Der Beweis des geplanten Mordes an dem fahnenflüchtigen R. Thurow durch das MfS
Das MfS arbeitete minutiös die Ermordung eines angeblich gefährlichen Staatsfeindes aus. Und: Die Teile der Akte Thurow, die als Anhang beigefügt ist, enthüllt den Mordplan durch Spezialisten des MfS.
Das Opfer: Rudi Thurow, 1962 desertiert in Berlin-Steinstücken, auch als Fluchthelfer tätig.
Die mutmaßlichen Henker: drei Nahkampf-Experten aus Ostberlin, ausgebildet im lautlosen Töten. Die Tatwaffe: ein 1000 Gramm schwerer Hammer. Die Auftraggeber im Hintergrund: Karl Kleinjung und Helmut Nilius, beide Offiziere des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das Verfahren wurde eingestellt. Die Planung ist nicht strafbar. Warum es nicht zur Ausführung kam, ist unklar.
Der Generalstaatsanwalt: „Dies war ein Plan für einen Mord im Staatsauftrag. Dieser Plan dokumentiert darüber hinaus eine Menschenverachtung in höchstem Maße. Und man sieht, daß das Recht überhaupt keine Rolle spielte, wenn die DDR-Staatssicherheit ihre Ziele durchsetzen wollte.“
AZ
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