interessant, wie wurde das MfS auf Einzelne aufmerksam?
In den "Opfer" Berichten lese ich regelmäßig das sie sich keiner Schuld bewußt waren, vielleicht mal schräg im Staatsbürgerkundeunterricht diskutiert aber sonst lammfromm.
Wodurch kam das MfS darauf sich mit Bürger X zu beschäftigen, einen "Vorgang" über ihn anzulegen?
War das Netz der IMs doch so wichtig?
Wurden deren Berichte routinemäßig ausgewertet und wenn ein Name öfters auftauchte; Aha, den Vogel schauen wir uns mal genauer an! Wie lief das ab?
Das wäre interessant zu erfahren.
Oder ist es eine allgemeine Vorgehensweise die von jedem Inlandsgeheimdienst auch heute noch angewendet wird.

Eine mögliche Antwort auf meine Fragen konnte mir das Buch von Inga Wolfram, VERRATEN Sechs Freunde, ein Spitzel, mein Land und ein Traum, auch nicht geben. Nur hinterließ es bei mir den schalen Nachgeschmack und die Unsicherheit, gab es in unserem Kreis ebenfalls solch einen Spitzel? Wenn ja, hat er sich freiwillig zur Mitarbeit angeboten oder wurde er erpresst?

Ich wurde vor die Wahl gestellt, nein es ist falsch ich es wurde der Köder ausgeworfen, wir kümmern uns um dein "Problem", machen es ungeschehen und dafür erwarten wir von Dir das Du für uns arbeitest.
Bedenkzeit hatte ich keine, ich entschied mich für das Problem und das ich es mit allen Konsequenzen durchstehen muß. Für Spitzeldienste war ich mir zu schade.
Für meine Entscheidung hänge ich mir kein Ruhmesblatt um, es war eine "Bauch" Entscheidung und ich denke es war die richtige.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 6. September 2011, 13:34

Ich wurde ganz unbürokratisch aus Deutschland in mein Wunschland ausgebürgert....haben wir hier auch ein Spitzel.... [shocked]

Ach, da fällt mir ein, ich war ja schon längst ausgebürgert bevor ich in den beiden Foren schrieb..... [flash]

Ansonsten Peter....mal wieder ein klasse Beitrag von dir..... [super]

groetjes

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 6. September 2011, 17:54

Nostalgiker hat geschrieben: Wodurch kam das MfS darauf sich mit Bürger X zu beschäftigen, einen "Vorgang" über ihn anzulegen?
Nostalgiker


Diese Frage wird im Sachbuch "Die Sicherheit-Zur Abwehrarbeit im MfS beantwortet. Dort heißt es:

"Zur Durchführung Operativer Personenkontrollen
Die Operative Personenkontrolle (OPK) war ein Aufgabenkomplex zur
Überprüfung und Kontrolle von bestimmten Personen zur gezielten Klärung
operativ bedeutsamer Anhaltspunkte.29Kriterien und Zuständigkeiten im MfS
wurden zuletzt in der vom Minister erlassenen Richtlinie Nr. 1/81 über die
Operative Personenkontrolle geregelt.
Für die Entscheidung, eine OPK durchzuführen, war Voraussetzung, daß
operativ bedeutsame Anhaltspunkte vorlagen, d. h. von in der Regel in der
Abwehrarbeit des MfS gewonnenen, rechtlich entsprechend bewerteten und
überprüften sowie verdichteten Informationen. Das betraf Informationen zu
einer Handlung oder zu Handlungen (Tun oder Unterlassen), die mögliche
Begehungsweisen einer gegen die DDR gerichteten Tätigkeit sein konnten,
ohne jedoch bereits den Verdacht einer Straftat zu begründen. Solche Anhaltspunkte
wiesen oft auf die Vorbereitung oder Durchführung von staatsfeindlichen,
anderen kriminellen bzw. schaden- und gefahrenverursachenden Handlungen
hin.
Anhaltspunkte konnten auch Informationen über feindliche oder andere
negative bzw. ablehnende Einstellungen zur sozialistischen Entwicklung oder
zur Politik der SED- und Staatsführung sein, aus denen sich Motive für strafbares
Handeln entwickeln konnten.
Solche Anhaltspunkte waren ferner – unter dem Aspekt der Gewährleistung
der staatlichen Sicherheit – Verbindungen zwischen Personen aus der
DDR und Personen, Einrichtungen oder Organisationen aus Westberlin, aus
der BRD und anderen kapitalistischen Staaten.
Und sie betrafen Persönlichkeitsmerkmale, die geeignet schienen für den
Mißbrauch durch Geheimdienste und andere feindliche Stellen und Kräfte.
Die OPK war somit ein Arbeitsprozeß zur Klärung derartiger Anhaltspunkte.
Er schloß die Einleitung vorbeugender Maßnahmen ein, die Schäden verhüten
sollten.
Mit einer OPK wurden operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf Verdachtsmomente
der Begehung eines Staatsverbrechens oder einer Straftat
der allgemeinen Kriminalität, die einen hohen Grad von Gesellschaftsge-
281
fährlichkeit aufwies und in enger Beziehung zu Staatsverbrechen stand bzw.
für deren Bearbeitung das MfS zuständig war, geprüft. Dazu waren mittels
der OPK weitere Hinweise in be- wie ebenso in entlastender Hinsicht zu
erarbeiten und zu verdichten, um den vorliegenden Verdacht justiziabel zu
begründen oder zu entkräften.Wurde der Anfangsverdacht einer Straftat
begründet, konnte ein Operativer Vorgang (OV) angelegt werden. Die Ergebnisse
der OPK waren in diesem Sinne Ausgangsmaterial für OV.
OPK dienten dem Erkennen und Aufklären von Personen, die den Verhältnissen
in der DDR feindlich oder in anderer Art und Weise negativ
gegenüberstanden bzw. die Verbindungen und Kontakte zu Personen, Einrichtungen
oder Organisationen aus der BRD, anderen kapitalistischen Staaten
bzw. Westberlins unterhielten, woraus sich Gefahren für die zu überprüfenden
Personen selbst oder den Staat ergaben bzw. ergeben konnten. Und
OPK erfolgten zur vorbeugenden Sicherung von Personen, die in sicherheitspolitisch
bedeutsamen Positionen oder Bereichen tätig waren oder tätig
werden sollten sowie von Personen, zu denen begründete Hinweise vorlagen,
daß sie im Blickpunkt gegnerischer Stellen standen und von diesen
mißbraucht werden sollten. Das MfS verfügte dazu in der Regel über gesicherte
Erkenntnisse aus den feindlichen Stellen selbst. Die Gefährdung war
also nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhte häufig auf entsprechenden
Angaben über konkrete Interessen zur Herstellung bzw. Ausnutzung von
Kontakten.
Im Jahre 1988 wurden durch das MfS etwa 7.000 OPK neu eingeleitet, in
den Vorjahren waren es ebenfalls jährlich etwa 6.000 bis 7.000, die neu in
Bearbeitung genommen wurden.
In dieser Größenordnung bewegten sich auch die jährlichen Abschlüsse
von OPK.
1988 belief sich die Anzahl der insgesamt noch in Bearbeitung befindlichen
OPK – d. h. einschließlich der bereits in den Vorjahren eingeleiteten,
aber noch nicht zum Abschluß gebrachten – auf ca. 19.000.30
70 Prozent aller OPK dienten dem Schutz und der vorbeugenden Sicherung
von Personen. Das heißt, es sollten rechtzeitig – im frühestmöglichen
Stadium – gegnerische Angriffe auf die Betreffenden erkannt und abgewehrt
sowie feindliche und andere schwerwiegende kriminelle Handlungen durch
die in OPK überprüften und kontrollierten Personen verhindert werden.
Die Erkenntnisse aus gegnerischen Zentren und Einrichtungen, aber
auch aus aufgeklärten Verdachtshinweisen bzw. Straftaten und Vorkommnissen
mußten bei der Einleitung und Durchführung von OPK gebührend
beachtet werden. In Einzelfällen, besonders bei Vorliegen von Hinweisen
282
über gegnerisches Interesse an bestimmten Personen, über auch dem Gegner
bekannt gewordene persönliche Schwächen und Charaktereigenschaften
von Personen in wichtigen Funktionen bzw. mit Einfluß auf größere
Personenkreise, erfolgten deshalb auch längerfristig angelegte Kontrollmaßnahmen
im Rahmen von OPK. Selbst die Behörde des BStU kam nicht
umhin einzuräumen: »Die OPK war eine primär vorbeugende Maßnahme.
«31
Die operativen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen erfolgten in der Regel
jeweils nur in bezug auf eine konkrete Person. Wie bereits hervorgehoben,
mußten in jedem Falle gemäß den dazu vorgegebenen Kriterien operativ
bedeutsame Anhaltspunkte vorliegen, um eine OPK einzuleiten und durchzuführen.
Diese Entscheidung erfolgte also keinesfalls nach Gutdünken.
Der Einsatz operativer Kräfte erfolgte abhängig von der Zielstellung der
OPK und den tatsächlichen Möglichkeiten der jeweiligen Diensteinheit.
Bestätigten sich die Anhaltspunkte für verdachtsbegründende Handlungen
nicht, wurde die OPK – ohne negative Auswirkungen auf die kontrollierte
Person – eingestellt. Das betraf die Mehrzahl aller OPK.
Bei den 1988 abgeschlossenen etwa 8.000 OPK hatte sich in 87,5 Prozent
der Fälle keinerlei Verdacht bestätigt. Die Kontrolle wurde damit beendet.
(In den Jahren 1985 bis 1987 betraf dies etwa 80 bis 83 Prozent der OPK.)32
Die Unterlagen wurden dann gemäß den dienstlichen Bestimmungen archiviert.
Heute werden diese Archivalien – im Widerspruch zu ihrem tatsächlichen
Inhalt – von interessierten Einrichtungen und Personen benutzt, mitunter
verfälscht, um ihre Thesen von der »flächendeckenden Überwachung
und Kontrolle« und vom »Unterdrückungs- und Repressionsmechanismus
der DDR« zu stützen.
Im Ergebnis von OPK kam es in Einzelfällen zu Empfehlungen an Leiter
oder andere Verantwortliche, kontrollierte Personen aus sicherheitspolitisch
wichtigen Objekten, Bereichen bzw. Positionen herauszulösen, wenn es überprüfte
Informationen gab, die berechtigte Zweifel an deren Zuverlässigkeit
begründeten. Des weiteren wurden zu bedeutsamen Erkenntnissen auch Informationen
an Funktionäre der SED und des Staates zur differenzierten Auswertung
im jeweiligen Verantwortungsbereich übergeben. Damit sollte ein
Beitrag zur Beseitigung von Mängeln und Mißständen, zur Qualifizierung
der Leitungstätigkeit, der ideologisch-erzieherischen Arbeit sowie der Kaderarbeit
geleistet werden.
Die Resultate von OPK wurden zuweilen auch – natürlich ohne konkreten
Bezug auf die betreffenden Personen – im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
des MfS oder zur Gewinnung Inoffizieller Mitarbeiter genutzt.
283
Konnte durch die OPK, durch die Verdichtung der Ausgangsinformationen
und Anhaltspunkte das Vorliegen des Verdachts einer Straftat durch offiziell
bzw. inoffiziell gesicherte Beweise in belastender Hinsicht begründet
werden, bestand die Möglichkeit, einen Operativen Vorgang (OV) anzulegen.
In der Regel wurden jährlich etwa neun Prozent der OPK in OV überführt
(1988 waren es beispielsweise 8,5 Prozent).33 Die Bearbeitung des OV erfolgte
dann durch die jeweils dafür zuständige Diensteinheit, oder es wurde – allerdings
nur in Einzelfällen – durch das Untersuchungsorgan des MfS gleich
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn bereits im Ergebnis der OPK die
Voraussetzungen gegeben waren. Möglich war aber auch die Übergabe des
im Rahmen einer OPK erarbeiteten Verdachtsmaterials an andere Einrichtungen
und Organe, vor allem des MdI oder der Zollverwaltung, insbesondere
dann, wenn es sich um Straftaten der allgemeinen Kriminalität handelte.
Wie im Hinblick auf Sicherheitsüberprüfungen kann auch zu den OPK
kritisch gefragt werden, ob deren Umfang gerechtfertigt war. Geteilte, auch
widersprüchliche Auffassungen hierzu und besonders auch zur Frage, wie weit
vorgelagert darf personenbezogen mit präventiven Maßnahmen zur Abwendung
von Gefahren für die staatliche Sicherheit und von begünstigenden
Bedingungen und Umständen für mögliche Angriffe begonnen werden, welche
Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein, welche Mittel und Methoden
sind dafür vertretbar, gab es früher schon, und sie sind heute erst recht
angebracht.
Unbestreitbar aber ist: Die Arbeit mit OPK erwies sich als wirksames Instrument
vor allem zur Vorbeugung von Straftaten und anderer Rechtsverletzungen,
d. h. auch dazu, mögliche Gefahrenquellen und vorhandene begünstigende
Bedingungen nicht in strafbares Handeln umschlagen zu lassen. Damit
dienten die OPK dem Schutz der Bürger vor Schäden und Gefahren, der
»inneren Sicherheit« der DDR und der Zurückdrängung der Kriminalität als
gesellschaftliche Erscheinung auf ein Niveau, das – verglichen mit der Alt-
BRD und erst recht zur Lage heute – in der DDR äußerst niedrig war.
Zum Anlegen und zur Bearbeitung Operativer Vorgänge
Als Bearbeitung eines Operativen Vorgangs (auch Vorgangsbearbeitung
genannt) wurde jener operative Arbeitsprozeß bezeichnet, durch den der
Verdacht strafbarer Handlungen überprüft und geklärt werden sollte.34 Die
Bearbeitung eines OV war somit – um das einmal im dafür gebräuchlichen
bundesdeutschen Vokabular auszudrücken – ein Stadium vor dem eigentlichen
strafprozessualen Ermittlungsverfahren, ein »Vorermittlungsstadium«.
284
Gegenstand der Bearbeitung waren verdachtsbegründende Handlungen
von einzelnen oder mehreren, bekannten oder unbekannten Personen.
Als »Operativer Vorgang« wurde der entsprechende Aktenvorgang bezeichnet,
oder wie es im Sprachgebrauch des MfS hieß: »Es wurde ein Operativer
Vorgang angelegt«. Dieser Aktenvorgang enthielt die verdachtsbegründenden
Informationen und Beweise sowie die Pläne zur Untersuchung und
Klärung des vorliegenden Verdachts (Operativpläne zur Bearbeitung dieses
Vorgangs), Sachstandsberichte, Nachweise und andere Dokumente über die
erreichten Ermittlungsergebnisse. Die Aktenführung im OV lag nicht im persönlichen
Ermessen des jeweiligen MfS-Mitarbeiters, sondern erfolgte gemäß
den dafür geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen.
Für das Anlegen, die Bearbeitung und den Abschluß der OV galten präzise
Vorgaben. Sie waren in den Richtlinien und anderen Weisungen konkret
bestimmt.
Die Entscheidung über das Anlegen eines OV – und erst recht über dessen
Abschluß – traf ausschließlich der zuständige Leiter (oder sein Stellvertreter)
der Hauptabteilung/selbständigen Abteilung bzw. der Bezirksverwaltung.
Ein Operativer Vorgang war anzulegen, »wenn der Verdacht der Begehung
(des Unternehmens bzw. der Vorbereitung, des Versuchs oder der Vollendung
– die Verf.) von Verbrechen gemäß erstem oder zweitem Kapitel des StGB –
Besonderer Teil – oder einer Straftat der allgemeinen Kriminalität, die einen
hohen Grad an Gesellschaftsgefährlichkeit hat und in enger Beziehung zu
den Staatsverbrechen steht bzw. für deren Bearbeitung… das MfS zuständig
ist, durch eine oder mehrere, bekannte oder unbekannte Personen ...«
bestand.35
Grundsätzliche Voraussetzung für das Anlegen eines OV war das Vorliegen
des Verdachts einer Straftat, für deren Bearbeitung und Aufklärung das
MfS zuständig war.
Das betraf – wie zu Beginn bereits ausgeführt – Verdachtshinweise in
Richtung Landesverrat (Spionage, landesverräterische Nachrichtenübermittlung
oder Agententätigkeit), staatsfeindlicher Menschenhandel (die Tätigkeit
krimineller Menschenhändlerbanden, sogenannter Schleuser- und Schlepperbanden,
und »Fluchthelfer« zur Ausschleusung von DDR-Bürgern, meistens
verbunden mit kriminellem Gelderwerb), Terror (von politischen Zielen
getragene schwere Gewaltakte gegen Leben und Gesundheit und andere
politisch motivierte Anschläge in Form von Geiselnahmen, Bränden und
Zerstörungen). Ein OV wurde angelegt bei Verdacht auf Diversion, Sabotage
und andere Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft,
auf staatsfeindliche Hetze, Staatsverleumdung/Öffentliche Herabwür-
285
digung bzw. Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit,
auf ungesetzliche Verbindungsaufnahme und andere Straftaten gegen die
staatliche und öffentliche Ordnung, sowie schließlich zunehmend bei Verdacht
auf Straftaten des ungesetzlichen Verlassens der DDR/ungesetzlicher
Grenzübertritte.
Gegenstand von OV waren ebenso Verdachtshinweise zu Straftaten des
unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes, zu Militärstraftaten, zu Zollund
Devisenvergehen sowie zu anderen Straftaten, wie sie z. B. in Form von
Angriffen gegen die Staatsgrenze und Grenzsicherungskräfte der DDR von
der BRD bzw. von Westberliner Seite aus verübt wurden.
»Verdacht« war ein in der DDR – und auch in der BRD sowie anderen
Staaten – üblicher Rechtsbegriff für die Charakterisierung des Grades der
Wahrscheinlichkeit, daß der oder die Verdächtigen (im Ermittlungsverfahren
»Beschuldigten«) die zu untersuchende Tat schuldhaft begangen haben.
Die OV-Richtlinie Nr. 1/76 enthielt dazu auf der Grundlage der entsprechenden
Rechtsvorschriften der DDR die für das MfS geltenden konkreten
Maßstäbe. Danach lag der Verdacht auf eine der genannten Straftaten vor,
»wenn aus überprüften inoffiziellen und offiziellen Informationen und
Beweisen aufgrund einer objektiven, sachlichen, kritischen und tatbestandsbezogenen
Einschätzung mit Wahrscheinlichkeit auf die Verletzung
eines Straftatbestandes oder mehrerer Straftatbestände geschlossen werden
konnte.« Dabei mußten alle be- und entlastenden Hinweise berücksichtigt
werden. Voraussetzung für das Anlegen eines OV war demzufolge
das Vorliegen eines solchen Verdachts in bezug auf eine vom MfS zu bearbeitende
Straftat.
Das einschlägige DDR-Recht unterschied zwischen verschiedenen Verdachtsgraden,
auf die bereits an dieser Stelle hingewiesen werden soll. (Weitere
Ausführungen zum gesamten Komplex der strafprozessualen Untersuchungsvorgänge/
Ermittlungsverfahren erfolgen im Beitrag zur Tätigkeit der
Untersuchungsorgane des MfS im Bd. 2).
Die Rechtskategorie dringender Verdacht kennzeichnete – im Verhältnis
zum »einfachen« Verdacht – den höheren Grad der Wahrscheinlichkeit, daß
die zu untersuchende Tat schuldhaft begangen wurde. War es z. B. im Rahmen
eines von den Untersuchungsorganen des MfS durchzuführenden Ermittlungsverfahrens
– also dem möglichen Bearbeitungsstadium im Ergebnis
des Abschlusses eines OV – unumgänglich, Untersuchungshaft anzuordnen
(§ 122 StPO/DDR36), mußte dringender Verdacht (neben den anderen gesetzlich
fixierten Haftgründen) vorliegen. Hinreichender Verdacht war Voraussetzung
für den Abschluß eines von den Untersuchungsorganen durchge-
286
führten Ermittlungsverfahrens in Form der Erhebung der Anklage vor Gericht
durch den zuständigen Staatsanwalt (§ 154 StPO/DDR).
Alle drei Stadien des Verdachts mußten nach den strafprozessualen Maßstäben
der DDR selbstverständlich begründet sein.
Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die Rechtsgrundlagen
und -praxis in der BRD. Gemäß § 152 (2) in Verbindung mit
§ 160 (1) der StPO/BRD37 wird eine Erforschungspflicht der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden bereits beim Vorliegen eines »Anfangsverdachts«
ausgelöst, der »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« für das Vorliegen
einer Straftat voraussetzt.
Dieser Anfangsverdacht ist im Vergleich zu den sonstigen Verdachtsgraden
»durch eine verhältnismäßig geringe Intensität gekennzeichnet. Auch dürftige
und noch ungeprüfte Angaben, Gerüchte und einseitige Behauptungen
können zureichende Anhaltspunkte sein, denn die Prüfung des Grades ihrer
Wahrscheinlichkeit ist das Ziel … von Ermittlungen«.38 Und das betrifft die
mögliche Verletzung eines Straftatbestandes sowohl durch aktives strafbedrohtes
Handeln als auch durch Unterlassen von Rechtspflichten.
Und reichen bekanntgewordene Umstände nicht aus, um selbst diesen
weit vorgelagerten (auf »dürftigen und noch ungeprüften Angaben, Gerüchten
und einseitigen Behauptungen« beruhenden) Anfangsverdacht zu begründen,
so haben die Strafverfolgungsorgane trotzdem die rechtliche Handhabe
einer »Vorermittlungspflicht«, um damit durch weitere Aufklärung den
Anfangsverdacht zu bejahen (oder gegebenenfalls auszuschließen).
Zurück zur Rechtslage in der DDR und damit für das MfS: Das Wesen der
Arbeit mit Operativen Vorgängen im MfS bestand darin, durch eine zielgerichtete
und konzentrierte Arbeit, einschließlich des Einsatzes von IM,
die subversiven gegnerischen Angriffe, feindliche und andere kriminelle
Handlungen aufzudecken und vorbeugend zu bekämpfen sowie das Eintreten
möglicher Schäden, Gefahren oder anderer schwerwiegender Folgen
aus strafbaren Handlungen zu verhindern. Folglich bestand ein Hauptanliegen
der Abwehrdiensteinheiten darin, fundierte Ausgangsmaterialien für
OV dort zu erarbeiten, wo
– durch feindliche Angriffe die größten Gefahren für die innere Sicherheit
der DDR hervorgerufen werden konnten bzw. wurden;
– Angriffe durch die Gegenseite mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten
waren und bedeutender Schaden hätte erzielt werden können bzw. erzielt wurde;
– gegnerische Handlungen, Einflüsse und Gefahren offensiv zu bekämpfen
waren;
287
– es notwendig war, vor allem vorbeugend die begünstigenden Bedingungen
für derartige Angriffe zu beseitigen oder den Mißbrauch von Bürgern der DDR
zu unterbinden.
Das alles bedeutete zunächst eine systematische Suche und Sichtung entsprechender
Hinweise. Im operativen Sprachgebrauch des MfS hieß das
»Durchdringung der Schwerpunktbereiche«, das heißt Sichtung und Analyse
der zum jeweiligen Schwerpunktbereich vorliegenden operativ relevanten
Informationen, auf das Vorliegen von Ausgangsmaterialien, die das Anlegen
eines OV begründen könnten.
Derartige Ausgangsmaterialien für OV waren in der Regel bereits verdichtete
inoffizielle und offizielle Informationen, die in wesentlichen Teilen
darauf hinwiesen, daß Staatsverbrechen oder andere operativ bedeutsame
Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorliegen konnten.39
Solche Ausgangsmaterialien konnten z. B. Ergebnis einer OPK, der Untersuchung
eines Vorkommnisses oder Ergebnis der Klärung von personenund
sachverhaltsbezogenen Hinweisen sein.
Lagen solche Ausgangsmaterialien vor, hatte ihre gründliche operative
und strafrechtliche Einschätzung zu erfolgen, ob die erforderlichen Voraussetzungen
für das Anlegen eines Operativen Vorganges, insbesondere der
Verdacht einer Straftat nach den Strafgesetzen der DDR, gegeben waren.
Einzuräumen ist, daß es bei der Wertung derartiger Ausgangsmaterialien –
trotz der vorhandenen eindeutigen Kriterien zur Prüfung der Verdachtshinweise
– vereinzelt auch zu Irrtümern oder subjektiven Fehlinterpretationen
kam.
Die Bearbeitung von OV erfolgte auf der Grundlage von Operativplänen.
Sie waren für die Mitarbeiter verbindliche Arbeitsdokumente. Derartige
Pläne sollten vor allem den gezielten und effektiven Einsatz der hauptamtlichen
und Inoffiziellen Mitarbeiter sowie der operativen Mittel und Methoden
gewährleisten.
Ein solcher Operativplan trat erst in Kraft, wenn er durch den zuständigen
Leiter bestätigt wurde. Kritisch ist anzumerken: Ungeachtet aller Forderungen
nach Objektivität wurden bestimmte Ziele und Maßnahmen solcher Pläne
mitunter aber auch von Wunschdenken getragen, entsprachen nicht den
tatsächlich vorhandenen Ausgangsmaterialien.
Die Bearbeitung der OV schloß stets auch die Durchführung solcher Maßnahmen
ein, mit denen möglichst unverzüglich eine weitere staatsfeindliche
oder andere kriminelle Tätigkeit verhindert, zumindest aber eingeschränkt
werden konnte. Dazu gehörte das »Herauslösen von Personen aus Gruppen
«, die »Rückgewinnung« bearbeiteter Personen bzw. die »Wiedergutma-
288
chung« des bereits eingetretenen Schadens auf der Grundlage der im StGB
und in der StPO sowie in anderen Rechtsvorschriften der DDR enthaltenen
Möglichkeiten.
Wenn 1988 im gesamten MfS insgesamt etwa 4.500 OV bearbeitet wurden,
40 so offenbart bereits diese Zahl – obwohl sie noch keine Aussagen
ermöglicht über Inhalt und Charakter der bearbeiteten Verdachtshinweise,
ganz zu schweigen vom möglichen Ergebnis der Bearbeitung – die Haltlosigkeit
der These, große Teile der DDR-Bevölkerung und sogenannter Andersdenkender
seien operativ bearbeitet worden. Auch diese Zahlen führen alles
Gerede über ein angebliches System flächendeckender Überwachung und
Kontrolle seitens des MfS ad absurdum.
Das bestätigte – sicherlich unabsichtlich – selbst die von Rainer Eppelmann
geleitete Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages. Beispielsweise
stellte sie fest, daß am 30. September 1989 im gesamten Bezirk Leipzig
(mit insgesamt rund 1,05 Millionen erwachsenen Bürgern) in 115
Operativen Vorgängen lediglich 205 Personen bearbeitet wurden – davon
auf der Linie XX (Schutz der politischen Grundlagen der DDR) ganze 27
Operative Vorgänge.
Zum gleichen Zeitpunkt wurden demnach im Sport, im Gesundheitswesen,
in der Volksbildung, in den Blockparteien und Massenorganisationen so gut
wie keine OV oder OPK geführt. Das bedeutet: Es wurden in diesen Bereichen
nur sehr wenige oder keine Personen wegen vorliegender Hinweise, die den
Verdacht strafbarer Handlungen begründeten, vom MfS operativ bearbeitet.
Bei der Bewertung aller Zahlen über Operative Vorgänge ist ferner zu beachten,
daß eine nicht unbeträchtliche Anzahl mit dem Ziel zweifelsfreier Klärung
der Verdachtsgründe über längere Zeiträume bearbeitet wurde, darunter vor
allem Vorgänge gegen verdächtige Personen in der BRD und in Westberlin.
Die mitunter sehr lange Bearbeitungszeit von OV ergab sich auch daraus,
daß mit ihnen nicht vorrangig das Ziel verfolgt wurde, ein strafprozessuales
Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vorrang besaß vielmehr die Verhinderung
bzw. Einschränkung erkannter subversiver Tätigkeit bzw. das ständige Informiertsein
über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden gegnerischer
Stellen. Ausgehend davon wurden OV häufig eben so lange bearbeitet,
wie gegnerische Stellen und Kräfte im betreffenden Fall aktiv waren.
Mithin war auch die Anzahl der im laufenden Jahr jeweils neu eingeleiteten
Operativen Vorgänge weitaus geringer als die Gesamtzahl der in den
jährlichen Statistiken des MfS ausgewiesenen OV. Beispielsweise wurden
von den 1988 insgesamt in Bearbeitung befindlichen rund 4.500 OV im
Laufe des Jahres etwa 1.660 neu angelegt.41
289
In den letzten Jahren der Tätigkeit des MfS war zudem die Einleitung von
OV ständig rückläufig. Das war nicht unwesentlich darauf zurückzuführen,
daß es – wie bereits beschrieben – einerseits eine teilweise »Wegorientierung«
von Hauptaufgaben des MfS gab, andererseits stärker auf die operative Überprüfung
und Kontrolle, auf die vorbeugende Verhinderung im Rahmen der
OPK orientiert und das Drängen nach »politischen Lösungen« – selbst bei
nachgewiesener staatsfeindlicher Tätigkeit – immer nachhaltiger wurde.
In der Abwehrarbeit des MfS galt der Grundsatz:
In den Fällen, in denen es möglich, sinnvoll und gesetzlich zulässig war,
sollte vorrangig auf die politische Lösung der persönlichen und gesellschaftlichen
Konflikte hingewirkt werden. Es sollte nicht bis zum Stadium eines
Operativen Vorgangs und im Ergebnis dessen möglicherweise zu strafprozessualen
und strafrechtlichen Maßnahmen kommen.
Zum Abschluß Operativer Vorgänge
Erbrachte die gewissenhafte Prüfung und Aufklärung der Verdachtsgründe,
die zum Anlegen eines OV geführt hatten, eindeutig und nachweisbar
keine Bestätigung des Vorliegens einer Straftat oder anderen Rechtsverletzung
oder waren aus anderen Gründen die Voraussetzungen für eine
Strafverfolgung nicht mehr gegeben (wie Verjährung, Zurechnungsunfähigkeit)
oder gab es objektiv keine Möglichkeit, die Verdachtsgründe zu
klären, dann war für diese Fälle in der besagten OV-RL 1/76 definitiv festgelegt,
daß die Bearbeitung des entsprechenden Operativen Vorgangs
»einzustellen ist.«
Nach Erfahrungswerten betraf das etwa 60 Prozent der OV. Häufig war
das verbunden mit dem Einleiten bzw. Veranlassen von Maßnahmen zur
Einhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesetzlichkeit bzw. zur Beseitigung
verbrechensbegünstigender Bedingungen und Umstände. Die Unterlagen
dazu wurden ebenfalls archiviert.
In der 2. Hälfte der 80er Jahre erfolgte nur in etwa 35 bis 40 Prozent der
Abschluß von OV in Form der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit
bzw. ohne Haft oder der Durchführung anderer strafprozessualer Maßnahmen.
Von den 1988 abgeschlossenen 1.750 Operativen Vorgängen führten beispielsweise
28 Prozent zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 60 Prozent
wurden wegen Nichtbestätigung des Verdachts einer strafbaren Handlung bzw.
aus anderen Gründen eingestellt.42
Selbst bei Vorliegen einer Straftat konnte auf die Anwendung von strafprozessualen
Zwangsmaßnahmen verzichtet werden, wenn der sicherheits-
290
politische und vorbeugende Nutzen oder auch die Wiedergutmachungsaktivitäten
der Tatverdächtigen größer waren als die mit einer möglichen strafrechtlichen
Ahndung zu erwartenden erzieherischen Effekte.
Natürlich erfolgte auch das nicht im »rechtsfreien Raum«, sondern entsprechend
den im StGB bzw. in der StPO und in anderen Rechtsvorschriften
der DDR geregelten Möglichkeiten.
Nach der Rechtsordnung der DDR konnte (oder mußte) bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen von der Einleitung bzw. dem Abschluß eines
Ermittlungsverfahrens, einer Anklage oder einer Verurteilung abgesehen
werden. Das betraf beispielsweise Spione und Agenten, die sich selbst gestellt
hatten. Entsprechend einem Aufruf der Regierung der DDR – der »Grotewohl-
Erklärung« von 1953 – gingen Spione und Agenten straffrei aus,
wenn sie von sich aus ihre Verbindung zum gegnerischen Geheimdienst
abbrachen und sich den zuständigen Organen der DDR offenbarten. Später,
im Strafrechtsergänzungsgesetz der DDR von 1957, wurde im § 9 Ziffer
2 die ausdrückliche Festlegung getroffen: »Eine Strafe erfolgt nicht, …
wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende
Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit
achten wird«.43
Nach § 25 StGB/DDR war von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
zwingend abzusehen, wenn »1. Die Straftat infolge der Entwicklung
der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse keine schädlichen Auswirkungen
hat; … 3. der Täter durch ernsthafte, der Schwere der Straftat
entsprechende Anstrengungen zur Beseitigung und Wiedergutmachung ihrer
schädlichen Auswirkungen oder durch andere positive Leistungen beweist,
daß er grundlegende Schlußfolgerungen für ein verantwortungsbewußtes Verhalten
gezogen hat.«
Und in § 25 Abs. 2 hieß es: »Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
kann abgesehen werden, wenn kein gesellschaftliches Interesse
an der Bestrafung besteht.«44
Diese Regelungen waren faktisch bis zum Ende der DDR gültig, sieht man
von den mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz vom 29. Juni 1990 vorgenommenen
Veränderungen ab, die am Wesen aber nichts änderten.45
Nach § 111 StGB/DDR – Außergewöhnliche Strafmilderung und Absehen
von Strafe – konnte bei Staatsverbrechen (Verbrechen gegen die DDR
nach dem 2. Kapitel des StGB) auf eine geringere als die angedrohte Mindeststrafe
erkannt werden, oder es konnte »von Strafe abgesehen werden,
wenn sich der Täter den Sicherheitsorganen stellt und das Verbrechen und
seine Kenntnis über die Zusammenhänge des Verbrechens offenbart«.
291
Im übrigen ist auch diese Regelung noch mit dem 6. StÄG vom 29. Juni
1990 – in bezug auf das 2. Kapitel StGB, dann als »Straftaten gegen die verfassungsmäßige
Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik« bezeichnet
– übernommen worden.
Weitere im oben genannten Zusammenhang bedeutsame Rechtsgrundlagen
kamen bzw. konnten beispielsweise zur Anwendung kommen bei
Vorliegen der im StGB/DDR normierten gesetzlichen Voraussetzungen
der »tätigen Reue«, des »Rücktritts vom Versuch« oder auch der »Nötigung
«.46
Und auch das sei im Vorgriff auf den Beitrag im Bd. 2 zur Tätigkeit der
Untersuchungsorgane hier schon festgehalten: Nach § 141 StPO/DDR waren
die Untersuchungsorgane befugt, Ermittlungsverfahren »selbständig einzustellen,
wenn 1. der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist; 2. festgestellt
ist, daß die Straftat nicht vom Beschuldigten begangen worden ist; 3. die
gesetzlichen Voraussetzungen (Zurechnungsfähigkeit, Verjährungsfristen)
der Strafverfolgung fehlen«.
Deshalb sei nicht nur beiläufig hinzugefügt: Bei der Feststellung der gesetzlichen
Voraussetzungen für die Einleitung (und später auch den Abschluß)
von Ermittlungsverfahren war es selbstverständlich, von vornherein die
Zurechnungsfähigkeit (§ 15 StGB/DDR) und die Verjährungsfristen (§ 82
StGB/DDR) zu prüfen. Das war somit auch für die Bearbeitung und den
Abschluß der Operativen Vorgänge als »Vorermittlungsstadium« bedeutsam.
Der Abschluß eines Operativen Vorgangs in Form der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens war entsprechend der OV-Richtlinie nur möglich beim
begründeten Nachweis des dringenden Tatverdachts.
Ohne hier in weitere juristische Details zu gehen, ist ersichtlich, daß der
Abschluß eines OV mittels Ermittlungsverfahren an durch die Strafprozeßordnung
und das Strafgesetzbuch der DDR geregelte Voraussetzungen gebunden
war.
Diesen gesetzlichen Maßstäben entsprachen auch die Anforderungen in
den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS. Es gab, das sei
ausdrücklich betont, auch hier keinerlei »Sonderrechte« des MfS.
Für die Einleitung, die Bearbeitung und den Abschluß von Ermittlungsverfahren
waren im MfS die Hauptabteilung IX und in den Bezirksverwaltungen
die Abteilungen IX – als staatliche Untersuchungsorgane – zuständig.
(Was das hieß, welche Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Befugnisse und
mitunter auch Probleme damit verbunden waren, wird sehr ausführlich im
betreffenden Beitrag im Bd. 2 behandelt.) In ihrer Tätigkeit als Untersuchungsorgane
unterstanden sie – gleich den Untersuchungsorganen des Mini-
292
steriums des Innern und der Zollverwaltung der DDR – der Leitung und
Aufsicht durch die Staatsanwaltschaft der DDR.
Nur etwa 3 Prozent der in der DDR von den drei staatlichen Untersuchungsorganen
insgesamt bearbeiteten Ermittlungsverfahren wurden durch
die Untersuchungsorgane des MfS geführt.
Von diesen MfS-Verfahren wurden rund 30 Prozent aus vorausgegangenen
OPK oder OV entwickelt. Also mehr als zwei Drittel der von den Untersuchungsorganen
des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren beruhten auf
Festnahmen auf »frischer Tat« oder auf Anzeigen und Mitteilungen von
Staats- und Wirtschaftsorganen und Bürgern. Oder die Verfahren basierten
auf Arbeitsergebnissen anderer Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegeorgane
und der Zollverwaltung der DDR sowie auf Arbeitsergebnissen von Sicherheitsorganen
befreundeter Staaten.
Aufgabe des MfS war die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung
von Staatsverbrechen und anderen feindlich motivierten Handlungen – darunter
auch von Handlungen im Sinne politischer Untergrundtätigkeit.
Auch wenn im Beitrag zur Sicherung der politischen Grundlagen sehr
ausführlich auf die spezielle Seite der operativen Bearbeitung von Personen
in OV, bei denen begründete Verdachtshinweise vorlagen, daß sie Gruppierungen
bildeten, die als Sammelbecken antisozialistischer Kräfte fungierten
und von gegnerischen Einrichtungen entsprechend unterstützt und gesteuert
wurden, eingegangen wird, soll hier schon vorab auf einige prinzipielle
Aspekte verwiesen werden, weil sie Grundfragen der Bearbeitung von OV
berühren. Und zugleich, weil dieses Thema mit Vorliebe zur Verketzerung
des MfS strapaziert wird.
Die operative Bearbeitung erfolgte, wenn solche Personen dazu übergingen,
öffentlich antisozialistische Forderungen zu propagieren und auf Massenwirksamkeit
zielende politische Provokationen zu inszenieren, um weitere
Bürger der DDR gegen den Staat aufzuwiegeln und zu entsprechenden
Handlungen zu aktivieren.
Eine Bearbeitung erfolgte auch beim Vorliegen gesicherter Erkenntnisse,
daß solche Kräfte mit gleichgesinnten Personen und Gruppierungen in anderen
sozialistischen Staaten Verbindung aufnahmen bzw. aufzunehmen beabsichtigten,
um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen.
Maßstab der strafrechtlichen Bewertung von Beweistatsachen im Handlungskomplex
politischer Untergrundtätigkeit waren ausschließlich Straftatbestände
des 2. Kapitels »Verbrechen gegen die DDR« – wie Spionage oder
landesverräterische Agententätigkeit – sowie konkrete Straftatbestände der
allgemeinen Kriminalität im Sinne des StGB wie auch von Strafgesetznor-
293
men, die z. B. als Devisen- und Zollstraftaten zu ahnden waren, wenn dafür
die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Diese inhaltliche, qualitative Betrachtung hat aber auch eine quantitative
Seite: Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Operativen Vorgänge stellte die Bearbeitung
von Personen wegen des Verdachts der Begehung von Staatsverbrechen
oder schweren Straftaten der allgemeinen Kriminalität im Handlungskomplex
politischer Untergrundtätigkeit die Ausnahme dar. Das mußte sogar
die BStU-Behörde bestätigen. Sie kam nur auf 13% der OV, die in dieser Richtung
angeblich bearbeitet worden sein sollen, obwohl sie auch in diesem Zusammenhang
selbst Personen und Handlungen einbezog, die vom MfS niemals
im Sinne politischer Untergrundtätigkeit gewertet und bearbeitet wurden.47
Bezeichnenderweise geben heute nicht wenige der in diesen Vorgängen
bearbeiteten Personen unverhohlen zu und streichen euphorisch ihre »Verdienste
« heraus, von Anfang an auf die Beseitigung der DDR hingearbeitet
zu haben. Das unterstreicht nur die schon getroffene Feststellung: Bloße
»Denkweisen« und deren Träger bildeten nicht den Ausgangspunkt für das
Anlegen und die Bearbeitung Operativer Vorgänge. Allerdings wäre dem
noch hinzuzufügen: Wenn alle, die sich heute als »Widerstandskämpfer«
darstellen, damals durch das MfS in OV bearbeitet worden wären, dann
müßten hier vermutlich astronomische Zahlen angeführt werden.
In diesem Zusammenhang erhebt sich auch berechtigt die Frage, welche
Haltung nehmen heute alle die ein, die einst »Schwerter zu Pflugscharen«
umschmieden wollten und dafür vom Westen hoch gelobt wurden.
Damit sind keineswegs die ehrlichen Pazifisten gemeint, denn sie mußten
selbst miterleben, wie ihre Losungen dann zu Kampfparolen zum Sturz der
gesellschaftlichen Ordnung in der DDR umfunktioniert wurden. Heute nun
müssen sie sogar miterleben, wie rasant nach der »Wende« Kriegsabenteuer
angezettelt und Kriege geführt werden, wie die Friedenssehnsucht der Menschen
verraten wird. Es erscheint deshalb mehr als berechtigt, wenn heute
gefragt wird, ob ihre Friedenssehnsucht nicht von denen mißbraucht wurde,
die sie einst auf ihren Schild hoben. Und hinzuzufügen wäre: die sich heute
zu alledem bis auf Ausnahmen in Schweigen hüllen.
Als Verfassungsschutzorgan, das unter den konkreten sicherheitspolitischen
Erfordernissen der DDR arbeitete, verfolgte das MfS das Ziel, es gar nicht
erst zur Formierung, zum organisatorischen Zusammenschluß von Personen
zu politischen Untergrundgruppen kommen zu lassen. Das war bestimmend
dafür, die mit Beginn, vor allem aber ab Mitte der 80er Jahre in einzelnen
gesellschaftlichen Bereichen auftretenden gesellschaftswidrigen,
oppositionellen und antisozialistischen Handlungen und Verhaltensweisen
294
von Personen und Gruppierungen vorbeugend operativ zu bearbeiten, weil
sie »in ihren praktisch-politischen Konsequenzen und Entwicklungstendenzen
eine reale Bezogenheit zur politischen Untergrundtätigkeit haben und in
diese umschlagen können.«48 Es galt alles zu unternehmen, um ein Umschlagen
in politische Untergrundtätigkeit vorbeugend zu verhindern. In diesem
Sinne erfolgten OPK und wurden OV bearbeitet.
Die vorbeugenden Maßnahmen des MfS konzentrierten sich vorrangig
auf die Beobachtung und Kontrolle der in Verdacht geratenen Personen und
Gruppierungen. Durch die Schürung und Ausnutzung von Differenzen und
Konflikten zwischen den Exponenten, den Drahtziehern politischer Untergrundtätigkeit
und den Mitläufern und Sympathisanten sollten Letztere
zurückgewonnen werden. Weitere als »Zersetzungsmaßnahmen« gegen bestehende
aktive Gruppierungen bezeichnete operative Schritte dienten ebenfalls
dem Ziel, Rechtsverletzungen zu verhindern und Gefahren für die staatliche
Sicherheit abzuwenden.
Das MfS strebte vorrangig nach »politischen Lösungen«. Die operativen
Maßnahmen zielten darauf, einen OV-Abschluß mit strafrechtlichen oder anderen
repressiven Maßnahmen möglichst zu vermeiden. So fand in den 80er
Jahren kein einziger Prozeß gegen Personen statt, die dem MfS als Organisatoren
und Inspiratoren politischer Untergrundtätigkeit in der DDR bekannt
waren. Einzelne Ermittlungsverfahren wurden noch im Untersuchungsstadium
eingestellt, selbst verhängte Ordnungsstrafen wurden größtenteils nicht
realisiert. In einigen Fällen glaubte die DDR-Führung einen Weg, oder auch
»Ausweg«, darin zu sehen, durch die Genehmigung einer ständigen bzw.
zeitweiligen Ausreise von in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Personen
innenpolitische Probleme und Konflikte lösen zu können.
Alle Aktivitäten, die die Verhinderung und Bekämpfung von Versuchen politischer
Untergrundtätigkeit zum Inhalt hatten, beinhalteten in den 80er Jahren
mit wachsendem Nachdruck die Forderung, hauptsächlich »politische
Mittel« einzusetzen. Damit sollten mögliche Schäden für das Ansehen der DDR
– insbesondere Störungen der auf Frieden und Entspannung gerichteten
Außenpolitik der DDR – vermieden werden. Zugleich sollte damit bewirkt
werden, innenpolitische Stabilität, innere Sicherheit und die Rechtsordnung
nicht durch öffentlichkeitswirksame Handlungen derartiger Personen und
Gruppierungen beeinträchtigen zu lassen.
Die Orientierung auf »politische Mittel« zielte vor allem auf die Verstärkung
der politischen Überzeugungsarbeit und gesellschaftlichen Einflußnahme,
auf die Einbeziehung der in den Gruppierungen tätigen Personen,
vor allem der Mitläufer und Sympathisanten, in die gesellschaftliche Arbeit
295
von Organisationen und Einrichtungen, die sich »gesellschaftsgemäß« mit
den einschlägigen Problemen befaßten. Diese Orientierung war auch aus
heutiger Sicht richtig. Aber: Statt zu integrieren wurde zumeist ausgegrenzt.
Resümierend muß dazu leider festgestellt werden: Die Orientierung auf
die Anwendung »politischer Mittel« erreichte immer weniger die erforderliche
Wirksamkeit, weil
– von der politischen Führung diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zwar
verbal verkündet wurde, aber zu wenig Aktivitäten zur tatsächlichen Umsetzung
in den jeweiligen Bereichen erfolgten und gleichzeitig immer widersprüchlichere
»zentrale Entscheidungen« in bezug auf bestimmte Personengruppen
und Personen getroffen wurden;
– die in der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR liegenden Ursachen
und Widersprüche, die zu diesen Erscheinungen und zu Wirkungsmöglichkeiten
für derartige Kräfte geführt hatten, weitgehend ignoriert oder mit
»Schwarzmalerei« abgetan wurden,
– das Bestreben immer mehr zunahm, mangelnde gesellschaftliche Einflußnahme
durch dirigistische, administrative Mittel bis hin zu repressiven
Maßnahmen zu ersetzen.
Da »politische Mittel« seitens der SED ohnehin nur begrenzt und oft nur
auf Initiative des MfS zum Einsatz kamen, notwendige politische Lösungen
generellen Charakters jedoch ausblieben, erfolgten letztlich kaum
wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen, blieb es hauptsächlich aber
bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, vorzugsweise der inoffiziellen
Einflußnahme sowie gezielter Zersetzungsmaßnahmen. Hieran
waren sämtliche operativen Diensteinheiten des MfS im Rahmen ihrer
Möglichkeiten beteiligt.
Die Sicherheits- und Rechtspflegeorgane wurden so faktisch zu – allerdings
ungeeigneten – Ersatzinstrumenten für die mangelnde gesellschaftliche
Einflußnahme und politische Auseinandersetzung."
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 6. September 2011, 18:19

Merkur hat geschrieben:Unbestreitbar aber ist: Die Arbeit mit OPK erwies sich als wirksames Instrument vor allem zur Vorbeugung von Straftaten und anderer Rechtsverletzungen,
d. h. auch dazu, mögliche Gefahrenquellen und vorhandene begünstigende Bedingungen nicht in strafbares Handeln umschlagen zu lassen. Damit dienten die OPK dem Schutz der Bürger vor Schäden und Gefahren, der »inneren Sicherheit« der DDR und der Zurückdrängung der Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung auf ein Niveau, das – verglichen mit der Alt- BRD und erst recht zur Lage heute – in der DDR äußerst niedrig war.


Würdest du diese Art von "Prävention" denn heute erneut befürworten? Ist es richtig, dass die zu Überwachenden zeitgleich oft einen PM12 erhielten, der ihre Rechte stark beschnitt?

Merkur hat geschrieben:Grundsätzliche Voraussetzung für das Anlegen eines OV war das Vorliegen des Verdachts einer Straftat, für deren Bearbeitung und Aufklärung das MfS zuständig war.


Offiziell zählte das Aufsuchen einer ausländischen Vertretung nicht als Straftat. Aber gehandhabt wurde das immer unterschiedlich. Ich kenne jemanden, der suchte die StÄv auf, erkundigte sich offen nach der Gesetzgebung für "Umziehende", erzählte dies dem Amt des Inneren (Ausreisebearbeitung) und wurde wenige Tage später in der OPK geführt. Anderen passierte kaum etwas....kann das sein, oder war das offiziell ausreichend für eine OPK?
AZ
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Affi976 » 6. September 2011, 18:41

Zitat AZ.:...Ist es richtig, dass die zu Überwachenden zeitgleich oft einen PM12 erhielten, der ihre Rechte stark beschnitt?

@AZ,
der OPK meines Vaters, begann also wirklich direkt nach dem Bau der Mauer und endete 4 Jahre später.
Obwohl er schon 1953 in HSH inhaftiert war, findet sich in seiner Akte keine Zeile von vor dem Mauerbau, warum auch immer.
Einen PM12 gabs vielleicht damals noch nicht , hatte er aber auch nicht. Die Rechte waren mit dem Bau der Mauer und dem OPK natürlich erheblich beschnitten. Er hatte keine Arbeit mehr und war in der falschen Partei und dazu noch in der Stadtbezirksführung. Hausdurchsuchungen gab es manchmal sogar zwei/Tag an der Zahl.
Ich hänge mal einen Artikel aus der Zeitung "Das Parlament" an. Dort geht es um ein SPD-Mitglied des Verbandes Berlin-Friedrichshain, der Bundestagsabgeordneter war, aber im Osten wohnte. Meine Eltern waren mit den Neubauers eng befreundet, wir Kinder sagten Onkel und Tante und meine Brüder spielten mit dem Sohn.
Personen wie W.Brandt und Klaus Schütz ( späterer Bürgermeister von Berlin (West) gehörten zu unserem Umfeld.
Wie im Artikel zu lesen, besuchte W.Brandt, auf Einladung unserer Abteilung, genau unsere Ecke, den Boxhagener Platz, an dem auch das SPD-Büro lag.
Heute denkt man, dass meinem Vater dieser enge Kontakt, gerade zu diesen Personen, die Haft erspart hat.
Meinen beiden Brüdern allerdings, hat dieser Punkt keine Punkte mehr gebracht.
Die Geschichte ist hier mehrmal beschrieben.
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Die Datei ist zu groß, ich muß sie erstmal verkleinern, dauert einen Moment!
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Affi976 » 6. September 2011, 18:55

klappt nicht richtig, die Verkleinerung. Vielleicht morgen noch einmal!!
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 6. September 2011, 18:57

augenzeuge hat geschrieben: Würdest du diese Art von "Prävention" denn heute erneut befürworten? AZ


Ist die konkrete Situation, die damals solche Maßnahmen hevorrief mit der heutigen vergleichbar ?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 6. September 2011, 19:09

Merkur hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben: Würdest du diese Art von "Prävention" denn heute erneut befürworten? AZ


Ist die konkrete Situation, die damals solche Maßnahmen hevorrief mit der heutigen vergleichbar ?


Merkur, ich liebe es, wenn man meine Fragen mit einer Gegenfrage beantwortet. [grin] Nur diese Gegenfrage ist hier nicht relevant, da du selbst den Bezug (Erfolg) dieser Maßnahme zu heute gebracht hast, nicht ich.

Merkur hat geschrieben:...– verglichen mit der Alt-BRD und erst recht zur Lage heute....

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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 6. September 2011, 21:15

augenzeuge hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:Unbestreitbar aber ist: Die Arbeit mit OPK erwies sich als wirksames Instrument vor allem zur Vorbeugung von Straftaten und anderer Rechtsverletzungen,
d. h. auch dazu, mögliche Gefahrenquellen und vorhandene begünstigende Bedingungen nicht in strafbares Handeln umschlagen zu lassen. Damit dienten die OPK dem Schutz der Bürger vor Schäden und Gefahren, der »inneren Sicherheit« der DDR und der Zurückdrängung der Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung auf ein Niveau, das – verglichen mit der Alt- BRD und erst recht zur Lage heute – in der DDR äußerst niedrig war.


Würdest du diese Art von "Prävention" denn heute erneut befürworten? AZ


Es ist eine Tatsache, dass die Kriminalität in der DDR wesentlich geringer war als in der Bundesrepublik/Westberlin. Auch kann ich nichts verwerfliches daran erkennen, dass der Schutz der Bürger vor Schäden und Gefahren einen hohen Stellenwert hatte und insgesamt erfolgreich umgesetzt wurde. Allerdings komme ich wieder dahin zurück, dass die heutige Situation mir der damaligen in der DDR nicht vergleichbar ist. Daher ließe sich "diese Art von Prävention", egal wie ich dazu stehe, nicht umsetzen.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Buscho » 7. September 2011, 01:23

Guten Morgen Gemeinde ,

Hat lange gedauert alle Beiträge und die Anhänge zu lesen , manches musste ich 2xlesen .

Aber nun habe ich es verstanden , das MfS ist vergleichbar mit der im Westen tätigen unpolitischen Organisation
" Die Heilsarmee " . Die haben auch einen Chor und eine Blaskapelle , sind gesetzestreu , friedlich und lieben alle Menschen .

Was hat eigentlich die VP gemacht ? und die Feuerwehr ? wenn doch das MfS hauptsächlich die Aufgaben dieser Organisationen wahrgenommen hat . Gab es in der DDR soetwas wie die Wasserwacht / DLRG , oder hat das auch das MfS übernommen ?

Dass ein geringer Teil der Mitarbeiter des MfS die Aufgaben der kath. Kirche übernommen hatte kann ich nur vermuten ,
denn der Beichtstuhl hatte wohl im MfS Jargon eine andere Bezeichnung .

Letztendlich bin ich glücklich darüber , dass die Gerüchte über das MfS zerstreut werden konnten und wenn auch die UNO keine Kritik geübt hat , dann war doch alles im Namen des Volkes .

Das ist also geklärt , aber wie in jedem Sportclub , so gibt es doch sicherlich auch unter den Sportsfreunden vom MfS
einige wenige unbedeutende Foulspieler .


Merkur , Nostalkicker , wem in der Mannschaft für Staatssicherheit würdet Ihr die rote Karte zeigen ?

Nix für ungut . Buscho
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 7. September 2011, 11:00

Buscho, Nostalgiker ohne "c" bitte! [grins]

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl das hier nur User den wirklichen Charakter des MfS und dessen Mitarbeiter beurteilen welche selbst völlig integer sind, welche die moralisch sauber und aufrecht durchs Leben gehen, jede Entscheidung die sie in ihrem Leben trafen die richtige war und vor allem sie sind aufrichtig, mutig und furchtlos. Deswegen benutzen sie auch die Anonymität des Internets um furchtlos ihre verbalen Entgleisungen, ihre geistige Diarrhoe zu verbreiten und Claqueure, welche sich vorzugsweise durch Halbwissen kennzeichnen jubeln dazu.

In der Regel ist es im kollektiven Gedächtnis so das Ereignisse, keine punktuellen, je länger sie zurückliegen sachlicher, pragmatischer beurteilt werden.
Die DDR und das ihr innewohnende politische System ist vor über 20 Jahren den Weg allen Irdischen gegangen.
Nur wird sie in den Augen Einiger, je größer der Zeitabstand zur realen Existenz wird, immer unmenschlicher, immer unrechter, immer freiheitsberaubender, immer knechtender, und cirka 180 000 (ob die Zahl überhaupt stimmt wage ich zu bezweifeln) freiberufliche und festgangestellte Mitarbeiter von der Klofrau bis zum Chef; alle sind das Böse an sich. Personifizierte Teufel, die bis zum letzten aufgespürt werden müssen um sie dann zu vernichten, wie Einer mit gehörig einem an der Klatsche hier launig kundtat.

Diese Widergänger des Bösen, welche Infamie, zeigen nun überhaupt keine Lust sich an den virtuellen Pranger stellen zu lassen, so dass der Mob sie zerfleischen kann. Diese Spezies Mensch ist noch nichtmal in der Lage von Jetzt bis Gleich zu denken und fragt sich nicht im Traum warum werden die Themen DDR, Stasi, Unmenschliches System von bestimmten Kreisen immer weiter am köcheln gehalten, gerieren sich bekanntere Vertreter dieser Spezies als ob sie sich auf einem heiligen Kreuzzug zur Ausrottung allen Bösens befinden und bedauern insgeheim das es die Inquisition mit den schönen Ritualen, wie erst öffentlich abschwören lassen und dann ab ins Feuer, auf's Rad flechten, vierteilen, in siedendes Öl schmeißen, zum handlichem Paket verschnürt in den Fluß werfen und überlebt der Delinquent diese "Prüfungen" seiner Unschuld, na gut dann ist er eben unschuldig aber so richtig glauben wir trotzdem nicht daran. Irgendwas ist da immer.

Im Eifer des Gefechtes wurden vom Rechtsstaat zig tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet; Anfang der Neunziger. Wieviel führten zu einer Gerichtsverhandlung und wieviel führten zu einer Verurteilung?
Die Moralapostel welche ihre Betroffenheit hier so zur Schau tragen sollten da mal nachschlagen.
Oder sie hängen heimlich der These eines Knäblein an welcher darüber sinnierte, öffentlich übrigens, das doch die Siegermacht alle Funktionäre, alle Menschen die das "Unrechtssystem" in seinen Augen trugen, unterstützten, sich nicht dagegen auflehnten und damit; so die Erkenntnis vom Knaben; automatisch zu Tätern wurden, in Sicherheitsverwahrung stecke. Ein paar Jährchen im Umerziehungslager täte jedem verstockten, renitenten Bürger mal gut, besonders wenn sie aus der DDR kommen.

Ich fand es schon 1989 als äußerst belustigend wenn knapp 20jährige in die Mikros und vor der Kamera riefen, das wohl nun ihr Vierzigjähriges Leiden im Unrecht endlich ein Ende habe.
Heute finde ich es eher unlustig wenn sich jemand aufschwingt der zur Wende vielleicht 10 Jahre war und mir erzählt wie Widerstandskämpferisch er gegen das System war welches er natürlich nach seiner Geburt sofort durchschaut hat.

Makaber wird es für mich wenn mir diese 1989 noch Kinder gewesenen und diejenigen für die die Existenz der DDR eher eine Marginale war weil sie schon immer auf der "richtigen Seite" im "richtigem System" lebten erzählen das NUR und ausschließlich nur der DDR Bewohner einer Propaganda und ideologischer Beeinflussung ausgesetzt war, welche dummerweise sehr giftig, heute noch nachwirkt.
Klar, es ist allgemein bekannt das es weder in der BRD noch in der westlichen Welt auch nur einen Hauch von ideologischer Beeinflussung, von Propaganda gab.
So wie es spontane Wunderheilungen am Stück gibt, erkannten fast alle Bürger spontan, selbstständig und ohne zutun Dritter was es mit der Idee von einer besseren Gesellschaft in Wirklichkeit auf sich hatte.

In der DDR Ideologie gab es die Hammeraussage, Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!
Abgewandelt gilt er Heute noch, allerdings in einem System welches sich Meinungsfreiheit auf die Fahne geschrieben hat.
Es ist das gleiche in grün, wenn ich meine Meinung im Sinne der herrschenden und vorgegebenen Meinung äußere bin ich ein guter Demokrat, wage ich die Sache etwas anders zu sehen werde ich als verbohrt, beratungsresistent, ewig gestriger betitelt welcher die "Wahrheit" einfach nicht sehen will! Welche Wahrheit denn bitte? Die Mär von der Unmenschlichkeit die einem sozialistischen System innewohnt und Unmenschlichkeit im kapitalistischen System schlichtweg leugnet, wenn das nicht geht bagatellisiert und als bedauerlichen Ausrutscher hinstellt?

Heutzutage werden die Bürger (fast)nicht mehr durch einen nationalen Sicherheitsdienst überwacht. Die Kameras am Alex, welche schon das MfS nutzte, dienen jetzt nicht mehr der Bespitzelung der Bevölkerung sondern dem Schutz!!! der Bevölkerung vor Terror oder sonstwas. Ich muß das nur geschickt verkaufen und alle schlucken die Pille.

Den Rest der Überwachung übernehmen die international agierenden Konzerne lieber selbst, so können sie mit ihren gesammelten Daten schalten und walten und keiner kontrolliert sie.

Zu DDR Zeiten speicherte das MfS Telefondaten von ausgesuchten Personen die abgehört wurden.
Heutzutage machen das die großen Telefonie Anbieter selber und der Einfachheit halber speichern sie alle Gesprächsdaten. In der Regel bis zu 90 Tage.
Nun stellt der Bundesinnenminister fest, nein er zweifelt nicht an der Rechtmäßigkeit der Datenerfassung, ist sie doch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet (alles zum Wohle des Bürgers!), die Speicherdauer ist zu gering!!!! Es müsse länger gespeichert werden, sechs Monate sei das mindeste.
Dient doch alles nur dem Schutz der Menschen vor Verbrechen welche noch nicht begangen sind.

Irgendwie kommt mir diese argumentative Glanzleistung sehr bekannt vor.
Fehlt nur noch das der Bundesminister zum Thema ins Mikro haucht: Ich liebe doch alle Menschen [super]

So nun kann hier weiter darüber diskutiert werden warum es rechtens ist der Küchenhilfe vom MfS eine Anstellung zu verwehren.

Ist doch der Tenor, wir möchten das alle Menschen aus der DDR in der Demokratie ankommen und ihre Vorzüge erkennen und schätzen lernen aber bitte die Mitarbeiter des MfS sollen da bleiben wo der Pfeffer wächst und haben weder im öffentlichen Dienst noch in der Privatwirtschaft etwas zu suchen.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Buscho » 7. September 2011, 12:22

Eine einfache Frage !

Ein Ellen langer Text ohne Antwort .

Wir sind uns doch einig , zig mal geschrieben , nicht alle Mitarbeiter des MfS sind hier gemeint , schon gar nicht die Küchenhilfe ,
also warum gibt es keine Antwort auf meine Frage ? Warum immer dieses ausweichen ? Gab oder gibt es denn für Dich nichts negatives beim MfS , nun komm , spring mal über Deinen Schatten , wenigstens dass montags das Essen in der Kantine nicht ganz so gut war wie an den anderen Tagen . Das wäre doch mal ein Anfang . Obwohl , doch nicht so eine gute Idee , da würde die Küchenhilfe ja wieder ins Spiel kommen .
Also gib doch mal ein anderes Beispiel für etwas negatives beim MfS .

Nix für ungut .
Buscho
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 7. September 2011, 12:39

Nostalgiker, wat willst du damit sagen....vor 20 Jahren hab ich laut gesagt, das das die direkten Nachfolger der Gestapo waren....mittlerweile schau ich schon differenzierter....mittlerweile kenn ich die Unterschiede....

....aber was ich eben nicht glaube, das es die Heilsarmee war, auch wenn sie es von sich behaupten mögen....meinetwegen darfst du das ja auch glauben, nur akzeptier es, das es andere nicht tun....denn man hat heute schon viel erforscht was die Stasi anging, da sind genug Fakten dargelegt....

groetjes uit Parma

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 7. September 2011, 13:39

@Buscho,

ganz einfach und simpel:
Ich war nie in irgendeiner Weise in das MfS involviert, deswegen ringen mir solche Plumpheiten von Dir wie "Gab oder gibt es denn für Dich nichts negatives beim MfS, nun komm, spring mal über Deinen Schatten, wenigstens dass montags das Essen in der Kantine nicht ganz so gut war ..." noch nicht mal mehr ein müdes lächeln ab, sondern ich frage mich eher ernsthaft wie es um die geistige Vitalität eines solchen Menschen steht der fähig ist sowas von sich zu geben.

Da muß Dir schon etwas mehr einfallen wie eine schräge, niveaulose Anmache.

Wie gesagt kein MfS, kein Dienstgrad bei dieser Truppe, wie der Eine oder Andere hier herauszulesen scheint.
Das ist das Eine und daraus folgt, weil ich eben keine "Innenansichten" in die Arbeitsweise des MfS habe, die 'Denke' gewisser Mitarbeiter allenfalls erahnen kann aber nicht weiß, Maße ich mir einfach nicht an hier irgendjemandes Arbeit zu bewerten, darüber zu urteilen ob es rechtens war was er da tat.
Selbst wenn mir persönlich geschadet wurde durch irgendwelche Handlungen von MAs des MfS sollte ich soviel Grips besitzen und mir sagen sie taten es im Glauben das Richtige zu machen und zu tun.
Das es sich im Nachhinein herausstellte das es in vielen Fällen moralisch verwerflich war was da Einige taten steht für mich auf einem anderen Blatt.

Wer so vermessen ist zu glauben das der 'gemeine Stasimann' morgens mit dem Gedanken aufwachte; wie viele Staatsfeinde schnappe ich denn Heute wieder, hat irgendwas nicht verstanden oder will irgendwas nicht verstehen.

Es scheint wirklich ein Novum auf dieser Welt zu sein das sich selbsternannte Richter anmaßen einen Geheimdienst welcher seit 22 Jahren nicht mehr existent ist zwingen zu wollen, also seine ehemaligen Mitarbeiter, alles Lückenlos aufzudecken was es da nach Ansicht der Sittenrichter so an schmutziger Wäsche gibt.
Da sollte ich mal in einem anderen Land machen.
Am Tor des jeweiligen Dienstes rütteln und die Herausgabe aller Vorgänge fordern und das die Mitarbeiter zu bereuen haben. Im günstigsten Fall kämen die Männer mit den weißen Jacken, im ungünstigen Fall bekomme ich einen Aufenthalt an einem abschirmten Ort auf einer Karibikinsel mit offenen Ende spendiert wo ich in Ruhe darüber nachdenken kann was ich da gemacht habe.
Da dieser Ort auch noch außerhalb der "Gerichtbarkeit" des Reiseveranstalters liegt, kann das Betreuungspersonal sich besonders nett um mich kümmern.

Wieder ein Text ohne Antwort für Dich Buscho, gell?
Du hast es schon schwer im Leben denke ich.

Damit wenigstens eine Dir unter den Nägeln brennende Frage geklärt wird, Montags war das Kantinenessen in allen Kantinen der DDR von einer gewissen Bescheidenheit.
Warum das so war wird ein ewiges Mysterium bleiben, noch nicht mal die Mitarbeiter des MsF konnten diesen regelmäßig stattfindenden kollektiven Anschlag auf das Wohl und die Gesundheit der am Aufbau des Sozialismus werkelnden Bevölkerung aufklären.

In diesem Sinne lass dir Dein Kantinenessen schmecken falls Du in der glücklichen Lage bist eine Kantine benutzen zu dürfen.

Gruß
Nostalgiker

@Mara
da ich von der Heilsarmee nicht allzuviel halte braucht Dir also keine Sorgen um meinen Glauben machen.
Was bitte ist denn seriös und damit meine ich seriös von Historikern welche sich nicht nur als solche Bezeichnen erforscht worden bezüglich der Staatssicherheit?
Meinst Du die Hobbyveranstaltung zu Aufarbeitung von irgendwelchem Unrecht?

Kannst Du mir einen vernünftigen und logisch nachvollziehbaren Grund nennen warum sich mit der Aufarbeitung von NS Vergehen und Verbrechen in Deutschland und den besetzten Gebieten knapp 400 Menschen beschäftigen und gut 3.500 mit dem was das MfS so den lieben langen Tag trieb??????

Wenn Du schon etwas vergleichen mußtest weil wegen der direkten Nachfolge, hättest lieber den SD nehmen sollen. Käme inhaltlich besser.
Das Eine war mehr ein kriminalpolizeilicher Apparat, das Andere mehr eine Organisation mit Geheimdienstlicher Ausrichtung. Wobei beide zusammenarbeiteten.

Auch wenn der SD als verbrecherische Organisation im Rahmen der Nürnberger Prozesse verurteilt wurde hinderte das niemanden in den Westzonen und dann der BRD das zahlreiche Mitarbeiter des SD und auch des anderen genannten Dienstes fortan in der "Organisation Gehlen", mit wissen der CIA, mitwirkten aus der bekannterweise der Bundesnachrichtendienst hervorging.
Wer ist denn dann nun der direkte Nachfolger um mal das Thema zu berühren?

nochmals Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 7. September 2011, 14:49

400 versus 3500...??? Das du da nich selber drauf kommst Nostalgiker....du scheinst doch in Geschichtsfragen intelligenter als ich....

....hätte dat MfS nich soviel Akten versucht zu vernichten, dann wären heute nich soviel Leute von Nöten sie wieder zusammenzupuzzeln.... [wink]

groetjes uit Modena

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Interessierter » 7. September 2011, 15:43

Zitat Nostalgiker:
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl das hier nur User den wirklichen Charakter des MfS und dessen Mitarbeiter beurteilen welche selbst völlig integer sind, welche die moralisch sauber und aufrecht durchs Leben gehen,
ich frage mich eher ernsthaft wie es um die geistige Vitalität eines solchen Menschen steht der fähig ist sowas von sich zu geben.

@ Nostalgiker
Auch wenn Du das nach eigener Aussage nicht geschafft hast, hast Du noch lange nicht das Recht es anderen anzuzweifeln. Wenn man Dir in der Sache widerspricht wirst Du leider ganz schnell sehr dünnhäutig und meinst User mit Spott und Ironie überziehen zu können.

Zitat Nostalgiker:
Die DDR und das ihr innewohnende politische System ist vor über 20 Jahren den Weg allen Irdischen gegangen.
Nur wird sie in den Augen Einiger, je größer der Zeitabstand zur realen Existenz wird, immer unmenschlicher, immer unrechter, immer freiheitsberaubender, immer knechtender, und cirka 180 000 (ob die Zahl überhaupt stimmt wage ich zu bezweifeln) freiberufliche und festgangestellte Mitarbeiter von der Klofrau bis zum Chef; alle sind das Böse an sich. Personifizierte Teufel, die bis zum letzten aufgespürt werden müssen um sie dann zu vernichten, wie Einer mit gehörig einem an der Klatsche hier launig kundtat.
Ein paar Jährchen im Umerziehungslager täte jedem verstockten, renitenten Bürger mal gut, besonders wenn sie aus der DDR kommen.

@Nostalgiker
Ich habe mir erspart weitere pauschalen und unrichtigen Unterstellungen, die ich offen gesagt so krass und entgleisend von Dir nicht erwartet hätte, zu zitieren. Ohne diese Hetze würde Deine Verklärung und Schönrederei des MfS völlig sinnlos werden. Unterlasse endlich Usern zu unterstellen sie wüssten nicht zu unterscheiden zwischen Kraftfahrern, Gärtnern oder Hausmeistern des MfS und den Mitarbeitern dieser Firma die an Unrechtstaten dieser Firma beteiligt waren. Das waren auch nicht nur einige wenige.
Hier hat jeder User das Recht seine Meinung zu schreiben, gleich welcher Coleur, ob Dir sein Bildungsgrad oder das was er schreibt nun gefällt oder nicht. Beiträge evtl dann einfach zu ignorieren reicht Dir wohl nicht.

Wenn es um unterschiedliche Meinungen geht gilt immer noch : " Niemand ist hier um Anderen zu gefallen " !


Da Du ja als " Nostalgiker " ja so großes Interesse an meiner Person zeigst, welch Wunder auch," Nostalgiker " haben halt Interesse für alles was alt oder älter ist, dann nehme Dir einfach ein Beispiel an meiner Gelassenheit, mit der ich über Deine Überreaktion nur lächeln kann.

[flash]
Interessierter
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 7. September 2011, 17:26

Hui, ich bin beeindruckt Interessierter [smile]

Zehn Zeilen um mir mitzuteilen; ICH BIN GELASSEN!!!!!! SOWAS VON GELASSEN!!!! UND ICH LÄCHLE DABEI!!! [super]

Wie gesagt, ich bin beeindruckt.

Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 7. September 2011, 21:15

Aus der österr. Presse ein Beispiel zur Arbeitsweise des MfS:

....Die Beschatter verständigten sich dabei mit einer Geheimsprache: Hielt einer die Hand oder ein Taschentuch vor seine Nase hieß das für den anderen „Achtung, Objekt erscheint“. Strich man sich mit der Hand über die Haare und lüftete den Hut bedeutete das „Objekt setzt sich in Bewegung“.
[flash]

http://www.nachrichten.at/nachrichten/p ... 391,687403
AZ
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