Interessierter hat geschrieben:Hambacher Forst: Hebebühnen-Vermieter zieht alle Geräte zurück
Seit einer Woche räumt die Polizei den Hambacher Forst und holt Aktivisten mit Hebebühnen von ihren Baumhäusern. Die Hebebühnen-Verleihfirma, die ihre Geräte zu Verfügung stellt, möchte dabei jedoch nicht mehr mitmachen.
https://utopia.de/hambacher-forst-hebeb ... -266117785
Grenzwolf62 hat geschrieben:Verständlich, möchten wohl nicht das Risiko eingehen das die Linksradikalen pausenlos bei ihnen zündeln.
Interessierter hat geschrieben:Seit einer Woche räumt die Polizei den Hambacher Forst und holt Aktivisten mit Hebebühnen von ihren Baumhäusern. Die Hebebühnen-Verleihfirma, die ihre Geräte zu Verfügung stellt, möchte dabei jedoch nicht mehr mitmachen.
SkinnyTrucky hat geschrieben:Wo sind denn da Radikale....???? In dem Fall sind es Aktivisten....man muß schon differenzieren........es geht dort um unsere Umwelt....und der Herr Gerke wird das wohl auch so sehen....
Zicke hat geschrieben:Boels zieht Maschinen aufgrund gefährdeten Sicherheitslage zurück
Boels lieferte einige Beleuchtungstürme und zwei kleine Geländefahrzeuge, hat aber nie eine einzige Arbeitsbühne im Wald zum Einsatz gebracht.
Dessen ungeachtet wird Boels seit einigen Tagen konfrontiert mit der Bedrohung seines Personals, Beschmierungen von Gebäuden und Beschädigungen von Firmeneigentum und Maschinen. Vergangene Nacht wurde sogar ein großer Brand in der deutschen Hauptniederlassung gestiftet. Die Kriminalpolizei in Mönchengladbach ermittelt gegen dieses Verbrechen.
“Das geht für mich zu weit und sobald die Sicherheit meiner Mitarbeiter gefährdet wird, ziehe ich eine Linie.“ sagt Pierre Boels, CEO von Boels Rental.
https://www.boels.de/news/2018/10/boels ... lage-zurck
Zicke hat geschrieben:und Beispiele gibt es noch viele.
https://www.leipzigseen.de/die-seen/goitzsche-see.html
augenzeuge hat geschrieben:Zicke hat geschrieben:und Beispiele gibt es noch viele.
https://www.leipzigseen.de/die-seen/goitzsche-see.html
Was hat Der Goitzsche See (wo kommt dieser Name eigentlich her?) mit Leipziger Seen zu tun? Dieser See liegt komplett in S.-Anhalt und zählt m.E. zu Bitterfeld.
AZ
Während der Tagebau sich über Sachsen-Anhalt und Sachsen erstreckte, befindet sich der heutige Große Goitzschesee auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Sachsen. Fast ganz in Sachsen liegt dagegen der südlich benachbarte Seelhausener See; früher war dort ebenfalls der Tagebau Goitzsche.
pentium hat geschrieben:In Köln wurde ein neues Atomkraftwerk gebaut.
Mit 2 stilistischen Abluft und Kühltürmchen.
Mitten in der Stadt.
pentium hat geschrieben:In Köln wurde ein neues Atomkraftwerk gebaut.
[...]
Mit 2 stilistischen Abluft und Kühltürmchen.
Mitten in der Stadt.
Zicke hat geschrieben:Boels zieht Maschinen aufgrund gefährdeten Sicherheitslage zurück
[...]
https://www.boels.de/news/2018/10/boels ... lage-zurck
von dort aus agieren unbehelligt Linksterroristen und die richten in Summe mehr Schaden an als die anderen.
GERICHT VERFÜGT RODUNGSSTOPP IM HAMBACHER FORST
Das Oberverwaltungsgericht Münster verfügt einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst. Die Richter entsprechen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power AG im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange sie nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch nimmt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als zuständige Bergbehörde die sofortige Vollziehung des für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Hauptbetriebsplans angeordnet. Die RWE Power AG hätte deshalb den Hambacher Forst weiter roden dürfen. Um dies zu verhindern, beantragte der BUND NRW, der gegen den Hauptbetriebsplan Klage erhoben hat, die Gewährung von Eilrechtsschutz. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 31. Juli 2018 ab. Auf die Beschwerde des BUND NRW hat das Oberverwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage wiederhergestellt, soweit der Hauptbetriebsplan in seinem südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich Abgrabungen und die Anlegung einer ersten Sohle unter Inanspruchnahme des Hambacher Forsts zulässt.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 11. Senat ausgeführt: Der Ausgang des Klageverfahrens, in dem die Rechtmäßigkeit des Hauptbetriebsplans und damit auch die darin zugelassene Rodung des Hambacher Forsts zu prüfen ist, sei offen. Es müsse geklärt werden, ob der Hambacher Forst, obwohl er der EU-Kommission bisher nicht nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemeldet worden sei, wegen der Vorkommen der Bechsteinfledermaus oder des großen Mausohrs oder des Lebensraumtyps des dortigen Waldes dem Schutzregime für „potentielle FFH-Gebiete“ unterfalle. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden überdurchschnittlich komplexen Tatsachen- und Rechtsfragen könnten im Eilverfahren nicht beantwortet werden. Dies zeige schon der Umfang der in diesem Verfahren gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen von mehreren hundert Seiten. Hinzu kämen noch Dutzende Kisten Verwaltungsvorgänge. Mit der sofortigen Ausnutzung des Hauptbetriebsplans unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts würden vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen und dem BUND NRW der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abgeschnitten. Die Bezirksregierung Arnsberg und die RWE Power AG hätten auch weder substantiiert dargetan noch durch entsprechende Unterlagen belegt, dass die sofortige Rodung zur Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr oder als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre. Daher sei es nicht gerechtfertigt, durch die Rodung des Hambacher Forsts vollendete Tatsachen zu schaffen, die zudem die unionsrechtlich geschützten Gemeinwohlbelange des Gebiets- und Artenschutzes irreversibel beeinträchtigen könnten.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 11 B 1129/18 (I. Instanz: VG Köln 14 L 1440/18)
Weitere Informationen
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/p ... /index.php
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