Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei.
Konkret ging es um den Fall eines Anwalts und überzeugten Vegetariers aus Baden-Württemberg. Der Mann besitzt in der Nähe von Trier zwei Wald- und Wiesengrundstücke mit einer Größe von jeweils weniger als 75 Hektar. Nach den deutschen Vorschriften sind alle Eigentümer solcher Grundstücke unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Sie müssen dann die Jagd auf ihrem Grundstück dulden.
Dies wollte der Beschwerdeführer nicht hinnehmen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 41103.html