von ratata » 29. November 2016, 18:08
„In nahezu allen Bereichen sehen sich die Ostdeutschen inzwischen auf Augenhöhe“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD). Das gelte nur nicht für Löhne und Renten. So stünden Rentnerehepaaren im Osten 2016 Euro pro Monat zur Verfügung, 500 Euro weniger als im Westen. Alleinstehende Männer hätten 270 Euro im Durchschnitt weniger. Selbst Frauen hätten trotz längerer Erwerbszeiten im Osten weniger.
Das Problem ist, dass eine komplette Angleichung nicht nur Gewinner mit sich bringen würde. Es sei schwierig, zu Lösungen zu kommen, die insgesamt gerecht seien, räumte Sellering ein.
Einerseits ist zwar der Rentenwert - quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt - im Osten geringer. Laut aktuellem Rentenversicherungsbericht beträgt er ohne gesetzliche Schritte auch 2019 nur 93,5 Prozent. Andererseits aber werden die der Rente zugrundeliegenden Ostlöhne bei der Rentenberechnung aufgewertet.
Die Aufwertung soll Nachteile wegen der geringeren Löhne ausgleichen. Heute ist ein Beitrag von einem Euro quasi 1,17 Euro wert. Laut dem Sozialbeirat der Bundesregierung erwerben ostdeutsche Rentenversicherte derzeit bei gleichem Lohn um 8,5 Prozent höhere Rentenansprüche als westdeutsche Versicherte.
Käme also eine komplette Angleichung, würden heutige Rentner zwar profitieren. Würde auf die Höherwertung verzichtet, gäbe es aber unterm Strich „einen merklichen Verlust für die meisten ostdeutschen Beitragszahler und künftigen Rentner“, so der Sozialbeirat.
Der Beirat hat auch berechnet, was eine Ost-West-Angleichung kosten würde. Aktuell käme sie einer Rentenerhöhung um acht Prozent im Osten gleich - Kostenpunkt: vier Milliarden Euro.
dpa
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Zehn Rentenirrtümer, die Sie kennen sollten
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Jeder träumt von einem unbeschwerten Ruhestand: eine Weltreise machen oder ein neues Hobby anfangen. Doch dafür bracht man Geld, das heutzutage nicht mehr leicht zu haben ist. Durch die Rentenreform hat sich nämlich einiges geändert. „Es gibt zahlreiche Rentenlügen, die gar nicht bekannt sind“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung IGB. Diese Fehler sollte man vermeiden...
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1. Eine längere Arbeitszeit erhöht die Rente
Wer länger arbeitet, wird nicht belohnt: Wer extra mehr arbeitet, um die Rente aufzustocken, erhält für jeden zusätzlichen Monat über die Regelaltersgrenze hinaus nur 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Wenn jemand allerdings die Rente gar nicht annimmt, die er in dieser Zeit erhalten könnte, geht viel Geld verloren. Da kann es 90 Euro mehr Rente für das zusätzliche Arbeitsjahr geben. Allerdings sollte man auch daran denken, dass man für dieses Jahr auf die Rentenzahlung verzichtet hat.
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2. Rente mit 63? Das kann jeder nach 45 Arbeitsjahren
Wer 45 Beitragsjahre auf seinem Rentenkonto hat, soll früher als andere in den Ruhestand gehen. Doch um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss man vor 1963 geboren sein. Für alle anderen gilt das nicht. „Hier steigt die Altersgrenze sogar stetig um zwei Monate für jeden Geburtsjahrgang“, sagt Margit Winkler vom Institut Generationen-Beratung IGB.
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3. Der Rentenbescheid ist da – nun geht es mit 63 in Rente
Nach 45 Jahren Berufstätigkeit möchten die meisten am liebsten mit 63 in Rente gehen. Um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss man jedoch vor 1963 geboren sein. Wer später geboren wurde, kann nur mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn er 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.
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4. Mehr als ein Zuverdienst von 450 Euro ist als Rentner nicht drin
Nicht immer ist die Rente ausreichend. Doch wie viel kann man wirklich hinzuverdienen ohne Kürzung? Die Beschränkung auf einen Verdienst von 450 Euro pro Monat gilt jedenfalls für Frührentner. Wurde das reguläre Rentenalter erreicht, ist dies nicht mehr der Fall. Da kann man so viel verdienen, wie man möchte. Ohne Rentenabzüge.
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5. Man erhält nur dann die ganze Witwenrente, wenn die eigenen Einkünfte niedrig sind
Nur die ersten drei Monaten nach dem Tod erhält man die volle Witwenrente. Danach müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Da zählen neben der eigenen Rente, Mieteinnahmen, Privatrenten, 450-Euro Jobs, einfach alles dazu. Wenn die Summe dieser Einnahmen mehr als 696 Euro (Ost) bzw. 755 Euro (West) pro Monat ergeben, kann es eine Kürzung bis hin zur Streichung der Witwenrente geben.
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6. Arbeitende Rentner können gekündigt werden
Arbeitende Rentner und andere Arbeitnehmer müssen gleichbehandelt werden. Das gilt auch beim Kündigungsrecht. Außerdem hat er einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein Krankengeld gibt es für Rentner von der Kasse allerdings nicht.
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7. Die zusätzliche Betriebsrente bekommen Sie netto
Im Alter besser dastehen – das hoffen Versicherte mit einer zusätzlichen Betriebsrente. Eine Netto-Auszahlung würde hier besonders helfen. Doch diese Rente unterliegt der vollen Besteuerung und es müssen in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Mehr als 20 Prozent der Rente verbleiben in den staatlichen Kassen.
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8. Durch die Riester-Rente hat man später ein gutes Einkommen
„Das kommt ganz darauf an, was für jeden ein gutes Auskommen ist. Muss man beispielsweise noch 30 Jahre bis zur Rente arbeiten und zahlt monatlich 100 Euro in eine Riester-Rente ein, erhält man zum Schluss eine garantierte Monatsrente von beispielsweise 148 Euro“, sagt Winkler. Diese garantierte Monatsrente kann höher ausfallen. Tatsache ist aber: Sie wird ein Leben lang gezahlt und das ist wichtig für unsere Grundversorgung.
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9. Ab einem gewissen Alter muss man in Rente gehen
Jede Person muss einen Rentenantrag einreichen, um Rente zu bekommen. Da das eine bewusste Entscheidung und Handlung ist, gilt: Man muss nicht in Rente gehen, man darf. Jeder entscheidet am Ende selbst, ob er bis 63, 65 oder 70 arbeiten möchte. Reicht die staatliche Rente nicht zum Leben, kann die Berufstätigkeit weiter ausgeführt werden. Ein Kündigungsgrund ist das Alter nämlich auch nicht.
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